Teamleiter Peter Gjortler (hinten) mit Amalia Hovsepyan, Beraterin für internationale rechtliche Zusammenarbeit im armenischen Justizministerium, Anahit Abrahamyan, Vize-Rektorin der Justizakademie, und Anna Mkrtichyan ebenfalls von der Justizakademie (v.l.n.r.) Armenien
Am 12. Juli 2021 fand das zweite Steering-Committee-Meeting im Rahmen des EU-Grants „Consolidation of the Justice System in Armenia“ in Eriwan statt. Die IRZ setzt dieses Projekt, das die Qualitätsverbesserung der Justiz in Armenien zum Ziel hat, seit Juni 2020 in der Federführung und in Partnerschaft mit der französischen Organisation „Expertise France“ und der lettischen Gerichtsverwaltung in Armenien um.
An dem Treffen, das in hybrider Form durchgeführt wurde, nahmen neben den deutschen und armenischen Projektverantwortlichen und Verantwortlichen der EU-Delegation in Armenien auch Vertreterinnen und Vertreter zentraler Akteure des armenischen Justizsystems, darunter die stellvertretende Justizministerin Kristinne Grigoryan, teil. Ziel dieser turnusmäßigen Steuerungstreffen ist es, die Entwicklungen und Fortschritte des Projekts vorzustellen und mit den Partnern zu diskutieren.
Nach der Eröffnung durch Gonzalo Serrano de la Rosa, Head of Cooperation der EU-Delegation, der die Bedeutung des Projekts als zentralen Baustein der EU für die Zusammenarbeit mit Armenien hervorhob, gab Teamleiter Peter Gjortler einen Überblick über die zurückliegenden Projektmonate, insbesondere die formale Neustrukturierung der Projektplanung, die in Abstimmung mit den Partnerbehörden erfolgt war.
Im Anschluss stellten die Langzeitexpertinnen und der Langzeitexperte Arman Zrvandyan, Gohar Hakobyan und Otilia Pacurari die durchgeführten Aktivitäten sowie bereits erzielte Ergebnisse vor. Dies sind etwa Empfehlungen zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, Begutachtungen zur Modernisierung der Zivilprozessordnung oder eine Analyse zu Integritätsstandards in der Staatsanwaltschaft. Im Bereich Fortbildung wurde eine umfassende Analyse des bestehenden Fortbildungswesens der Justizakademie erstellt, so dass drauf basierend unter anderem die Trainingsmethodologie optimiert und zielgerichtete Lehrpläne entwickelt werden können.
In der anschließenden Diskussion lobten die Projektbeteiligten die gute Zusammenarbeit, die bereits erste Früchte trage. Die armenischen Partner zeigten sich mit den bisher erreichten Ergebnissen zufrieden; daher stellte das erfolgreiche Meeting einen wichtigen Meilenstein für die weitere Durchführung dar. Dank der Etablierung des Projekts vor Ort, der Eröffnung des Projektbüros im Frühjahr 2021 und insbesondere der dauerhaften Präsenz der ausländischen Langzeitexperten im Land kann das Projekt nunmehr trotz Pandemie unter fast normalen Bedingungen durchgeführt werden. Dem engagierten Projektteam steht ein arbeitsintensives zweites Projektjahr bevor.
Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, IRZ-Projektkoordinatorin Nelly Tumasyan sowie Anahit Manasyan, Dozentin der Staatlichen Universität Eriwan und Prodekanin der Justizakademie (v.l.n.r. am Rednertisch) Armenien
Im Rahmen des Projekts „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“, das vom Auswärtigen Amt finanziert wird, fand in der Zeit vom 25. bis 29. Januar 2021 die letzte von insgesamt vier jeweils einwöchigen Herbstschulen statt.
An der Veranstaltung zum Thema Medienrecht, die kurzfristig auf Januar 2021 verschoben werden musste, nahmen 45 Studierende der vier armenischen Partnerhochschulen des Projekts teil. Diese sind:
die Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan,
die French University in Armenia,
die Armenian-Russian University und
die American University.
Diese Veranstaltung fand wie die vorangegangenen im Hybrid-Format statt, d. h. die Teilnehmenden in Armenien trafen sich in einem Veranstaltungsraum, während sich die beiden deutschen Experten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der IRZ online zuschalteten.
Der Ständige Vertreter des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Armenien, Klaus Wendelberger, eröffnete auch diese letzte Veranstaltung aus der Reihe der Herbstschulen. Er hob die Rolle der Medien als „vierte Gewalt“ hervor und betonte die komplexen und gleichzeitig wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Weitere Grußworte sprachen IRZ-Projektbereichsleiter Frank Hupfeld und Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan.
Im Anschluss referierte Anahit Manasyan, Dozentin am Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan und Prodekanin der Justizakademie Armeniens zum Thema „Grundprobleme des Medienrechts in der Republik Armenien“.
So wie auch an den vorhergehenden drei Herbstschulen standen an den ersten drei Tagen der Veranstaltungswoche Vorträge und Diskussionsrunden auf dem Programm. Nach der Theorie folgte an den beiden letzten Tagen der Praxisteil, in dem die Studierenden Fälle in Gruppen bearbeiteten. Die Studierenden beteiligten sich dabei lebhaft an den Diskussionen und arbeiteten engagiert mit.
