IRZ tritt der Charta der Vielfalt bei

Die IRZ ist der Charta der Vielfalt beigetreten und verpflichtet sich damit ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu gestalten. Sie macht Vielfalt in der Organisationskultur zum Thema für den internen und externen Dialog.

Mit der im Jahr 2006 ins Leben gerufenen Charta der Vielfalt können sich Arbeitgebende dafür einsetzen, ein Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen zu schaffen. Auch die IRZ verpflichtet sich dazu und setzt damit ein Bekenntnis für Offenheit, Toleranz, Akzeptanz und Gleichberechtigung für alle Mitarbeitenden – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

Mit dem Leitbild der IRZ und ihrem Bekenntnis zu Menschenrechten steht sie als Zuwendungsempfängerin des Bundesministeriums der Justiz unter anderem für eben diese Ziele ein.

Unterstützt wird die Charta der Vielfalt von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Alabali-Radovan. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Träger der Initiative ist seit 2010 der gemeinnützige Verein Charta der Vielfalt e. V.