Digitalisierungsbestrebungen der jordanischen Justiz im Strafverfahren

Arbeitsgruppentreffen in Amman: Digitalisierungsbestrebungen innerhalb des Strafverfahrens und Evaluation des Projekts mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums und Justizrats.
Arbeitsgruppentreffen in Amman: Digitalisierungsbestrebungen innerhalb des Strafverfahrens und Evaluation des Projekts mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums und Justizrats.
Jordanien

Mit der Durchführung des letzten Arbeitsgruppentreffens fand das vom Auswärtigen Amt geförderte Projekt „Förderung der Rechtssicherheit: Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien (2020-2023)“ am 5. und 6. Dezember 2023 in Amman seinen Abschluss.

Der Fokus des ersten Seminartags lag auf den Digitalisierungsbestrebungen der jordanischen Justiz zur Steigerung der Effizienz des jordanischen Strafverfahrens.

Elektronische Strafakte, künstliche Intelligenz

Die deutsche Arbeitsgruppe des Projekts stellte die Bemühungen der Justiz zur Digitalisierung ihrer Ermittlungsarbeit und dessen praktische Umsetzung in Deutschland vor. Schwerpunkte bildeten hierbei die elektronische Strafakte und die Anwendung künstlicher Intelligenz. Diskutiert wurde wie Letztere im Strafverfahren eingesetzt werden kann, um eine Effizienzsteigerung im Bereich der Gerichtsverfahren zu erreichen, etwa im Falle von Sammelklagen mit ähnlichen bzw. gleichen Sachverhalten.

Digitale Dokumentation im Strafverfahren

Die Vortragenden thematisierten auch die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung sowie aktuelle Entwicklungen des deutschen Entwurfs eines Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes.

System „Mizan“

Die jordanischen Referenten stellten den aktuellen Stand der Digitalisierung ihres Strafrechtsverfahrens vor und erläuterten das System „Mizan“. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform mit der Justizangehörige arbeiten können und die das Gerichtsverfahren beschleunigen soll.

Prüfung der Projektergebnisse

Der zweite Tag des Arbeitsgruppentreffens war der Evaluation der Projektumsetzung seit 2020 gewidmet. Die abschließenden Empfehlungen der deutschen Experten erfolgten auf rechtsvergleichender Basis internationaler Standards und unter Berücksichtigung der von den jordanischen Kooperationspartnern und Teilnehmenden formulierten Bedürfnisse.

Seminar zum Jugendstrafvollzug in Amman

Teilnehmende des Seminars zum Jugendstrafvollzug im November 2023.
Teilnehmende des Seminars zum Jugendstrafvollzug im November 2023.
Jordanien

Der Umgang mit minderjährigen Inhaftierten und der Aufbau eines effektiven Vollzugsplansystems waren die Themen eines Seminars, welches die IRZ gemeinsam mit der jordanischen Direktion für öffentliche Sicherheit am 6. November 2023 in Amman veranstaltete.  Das Bundesministerium der Justiz finanzierte die Veranstaltung im Rahmen der institutionellen Förderung.

Die jordanischen Experten referierten unter anderem über die Themen „Strafen im jordanischen Jugendstrafrecht“ sowie „Transfer von Personen aus dem Jugend- in den Erwachsenenvollzug“. In Jordanien gibt es spezielle Gerichte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für Jugendliche. Bei einer Bewährungsstrafe muss dem Gericht alle drei Monate ein Bericht vorgelegt werden. Ein besonderer Fokus liegt im jordanischen Jugendstrafrecht auf der Schlichtung zur Konfliktbeilegung. Auch auf diese Aspekte gingen die Referierenden ein. Das deutsche Expertenteam stellte die Jugendstrafen nach deutschem Jugendgerichtsgesetz vor und ging auf den Transfer von Personen aus dem Jugend- in den Erwachsenenvollzug in Deutschland ein. Die deutschen Referierenden stellten außerdem die Strukturierung und Erstellung eines Vollzugs- und Eingliederungsplans im Rahmen des Jugendstrafvollzugs sowie die Funktion der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe in Deutschland vor.