Als Referenten von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung teil:
Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur., Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR (Institute of European Media Law) und Stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland
Rechtsanwalt Tobias Sommer, LL.M, Kanzlei Sommer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht
Themen der Herbstschule waren:
Einführung in das Medienrecht:
Bezüge zum Europa- und Verfassungsrecht
Das duale Rundfunksystem in Deutschland
Medienakteure: ihre Zulassung, Finanzierung und Beaufsichtigung
Jugendmedienschutz
Fake News und Desinformation als Rechtsproblem
Vielfaltssicherung im Medienbereich
Das Private Presse- und Medienrecht, Medienrecht im System des Rechts am geistigen Eigentum
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Rechtsschutz gegenüber den Medien (Zensurverbot; Ansprüche bei Verletzung von Schutzrechten und Persönlichkeitsrechten; Verfahren bei Streitigkeiten)
Recht der Wort- und Bildberichterstattung; Einführung zum Urheberrecht (Bedeutung des Urheberrechts; Geschützte Werke; Urhebervertragsrecht; Leistungsschutzrechte (Schutzdauer) Im Rahmen des Projekts hatten vorher drei weitere Herbstschulen zu folgenden Themen stattgefunden:
Das Projekt verlief insgesamt sehr erfolgreich und stieß auf großes Interesse bei den Studierenden. Das ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Ereignisse in Armenien.
Über das Projekt
Das Projekt „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“ wurde im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert. Es richtete sich an Jurastudierende, denen als juristischer Nachwuchs eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zukommt, weil sie die Zukunft Armeniens im Justizbereich maßgeblich mitgestalten werden. Während der vier je einwöchigen Herbstschulen wurden junge Menschen für die Grundsatz-Rechtsgebiete Menschenrechte, Verfassungs-, Europa- und Medienrecht sensibilisiert. In Diskussionsrunden und Workshops ging es dabei um die Grundlagen der genannten Rechtsbereiche und deren Anwendung auf die armenische Rechtslage.
Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, Prof. Gagik Ghazinyan (Mitte), während seines Vortrags. Prodekanin Prof. Anna Margaryan (links), Dozentin Sose Barseghyan (rechts), links neben ihr Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien Armenien
Im Rahmen des Projekts „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“, das vom Auswärtigen Amt finanziert wird, fand in der Zeit vom 9. bis 13. November 2020 die erste von insgesamt vier jeweils einwöchigen Herbstschulen statt.
An der Veranstaltung zum Thema Menschenrechte nahmen 32 Studierende der vier armenischen Partnerhochschulen des Projekts teil. Diese sind:
die Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan,
die French University in Armenia,
die Armenian-Russian University und
die American University.
Die Veranstaltung fand im Hybrid-Format statt, d. h., die Teilnehmenden in Armenien trafen sich in einem Veranstaltungsraum, während sich die deutschen Expertinnen und Experten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der IRZ online zuschalteten.
Der Ständige Vertreter des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Armenien, Klaus Wendelberger, eröffnete die Veranstaltungsreihe. Weitere Grußworte sprachen Frank Hupfeld, IRZ-Projektbereichsleiter, und Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan. Sose Barseghyan, Dozentin am Lehrstuhl für Verfassungsrecht zum Schutz der Menschenrechte in Armenien der Staatlichen Universität Eriwan, stellte im Anschluss die aktuelle Situation in Armenien vor.
An den ersten drei Tagen der Veranstaltungswoche standen Vorträge und Diskussionsrunden auf dem Programm, während die Studierenden an den beiden letzten Tagen Fälle in Gruppen bearbeiteten.
Als Referentinnen und Referenten von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung teil:
Prof. Dr. Carmen Thiele, Europa-Universität Viadrina
Prof. Michaela Wittinger, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Experte in den Bereichen Verfassungsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Themen der ersten Herbstschule waren:
Einführung in den Menschenrechtsschutz
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Freiheit der Meinungsäußerung
Die EMRK: Entstehung, Inhalt, völkerrechtliche und innerstaatliche Bedeutung
Die Prüfung einer Konventionsverletzung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Schutzbereich, Eingriff, Schrankenregelung
Das Verbot der Diskriminierung (Art. 14 EMRK) und der allgemeine Gleichheitssatz des 12. Zusatzprotokolls
Beschwerden beim EGMR
Menschenrechte - Praktischer Teil aus der Sicht eines Rechtsanwalts
Wie verfasst man eine Beschwerde an EGMR
Die Studierenden nahmen sehr aktiv und engagiert an den Diskussionen und Gruppenarbeiten der Herbstschule teil. Die Veranstaltung war so erfolgreich, dass sich bereits währenddessen weitere Interessierte für die darauffolgende Kurse anmeldeten. Das ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklungen und Ereignisse in Armenien. Das Projekt wird mit drei weiteren Herbstschulen fortgesetzt:
Europarecht: 16. bis 20. November 2020
Verfassungsrecht: 23. bis 27. November 2020
Medienrecht: 25. bis 29. Januar 2021
Über das Projekt
Das Projekt „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“ wird im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert und richtet sich an Jurastudierende der oben genannten Partneruniversitäten des Projekts. Denn dem juristischen Nachwuchs kommt eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zu, da er die Zukunft Armeniens im Justizbereich maßgeblich mitgestalten wird. Während der vier je einwöchigen Herbstschulen werden junge Menschen für die Grundsatz-Rechtsgebiete Menschenrechte, Verfassungs-, Europa- und Medienrecht sensibilisiert. In Diskussionsrunden und Workshops geht es dabei um die Grundlagen der genannten Rechtsbereiche und deren Anwendung auf die armenische Rechtslage.