Jordanien - Jahresbericht 2015

Länderbericht Jordanien 2015Besuch einer Delegation des Obersten Verwaltungsgerichts Jordaniens im Bundesverwaltungsgericht

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Das Haschemitische Königreich Jordanien genießt in der Region Mittelost nach wie vor eine relative politische und wirtschaftliche Stabilität und bringt sich engagiert und konstruktiv in Friedensinitiativen für die Region ein. Dies hat für Jordanien angesichts seiner Nachbarschaft zu Syrien, zum Irak und vor allem auch zu Israel und den palästinensischen Gebieten eine vorrangige Bedeutung.

Die aktuellen Bestrebungen zur Modernisierung wie auch zur inneren Reform des Landes werden aktiv von König Abdullah II. getragen. Diese Reformen mündeten beispielsweise im Oktober 2012 in die Einrichtung eines Verfassungsgerichts, das im Januar 2013 seine Arbeit aufnahm, sowie in die Parlamentswahlen vom Januar 2013, die von einer unabhängigen Wahlkommission durchgeführt wurden, bei denen das 2012 geänderte Wahlgesetz zur Anwendung kam.

Das Land steht jedoch weiterhin vor großen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Die aktuellen politischen Entwicklungen in der arabischen Welt – und in erster Linie in den Nachbarländern Syrien und Irak sowie in den palästinensischen Gebieten – wirken sich für Jordanien besonders belastend aus. Durch die Kriegsereignisse sind die wirtschaftlichen Beziehungen zu den Handelspartnern Jordaniens in der Region (z.B. Irak) unterbrochen. Gleichzeitig erzeugt die Anwesenheit von mehr als einer Million Flüchtlingen aus den benachbarten Krisenregionen – eine enorme Anzahl im Vergleich zur jordanischen Gesamtbevölkerung von ca. sechs Millionen – für Jordanien einen hohen wirtschaftlichen wie sozialen Druck. Zudem wächst mit dem Zustrom von außen aus den Kriegsgebieten auch die Terrorismusgefahr in Jordanien selbst. Vor diesem Hintergrund rückt in der jordanischen Öffentlichkeit das Sicherheitsdenken gegenüber Freiheitsrechten deutlich in den Vordergrund. Das Abwägen dieser Problematik bedeutet eine außerordentlich große Herausforderung für den Rechtsstaat in Jordanien.

Konzeption

Die IRZ berät die Institutionen der jordanischen Justiz seit nunmehr acht Jahren in verschiedenen Rechtsbereichen. Bereits in der Anfangsphase wurde die Zusammenarbeit im bilateralen Bereich durch EU-gestützte Projekte ergänzt, wodurch das Spektrum der Beratungen breiter gefächert ist.

Aus einem Projekt zum Schutz von Menschenrechten in der Justiz, an dessen Umsetzung die IRZ in den Jahren 2008 bis 2010 beteiligt war, ergab sich eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Judicial Institute of Jordan (der jordanischen Justizakademie) im Rahmen von gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen für die Richterschaft aller Gerichtszweige sowie für die Staatsanwaltschaften. Mit dem 2012 neu geschaffenen Verfassungsgericht wurde die Zusammenarbeit aufgenommen. Da das Gericht sich noch am Beginn seiner Tätigkeit befindet, sind Unterstützung und Beratungen sehr willkommen. Einen ähnlich hohen Bedarf an Unterstützung hat auch das Oberste Verwaltungsgericht Jordaniens, das erst im Oktober 2014 im Rahmen der Verwaltungsgerichtsreform eingerichtet wurde. Die IRZ hat daher im Berichtsjahr auch die Zusammenarbeit mit dem Obersten Verwaltungsgericht aufgenommen und intensiviert. Zudem besteht eine sehr gute und enge Kooperation mit der über das Innenressort bei der jordanischen Polizei angesiedelten Strafvollzugsbehörde. Diese Zusammenarbeit basiert in erster Linie auf den Ergebnissen eines durch die IRZ federführend und sehr erfolgreich umgesetzten EU-Grant-Projekts zur Reform des Strafvollzugs in Jordanien, das Anfang 2014 abgeschlossen wurde.

