Fostering integrity and preventing corruption in the public sector in Armenia

Armenien

Das Twinning-Projekt „Fostering integrity and preventing corruption in the public sector in Armenia“ mit einer Laufzeit von 24 Monaten und einem Budget von 1 Million Euro unterstützt die Bekämpfung der Korruption in Armenien. Als Juniorpartner implementiert die IRZ das Projekt federführend gemeinsam mit dem lettischen Justizministerium – in Zusammenarbeit mit dem Büro für Korruptionsprävention und -bekämpfung – seit Juni 2022.

In den letzten fünf Jahren hat Armenien bedeutende Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption im Land gemacht. Die Einrichtung der Korruptionspräventionskommission (Corruption Prevention Commission) im Jahr 2020 und die Verabschiedung der Antikorruptionsstrategie für den Zeitraum 2019 bis 2022 sind nur einige Beispiele für die erzielten Fortschritte im Bereich der Korruptionspräventionspolitik.

Trotz dieser Entwicklung haben die Bemühungen bisher nur begrenzt Wirkung gezeigt. Korruption ist und bleibt ein erhebliches Problem in kritischen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.

Dieses Twinning-Projekt unterstützt den Reformprozess und stellt das wirksame Funktionieren der bestehenden Antikorruptionsmaßnahmen sicher.

Das Ziel dieses Projekts ist es, die Integrität im öffentlichen Sektor in Armenien zu fördern, um Korruption zu verhindern. Es zielt in erster Linie darauf ab, Aufklärungs- und Sensibilisierungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption, die sich an Regierungsbeamtinnen und -beamte sowie die breite Öffentlichkeit richten, zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Umsetzung der armenischen Antikorruptionsstrategie, indem die Kontrollkapazitäten der im Justizministerium angesiedelten Abteilung zur Entwicklung und Einhaltung der Antikorruptionspolitik gestärkt werden.

Hauptbegünstigter des Projekts ist die Korruptionspräventionskommission.

Eine Eröffnungsveranstaltung wurde am 13. Juni 2022 in Yerewan organisiert. Vertreter der Begünstigten sowie der deutsche Botschafter und das IRZ-Projektteam nahmen teil. Eine offizielle Kick-Off-Veranstaltung für das Projekt ist für Herbst 2022 geplant.

Das Projekt besteht aus vier Komponenten:

Erste Komponente: Aufbau der institutionellen Kapazität der Korruptionspräventionskommission zur Entwicklung und Unterstützung bei der Umsetzung von Aufklärungs- und Sensibilisierungsprogrammen zur Bekämpfung von Korruption (Integrität)

Die erste Komponente des Projekts konzentriert sich auf die Verbesserung der Kapazität der Korruptionspräventionskommission zur Entwicklung von Integritätserziehungsprogrammen oder Schulungskursen. Dies geschieht durch die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur und durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Materialien für solche Kurse, die in das allgemeine und das Hochschulsystem eingeführt werden können. Es soll auch ein professionelles Weiterbildungssystem für Beamtinnen und Beamte im Bereich Integrität eingerichtet werden. Dies umfasst u.a. die Entwicklung und Veröffentlichung von entsprechenden Materialien und einem Verhaltenskodex.

Zweite Komponente: Etablierung strategischer Kommunikations- und Kooperationsmechanismen

Die zweite Komponente befasst sich mit der Verbesserung der Kommunikationskanäle und Kooperationsmechanismen zwischen der Kommission für Korruptionsprävention, dem öffentlichen Dienst und den Medien, damit die breite Öffentlichkeit das Mandat und die Arbeitsweise der Kommission besser versteht und wahrnimmt. Ziel ist es, Mechanismen einzurichten, die es der Kommission für Korruptionsprävention ermöglichen, effektiv mit externen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, einschließlich staatlicher Institutionen zur Korruptionsbekämpfung.

Dritte Komponente: Unterstützung der Umsetzung der Antikorruptionsstrategie durch Aufbau von Überwachungskapazitäten des Justizministeriums

Die dritte Komponente des Projekts konzentriert sich auf die Antikorruptionsstrategie und ihre Umsetzung. Die Aktivitäten im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, den rechtlichen Rahmen für die Antikorruptionspolitik zu verbessern, das öffentliche Bewusstsein für Antikorruptionsmaßnahmen in Armenien zu schärfen und eine wirksame Methode zur Überwachung der eingeführten Maßnahmen zu entwickeln und einzuführen. Parallel dazu soll die Umsetzung internationaler Verpflichtungen zur Korruptionsbekämpfung im Allgemeinen verbessert werden.

Vierte Komponente: Verbesserung der Geschäftsintegrität

Die vierte Komponente befasst sich mit Antikorruptionsmaßnahmen in staatlichen Unternehmen. Es wird eine Bewertung der bestehenden Antikorruptionsmaßnahmen in solchen Unternehmen durchgeführt und zusätzliche Antikorruptionsmaßnahmen in staatlichen und öffentlichen Unternehmen entwickelt und eingeführt.

