Tunesien - Jahresbericht 2013

Länderbericht Tunesien 2013Konferenz zum Internationalen Strafgerichtshof in Tunis

Allgemeines – Konzeptionelle Ausrichtung

Rechtspolitische Ausgangslage

Der anhaltende nach-revolutionäre Prozess in Tunesien gestaltete sich 2013 nach wie vor schwierig, jedoch aber auch mit Ansätzen, die Hoffnung machten. Die Sicherheitslage hat durch zwei politisch motivierte Attentate und zum Teil kriegsartige Auseinandersetzungen mit extremen islamischen Gruppierungen den Umstrukturierungsprozess verzögert. Die Verabschiedung einer Verfassung zog sich 2013 hin, der Prozess konnte jedoch im Januar 2014 nach zweijährigen Diskussionen ein Jahr später als geplant zu einem auch international vielfach begrüßten Ende gebracht werden. Der anhaltende politische und institutionelle Reformprozess findet vor dem Hintergrund einer unvermindert problematischen wirtschaftlichen Entwicklung statt, die u.a. durch hohe Jugendarbeitslosigkeit gekennzeichnet ist. Dennoch konnte Tunesien aufgrund der allgemein stabilen Sicherheitslage im Sommer 2013 von einer großen Zunahme im Tourismusbereich profitieren. Auch wenn die Lage in Tunesien schwierig sein mag, gibt es dennoch genügend Zeichen, die optimistisch stimmen. Mit einer überschaubaren Bevölkerungszahl von ca. 11 Millionen Einwohnern und einem vergleichsweise hohen Bildungsniveau besteht bei allen gesellschaftlichen und politischen Differenzen doch auch der Wille zu Dialog und Kompromiss.

Bisherige Zusammenarbeit

Die 2011 begonnene Arbeit der IRZ blieb von den politischen Turbulenzen größtenteils unberührt. Im Gegenteil lässt sich sogar sagen, dass sie sich auf hervorragende Art und Weise entwickelt hat. Bestehende Kontakte wurden vertieft und neue Partner hinzugewonnen. Trotz der teilweise turbulenten politischen Situation zeichnete sich die rechtsstaatliche Zusammenarbeit durch Kontinuität aus.

Die tunesische Regierung bewies eindrücklich ihren Willen zu Transparenz und Reform anlässlich einer von der IRZ organisierten Konferenz zur Reform des Strafvollzugs. Vor ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Staat und Zivilgesellschaft zogen der Präsident der Verfassungsgebenden Versammlung, der Justizminister, sowie hochrangige Beamte in Anwesenheit von tunesischen und internationalen Fernseh- und Pressevertretern öffentlich eine kritische Bilanz zum Zustand des Strafvollzugswesens. In Folge der Konferenz richtete die tunesische Regierung vier Reformkommissionen ein, die ihre Arbeit seitdem kontinuierlich wahrnehmen. Die Zusammenarbeit mit den Strafvollzugsbehörden hat durch verschiedene Seminare und gegenseitige Studien- und Delegationsbesuche in Tunesien und in Deutschland seit 2011 gewissermaßen eine kleine und erfolgreiche Tradition entwickelt.

Neu hinzu kam 2013 die Zusammenarbeit mit der tunesischen Notarkammer. In Kooperation mit der Bundesnotarkammer und dem Deutschen Notarverein konnte die IRZ in diesem Bereich durch Seminare und Studienreisen nach Deutschland wertvolle Hilfestellung bei der Reform des tunesischen Notarwesens leisten. Zentrale Fragen der Neuordnung betrafen hier u.a. die Gestaltung der notariellen Dienstaufsicht, das Verhältnis zur Anwaltschaft sowie die Anforderungen an Qualifikation und Weiterbildung. In Folge der von der IRZ initiierten Zusammenarbeit verabschiedeten die deutsche Notarkammer und der deutsche Notarverein jeweils ein bilaterales Kooperationsabkommen mit der tunesischen Notarkammer. Ebenfalls neu kam 2013 ein vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finanziertes Projekt hinzu mit dem Titel "Modernes Verwaltungs- und Privatrecht". Im Rahmen eines zuvor mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Sousse geschlossenen Kooperationsabkommens vermittelten deutsche Referenten aus Justiz, Anwaltschaft und Lehre Kenntnisse u.a. im Bereich internationales Handelsrecht, Vertragsrecht, Grundrechte, Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Verfassungsrecht. Im Anschluss konnten ausgewählte Teilnehmer ihre praktischen Kenntnisse durch ein Praktikum in Deutschland bei Rechtsanwaltskanzleien und akademischen Institutionen vertiefen. Das Programm wird 2014 fortgesetzt.

Zeichen setzen konnte die IRZ auch im Bereich der internationalen zivilrechtlichen Zusammenarbeit. In Kooperation mit dem Ständigen Büro der Haager Konferenz organisierte die IRZ eine Veranstaltung zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Haager Übereinkommen, an der Vertreter von neun arabischen Staaten teilnahmen. Eine Folgeveranstaltung ist 2014 in Marokko geplant.

