Meri Navasardyan, Geschäftsführerin des Dt. Wirtschaftsverbandes Armenien (links); Dr. Markus J. Weyer, Geschäftsführender Gesellschafter WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (3. v.l.); Dr. Christian Groß, Syndikusrechtsanwalt und Geschäftsführer des Schiedsgerichtshofs bei der DIHK (SGH) (4.v.l.); Tanja Galander, Rechtsanwältin und Partnerin, GvW Graf von Westphalen (2. v.r.).Copyright DWV Armenien
Wirtschaftsrechtliche Themen gewinnen bei den IRZ-Maßnahmen in unseren Partnerstaaten wieder zunehmend an Bedeutung.
Ein Beispiel dafür ist die im Dezember ausgerichtete Tagung in Armenien, die sich mit den Themen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, Export- und Importverträgen sowie dem Schutz ausländischer Investitionen befasste.
Neben deutschen Experten aus dem Wirtschaftsbereich wirkte auch der Deutsche Wirtschaftsverband in Armenien (DWV) als offizieller Partner der AHK vor Ort und Vertreter der Interessen der deutschen Wirtschaft mit.
Die Fachtagung hat insgesamt zu einer Stärkung des gegenseitigen Rechtsverständnisses im Zivil- und Wirtschaftsrecht beigetragen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der traditionell guten deutsch-armenischen Handelsbeziehungen. Die Beratungen zur Unterstützung der armenischen Wirtschaft und des armenischen Wirtschaftsrechts sollen deshalb auch im kommenden Jahr fortgeführt werden.
Seminar für Notarinnen und Notare aus ganz Armenien in Artavaz / Armenien v. l. n. r.: Lilit Muradyan, Präsidentin der Notarkammer der Republik Armenien; Dr. Lovro Tomasic Bundesnotarkammer für Internationale Angelegenheiten; Tatiana Bovkun, IRZ-Projektbereichsleiterin Armenien
Für eine überaus erfolgreiche Veranstaltung am 25./26. Oktober 2025 in Artavaz danken wir Herrn Dr. Lovro Tomasic als Bevollmächtigten der Bundesnotarkammer für Internationale Angelegenheiten und Mitglied des Direktionsrats und der Arbeitsgruppe „Internationale Organisationen“ der Internationalen Notarunion (UINL), sowie Mitglied des Kuratoriums der IRZ.
Das Seminar zur Anwendung kollisionsrechtlicher Normen in der notariellen Praxis und der Rolle der Notarinnen und Notare bei Immobilientransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der Pflichten bei der Geldwäschebekämpfung fand in der abgelegenen Region Kotayk statt, damit möglichst viele Teilnehmenden aus den Regionen Armeniens teilnehmen konnten. Auf diese Weise war es der IRZ möglich, 60 Notarinnen und Notare aus neun von zehn Regionen Armeniens und Eriwan und drei Mitarbeitenden des armenischen Justizministeriums die Teilnahme zu ermöglichen.
Bereits seit 2011 arbeitet die IRZ - unterstützt durch die Bundesnotarkammer - mit der armenischen Notarkammer zusammen. Über die neusten Entwicklungen und Reformen des Notarwesens in Armenien berichtete deshalb auch die Präsidentin der Notarkammer der Republik Armenien, Lilit Muradyan. Da das armenische Erbrecht reformiert werden und das deutsche Recht eine Vorbildfunktion übernehmen soll, verlief die Diskussionsrunde besonders anregend.
Von links nach rechts: Yeghiazar Avagyan, Stellv. Generalstaatsanwalt der Republik Armenien (RA), Grigor Elizbaryan, Stellv. Generalstaatsanwalt und Militärstaatsanwalt der RA, Mane Markosyan, Beraterin der Generalstaatsanwältin der der RA (Copyright: Generalstaatsanwaltschaft der Republik Armenien) Armenien
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) besagt, dass niemand der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf. Über die Auslegung dieses Verbots müssen auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des armenischen Militärs, zuständig für die Rechtmäßigkeit eingeleiteter Ermittlungen bei Gewalt gegen Militärangehörige, umfassend geschult werden. Die Republik Armenien verfolgt dieses Ziel zudem in Punkt 2.6 des Aktionsplans ihrer Nationalen Strategie zum Schutz der Menschenrechte.
Am 27. September 2025 erörterten deshalb der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Armenien, Herr Yeghiazar Avagyan, der Militärstaatsanwalt der Republik Armenien und der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Armenien, Herr Grigor Elizbaryan sowohl mit dem deutschen Experten Herrn Kristijan Vlasic, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Hauptmann der Reserve (Bundeswehr) als auch der Richterin am Arbeitsgericht Duisburg Dr. Janna Liedtke Möglichkeiten zur Förderung moderner und internationaler Standards in der Strafrechtsanwendung in Armenien.
Anschließend und am Folgetag erfolgten auf Wunsch der armenischen Generalstaatsanwaltschaft Schulungen und Vorträge für Militärstaatsanwältinnen und Militärstaatsanwälte, Studierende der Militärakademie und weitere Personen aus der Staatsanwaltschaft. Sie erhielten Informationen darüber, wie sie unterschiedliche Formen der Folter und Misshandlung erkennen und diese wirksam unter Beachtung rechtlicher, ethischer und praktischer Erwägungen ermitteln können. Den Referenten Herrn Grigor Elizbaryan, Herrn Kristijan Vlasic und der Referentin Frau Dr. Liedtke danken wir ausdrücklich für ihre interessanten Vorträge.