Tunesien - Jahresbericht 2014

Länderbericht Tunesien 2014

Auftaktveranstaltung „Tunesische Verwaltungsgerichtsbarkeit: Realität und Perspektiven“ der IRZ zusammen mit dem tunesischen Verwaltungsgericht und dem tunesischen Justizministerium in Tunis. Mit dabei: Hafedh Ben Salah, tunesischer Justizminister (Mitte); Mohamed Faouzi Ben Hamed, erster Präsident des Verwaltungsgerichts Tunis (2.v.r.); Dr. Stefan Hülshörster, IRZ (2.v.l.)

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Die rechtspolitische Situation in Tunesien verbesserte sich 2014 deutlich. Die verfassungsgebende Versammlung verabschiedete nach zweijährigen Beratungen eine neue Verfassung. Friedliche Parlaments- und Präsidentschaftswahlen bereiteten den Weg für Tunesiens künftige demokratische Entwicklung. Beides wurde von internationaler Seite begrüßt. Auch wenn im Rahmen des Reformprozesses noch manche Hürden zu nehmen sind, so hat die Erfahrung der IRZ in den letzten drei Jahren gezeigt, dass sich die jeweiligen Regierungen sowie die Vertreter/innen von Justiz, Strafvollzugs und anderen Institutionen diesen Herausforderungen mit ehrlichem Engagement gewidmet haben.

Konzeption

Die IRZ konnte 2014 die ohnehin bereits sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit nochmals vertiefen. Insbesondere konnte sie die Kontakte zur Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter ausbauen, was zu einem verstärkten Engagement in diesem Bereich in den nächsten Jahren führen soll. Die Kontrolle staatlichen Handelns durch die Verwaltungsgerichte ist für den demokratisch-rechtsstaatlichen Prozess von essenzieller Bedeutung. Dies wurde u.a. bei Veranstaltungen zur Wahlbeschwerde und zur Kontrolle der Wahlen durch die Verwaltungsgerichte thematisiert. Darüber hinaus boten zwei Studienreisen für tunesische Verwaltungsrichter/innen nach Deutschland Gelegenheit für einen Austausch mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht. Im Hinblick auf die Einrichtung eines Verfassungsgerichtes beriet die IRZ den Präsidenten der verfassungsgebenden Versammlung. Auch im Bereich Strafvollzug blieb die IRZ in Tunesien weiterhin aktiv. So veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem tunesischen Justizministerium auch 2014 wieder eine große nationale Konferenz zum Stand der Reform des Strafvollzugs. Dort wurden die Entwicklungen des letzten Jahres einer kritischen Prüfung unterzogen. Mit großer Offenheit diskutierten die Teilnehmer/innen der Konferenz bei Anwesenheit zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Medien Defizite und Fortschritte der Reform des Gefängniswesens und zeigten Wege für den weiteren Reformprozess auf.

Ebenfalls aufrechterhalten und ausweiten konnte die IRZ ihre Kooperation mit der tunesischen Notarvereinigung. Im Rahmen mehrerer Veranstaltungen, darunter einer größeren Konferenz, wurden in Kooperation mit dem Deutschen Notarverein und der Bundesnotarkammer Reformperspektiven im Notarwesen diskutiert. Dieser im Rahmen internationaler Reformbemühungen oftmals verkannte Bereich ist von entscheidender Bedeutung für ein rechtsstaatlich verfasstes und verlässliches Wirtschaftsleben, für das Urkunden verlässlich und eine Überwachungs-, Beratungs- und Garantiefunktion bei komplexen Geschäften gegeben sein müssen. Außerdem nahmen tunesische und ägyptische Richter/innen gemeinsam an dem jährlich
von der IRZ organisierten Praxisaufenthalt bei deutschen Gerichten teil.

Tätigkeitsschwerpunkte 2014

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Beratung des Präsidenten der verfassungsgebenden Versammlung im Bereich Einrichtung des Verfassungsgerichts
  • Delegationsreisen nach Deutschland zum Austausch mit Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Veranstaltungen zu aktuellen zivil- und notarrechtlichen Themen in Zusammenarbeit mit der tunesischen Notarvereinigung

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Nationale Konferenz zum Stand der Reform des Strafvollzugswesens
  • Delegationsreise im Bereich Strafvollzug nach Deutschland

Ausblick

Schwerpunkt der Zusammenarbeit 2015 wird insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit sein. Auch im Bereich Strafvollzug wird die IRZ weiterhin beraten.