Abschluss des EU-Projekts zur Justizreform in Armenien

Andrea Wiktorin, Botschafterin der EU in Armenien (links), Yeranuhi Tumanyants, Vize-Justizministerin
Andrea Wiktorin, Botschafterin der EU in Armenien (links), Yeranuhi Tumanyants, Vize-Justizministerin
Armenien

Mit der hochrangig besetzten Fachkonferenz „Justizreform und Zugang zur Justiz“ in Eriwan schloss die IRZ am 21. Juli 2022 formal das EU Grant „Consolidation of the Justice System in Armenia“ ab. Die Konferenz befasste sich mit der Rolle von Justizreformen für die Entwicklung demokratischer Strukturen und den Herausforderungen, die sich in solchen Prozessen stellen.

Andrea Wiktorin, EU-Botschafterin in Armenien, betonte in ihrem Grußwort die zentrale Bedeutung einer verlässlichen Justiz für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Landes. Vize-Justizministerin Yeranuhi Tumanyants wies auf die Anstrengungen der Regierung Armeniens im Bereich der Justizreform hin, welche am selben Tag eine Fortsetzung der nationalen Justizreformstrategie verabschiedet hatte. Wichtige Impulse für diesen weiteren Reformprozess können aus einer Studie zur öffentlichen Wahrnehmung der Qualität der Justiz in Armenien gewonnen werden, die das Projekt konzipiert und beauftragt hatte und deren Ergebnisse in der Konferenz präsentiert wurden.

In drei Komponenten, die sich an das armenische Justizministerium sowie die zentralen Justizakteure, also an den Obersten Justizrat, die Justizakademie, die Generalstaatsanwaltschaft, die Rechtsanwaltskammer, die Antikorruptionsbehörde sowie an die Gerichtsbarkeit selbst richteten, unterstützte das Projekt die grundlegende Justizreform im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen Armenien und der EU.

Neben der umfangreichen Trainingskomponente sowie der Entwicklung eines Gerichtsbeurteilungssystems standen in den letzten Projektmonaten eine Reihe von Gesetzesreformen im Fokus, an denen das Projekt mitwirkte.

Im Rahmen der Fachkonferenz, an der auch die Kooperationspartner Expertise France, die Gerichtsverwaltung Lettlands, Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Botschaften von EU-Staaten sowie anderer Justizprojekte und Geber aber auch von Kanzleien und Unternehmen teilnahmen, konnten einem größeren Forum die Ergebnisse des Projekts präsentiert werden. Die weitere Umsetzung liegt nunmehr in der Verantwortung der armenischen Akteure.

Wie baut man Justizvollzugsanstalten nach europäischen Strafvollzugsstandards?

Arbeitsgruppe des Justizministeriums der Republik Armenien zum JVA-Neubau in Armenien; 3 v.l.: Stellvertretende Justizministerin der Republik Armeniens, Arpine Sargsyan
Arbeitsgruppe des Justizministeriums der Republik Armenien zum JVA-Neubau in Armenien; 3 v.l.: Stellvertretende Justizministerin der Republik Armeniens, Arpine Sargsyan
Armenien

Im Rahmen der Fachberatungen des armenischen Justizministeriums zum geplanten Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) führte die IRZ vom 20. bis 24. Juni 2022 eine Studienreise nach Baden-Württemberg durch. Auf dem Programm der Reise standen Besuche der Justizvollzugsanstalten in Karlsruhe, Offenburg und Stuttgart sowie des Bildungszentrums für den Justizvollzug in Baden-Württemberg.

Ziel der Fachberatungen ist es, bereits in der Planungsphase den Bau einer neuen JVA in Armenien nach neuesten menschenrechtskonformen Strafvollzugsstandards zu begleiten.

In intensiven Besprechungen zwischen der armenischen Delegation und dem deutschen Expertenteam in den jeweiligen JVA wurden Strafvollzugskonzepte und deren bauliche Realisierbarkeit diskutiert und sogleich vor Ort besichtigt.

Die armenische Delegation – unter der Leitung der stellvertretenden Justizministerin der Republik Armeniens, Arpine Sargsyan – setzte sich zusammen aus dem Strafvollzugsexpertenteam des armenischen Justizministeriums, dem verantwortlichen Architekten und dem Präsidenten der NGO Social Justice.

Von deutscher Seite nahmen an den Besprechungen als Referenten teil:

  • Thomas Müller, Anstaltsleiter der JVA Karlsruhe,
  • Hans-Peter Wurdak, Leiter der JVA Offenburg,
  • Matthias Nagel, Leiter der JVA Stuttgart,
  • Heiko Oberle, Stellvertretender Leiter der JVA Karlsruhe,
  • Joachim Obergfell-Fuchs, Leiter des Bildungszentrums Justizvollzug Baden-Württemberg,
  • Heinz Brüche, Justizvollzugsbeamter, Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg.

Zu Reformen des armenischen Strafvollzugs berät die IRZ das armenische Justizministerium seit mehreren Jahren (unter anderem zum Entwurf des neuen Strafvollzugsgesetzes, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, zu Schulungen des Personals an verschiedenen Justizvollzugsanstalten).

Maßgeblich werden die strafvollzugsrechtlichen Aspekte des Neubaus der JVA von dem IRZ-Experten Thomas Müller begleitet, der seit mehreren Jahren, gemeinsam mit Heinz Brüche, die Beratungen im Justizvollzug durchführt.