Auftaktkonferenz des Projekts „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“

Auftaktkonferenz des Projekts „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“ (v.l.n.r): Frau Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesnotarkammer, Frau Salma Mnif, Stellv. Direktorin der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tunis El Manar (Releve), Frau Najla Trikki, Geschäftsführerin und Stellv. Präsidentin der tunesischen Rechtsanwaltskammer, Herr Mohamed Abidi, Projektbereichsleiter Afrika, IRZ.
Auftaktkonferenz des Projekts „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“ (v.l.n.r): Frau Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesnotarkammer, Frau Salma Mnif, Stellv. Direktorin der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tunis El Manar (Releve), Frau Najla Trikki, Geschäftsführerin und Stellv. Präsidentin der tunesischen Rechtsanwaltskammer, Herr Mohamed Abidi, Projektbereichsleiter Afrika, IRZ.
Tunesien

Die Auftaktkonferenz des von der Deutschen Botschaft in Tunesien geförderten IRZ-Projekts zum Thema „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“ fand am 10. und 11. Juni 2024 in Tunis statt.

Über 60 Teilnehmende aus verschiedenen Institutionen, darunter Dozentinnen und Dozenten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter sowie Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen tauschten ihre Erfahrungen in Deutschland und Tunesien zu dem Thema aus. Die Veranstaltung befasste sich ferner mit der allgemeinen Situation von vulnerablen Gruppen in Tunesien und mit der Frage, wie ihr gesetzlicher Schutz effizient gelingen kann.

Das Projekt realisiert die IRZ in Zusammenarbeit mit der Nationalen Anwaltskammer Tunesiens, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Hochschule für Rechtsanwälte, der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tunis El Manar (Releve) und der Zivilgesellschaft in Tunesien. Es besteht aus drei Komponenten und fokussiert dabei die folgenden Themenschwerpunkte:

  1. Schutz von vulnerablen Gruppen durch Stärkung des Zugangs zur Justiz
  2. Förderung des Rechtsbeistands zum Schutz von vulnerablen Gruppen während eines Verfahrens
  3. Unterstützung nach Ende des Verfahrens bei der Gewährung der Rechte und Ansprüche vulnerabler Gruppen sowie bei der Vollstreckung des Urteils

Weitere Aktivitäten dieses Projekts werden in den folgenden Wochen und Monaten stattfinden.

Anwaltliche Rolle beim Schutz von vulnerablen Gruppen

Teilnehmende der Studienreise im Landgericht Berlin.
Teilnehmende der Studienreise im Landgericht Berlin.
Algerien und Tunesien

Die Rolle des Rechtsbeistands beim Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz war das Thema einer Studienreise, welche der Projektbereich Afrika der IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27. bis 29. November 2023 durchführte.  

Das Thema wurde rechtsvergleichend und unter Berücksichtigung der praktischen, anwaltlichen Perspektive sowie der richterlichen und staatsanwaltlichen Erfahrungen im Rahmen von Fachgesprächen mit deutschen Expertinnen und Experten umfassend diskutiert.

Auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesjustizministeriums und den sozialen Diensten Brandenburg führte zu einem regen Austausch über Bewährungshilfe, Prozesskostenhilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich.

Besonders anschaulich war der Besuch einer Gerichtsverhandlung im Bereich Jugendstrafrecht am Landgericht Berlin sowie der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin.

Die Teilnehmenden zeigten sich besonders interessiert an Gesprächen mit deutschen Anwältinnen und Anwälten sowie an dem interdisziplinären Austausch zwischen allen relevanten Akteuren zum Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz.

Regionale Konferenz zur Optimierung des Investitionsklimas in Tunesien

•	V.l.n.r.: M. Abidi, Leiter des Projektbereichs Afrika der IRZ, N. Triki, stellv. Präsidentin der Anwaltskammer Tunesien, S. Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer (RAK) Sachsen und S. Zouaoui, Leiterin der Rechtsabteilung im Wirtschaftsministerium Tunesien.
• V.l.n.r.: M. Abidi, Leiter des Projektbereichs Afrika der IRZ, N. Triki, stellv. Präsidentin der Anwaltskammer Tunesien, S. Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer (RAK) Sachsen und S. Zouaoui, Leiterin der Rechtsabteilung im Wirtschaftsministerium Tunesien.
Tunesien

Am 13. und 14. November 2023 organisierte die IRZ, gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie dem tunesischen Wirtschafts- und Justizministerium, eine Regionalkonferenz zur Optimierung des Investitionsklimas und der Förderung des Investitionsklimas und –-schutzes in Tunis, Tunesien.

An der Veranstaltung nahmen nicht nur Vertreterinnen und Vertreter des tunesischen Justizministeriums und des Wirtschaftsministeriums teil, sondern ebenso Delegierte des algerischen, marokkanischen sowie mauretanischen Justizministeriums. Zudem waren Personen aus dem Notariat, der Rechtsanwaltschaft sowie aus der Wissenschaft präsent.

Während des ersten Tages diskutierten die Teilnehmenden im Hybrid-Format über rechtliche Rahmenbedingungen zur Investitionsförderung, insbesondere die Bedeutung und konkrete Ausgestaltung multilateraler Abkommen. Ebenso standen verschiedene Vorträge zur Digitalisierung der Wirtschaftsgerichtsbarkeit, des elektronischen Rechtsverkehrs, alternative Finanzierungsmodelle und Bürokratieabbau sowie die Rolle des Notariats auf dem Programm. Insbesondere wurden die Potentiale der Digitalisierung des Rechtsverkehrs zur Effizienzsteigerung, aber auch dessen Herausforderungen für die Gerichte sowie für beteiligte Akteure diskutiert.

Am zweiten Tag befassten sich die Teilnehmenden mit außergerichtlichen Garantien für Investitionen, wobei insbesondere Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung diskutiert wurden. Erfahrungen und Potentiale der Schiedsgerichtbarkeit und elektronischer Verhandlungsformate wurden von tunesischer als auch von deutscher Seite beleuchtet. Ein besonderer Fokus wurde auch auf die Themen Mediation sowie Schlichtung in Handelssachen gelegt und dabei deren Eingliederung in die jeweiligen nationalen Rechtsrahmen diskutiert.