Arbeitsbesuch einer hochrangigen georgischen Delegation zum Thema Telekommunikationsüberwachung in Berlin

Die georgische Delegation zu Besuch im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Berlin
Die georgische Delegation zu Besuch im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Berlin
Georgien

Die Überwachung der Telekommunikation stand im Zentrum des Arbeitsbesuchs einer hochrangigen georgischen Delegation in Berlin vom 8. bis 12. April 2019. Der Austausch mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen galt den Themen Zugriff, Nutzung und Speicherung der Verkehrsdaten einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und deren Vereinbarkeit mit den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten.

In Zeiten der Globalisierung und einer voranschreitenden Digitalisierung nimmt die praktische Bedeutung von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, vor allem der TKÜ, und deren Potenzial für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr kontinuierlich zu. Zugleich stellt die TKÜ den Rechtsstaat vor neue Herausforderungen. Das betrifft insbesondere die Nutzung der erhobenen Daten und den mit der Überwachung zwangsläufig verbundenen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Position der betroffenen Person.

Die georgische Delegation bestand aus drei Ausschussvorsitzenden des Parlaments, dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts sowie der georgischen Datenschutzbeauftragten.

Zum Auftakt des Arbeitsbesuchs stellte Dr. Monika Becker, Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Gästen die rechtlichen Voraussetzungen und die aktuelle Gesetzeslage der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland vor. Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde die Delegation vom Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer (MdB) empfangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Referate erläuterten sehr detailliert die Sicherheitsarchitektur Deutschlands.

Noch am gleichen Tag war die Delegation im Berliner Verbindungsbüro des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu Besuch. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßte die Delegation persönlich und unterstrich, dass Überwachungsmaßnahmen regelmäßig einen gravierenden Grundrechtseingriff bedeuten und deshalb einer besonderen datenschutzrechtlichen Aufmerksamkeit bedürfen.

Einblicke in die praktische und technische Umsetzung der TKÜ-Maßnahmen erhielten die georgischen Gäste sowohl beim Treffen mit den Vertretern des Bundeskriminalamts als auch beim Besuch des Verfassungsschutzes des Landes Berlin. Bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Berlin wurden sie von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers begrüßt. Dort ging es um die rechtlichen Voraussetzungen der TKÜ-Anordnung.

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wurde die Delegation von dessen Vorsitzenden Stephan Brandner (MdB) und vier weiteren Ausschussmitgliedern empfangen. Sehr interessante Gespräche fanden im Gremium nach Art. 13 Abs. 6 GG des Deutschen Bundestages statt. Abschließend stellten Mitglieder der G 10-Kommission und die Abgeordneten des parlamentarischen Kontrollgremiums das System der parlamentarischen Kontrolle vor.

Abschlussveranstaltung des Projekts „@Media Societies – Georgia 2018“

Prof. Dr. Bernd Holznagel, Universität Münster; Manfred Protze, Deutscher Presserat; Dr. Frederik Ferreau, Universität zu Köln; Dolmetscherin Dr. Khatia Kikalishvili, Vertreterin der Media Development Foundation; Dipl.-Jur. Thomas Wierny; Tobias Brings-Wiesen, Universität zu Köln; Amalia Wuckert, IRZ; Prof. Vaja Vardidze,  Rektor der Sulkhan-Saba-Orbeliani Universität in Tiflis (v.l.n.r.)
Prof. Dr. Bernd Holznagel, Universität Münster; Manfred Protze, Deutscher Presserat; Dr. Frederik Ferreau, Universität zu Köln; Dolmetscherin Dr. Khatia Kikalishvili, Vertreterin der Media Development Foundation; Dipl.-Jur. Thomas Wierny; Tobias Brings-Wiesen, Universität zu Köln; Amalia Wuckert, IRZ; Prof. Vaja Vardidze, Rektor der Sulkhan-Saba-Orbeliani Universität in Tiflis (v.l.n.r.)
Georgien

Die Veranstaltung zum Medienrecht war der Abschluss des Projekts „@Media Societies – Georgia 2018“ und zugleich die letzte Maßnahme der IRZ in Georgien im vergangenen Jahr. Sie richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter der georgischen Medienlandschaft und fand vom 14. bis 17. Dezember 2018 in Tiflis statt. Das Projekt wurde vom Auswärtigen Amt gefördert.

Unter der wissenschaftlichen Betreuung von Thomas Wierny und Tobias Brings-Wiesen übernahmen drei deutschen Medienexperten die Leitung von Workshops, die sich folgenden Themen widmeten:

  • Manfred Protze (Deutsche Presserat): Selbstregulierung in der Presse und im Rundfunksektor;
  • Prof. Dr. Bernd Holznagel (Universität Münster): Die Regulierung sozialer Medien;
  • Dr. Frederik Ferreau (Universität zu Köln): Die revidierte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Der Arbeit in den Arbeitsgruppen wurde ein gemeinsamer Auftakt vorangestellt, der etwa einen halben Arbeitstag dauerte und dem Kennenlernen, insbesondere jedoch der Verdeutlichung grundlegender Ziele und Prinzipien freiheitlicher Medienregulierung diente. Im weiteren Verlauf erläuterten die deutschen Experten die europäischen Vorgaben. Die georgischen Experten übernahmen die Vorstellung der georgischen Rechtslage und Marktsituation.

