Herbstschule für den juristischen Nachwuchs zum Thema Menschenrechte
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- Veröffentlicht: Dienstag, 24. November 2020

Im Rahmen des Projekts „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“, das vom Auswärtigen Amt finanziert wird, fand in der Zeit vom 9. bis 13. November 2020 die erste von insgesamt vier jeweils einwöchigen Herbstschulen statt.
An der Veranstaltung zum Thema Menschenrechte nahmen 32 Studierende der vier armenischen Partnerhochschulen des Projekts teil. Diese sind:
- die Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan,
- die French University in Armenia,
- die Armenian-Russian University und
- die American University.
Die Veranstaltung fand im Hybrid-Format statt, d. h., die Teilnehmenden in Armenien trafen sich in einem Veranstaltungsraum, während sich die deutschen Expertinnen und Experten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der IRZ online zuschalteten.
Der Ständige Vertreter des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Armenien, Klaus Wendelberger, eröffnete die Veranstaltungsreihe. Weitere Grußworte sprachen Frank Hupfeld, IRZ-Projektbereichsleiter, und Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan. Sose Barseghyan, Dozentin am Lehrstuhl für Verfassungsrecht zum Schutz der Menschenrechte in Armenien der Staatlichen Universität Eriwan, stellte im Anschluss die aktuelle Situation in Armenien vor.
An den ersten drei Tagen der Veranstaltungswoche standen Vorträge und Diskussionsrunden auf dem Programm, während die Studierenden an den beiden letzten Tagen Fälle in Gruppen bearbeiteten.
Als Referentinnen und Referenten von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung teil:
- Prof. Dr. Carmen Thiele, Europa-Universität Viadrina
- Prof. Michaela Wittinger, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Experte in den Bereichen Verfassungsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Themen der ersten Herbstschule waren:
- Einführung in den Menschenrechtsschutz
- Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Freiheit der Meinungsäußerung
- Die EMRK: Entstehung, Inhalt, völkerrechtliche und innerstaatliche Bedeutung
- Die Prüfung einer Konventionsverletzung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Schutzbereich, Eingriff, Schrankenregelung
- Das Verbot der Diskriminierung (Art. 14 EMRK) und der allgemeine Gleichheitssatz des 12. Zusatzprotokolls
- Beschwerden beim EGMR
- Menschenrechte - Praktischer Teil aus der Sicht eines Rechtsanwalts
- Wie verfasst man eine Beschwerde an EGMR
Die Studierenden nahmen sehr aktiv und engagiert an den Diskussionen und Gruppenarbeiten der Herbstschule teil. Die Veranstaltung war so erfolgreich, dass sich bereits währenddessen weitere Interessierte für die darauffolgende Kurse anmeldeten. Das ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklungen und Ereignisse in Armenien. Das Projekt wird mit drei weiteren Herbstschulen fortgesetzt:
- Europarecht: 16. bis 20. November 2020
- Verfassungsrecht: 23. bis 27. November 2020
- Medienrecht: 25. bis 29. Januar 2021
Über das Projekt
Das Projekt „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“ wird im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert und richtet sich an Jurastudierende der oben genannten Partneruniversitäten des Projekts. Denn dem juristischen Nachwuchs kommt eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zu, da er die Zukunft Armeniens im Justizbereich maßgeblich mitgestalten wird. Während der vier je einwöchigen Herbstschulen werden junge Menschen für die Grundsatz-Rechtsgebiete Menschenrechte, Verfassungs-, Europa- und Medienrecht sensibilisiert. In Diskussionsrunden und Workshops geht es dabei um die Grundlagen der genannten Rechtsbereiche und deren Anwendung auf die armenische Rechtslage.
