Mediation im Zivil- und Handelsrecht in Jordanien

Die Teilnehmenden des Mediationsseminars in Amman
Die Teilnehmenden des Mediationsseminars in Amman
Jordanien

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht entschieden werden. Mediation bietet die Möglichkeit, tragfähige und interessengerechte Lösungen zu entwickeln und damit gerichtliche Verfahren sinnvoll zu ergänzen. Welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen und welche Erfahrungen Deutschland und Jordanien auf diesem Gebiet bereits gesammelt haben, stand im Mittelpunkt eines Seminars, das die IRZ am 1. Juli 2026 gemeinsam mit ihren jordanischen Partnern in Amman durchführte.

Zum Auftakt stellte Ayed Al-Dhayabat, Richter in Amman, sowohl die historische Entwicklung als auch den aktuellen Stand der Mediation in Jordanien vor. Strukturiert erläuterte er unterschiedliche Formen und Prinzipien der Mediation. Die Abgrenzung der Mediation zu gerichtlichen Entscheidungen und Schiedsverfahren und das Prinzip der Allparteilichkeit waren sodann Schwerpunkt der Leiterin der Koordinierungsstelle für gerichtliche Mediation an den Zivilgerichten in Berlin und Richterin am Landgericht a.D., Anne-Ruth Moltmann-Willisch. Anschaulich erläuterte sie die fünf Phasen der Mediation: Einführung, Bestandsaufnahme und Themensammlung, Bearbeitung von Konfliktfeldern und Interessen, Entwicklung und Bewertung von Lösungsoptionen.

Die Teilnehmenden brachten ihre eigenen Erfahrungen aus der gerichtlichen Praxis aktiv ein und diskutierten Möglichkeiten, die Mediation als Instrument der Streitbeilegung weiter zu stärken. Anhand konkreter Fallbeispiele aus dem Zivil- und Handelsrecht analysierten sie Konfliktdynamiken und entwickelten gemeinsam geeignete Mediationsstrategien. Die Diskussionen zeigten, dass gerade in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten eine strukturierte Mediation zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen beitragen kann.

Zugang zum Recht und wirtschaftliche Stabilität – Prozesskostenhilfe und Insolvenzrecht im Fokus zweier Fachseminare in Jordanien

Die Teilnehmenden des Seminars zur Anwendung der Prozesskostenhilfe
Die Teilnehmenden des Seminars zur Anwendung der Prozesskostenhilfe
Jordanien

Der Zugang zum Recht und der Umgang mit wirtschaftlichen Krisensituationen zählen zu den zentralen Herausforderungen moderner Justizsysteme. Vor diesem Hintergrund führte die IRZ am 19. und 20. Mai 2026 gemeinsam mit jordanischen Partnerinstitutionen zwei Hybrid-Seminare in Amman zu den Themen Prozesskostenhilfe und Insolvenzrecht durch.

Einen besonderen Schwerpunkt setzte das Seminar zur Beratung und Anwendung der Prozesskostenhilfe, das die IRZ gemeinsam mit dem jordanischen Justizministerium, vertreten durch die Rechtshilfedirektion, durchführte. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Ministerialbeamtinnen und -beamte, die mit der Anwendung oder Weiterentwicklung der Prozesskostenhilfe befasst sind.

Dr. Rania Al-Rahahleh, Direktorin der Rechtshilfedirektion, gab zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Prozesskostenhilfe in Jordanien. Dabei ging sie insbesondere auf die 2018 verabschiedete gesetzliche Grundlage der Prozesskostenhilfe ein und erläuterte, wie diese seither praktisch angewendet wird. Sie stellte bestehende Mechanismen der praktischen Anwendung vor, ging auf Herausforderungen in der Umsetzung ein und erläuterte aktuelle Entwicklungen. Anhand einer detaillierten Statistik für die Jahre 2019 bis 2025 zeigte sie zudem, dass die Anzahl der Personen die Prozesskostenhilfe in Jordanien in Anspruch nehmen seit der Einführung der Regelung stetig gestiegen ist.

