Podiumsdiskussion schließt Projekt zum Medienrecht ab

Moderator Prof. Sergi Jorbenadze (links) mit den Richterinnen Prof. Maia Kopaleischwili, Ketevan Meskhischwili, Nino Bakakuri, und Tamar Oniani während der Podiumsdiskussion
Moderator Prof. Sergi Jorbenadze (links) mit den Richterinnen Prof. Maia Kopaleischwili, Ketevan Meskhischwili, Nino Bakakuri, und Tamar Oniani während der Podiumsdiskussion
Georgien

Am 18. Dezember 2019 fasste eine Podiumsdiskussion die Ergebnisse eines umfangreichen Medienrechtsprojekts (siehe unten) in Georgien zusammen. Das Projekt wurde vom Auwärtigen Amt zum „Aufbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert.

Bei der Veranstaltung wurden zunächst die Leitthemen des Projekts noch einmal aufgegriffen und dem Fachpublikum zur Diskussion vorgelegt. Teilnehmende waren:

  • Richterinnen und Richter
  • Juristinnen und Juristen,
  • Journalistinnen und Journalisten sowie
  • Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen.

Die Podiumsdiskussion moderierte Prof. Sergi Jorbenadze, und auf dem Podium saßen die vier georgischen Richterinnen Prof. Maia Kopaleischwili, Richterin am Verfassungsgericht von Georgien a.D., Ketevan Meskhischwili, Richterin am Appellationsgericht, Nino Bakakuri, Richterin am Obersten Gericht, und Tamar Oniani, Richterin am Appellationsgericht. Sie teilten in ihren Kurzvorträgen auf beeindruckende Weise ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit dem Publikum.

Dabei ging es um die Beeinflussung durch Desinformation und die in vielen Fällen schwer zu treffende Abgrenzung zum Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch das Spannungsverhältnis zwischen freier Meinungsäußerung und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde diskutiert. Beide Problemstellungen erforderten nach Meinung aller Beteiligten einen tiefergehenden Diskurs und Austausch auf nationaler und internationaler Ebene. Sie befürworten ausdrücklich eine Fortsetzung der Maßnahmen und des Erfahrungsaustauschs mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen zu medienrechtsrelevanten Themen.

Zum Hintergrund des Projekts

Seit der sehr erfolgreichen Auftaktkonferenz des Projekts am 2. November 2019 hatten in Tiflis Medienschaffende an vier Workshops zum Thema Medienrecht teilgenommen. Diese Workshops hatte die IRZ in Kooperation mit der Sulkhan-Saba-Orbeliani-Universität für Medienschaffende organisiert. Die Medienexpertinnen und Medienexperten sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter befassten sich mit folgenden Themen:

  • Social Media
  • Datenschutz
  • Medien und Ethik
  • Medien und Politik

Studierende der Rechtswissenschaft und der Journalistik profitierten außerdem von einer viertägigen Herbstakademie zum Thema Medienrecht, bei der deutsche und georgische Expertinnen und Experten in das europäische und internationale Medienrecht einführten. Dabei gingen sie auf folgenden Themen ein:

  • medienrelevantes Primärrecht
  • Medienfreiheit in der Charta der Grundrechte der EU
  • EU-Sekundärrechtsakte im Mediensektor
  • Europäische Menschenrechtskonvention
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Urheberrecht
  • Medienstrafrecht
In ihren Ausführungen berücksichtigten die Referentinnen und Referenten jeweils die aktuelle Rechtsprechung des Europärischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Konferenz zum Thema Staatshaftungsrecht in Tiflis

Konferenz zum Thema Staatshaftungsrecht. Auf dem Podium: Richterin Mzia Todua (Mitte), amtierende Vorsitzende des Obersten Gerichts, Richter Dr. Oliver Aldea (links daneben), Landgericht Kassel, und Frank Hupfeld (rechts), Projektbereichsleiter der IRZ
Konferenz zum Thema Staatshaftungsrecht. Auf dem Podium: Richterin Mzia Todua (Mitte), amtierende Vorsitzende des Obersten Gerichts, Richter Dr. Oliver Aldea (links daneben), Landgericht Kassel, und Frank Hupfeld (rechts), Projektbereichsleiter der IRZ
Georgien

Am 29. November 2019 fand in Tiflis am Obersten Gericht eine Konferenz zum Thema Staatshaftungsrecht statt. An der Veranstaltung nahmen von georgischer Seite neben der amtierenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Mzia Todua, und dem georgischen Experten Prof. Paata Turava von der Staatlichen Universität Tiflis, vor allem Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts sowie dessen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil. IRZ-Experte war Dr. Oliver Aldea, Richter am Landgericht Kassel.

