Grafik: IRZ
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Georgien

Wie in vielen Ländern ist der Verbraucherschutz auch in Georgien in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Aber obwohl bereits die erste georgische Verfassung von 1995 den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Staatszielbestimmung nannte, gibt es bis heute keine gesetzliche Regulierung des Verbraucherschutzes in Georgien. Dies wirkt sich auf zahlreiche Gebiete negativ aus und erschwert die Rechtsdurchsetzung erheblich. Das fehlende Verbraucherschutzgesetz und andere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz waren deshalb Thema eines Online-Seminars, das die IRZ in Kooperation mit der G.L.I.P (Georgian Lawyers for Independent Profession) am 27. November 2020 veranstaltete. Das Interesse an dem Online-Seminar war sehr groß. Insgesamt nahmen über 120 Personen, überwiegend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, daran teil.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte der IRZ-Experte Arnd Weishaupt, Richter am OLG Düsseldorf, den rechtlichen Rahmen des Verbraucherschutzes in der EU und in Deutschland vor und ging sehr detailliert auf einige Problembereiche wie Kredit- und Versicherungsverträge, aber auch Online-Handel und Haustürgeschäfte ein. Der deutschen Perspektive stellte Tamar Lakerbaia, Richterin am Amtsgericht Tiflis, die aktuelle rechtliche Ausgangslage in Georgien gegenüber. Mit Bedauern berichtete sie von den jahrelangen, bislang vergeblichen Bemühungen, ein Rahmengesetz zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verabschieden. Sie war allerdings zuversichtlich, dass das neugewählte georgische Parlament das Gesetz in dieser Legislaturperiode annehmen könnte. In diesem Zusammenhang machte Tamar Lakerbaia die Teilnehmenden auf das 2014 zwischen der EU und Georgien geschlossene Assoziierungsabkommen aufmerksam und erinnerte an die damit verbundene Verpflichtung ihres Landes, die nationale Gesetzgebung auch im Bereich des Verbraucherschutzes mit dem EU-Recht zu harmonisieren.

Im weiteren Verlauf stellte die georgische Referentin die nationale Rechtsprechung kurz vor und betonte ausdrücklich, dass die Richterschaft in Georgien trotz fehlender gesetzlicher Grundlage um die Gewährleistung eines effektiven Verbraucherschutzes bemüht sei und sich in verbraucherrechtlichen Fragen weitgehend an den EU-Richtlinien orientiere.

Den Vorträgen folgte eine lange und sehr lebhafte Diskussion. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die gesetzliche Regulierung des Verbraucherschutzes in Georgien längst überfällig und notwendig ist. Daher wird die IRZ das Thema Verbraucherschutzrecht in Georgien auch im nächsten Jahr weiterverfolgen und ihre georgischen Partner zu etwaigen Reformen in diesem Bereich beraten.