Die Teilnehmenden diskutierten den Umgang der Bewährungshilfe mit gewaltbereiten und/oder suchtkranken Jugendlichen sowie die Unterschiede, die sich aus der Altersgrenze des Jugendstrafvollzugs nach deutschem bzw. jordanischem Recht ergeben und tauschten sich zugleich über die Gemeinsamkeiten aus. Hierzu zählen der erzieherische Schwerpunkt und die Wichtigkeit der Reintegration in die Gesellschaft. Beide Aspekte haben sowohl im jordanischen als auch im deutschen Jugendstrafvollzug einen hohen Stellenwert.

Studienreise einer jordanischen Delegation nach Berlin zum Thema „Effizienzsteigerung im Strafverfahren“

Delegationsteilnehmende und Anstaltsleiterin Frau Anke Stein während des Besuchs bei der Justizvollzugsanstalt Moabit.
Delegationsteilnehmende und Anstaltsleiterin Frau Anke Stein während des Besuchs bei der Justizvollzugsanstalt Moabit.
Jordanien

Die Effizienzsteigerung im Strafverfahren stand im Fokus einer Studienreise, welche die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium und dem jordanischen Justizrat durchführte. Die Teilnehmenden gewannen dadurch einen vertieften Einblick in das deutsche Strafverfahren. Die Reise ist Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts „Förderung der Rechtssicherheit: Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien (2020-2023)“.

Die jordanische Delegation – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des jordanischen Justizministeriums, des Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit und geleitet durch Seine Exzellenz den Generalsekretär des jordanischen Justizministeriums Dr. Saad Al Louzi – reiste vom 18. bis 22. September 2023 nach Berlin und besuchte verschiedene deutsche Justizinstitutionen und Justizbehörden. Begrüßt wurde sie am Ankunftstag von einem Vertreter der jordanischen Botschaft in Berlin und der IRZ-Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler.

Im Bundesministerium der Justiz empfing Herr Unterabteilungsleiter Dr. Sebastian Jeckel die Delegation. Referentinnen des Referats RB2 für Strafverfahren gaben einen Einblick in aktuelle umfassende Reformprozesse der Strafjustiz insbesondere im Bereich der Digitalisierung.

Die Teilnehmenden besuchten auch das Amtsgericht Tiergarten und erhielten Informationen zu den Themen „Gerichtsaufbau“, „Verfahrensablauf“, „Spezialisierung der Strafrichter“ und tauschten sich über die gegenwärtigen Herausforderungen an Strafgerichten aus.

Ein Besuch der sozialen Dienste der Justiz der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz rundete das Programm ab. Hier stand der Austausch über die Gerichts- und Bewährungshilfe im Fokus. Das Thema der alternativen Strafen war für die jordanische Delegation von besonderem Interesse, da gegenwärtig auch in Jordanien Strafalternativen zur Entlastung der Gefängnisse verstärkt eingesetzt werden sollen. Ergänzend dazu gab der Besuch der Justizvollzugsanstalt Moabit einen Einblick in die Ausgestaltung der Untersuchungshaft und den Umgang mit Überbelastung. Zudem hatte die Delegation die Möglichkeit sich von den Gefängniszellen, dem Hof und den Gemeinschaftsräumen ein Bild zu machen.

Die Studienreise fand ihren Abschluss mit einem Fachgespräch über die Arbeitsweise und Aufgabenbereiche der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Die BRAK erläuterte in diesem Zusammenhang die Kompetenzen eines Straf- und Pflichtverteidigers.

Im Laufe des Jahres werden weitere zwei Maßnahmen an den behandelten Inhalten der Studienreise anknüpfen.

Die IRZ dankt den deutschen Institutionen und Behörden für den freundlichen und lehrreichen Empfang sowie den Delegationsteilnehmenden für den zielführenden Austausch und die erfolgreiche Zusammenarbeit und freut sich auf die weiteren Seminare.