Jordanien - Jahresbericht 2013
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- Veröffentlicht: Freitag, 23. Mai 2014
Allgemeines – Konzeptionelle Ausrichtung
Rechtspolitische Ausgangslage
Das Haschemitische Königreich Jordanien genießt in der Region Mittelost nach wie vor eine relative politische und wirtschaftliche Stabilität. Das Land bringt sich engagiert und konstruktiv in Friedensinitiativen für die Region ein. Dies hat für Jordanien angesichts seiner Nachbarschaft zu Syrien, zum Irak und vor allem auch zu Israel und den palästinensischen Gebieten eine vorrangige Bedeutung, zumal ein großer Teil der Bevölkerung Jordaniens palästinensischer Herkunft ist. Die aktuellen Bestrebungen zur Modernisierung wie auch zur inneren Reform des Landes werden aktiv von König Abdullah II. getragen. Diese Reformen mündeten beispielsweise im Oktober 2012 in der Einrichtung eines Verfassungsgerichts, das im Januar 2013 seine Arbeit aufnahm, sowie in den Parlamentswahlen vom Januar 2013, bei denen das 2012 geänderte Wahlgesetz zur Anwendung kam und die von einer unabhängigen Wahlkommission durchgeführt wurden. Das Land steht jedoch weiterhin vor großen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die durch die Syrien-Krise und die im Vergleich zur jordanischen Gesamtbevölkerung enormen Flüchtlingszahlen in Jordanien noch zusätzlich verschärft werden.
Bisherige Zusammenarbeit – Strategie
Die IRZ berät die Institutionen der jordanischen Justiz seit nunmehr sieben Jahren in verschiedenen Rechtsbereichen. Bereits in der Anfangsphase wurde die Zusammenarbeit im bilateralen Bereich durch EU-gestützte Projekte ergänzt, wodurch das Spektrum der Beratungen breiter gefächert ist. Aus einem Projekt zum Schutz von Menschenrechten in der Justiz, an dessen Umsetzung in den Jahren 2008 bis 2010 die IRZ beteiligt war, ergab sich eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Judicial Institute of Jordan, der jordanischen Justizakademie, im Rahmen von gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen für die Richterschaft aller Gerichtszweige sowie für die Staatsanwaltschaften. Die IRZ nahm die Zusammenarbeit mit dem im Jahre 2012 neu geschaffenen Verfassungsgericht auf. Da das Gericht sich noch am Beginn seiner Tätigkeit befindet, sind Unterstützung und Beratungen sehr willkommen. Jordanien wird als Partnerland zunehmend auch in multilaterale Veranstaltungen der IRZ mit eingebunden. Hieraus ergaben sich in der Vergangenheit z.B. neue Arbeitskontakte zu Vertretern des jordanischen Parlaments. Durch ein erfolgreich umgesetztes Projekt zur Reform des Strafvollzugs in Jordanien besteht eine sehr gute und enge Kooperation mit der beim jordanischen Innenministerium angesiedelten Strafvollzugsbehörde.
Wichtige Partner
- Justizministerium
- Innenministerium
- Verfassungsgericht
- Justizakademie
- Rechtsanwaltskammer
Tätigkeitsschwerpunkte 2013
- Konferenz zu „Rolle und Aufgaben des Verfassungsgerichts" in Amman
- Seminar in Amman zur Anwendung internationaler Menschenrechtskonventionen bei jordanischen und deutschen Gerichten
- Teilnahme einer Delegation des Rechtsausschusses des jordanischen Parlaments an der III. Internationalen Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse in Berlin
- Mitwirkung jordanischer Teilnehmer an einer von der IRZ gemeinsam mit der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ausgerichteten multilateralen Konferenz in Tunis zur Anwendungspraxis der Haager Konventionen
- Implementierung des EU-Drittmittel-Projekts „Euromed Justice III" als Junior-Partner
- Implementierung des EU-Drittmittel-Projekts „Support to the Penitentiary Reform in Jordan"
Ausblick
Die Tätigkeit der IRZ wird sich auch in 2014 auf das Verfassungsrecht konzentrieren und an die bisherige Kooperation mit dem jordanischen Verfassungsgericht anschließen. Vorgesehen ist ein Arbeitsbesuch einer Delegation des jordanischen Verfassungsgerichts u.a. beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu Fragen des Verfassungsprozessrechts und zum Menschenrechtsschutz. Dieser Besuch war bereits für Ende 2013 vorgesehen, konnte jedoch auf Grund der Syrien-Krise nicht stattfinden. Darüber hinaus werden Beratungen im Bereich des Strafrechts (z.B. zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen) wieder stärker in den Fokus rücken. Dadurch wird auch die Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium wieder intensiviert. Die regelmäßige Zusammenarbeit mit der jordanischen Justizakademie wird im Rahmen gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen auch in 2014 fortgesetzt. Beratungen im Bereich Strafvollzug wurden bislang durch das seit Februar 2012 implementierte EU-Drittmittelprojekt zur Reform des Strafvollzugs in Jordanien abgedeckt. Nach Ende dieses Projekts zum Februar 2014 wird die Zusammenarbeit im Strafvollzug im Bereich der bilateralen Arbeit wieder aufgenommen werden. Über das EU-Regionalprojekt „Euromed Justice III", das noch bis September 2014 umgesetzt wird, erfolgt zudem eine Beratung in zivil- und strafrechtlichen Bereichen.