Tunesien - Jahresbericht 2016

Konferenz zur Reform des Strafvollzugs in Tunesien zum Thema „Der inhaftierte Bürger“ in Tunis mit dem Leiter der Strafvollzugsbehörde, Sabeur Khefifi (2.v.r.)

Konferenz zur Reform des Strafvollzugs in Tunesien zum Thema „Der inhaftierte Bürger“ in Tunis mit dem Leiter der Strafvollzugsbehörde, Sabeur Khefifi (2.v.r.)

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Auch fünf Jahre nach der Revolution hat Tunesien immer noch nicht seine politische Stabilität gefunden. Sieben neue Regierungen, im Durchschnitt alle acht Monate, gab es seit der Revolution. Anfang August 2016 verlor Premierminister Habib Essid nach 18 Monaten Regierungszeit ein Misstrauensvotum im Parlament. Das Land befindet sich auch deshalb in einer kritischen wirtschaftlichen und politischen Phase. Für die zukünftige Regierung werden die Sicherheit und Durchsetzung des Rechtsstaats sowie die Verankerung der Demokratie und Fortsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung und Umsetzung der dafür notwendigen Projekte wichtige Eckpunkte sein.

Die neue Regierung hat angekündigt, dringende Reformen umzusetzen, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, neue Arbeitsplätze zu schaffen und besser mit der Bevölkerung zu kommunizieren. Der Kampf gegen Korruption und Terrorismus hat nach wie vor höchste Priorität. Sollte die Wirtschaftskrise in dem nordafrikanischen Land im kommenden Jahr noch nicht überwunden sein, drohen drastische Sparmaßnahmen, höhere Steuern und ein Stellenabbau im öffentlichen Dienst.

Trotz der schwierigen politischen Rahmenbedingungen treiben die tunesischen Behörden sowie die tunesische Zivilgesellschaft den rechtspolitischen und gesellschaftlichen Reformprozess weiter voran. Dass sich die Sicherheitslage in der zweiten Jahreshälfte verbesserte, hatte einen positiven Effekt auf den Tourismus und das Investitionsklima im Land.

Im Justizbereich sind für 2016 an erster Stelle die Wahlen zum sogenannten Hohen Justizrat und dessen Aufbau zu nennen. Der Hohe Justizrat regelt nach drei Jahren intensiv und kontrovers geführter Diskussionen um dessen Einrichtung und Aufgabenbereich die Stellung und die Unabhängigkeit der Justiz im tunesischen Staatsgefüge. Seiner Gründung folgte gemäß der neuen Verfassung von 2014 der Aufbau des Verfassungsgerichts, das zusätzliche Sicherheit für die Rechtstaatlichkeit sowie für die Freiheiten und Rechte der Bürgerinnen und Bürger schafft. Das Gesetz zur Einrichtung eines Verfassungsgerichts wurde intensiv von deutscher Seite beraten, so dass die IRZ den Reformprozess auch zukünftig mit Veranstaltungen begleiten wird.

Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit befand sich 2016 weiterhin in einem intensiven Reformprozess mit dem Ziel der Entwicklung und Verabschiedung einer Verwaltungsgerichtsordnung. Dieser Prozess ist in der finalen Phase, Anfang 2017 wird der Gesetzentwurf vorgestellt. In diesem Zusammenhang ergeben sich zahlreiche Einzelfragen, die in verschiedenen Formen immer wieder in den Veranstaltungen der IRZ diskutiert werden.

Auch im Bereich Strafvollzug sind seit 2011 andauernde Reformbemühungen zu verzeichnen. Die großen strukturellen Fragen wie zum Beispiel die Überbelegung der Gefängnisse, alternative Strafsysteme, Resozialisierung von Gefangenen u.a. bedürfen nach wie vor großer Anstrengungen. In diesem Zusammenhang hat die tunesische Regierung einen systematischen Reformansatz entwickelt und einen Vierjahresplan von 2015 bis 2019 zur Reform von Justiz und Gefängnissystem verabschiedet, den die IRZ beratend begleitet.

Tätigkeitschwerpunkte 2016

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Teilnahme von drei zukünftigen tunesischen Verfassungsrichtern an der Verfassungskonferenz in Amman
  • Delegationsreise von tunesischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern nach Deutschland

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Konferenz zum Thema „Haager Kindschutzübereinkommen“ in Tunis

Rechtspflege

  • Delegationsreise des tunesischen Justizministeriums zum Thema „Organisation und Leitung des Justizministerbüros“ nach Deutschland

Öffentliches Recht

  • Konferenz zum Thema „Gesetzgebungsberatung zum neuen tunesischen Verwaltungsgerichtsgesetz“ in Tunis
  • Konferenz zum Thema „Rechtsmittel und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen“ in Tunis

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Studienreise zum Thema „Reform des Strafvollzugs“ nach Deutschland
  • Konferenz zum Thema „Voraussetzungen eines modernen Strafvollzugs aus baulicher Sicht und unter Resozialisierungsaspekten“ in Tunis
  • Konferenz zum Thema „Klassifizierung von Gefangenen“ in Tunis
  • Konferenz zum Thema „Der inhaftierte Bürger“ in Tunis

EU Twinning-Projekt

Ausblick

Die IRZ plant, ihr Engagement in den oben genannten Themenfeldern 2017 fortzusetzen. Sie sind allesamt von großer Aktualität und bedürfen nachhaltiger Zusammenarbeit. Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht vor allem die Erarbeitung eines Verwaltungsgerichtsgesetzes im Vordergrund. Hinsichtlich der Verfassungsgerichtsbarkeit sollen nach der Verabschiedung eines Verfassungsgerichtsgesetzes vor allem Fragen im Hinblick auf Aufbau und Organisation des Verfassungsgerichtes im Mittelpunkt stehen.

Laden Sie hier den gesamten Jahresbericht der IRZ im PDF-Format herunter: Jahresbericht 2016.