Das Thema Staatshaftungsrecht ist in Georgien im Zuge der Proteste zur geplanten Wahlrechtsreform wieder stärker in den Fokus der Diskussion gerückt. So wird z.B. der Ruf nach der Verantwortung des georgischen Staats beim Umgang mit Demonstrierenden lauter. Vor diesem Hintergrund erläuterte Dr. Aldea zunächst die rechtliche Situation des Staatshaftungsrecht in Deutschland.

In Deutschland – wie auch in Georgien – ist die Abgrenzung von privatrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Ansprüchen umfassend und die Trennung historisch bedingt für Außenstehende teils schwer nachzuvollziehen. Dennoch konnte anhand von deutschen und georgischen Fällen die Rechtslage in Deutschland anschaulich herausgearbeitet werden und unter Bezugnahme des Vortrags von Prof. Turava auf die georgischen Sachverhalte exemplarisch angewendet werden. Auch die Situation in Georgien ist nicht eindeutig und teils widersprüchlich im Zivilgesetzbuch und dem Verwaltungsgesetzbuch geregelt.

In teils leidenschaftlich geführten Diskussionen während der Konferenz wurde deutlich, dass das georgische Gesetz hinsichtlich der Staatshaftung eine Änderung erfahren sollte und der Gesetzgeber gefordert ist, für klare rechtliche Regelungen zu sorgen. Das Thema Staatshaftungsrecht wird die IRZ daher auch im kommenden Jahr nach Möglichkeit wieder aufgreifen.

Medienrecht vor neuen Herausforderungen – Auftakt zum Medienrechtsprojekt 2019

Während der Auftaktkonferenz zum Medienrecht in Tiflis
Während der Auftaktkonferenz zum Medienrecht in Tiflis

Gemeinsam mit der Sulkhan-Saba-Orbeliani-Universität veranstaltete die IRZ am 2. November 2019 die Auftaktkonferenz eines Projekts zum Medienrecht in Georgien. Dieses Projekt im Rahmen des „Aufbaus der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wird finanziert vom Auswärtigen Amt. Es richtet sich an:

  • Journalistinnen und Journalisten,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen,
  • Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen sowie
  • Studierende der Rechtswissenschaften und Journalistik.

Eröffnet wurde die Konferenz u.a. durch Sophio Kiladze, Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des georgischen Parlaments, Anri Okhanashvili, Vorsitzender des Rechtsausschusses des georgischen Parlaments, sowie Jan Bittner als Vertreter der deutschen Botschaft in Tiflis.

Die Konferenzbeiträge der georgischen und deutschen Expertinnen und Experten deckten ein weites Spektrum medienrechtlicher Themen ab:

  • „Standards der Meinungsfreiheit und die Rolle der Regulierungsbehörde in Georgien“ von Ivane Macharadze, Leiter der Abteilung für die Regulierung audiovisueller Mediendienste
  • „Medienregulierung der EU für einen digitalen Binnenmarkt“ von Dr. Jörg Ukrow, Stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland und geschäftsführender Vorstand des Instituts für europäisches Medienrecht (EMR)
  • „Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit in Konflikt“ von Prof. Dr. Hannes Rösler, LL.M (Harvard), Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Direktor des Instituts für Medien- und Kommunikationsrecht (IMKR) Universität Siegen
  • „Meinungsfreiheit in sozialen Medien in der georgischen Realität“ von Ass. Prof. Dr. Sergi Jorbenadze (LL.M. Bremen), Professor für Medienrecht an der Sulkhan-Saba-Orbeliani Universität und an der Grigol-Robakidze-Universität in Tiflis
  • „Bekämpfung von Hate Speech im Internet und die Pflichten von Anbietern sozialer Netzwerke“ von Amelie P. Heldt, Wiss. Mitarbeiterin am Leibniz-Institut für Medienforschung I Hans-Bredow-Institut (HBI)
  • „Probleme der Medien in der digitalen Welt“ von Nata Dzvelishvili, Exekutivdirektorin der georgischen Charta der journalistischen Ethik
  • „Fake News und Desinformation als Rechtsproblem“ von Dr. Jörg Ukrow
  • „Berichterstattung über Straftaten und die Grenzen der Meinungsfreiheit“ von Ushangi Bakhtadze (MS.c, Oxford), Leiter des Forschungsinstituts für Strafrecht an der Sulkhan-Saba-Orbeliani Universität

Die Auftaktkonferenz „Medienrecht unter neuen Herausforderungen“ war die erste Veranstaltung des bis Ende 2019 laufenden Projekts in Georgien. Im dessen Rahmen werden Medienexpertinnen und Medienexperten aus Georgien und der Europäischen Union mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in mehreren Workshops und einer Herbstakademie für Studierende ausgewählte medienrechtliche Themen diskutieren.