Online-Seminar zur Umsetzung des HKÜ

Grafik: IRZ
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Georgien

Am 16. und 17. Juli 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit dem georgischen Justizministerium ein Online-Seminar zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) und am Rande auch zum Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19. Oktober 1996 (KSÜ). Georgien ist dem HKÜ 1998 und dem KSÜ 2015 beigetreten. Seitdem hat das Land zahlreiche Anstrengungen zur Umsetzung der beiden Konventionen unternommen.

Das zweitägige Seminar hatte zum Ziel, den georgischen Teilnehmerinnen die Arbeit des Bundesamts für Justiz als zentrale Behörde im Zusammenhang mit dem HKÜ und dem KSÜ vorzustellen und Einblicke in die deutsche Praxis des Rückführungsverfahrens nach HKÜ zu gewähren. Als IRZ-Expertinnen und Experte nahmen teil:

  • Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht Hamm und deutsche Verbindungsrichterin,
  • Ulrike Kluth, Referentin im Bundesamt für Justiz und zuständig für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten, sowie
  • Christian Höhn, Leiter des Referats für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten im Bundesamt für Justiz.

Neben der Klärung der verfahrensrechtlichen Fragen gab es ausführliche Referate über den Einsatz der Mediation in Rückführungsverfahren in Deutschland. Richterin Erb-Klünemann hob die Bedeutung der Mediation in Rückführungsverfahren besonders hervor und ermutigte die Teilnehmerinnen, verstärkt auf diese überaus effektive Mittel der Konfliktbeilegung zurückzugreifen. Zugleich betonte sie die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der zentralen Behörden mit den Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichtern. Erb-Klünemann bedauerte, dass in Georgien bisher noch keine Verbindungsrichterin/ kein Verbindungsrichter benannt wurde. Sie legte ihren georgischen Kolleginnen nahe, dies möglichst bald zu tun, um die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu erleichtern.

Weil das Haager Kinderschutzübereinkommen aus Zeitgründen nicht näher behandelt werden konnte, stellten die Experteninnen und der Experte den Teilnehmerinnen umfangreiche Materialien zum Thema zur Verfügung. Diese sprachen sich für eine weitere enge Zusammenarbeit in diesem Bereich aus. Dem Wunsch wird die IRZ gerne nachkommen und voraussichtlich bis Ende des Jahres eine zusätzliche Veranstaltung speziell zur Mediation im HKÜ-Verfahren anbieten.

Podiumsdiskussion schließt Projekt zum Medienrecht ab

Moderator Prof. Sergi Jorbenadze (links) mit den Richterinnen Prof. Maia Kopaleischwili, Ketevan Meskhischwili, Nino Bakakuri, und Tamar Oniani während der Podiumsdiskussion
Moderator Prof. Sergi Jorbenadze (links) mit den Richterinnen Prof. Maia Kopaleischwili, Ketevan Meskhischwili, Nino Bakakuri, und Tamar Oniani während der Podiumsdiskussion
Georgien

Am 18. Dezember 2019 fasste eine Podiumsdiskussion die Ergebnisse eines umfangreichen Medienrechtsprojekts (siehe unten) in Georgien zusammen. Das Projekt wurde vom Auwärtigen Amt zum „Aufbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert.

Bei der Veranstaltung wurden zunächst die Leitthemen des Projekts noch einmal aufgegriffen und dem Fachpublikum zur Diskussion vorgelegt. Teilnehmende waren:

  • Richterinnen und Richter
  • Juristinnen und Juristen,
  • Journalistinnen und Journalisten sowie
  • Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen.

Die Podiumsdiskussion moderierte Prof. Sergi Jorbenadze, und auf dem Podium saßen die vier georgischen Richterinnen Prof. Maia Kopaleischwili, Richterin am Verfassungsgericht von Georgien a.D., Ketevan Meskhischwili, Richterin am Appellationsgericht, Nino Bakakuri, Richterin am Obersten Gericht, und Tamar Oniani, Richterin am Appellationsgericht. Sie teilten in ihren Kurzvorträgen auf beeindruckende Weise ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit dem Publikum.

Dabei ging es um die Beeinflussung durch Desinformation und die in vielen Fällen schwer zu treffende Abgrenzung zum Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch das Spannungsverhältnis zwischen freier Meinungsäußerung und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde diskutiert. Beide Problemstellungen erforderten nach Meinung aller Beteiligten einen tiefergehenden Diskurs und Austausch auf nationaler und internationaler Ebene. Sie befürworten ausdrücklich eine Fortsetzung der Maßnahmen und des Erfahrungsaustauschs mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen zu medienrechtsrelevanten Themen.

Zum Hintergrund des Projekts

Seit der sehr erfolgreichen Auftaktkonferenz des Projekts am 2. November 2019 hatten in Tiflis Medienschaffende an vier Workshops zum Thema Medienrecht teilgenommen. Diese Workshops hatte die IRZ in Kooperation mit der Sulkhan-Saba-Orbeliani-Universität für Medienschaffende organisiert. Die Medienexpertinnen und Medienexperten sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter befassten sich mit folgenden Themen:

  • Social Media
  • Datenschutz
  • Medien und Ethik
  • Medien und Politik

Studierende der Rechtswissenschaft und der Journalistik profitierten außerdem von einer viertägigen Herbstakademie zum Thema Medienrecht, bei der deutsche und georgische Expertinnen und Experten in das europäische und internationale Medienrecht einführten. Dabei gingen sie auf folgenden Themen ein:

  • medienrelevantes Primärrecht
  • Medienfreiheit in der Charta der Grundrechte der EU
  • EU-Sekundärrechtsakte im Mediensektor
  • Europäische Menschenrechtskonvention
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Urheberrecht
  • Medienstrafrecht
In ihren Ausführungen berücksichtigten die Referentinnen und Referenten jeweils die aktuelle Rechtsprechung des Europärischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.