Jordanien wird als Partnerland zunehmend auch in multilaterale Veranstaltungen der IRZ eingebunden. So nehmen Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus Jordanien an der jährlich durch die IRZ in Kooperation mit dem Deutschen Bundestag ausgerichteten „Internationalen Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse" teil. Zudem war Jordanien in diesem Jahr erstmalig Gastland für die von der IRZ und der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht gemeinsam veranstaltete jährliche multilaterale Konferenz zu Fragen des Familienrechts und des Wirtschaftsrechts vor dem Hintergrund der Haager Übereinkommen. Durch die Beteiligung von insgesamt sechs Staaten der MENA-Region wurde zudem zur Stärkung der Position Jordaniens in der Region beigetragen. Die Zusammenarbeit mit Jordanien wird vom Auswärtigen Amt gefördert.

Tätigkeitsschwerpunkte 2015

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Fachseminar zum Thema „Rolle und Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter an einem Verfassungsgericht" in Amman
  • Multilateraler Erfahrungsaustausch in Amman zu aktuellen Fragen der verfassungsrechtlichen Praxis in Deutschland, Jordanien und Tunesien
  • Unterstützung der Bibliothek des jordanischen Verfassungsgerichts mit verfassungsrechtlicher Fachliteratur
  • Übersetzungen von verfassungsgerichtlichen Entscheidungen ins Englische

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Multilaterale Konferenz in Amman zur internationalen zivilrechtlichen Zusammenarbeit im Rahmen der Haager Konventionen in Zusammenarbeit mit der Haager Konferenz für internationales Privatrecht, mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Algerien, Bahrain, Jordanien, Marokko, Katar und Tunesien
  • Implementierung des EU-Drittmittelprojekts „Euromed Justice III" als Junior-Partner

Rechtspflege

  • Fachseminar zum Thema „Richterliche Berufsethik" in Amman
  • Fachseminar zum Thema „Richterliche Urteilsbegründung" in Amman

Öffentliches Recht

  • Arbeitsbesuch einer Delegation des jordanischen Obersten Verwaltungsgerichts beim Bundesverwaltungsgericht, beim Verwaltungsgericht Leipzig sowie beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen zum Thema „Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland"

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Workshop zum Thema „Psychologische Betreuung von Strafgefangenen und insbesondere Sexualstraftätern" in Amman
  • Workshop zum Thema „Management von Strafvollzugsanstalten" in Amman
  • Unterstützung des Studienganges „Correctional Studies" (Universität Balqa) mit Fachliteratur (insbesondere zur Thematik „Wiedereingliederung und soziale Reintegration von Strafgefangenen")

Ausblick

Die IRZ wird auch 2016 die Zusammenarbeit mit dem jordanischen Verfassungsgericht als einem der Hautprojektpartner in Jordanien fortsetzen. Als neue Komponenten kommt die Kooperation im Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit hinzu, die im kommenden Jahr intensiviert werden soll. Die jordanische Justizakademie war in den vergangenen Jahren stets ein sehr verlässlicher Projektpartner der IRZ, so dass die regelmäßige Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen auch 2016 fortgesetzt werden wird. Die IRZ wird sich dabei vornehmlich auf die Bereiche Unterstützung der richterlichen Unabhängigkeit und unparteiische Rechtsprechung konzentrieren.

Die Zusammenarbeit mit der jordanischen Strafvollzugsbehörde wird 2016 ebenfalls fortgeführt und greift hierbei diejenigen Themen auf, die sich aus dem 2014 abgeschlossenen EU-Grant-Projekt zur Reform des Strafvollzugs in Jordanien ergeben haben. Die von diesem Projekt ausgehende positive Nachwirkung bildet nach wie vor die Basis für die enge Kooperation mit dem jordanischen Strafvollzug. Es wird erwogen, auch die Zusammenarbeit mit der jordanischen Rechtsanwaltskammer 2016 wieder aufzunehmen. Die Rechtsanwaltskammer hatte sich in den vergangenen Jahren sehr in allgemeinen politischen Diskussionen auch in der Öffentlichkeit engagiert, so dass die IRZ eine Kooperation zunächst zurückgestellt hatte. Nach personellen Wechseln innerhalb der Rechtsanwaltskammer im laufenden Jahr konzentriert sich die Kammer nun auf ihr eigentliches Aufgabenfeld, so dass eine Zusammenarbeit wieder möglich scheint.