Online-Seminar zum Verbraucherschutz

Grafik: IRZ
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Georgien

Wie in vielen Ländern ist der Verbraucherschutz auch in Georgien in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Aber obwohl bereits die erste georgische Verfassung von 1995 den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Staatszielbestimmung nannte, gibt es bis heute keine gesetzliche Regulierung des Verbraucherschutzes in Georgien. Dies wirkt sich auf zahlreiche Gebiete negativ aus und erschwert die Rechtsdurchsetzung erheblich. Das fehlende Verbraucherschutzgesetz und andere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz waren deshalb Thema eines Online-Seminars, das die IRZ in Kooperation mit der G.L.I.P (Georgian Lawyers for Independent Profession) am 27. November 2020 veranstaltete. Das Interesse an dem Online-Seminar war sehr groß. Insgesamt nahmen über 120 Personen, überwiegend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, daran teil.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte der IRZ-Experte Arnd Weishaupt, Richter am OLG Düsseldorf, den rechtlichen Rahmen des Verbraucherschutzes in der EU und in Deutschland vor und ging sehr detailliert auf einige Problembereiche wie Kredit- und Versicherungsverträge, aber auch Online-Handel und Haustürgeschäfte ein. Der deutschen Perspektive stellte Tamar Lakerbaia, Richterin am Amtsgericht Tiflis, die aktuelle rechtliche Ausgangslage in Georgien gegenüber. Mit Bedauern berichtete sie von den jahrelangen, bislang vergeblichen Bemühungen, ein Rahmengesetz zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verabschieden. Sie war allerdings zuversichtlich, dass das neugewählte georgische Parlament das Gesetz in dieser Legislaturperiode annehmen könnte. In diesem Zusammenhang machte Tamar Lakerbaia die Teilnehmenden auf das 2014 zwischen der EU und Georgien geschlossene Assoziierungsabkommen aufmerksam und erinnerte an die damit verbundene Verpflichtung ihres Landes, die nationale Gesetzgebung auch im Bereich des Verbraucherschutzes mit dem EU-Recht zu harmonisieren.

Im weiteren Verlauf stellte die georgische Referentin die nationale Rechtsprechung kurz vor und betonte ausdrücklich, dass die Richterschaft in Georgien trotz fehlender gesetzlicher Grundlage um die Gewährleistung eines effektiven Verbraucherschutzes bemüht sei und sich in verbraucherrechtlichen Fragen weitgehend an den EU-Richtlinien orientiere.

Den Vorträgen folgte eine lange und sehr lebhafte Diskussion. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die gesetzliche Regulierung des Verbraucherschutzes in Georgien längst überfällig und notwendig ist. Daher wird die IRZ das Thema Verbraucherschutzrecht in Georgien auch im nächsten Jahr weiterverfolgen und ihre georgischen Partner zu etwaigen Reformen in diesem Bereich beraten.

Fachgespräch zur anwaltlichen Vergütung

Grafik: IRZ
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Georgien

Die anwaltliche Vergütung war Thema eines Online-Fachgesprächs am 19. November 2020, zu dem die IRZ Mitglieder der Georgian Bar Association (GBA) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeladen hatte. Ebenfalls vertreten war der georgische Legal Aid Service, eine staatliche Einrichtung, die sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern kostenlos Rechtshilfe gewährt.

Der Präsident der GBA, David Asatiani, verwies in seiner Einführungsrede auf die gegenwärtig unzureichende rechtliche Regulierung der anwaltlichen Vergütung in Georgien und plädierte für die Einführung eines Mindesthonorarsatzes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die aktuelle Rechtslage führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und schädige das Ansehen der gesamten Anwaltschaft.

Im weiteren Verlauf des Fachgesprächs stellte Giorgi Turazashvili, Mitglied im Exekutivrat der GBA, die Grundzüge der georgischen anwaltlichen Vergütung vor und machte die Teilnehmenden auf einige weitere grundlegende Probleme aufmerksam. Die deutsche Rechtsanwältin und Notarin Dagmar Beck-Bever erläuterte den georgischen Kolleginnen und Kollegen ihrerseits die Eckpfeiler der anwaltlichen Vergütung in Deutschland. Besonderes Interesse der georgischen Teilnehmenden weckte jedoch die deutsche Gebührenordnung, die ausführlich analysiert und sehr lebhaft diskutiert wurde. Am Ende des Gesprächs waren sie sich einig, dass der Bereich der anwaltlichen Vergütung in Georgien im Interesse der Rechtssuchenden und auch der Anwaltschaft reformiert werden sollte.

Das deutsche Rechtssystem hat in Georgien traditionell eine Vorbildfunktion. Auch in Fragen der anwaltlichen Vergütung war man sich daher einig darüber, dass sich die anstehenden Reformen am deutschen Modell orientieren sollten. Sowohl die IRZ als auch die BRAK sicherten den georgischen Kolleginnen und Kollegen ihre volle Unterstützung bei den weiteren Anstrengungen zu.

Seminar zu den europäischen Standards für Ermittlungshandlungen und Untersuchungshaft

Grafik: IRZ
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Georgien

Bereits zum dritten Mal organisierte die IRZ vom 25. bis 27. August 2020 das Seminar zu den europäischen Standards im Rahmen von Ermittlungshandlungen und Untersuchungshaft. Die Veranstaltung richtete sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptstaatsanwaltschaft Georgiens.

Als IRZ-Experten bestritten Christian Schierholt, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, und Oliver Tölle, Kriminaldirektor und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, das Seminarprogramm.

Christian Schierholt referierte über den rechtlichen Rahmen von verdeckten Ermittlungen und deren allgemeine Prinzipien in Deutschland. Er stellte in seinem Vortrag sehr detailliert und aufschlussreich die wichtigsten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen dar. Dabei ging er auf die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei verdeckten Ermittlungen genauso ein wie auf die EMRK-Konformität bei der Anordnung von Untersuchungshaft.

Oliver Tölle stellte das Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland vor, erläuterte den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern sowie die Rolle der Polizei als Zeugin.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars bekamen einen tiefen Einblick in die Standards der Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland. Insbesondere bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ sind die Anforderungen in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch.

Die Schulung gehört mittlerweile zum Standard-Ausbildungsprogramm bei der Hauptstaatsanwaltschaft Georgiens und ist fester Bestandteil der langjährigen Zusammenarbeit mit der IRZ.