Fortbildung: Effektive Maßnahmen, Erfolgsmodelle und bewährte Praktiken

Richter Dr. Jamal Hosni Haroun, Generaldirektor der jordanischen Justizakademie und Teilnehmende des Online-Erfahrungsaustauschs zu effektiven Fortbildungsmaßnahmen, Erfolgsmodellen und bewährten Praktiken.
Richter Dr. Jamal Hosni Haroun, Generaldirektor der jordanischen Justizakademie und Teilnehmende des Online-Erfahrungsaustauschs zu effektiven Fortbildungsmaßnahmen, Erfolgsmodellen und bewährten Praktiken.
Jordanien

Wann sind Fortbildungsmaßnahmen effektiv und erfolgreich, welche Praktiken haben sich bewährt? Über diese Fragen tauschten sich im Juni 2024 online die IRZ, die Jordanische Justizakademie sowie Dr. Jeldrik Mühl, Fortbildungsdezernent als Vertreter der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen (JAK) aus.

Die jordanische Justizakademie ist ein langjähriger Partner der IRZ und für die Aus- und Fortbildung von juristischem Personal in Jordanien zuständig. Die JAK ist die zentrale Fortbildungseinrichtung der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und bietet ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die Justiz an.

Beide Institutionen berichteten über ihre zentralen Aufgaben, die länderspezifischen Gegebenheiten im Bereich der Weiterbildung von juristischem Personal, ihre praktische Arbeit und dazugehörige Fortbildungsmaßnahmen. Die langfristige Wirksamkeit und Effektivität von Fortbildungsmodellen standen besonders im Fokus, die Diskussionen erstreckten sich aber auch auf die Herausforderungen, wie etwa eine bedarfsorientierte Planung und eine möglichst effektive und bedarfsgerechte Umsetzung der Fortbildungsprogramme, die Einführung von digitalen Prozessen und Technologien sowie eine stetige Fortentwicklung und Modifikation im Bereich der Fortbildung.

Die IRZ bedankt sich bei den teilnehmenden Institutionen für den gelungenen Austausch, der einen Beitrag zur effektiveren Aus- und Weiterbildung von juristischem Personal leistet und damit zur Professionalisierung des juristischen Personals sowie zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Gerichte beiträgt.

Erfahrungsaustausch zu Revisionsverfahren und Digitalisierung der Justiz

Teilnehmende der Delegation mit der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg (1. Reihe, 3.v.l.) und Seine Exzellenz Richter Mohammad Al Ghazo, Präsident des jordanischen Kassationsgerichts und Präsident des jordanischen Justizrates (1. Reihe, 3.v.r.) während des Besuchs am Bundesgerichtshof.
Teilnehmende der Delegation mit der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg (1. Reihe, 3.v.l.) und Seine Exzellenz Richter Mohammad Al Ghazo, Präsident des jordanischen Kassationsgerichts und Präsident des jordanischen Justizrates (1. Reihe, 3.v.r.) während des Besuchs am Bundesgerichtshof.
Jordanien

In Zusammenarbeit mit USAID und dem jordanischen Justizrat führte die IRZ vom 22. bis 26. April 2024 eine Studienreise zum Thema "Erfahrungsaustausch zu Revisionsverfahren und Digitalisierung der Justiz" durch – geleitet von Seiner Exzellenz Richter Mohammad Al Ghazo, Präsident des jordanischen Kassationsgerichts und Präsident des jordanischen Justizrates.

Die Delegation besuchte das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sowie unter anderem den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, wo über die aktuellen Initiativen und Herausforderungen im Bereich der Justizverwaltung sowie die Vollstreckung und Anwendung von alternativen Strafsanktionen diskutiert wurde.

Die Teilnehmenden der Delegation sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte und des Ministeriums berichteten über ihre Erfahrungen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Revisionsverfahren, den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung im Justizwesen sowie der praktischen Umsetzung von digitalen Prozessen und Technologien. Die Vielfalt der Sachverhalte und Rechtsfragen verdeutlichten die Komplexität der Themen sowie die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Justiz.

Die Studienreise war ein bedeutender Schritt in Richtung eines effizienten und modernen Justizsystems und trug dazu bei, die Zusammenarbeit und den bilateralen Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Institutionen zu stärken.

Digitalisierungsbestrebungen der jordanischen Justiz im Strafverfahren

Arbeitsgruppentreffen in Amman: Digitalisierungsbestrebungen innerhalb des Strafverfahrens und Evaluation des Projekts mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums und Justizrats.
Arbeitsgruppentreffen in Amman: Digitalisierungsbestrebungen innerhalb des Strafverfahrens und Evaluation des Projekts mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums und Justizrats.
Jordanien

Mit der Durchführung des letzten Arbeitsgruppentreffens fand das vom Auswärtigen Amt geförderte Projekt „Förderung der Rechtssicherheit: Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien (2020-2023)“ am 5. und 6. Dezember 2023 in Amman seinen Abschluss.

Der Fokus des ersten Seminartags lag auf den Digitalisierungsbestrebungen der jordanischen Justiz zur Steigerung der Effizienz des jordanischen Strafverfahrens.

Elektronische Strafakte, künstliche Intelligenz

Die deutsche Arbeitsgruppe des Projekts stellte die Bemühungen der Justiz zur Digitalisierung ihrer Ermittlungsarbeit und dessen praktische Umsetzung in Deutschland vor. Schwerpunkte bildeten hierbei die elektronische Strafakte und die Anwendung künstlicher Intelligenz. Diskutiert wurde wie Letztere im Strafverfahren eingesetzt werden kann, um eine Effizienzsteigerung im Bereich der Gerichtsverfahren zu erreichen, etwa im Falle von Sammelklagen mit ähnlichen bzw. gleichen Sachverhalten.

Digitale Dokumentation im Strafverfahren

Die Vortragenden thematisierten auch die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung sowie aktuelle Entwicklungen des deutschen Entwurfs eines Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes.

System „Mizan“

Die jordanischen Referenten stellten den aktuellen Stand der Digitalisierung ihres Strafrechtsverfahrens vor und erläuterten das System „Mizan“. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform mit der Justizangehörige arbeiten können und die das Gerichtsverfahren beschleunigen soll.

Prüfung der Projektergebnisse

Der zweite Tag des Arbeitsgruppentreffens war der Evaluation der Projektumsetzung seit 2020 gewidmet. Die abschließenden Empfehlungen der deutschen Experten erfolgten auf rechtsvergleichender Basis internationaler Standards und unter Berücksichtigung der von den jordanischen Kooperationspartnern und Teilnehmenden formulierten Bedürfnisse.