Im Verlauf der Workshops dokumentierte jede Arbeitsgruppe bestehenden Probleme, erarbeitete jeweils mögliche praktische wie regulatorische Lösungsansätze und entwickelte gemeinsame Empfehlungen. Diese Dokumentationen sollen den georgischen Akteuren als Leitfaden für ihre künftige Arbeit im politischen und legislativen Prozess dienen.

Georgien unterliegt als Mitglied des Europarats den verbindlichen Vorgaben der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Darüber hinaus strebt das Land eine Mitgliedschaft in der Europäische Union an. Das am 1. Juli 2016 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien enthält einige umzusetzenden Regelungen des Europäischen Medienrechts. Hinsichtlich dieser Ziele waren Zeitpunkt und Inhalte der Workshops besonders prägnant.

Projekt „@mediasocieties Georgia 2018“: Auftaktkonferenz „Modern Media Regulation“ in Tiflis

Tobias Brings-Wiesen, Natia Kuprashvili, Mamuka Andguladze und Peter Matzneller (v.l.n.r.) bei der abschließenden Podiumsdiskussion
Tobias Brings-Wiesen, Natia Kuprashvili, Mamuka Andguladze und Peter Matzneller (v.l.n.r.) bei der abschließenden Podiumsdiskussion
Georgien

„Hate Speech“ und „Fake News“ sind nur zwei vieler medienregulatorischer Themen, die am 18. Oktober 2018 auf einer internationalen Fachtagung in Tiflis diskutiert wurden. Gemeinsam mit der georgischen Media Development Foundation (MDF) veranstaltete die IRZ diese Tagung für rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zusammengesetzt aus der Anwaltschaft, aus Unternehmensjuristen, Journalistinnen und Journalisten, Vertreterinnen und Vertretern der Exekutive und Nichtregierungsorganisationen.

Zur Eröffnung sprachen neben Teresa Thalhammer für die IRZ Dr. Eka Beselia, Vorsitzende des Rechtsausschusses des georgischen Parlaments, und Michael Fabri, Ständiger Vertreter des deutschen Botschafters in Tiflis.

Die Auftaktkonferenz „Modern Media Regulation“ war die erste Veranstaltung des Projektes „@Media Societies – Georgia 2018“, das durch das Auswärtige Amt finanziert wird. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Thomas Wierny und Tobias Brings-Wiesen werden Medienexpertinnen und -experten aus Georgien und der Europäischen Union bis Ende des Jahres in verschiedenen Workshops ausgewählte Regulierungsthemen diskutieren und Empfehlungen ausarbeiten. Zum Start des Projektes luden die Veranstalter insgesamt sieben Referentinnen und Referenten aus verschiedensten Disziplinen ein:

  • Nata Dzvelishvili, Journalistin und Mitglied beim Georgian Charter of Journalistic Ethics,
  • Dr. jur. Frederik Ferreau, Universität zu Köln,
  • Prof. Dr. Dimitry Gegenava, Rechtsfakultät der Sulkhan-Saba Orbeliani Universität, Tiflis,
  • Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten- Union,
  • Mag. Peter Matzneller, LL.M. Eur., „die medienanstalten“,
  • Prof. Dr. Magda Memanishvili, Historikerin an der International Black Sea University Tiflis, und
  • Dr. Jan-Hendrik Passoth, Soziologe an der TU München.

Sie gaben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen breiten Überblick über aktuelle Herausforderungen der Medienregulierung. So ging es etwa um die geplante Reform der EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten, die derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird, um Chancen und Risiken einer auf Algorithmen basierenden Online-Kommunikation und die Schwierigkeiten, diese regulatorisch zu erfassen, sowie um alternative Strategien der deutschen Medienaufsichtsbehörden bei der Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben, etwa bei der informellen Ansprache von Influencern.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Selbstregulierung von Medien und Medienschaffenden in Georgien sowie in Deutschland, die sich trotz der unterschiedlichen politischen Umstände, in denen sie agieren, mit ähnlichen Problemen konfrontiert sehen. Dies war unter anderem auch Thema einer abschließenden Podiumsdiskussion, die zugleich thematisch über die Tagung hinaus auf die weiteren Projektschritte verwies. Angesichts des großen Interesses an dieser Auftaktveranstaltung wird erwartet, dass auch die Workshop-Phase des Projekts erfolgreich verlaufen wird. 

Link zur Facebook-Seite des Projekts: @mediasocieties Georgia 2018