Anwaltliche Rolle beim Schutz von vulnerablen Gruppen

Teilnehmende der Studienreise im Landgericht Berlin.
Teilnehmende der Studienreise im Landgericht Berlin.
Algerien und Tunesien

Die Rolle des Rechtsbeistands beim Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz war das Thema einer Studienreise, welche der Projektbereich Afrika der IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27. bis 29. November 2023 durchführte.  

Das Thema wurde rechtsvergleichend und unter Berücksichtigung der praktischen, anwaltlichen Perspektive sowie der richterlichen und staatsanwaltlichen Erfahrungen im Rahmen von Fachgesprächen mit deutschen Expertinnen und Experten umfassend diskutiert.

Auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesjustizministeriums und den sozialen Diensten Brandenburg führte zu einem regen Austausch über Bewährungshilfe, Prozesskostenhilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich.

Besonders anschaulich war der Besuch einer Gerichtsverhandlung im Bereich Jugendstrafrecht am Landgericht Berlin sowie der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin.

Die Teilnehmenden zeigten sich besonders interessiert an Gesprächen mit deutschen Anwältinnen und Anwälten sowie an dem interdisziplinären Austausch zwischen allen relevanten Akteuren zum Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz.

Regionale Konferenz zur Optimierung des Investitionsklimas in Tunesien

•	V.l.n.r.: M. Abidi, Leiter des Projektbereichs Afrika der IRZ, N. Triki, stellv. Präsidentin der Anwaltskammer Tunesien, S. Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer (RAK) Sachsen und S. Zouaoui, Leiterin der Rechtsabteilung im Wirtschaftsministerium Tunesien.
• V.l.n.r.: M. Abidi, Leiter des Projektbereichs Afrika der IRZ, N. Triki, stellv. Präsidentin der Anwaltskammer Tunesien, S. Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer (RAK) Sachsen und S. Zouaoui, Leiterin der Rechtsabteilung im Wirtschaftsministerium Tunesien.
Tunesien

Am 13. und 14. November 2023 organisierte die IRZ, gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie dem tunesischen Wirtschafts- und Justizministerium, eine Regionalkonferenz zur Optimierung des Investitionsklimas und der Förderung des Investitionsklimas und –-schutzes in Tunis, Tunesien.

An der Veranstaltung nahmen nicht nur Vertreterinnen und Vertreter des tunesischen Justizministeriums und des Wirtschaftsministeriums teil, sondern ebenso Delegierte des algerischen, marokkanischen sowie mauretanischen Justizministeriums. Zudem waren Personen aus dem Notariat, der Rechtsanwaltschaft sowie aus der Wissenschaft präsent.

Während des ersten Tages diskutierten die Teilnehmenden im Hybrid-Format über rechtliche Rahmenbedingungen zur Investitionsförderung, insbesondere die Bedeutung und konkrete Ausgestaltung multilateraler Abkommen. Ebenso standen verschiedene Vorträge zur Digitalisierung der Wirtschaftsgerichtsbarkeit, des elektronischen Rechtsverkehrs, alternative Finanzierungsmodelle und Bürokratieabbau sowie die Rolle des Notariats auf dem Programm. Insbesondere wurden die Potentiale der Digitalisierung des Rechtsverkehrs zur Effizienzsteigerung, aber auch dessen Herausforderungen für die Gerichte sowie für beteiligte Akteure diskutiert.

Am zweiten Tag befassten sich die Teilnehmenden mit außergerichtlichen Garantien für Investitionen, wobei insbesondere Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung diskutiert wurden. Erfahrungen und Potentiale der Schiedsgerichtbarkeit und elektronischer Verhandlungsformate wurden von tunesischer als auch von deutscher Seite beleuchtet. Ein besonderer Fokus wurde auch auf die Themen Mediation sowie Schlichtung in Handelssachen gelegt und dabei deren Eingliederung in die jeweiligen nationalen Rechtsrahmen diskutiert.

Vorstellung der zweiten Ausgabe des juristischen Fachmagazins „Kitabat“

Die interessierte Leserschaft macht sich mit der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „Kitabat“ vertraut.
Die interessierte Leserschaft macht sich mit der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „Kitabat“ vertraut.
Tunesien

Am 31. Mai 2023 wurde die zweite Ausgabe der Fachzeitschrift „Kitabat“ feierlich in Tunis vorgestellt. Das Magazin, dessen Titel mit „Schriften“ übersetzt werden kann, war wie bereits die erste Ausgabe in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Université de Tunis El Manar erstellt worden. Das Ziel des Magazins ist es den wissenschaftlichen Dialog zwischen Tunesien und Deutschland sowie zwischen weiteren europäischen und afrikanischen Ländern zu fördern. Die Zeitschrift möchte daher interessierten Juristen und Juristinnen als Plattform für einen Austausch zu aktuellen Rechtsthemen dienen. 

Die Beiträge in der aktuellen Ausgabe stammen aus Tunesien, Frankreich und Deutschland. Das Magazin wird zweisprachig auf Französisch und Arabisch veröffentlicht. Darüber hinaus wird allen Artikeln auch ein deutschsprachiges Resümee vorausgestellt. Insgesamt enthält die aktuelle Ausgabe elf Artikel zu den unterschiedlichsten Themen und gewährt den Lesern und Leserinnen unter anderem Einblicke in eine juristische Betrachtung von Themen wie illegaler Migration, alternativen Strafen, Kinderechten, Arzthaftungen oder der voranschreitenden Digitalisierung. Auf insgesamt über 600 Seiten kann sich die interessierte Leserschaft über juristische Neuigkeiten aus anderen Ländern informieren und Anregungen für künftige Arbeiten gewinnen.

Die Fachzeitschrift soll den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Tunesien und Deutschland nachhaltig fördern und vertiefen. Für die Zukunft sind weitere regelmäßige Veröffentlichungen geplant.