Aus deutscher Sicht beleuchtete Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Gubitz die Prozesskostenhilfe im Strafverfahren. Im Mittelpunkt standen die rechtlichen Grundlagen, Zielsetzungen, Bewilligungsvoraussetzungen und typische Fallkonstellationen aus der Praxis. Herr Rechtsanwalt Naser Mansour stellte anschließend die Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren dar. Dabei erläuterte er ihre Bedeutung für einen wirksamen Rechtsschutz, die gesetzlichen Voraussetzungen der Bewilligung, den Ablauf der Antragstellung sowie praktische Herausforderungen in der Anwendungspraxis. Diskutiert wurden auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich Voraussetzungen, Verfahren und praktischer Anwendung sowie mögliche Schlussfolgerungen für die Praxis. So wurde im Austausch die Frage aufgegriffen, ob und in welcher Form die Prozesskostenhilfe künftig auch auf zivilrechtliche Verfahren in Jordanien ausgeweitet werden könnte. Auf entsprechende Nachfrage wurde aus deutscher Perspektive empfohlen eine solche Erweiterung ernsthaft zu prüfen. Rechtsanwalt Naser Mansour hob hervor, dass die Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren Menschen mit geringen finanziellen Mitteln den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz eröffnet – sowohl zur Durchsetzung eigener Ansprüche als auch zur Verteidigung gegen Ansprüche Dritter. Eine solche Ausweitung könne dazu beitragen, den Zugang zum Recht in Jordanien weiter zu stärken und das Vertrauen in die praktische Wirksamkeit rechtsstaatlicher Verfahren zu fördern.

Der Austausch war offen, praxisnah und von zahlreichen Nachfragen geprägt. Die Teilnehmenden brachten eigene Erfahrungen und Fragen ein, insbesondere zu praktischen Voraussetzungen, möglichen Anwendungsbereichen und Grenzen einer Ausweitung der Prozesskostenhilfe. Dadurch entstand eine fachlich fundierte und lebendige Diskussion, die deutlich machte, dass Prozesskostenhilfe weit über eine Kostenfrage hinausgeht: Sie berührt unmittelbar die Frage, wie erreichbar Rechtsschutz im Alltag tatsächlich ist.

Am Folgetag befasste sich ein weiteres Hybrid-Seminar mit den Grundlagen des Insolvenzrechts. Im Mittelpunkt standen Grundprinzipien moderner Insolvenzverfahren, aktuelle Entwicklungen des jordanischen Insolvenzrechts und praktische Fragen der gerichtlichen Anwendung. Diskutiert wurde insbesondere das reformierte jordanische Insolvenzrecht von 16.05.2018, das neben Gläubigergleichbehandlung und Transparenz auch auf den Erhalt wirtschaftlicher Tätigkeit und die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen ausgerichtet ist. Damit wurde der vorangegangene Austausch um eine wirtschaftsrechtliche Perspektive auf Rechtssicherheit, Stabilität und den Umgang mit Unternehmenskrisen ergänzt.

Beide Veranstaltungen zeigten, wie groß das Interesse der jordanischen Partner an einem praxisnahen rechtsvergleichenden Austausch ist. Zugleich machten sie deutlich, welche Bedeutung Prozesskostenhilfe und Insolvenzrecht für den Zugang zum Recht, rechtsstaatliche Verfahren und wirtschaftliche Stabilität haben.

Sitzungsleitung und Videoverhandlungen in der gerichtlichen Praxis

Die Teilnehmenden des Hybrid-Seminars in Amman
Die Teilnehmenden des Hybrid-Seminars in Amman
Jordanien

Wie lässt sich eine gerichtliche Verhandlung effizient und zugleich fair leiten? Welche Möglichkeiten bietet der Einsatz von Videotechnik im Gerichtsverfahren? Und welche Anforderungen stellen sich dabei an zentrale Verfahrensgrundsätze wie Protokollierung, Beweiswürdigung und den Umgang mit Sachverständigen?

Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines zweitägigen Hybrid-Seminars, das die IRZ am 12. und 13. Mai 2026 gemeinsam mit der jordanischen Justizakademie in Amman durchführte. Die Veranstaltung richtete sich an jordanische Richterinnen und Richter und befasste sich mit der Leitung gerichtlicher Sitzungen sowie den Einsatz von Videoverhandlungen in der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Praxis.

Neben dem aktuellen Stand der Implementierung in Jordanien wurden insbesondere die Rolle und Verantwortung der Vorsitzenden, die Strukturierung der Hauptverhandlung, die Gewährleistung eines fairen Verfahrens sowie die Sicherung der Verfahrensrechte der Beteiligten thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf rechtlichen und praktischen Fragen digitaler Verhandlungen, etwa bei Beweisaufnahme und Vernehmungen per Video sowie im Hinblick auf Verteidigungsrechte, Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Wahrheitsfindung.

Die Veranstaltung verdeutlichte, dass Sitzungsleitung und digitale Verfahrensformen nicht nur organisatorische Fragen betreffen, sondern unmittelbar mit Verfahrensfairness, effektiver Prozessführung und einer modernen gerichtlichen Praxis verbunden sind.

Die IRZ besteht weiterer Bedarf an vertieftem fachlichem Austausch zu konkreten Anwendungsfällen digitaler Verhandlungen und zu praktischen Leitlinien für eine faire und strukturierte Sitzungsleitung.