Was wir tun

Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung sind Voraussetzung und Garant, um grundrechtliche Freiheiten zu wahren, stabile staatliche und gesellschaftliche Strukturen zu stärken sowie wirtschaftliches Wachstum anzuregen.

Seit ihrer Gründung 1992 auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) kooperiert die IRZ deshalb mit ihren Partnerstaaten im Auftrag der Bundesregierung nachhaltig bei der Reformierung ihrer Rechtsordnungen und Justizsysteme.

Dabei stehen die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie die Angleichung des nationalen Rechts an das EU-Recht im Fokus der Tätigkeit der IRZ.

Das deutsche Recht besitzt in vielerlei Hinsicht Vorbildfunktion im Sinn einer Best Practice – die IRZ vermittelt es mit Know-how und viel Erfahrung.

Projektkonzeption

Wir fördern in enger und vertrauensvoller Abstimmung mit den jeweiligen Institutionen in den Partnerstaaten die Konsolidierung rechtsstaatlicher Strukturen mit

  • Projekten der Gesetzgebungsberatung,
  • Projekten der Aus- und Fortbildung,
  • Projekten zum Aufbau von Institutionen.

Konkret konzipiert und organisiert die IRZ beispielsweise Konferenzen, Workshops, Seminare, Hospitationen, Fachgespräche sowie Arbeitsaufenthalte und kann dadurch einen weiten Adressatenkreis erreichen.

Umsetzung der Projekte

Die Projekte der IRZ werden unter der Leitung der Geschäftsführung durch die Projektbereichsleiterinnen und Projektbereichsleitern konzipiert und organisiert. Sie werden hierbei von Projektmanagerinnen und Projektmanagern, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern und den Zentralen Diensten der IRZ unterstützt.

Die fachliche Durchführung der einzelnen Projekte wird von Expertinnen und Experten aus freien rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt.

Geografische Ausrichtung der IRZ

Seit ihrer Gründung hat sich die IRZ immer wieder neu geografisch ausgerichtet. Ihre Tätigkeit konzentriert sich derzeit auf die Schwerpunktregionen Westbalkan, Afrika, Naher Osten, Südkaukasus, Osteuropa, Vietnam und Zentralasien.

Die Veranstaltungen finden sowohl in Deutschland als auch in den Partnerstaaten statt. Im Lichte der COVID-19-Pandemie wurden erfolgreich Online-Formate etabliert.

Partner der IRZ

  • Verbände und Kammern der juristischen Berufe und der Wirtschaft
  • Justiz
  • Verwaltung auf Bundes- und Landesebene
  • Wissenschaft
  • einschlägige Nichtregierungsorganisationen

Finanzierung

Die IRZ finanziert sich durch

  • öffentliche Mittel aus dem Haushalt des BMJ (institutionelle Zuwendung) und des Auswärtigen Amts (Projektförderung),
  • Projektmittel der Europäischen Kommission sowie
  • Spenden, Förder- und Kostenbeiträge Dritter.

Wirkungskontrolle: Monitoring und Evaluierung

Die IRZ hat ein flächendeckendes Monitoring- und Evaluierungskonzept (M&E-Konzept). Im Rahmen des organisationsinternen Monitorings werden laufend Daten zur Messung der Zielerreichung auf Outcome-Ebene erhoben. In periodischen Abständen durchzuführende Evaluationen stellen den zweiten Baustein des M&E-Konzepts dar.