Auf dem Gebiet des internationalen Strafrechts veranstaltete die IRZ eine hochrangig besetzte Konferenz mit dem Ziel, die Umsetzung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in nationales tunesisches Recht zu fördern.

Wichtige Partner

  • Justizministerium
  • Strafvollzugsbehörden
  • Präsidium des Verwaltungsgerichts
  • Vorstand der Notarkammer

Strategie und Vorgehensweise

Der Reformbedarf in Tunesien existiert unabhängig von der Frage, welche Gruppierung zu einer gegebenen Zeit die Regierung stellt. Somit ist es einer der Grundsätze der IRZ, mit allen Kräften zu arbeiten, die sich zu den international anerkannten Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie bekennen. Das thematische Interesse der Partnerinnen und Partner in Regierung und Justiz spiegelte u.a. die tunesische Verfassungsdiskussion wieder. Themen wie die Unabhängigkeit der Justiz und die Stellung der Staatsanwaltschaft oder Fragen der Ausgestaltung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sind einige der rechtspolitischen und juristischen Fragen, die in den Veranstaltungen der IRZ thematisiert wurden.

Das wichtigste Prinzip der Beratungsarbeit der IRZ ist der Dialog auf Augenhöhe. Die gemeinsame Entwicklung von Reformansätzen bestimmt das gegenseitige Verhältnis, denn Tunesien hat eine lange verfassungsrechtliche Tradition und entwickelte Institutionen. In allen Veranstaltungen kommen deshalb tunesische wie deutsche Referentinnen und Referenten gleichermaßen zu Wort. Die IRZ macht lediglich Angebote, die auf gelebter deutscher und europäischer Erfahrung beruhen. Die letztendliche Wahl, was davon ggf. in tunesisches Recht übernommen wird, entscheiden die tunesischen Partner.

Tätigkeitsschwerpunkte 2013

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Regionale Konferenz unter Beteiligung neun arabischer Staaten in Zusammenarbeit mit der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Hague Conference on International Private Law, HCCH)
  • Kooperation mit der tunesischen Notarkammer: Auftaktveranstaltung in Tunis zu ausgewählten Themen des deutschen und tunesischen Notarwesens
  • Studiendelegationsreise tunesischer Notarinnen und Notare nach Deutschland
  • Seminare in Tunis zu ausgewählten Themen des Notarrechts
  • Veranstaltung auf dem Gebiet des internationalen Kindschaftsrechts in Tunis in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Sozialdienst (ISD, Berlin)
  • Veranstaltung in Tunis zu ausgewählten Themen des Wirtschafts- und Bankrechts

Rechtspflege

  • Workshop zusammen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Ägypten zum Thema „Wiedererlangung gestohlener Vermögenswerte"

Öffentliches Recht

  • Zweiwöchiges Kolloquium „Modernes Verwaltungs- und Privatrecht" in Zusammenarbeit mit der Universität Sousse
  • Veranstaltung zum Thema „Verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Schutz von Meinungs- und Versammlungsfreiheit"

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Internationale Konferenz zur Reform des Strafvollzugs mit 400 Teil-nehmerinnen und Teilnehmern in Tunis
  • Drei Seminare in Tunis mit deutschen Praktikern aus Strafvollzug und Justizverwaltung
  • Studiendelegationsreise tunesischer Strafvollzugsbediensteter nach Deutschland
  • Konferenz in Tunis zur Implementierung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in nationales Recht

Aus- und Fortbildung

  • Didaktikveranstaltungen für in der Ausbildung tätige Richterinnen und Richter Praxisaufenthalt in Deutschland für Richterinnen und Richter der Zivil- und Strafgerichte

Ausblick

Ein wichtiger Aspekt der Programmarbeit der IRZ wird die Kooperation mit der tunesischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit sein. Gemäß der Ende Januar 2014 verabschiedeten Verfassung wird eine Verfassungskommission, in der u.a. die Präsidentin des Verwaltungsgerichts („Tribunal Administratif") Tunis vertreten sein wird, für die Dauer von drei Jahren die Rolle des zu etablierenden Verfassungsgerichts wahrnehmen. In diesem Bereich besteht somit großer Beratungsbedarf, wobei IRZ sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinbart haben, u.a. durch Veranstaltungen vor Ort sowie durch Fachgespräche beim Besuch des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts Hilfestellung zu leisten. Auch die Zusammenarbeit mit der Notarkammer wird in Form von Seminaren vor Ort und Studienreisen in Deutschland weitergeführt. Eine Folgekonferenz im Bereich Strafvollzug soll die IRZ-Initiative in diesem Bereich weiterführen, das bisher Erreichte kritisch hinterfragen und weitere Wege aufzeigen. Die internationale zivilrechtliche Zusammenarbeit wird im Wege einer Folgekonferenz mit zahlreichen arabischen Delegationen in Marokko weitergeführt. Kooperationspartner ist wiederum das Ständige Büro der Haager Konferenz. Ebenfalls in Marokko ist eine hochrangige Konferenz zum Status quo Marokkos im Hinblick auf den Internationalen Strafgerichtshof geplant.