Schutz des Wirtschaftssystems und Wettbewerbs in Marokko

(v.l.n.r.) Dr. Julian Kammin, Staatsanwaltschaft Köln; Mohamed Oukhlifa, Staatsanwaltschaft Marokko; Jörg Nothdurft, Bundeskartellamt.
(v.l.n.r.) Dr. Julian Kammin, Staatsanwaltschaft Köln; Mohamed Oukhlifa, Staatsanwaltschaft Marokko; Jörg Nothdurft, Bundeskartellamt.
Marokko

Am 9. und 10. Mai 2023 veranstaltete der Projektbereich Afrika der IRZ gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Marokko eine Konferenz zum Thema „Schutz des Wirtschaftssystems und Wettbewerbs“ in Rabat und knüpfte somit an die bereits seit einigen Jahren bestehende Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft an.

Die Konferenz zielte darauf ab, das Justizministerium Marokkos bei aktuellen Reformbemühungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts insbesondere zu Wettbewerbsdelikten zu unterstützen sowie die Investitionsförderung und den Investitionsschutz entsprechend der vom König geförderten „Nationalen Initiative für menschliche Entwicklung“ zu stärken. Auch die Schulung der Staatsanwaltschaft in der praktischen Ermittlung stand im Fokus.

Zunächst erfolgte eine allgemeine Einführung in das Wettbewerbsrecht in Marokko und Deutschland, auch unter Berücksichtigung der besonderen Rolle des Bundeskartellamts, dargestellt durch Herrn Jörg Nothdurft, Leiter der Abteilung für Prozessführung und Recht beim Bundeskartellamt. Anschließend thematisierten die Experten aus Deutschland und Marokko die strafrechtlichen Aspekte sowie die praktische Ermittlung. Hierbei betonte Herr Dr. Julian Kammin, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Köln, die Relevanz von Straftaten, die unmittelbar den Wettbewerb betreffen. Am zweiten Veranstaltungstag stand die Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Staatsanwaltschaft und Bundeskartellamt in Deutschland bzw. Wettbewerbsrat in Marokko bei Wettbewerbs- und sonstigen Wirtschaftsstrafverfahren im Fokus. Auch zivilrechtliche Aspekte des Themas, wie Schadensersatzansprüche, wurden dargestellt und diskutiert.

Besonderes Interesse bei den ca. 40 marokkanischen Teilnehmenden weckten verschiedene Beispiele der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Wettbewerbs in der deutschen Justiz sowie die Berücksichtigung der EU-Vorgaben bzw. internationalen Konventionen.

Konferenz „Alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“ in Rabat

Teilnehmende der Konferenz „Alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“ in Rabat
Teilnehmende der Konferenz „Alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“ in Rabat
Marokko

In Kooperation mit dem marokkanischen Justizministerium führte die IRZ vom 30. November bis 1. Dezember 2022 eine Konferenz zum Thema „Alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“ in Rabat durch. Mit dieser Maßnahme orientierte sich die IRZ an der aktuellen Reformstrategie der marokkanischen Justiz, die u.a. der Anwendung alternativer Strafen sowie die Begrenzung der Untersuchungshaft im Hinblick auf ihre Anwendung und Dauer eine hohe Priorität einräumt.

Seit Beginn der Kooperation im Jahr 2014 fokussiert sich die Projektarbeit der IRZ mit dem Partnerstaat Marokko verstärkt auf die Begleitung der Reformen im Bereich des Strafrechts und des Strafvollzugs.

Für die IRZ begleiteten folgende Experten die Veranstaltung:

  • Herr Ulrich Bremer, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher, Staatsanwaltschaft Köln
  • Herr Pascal Décarpes, EU-Experte im Strafrecht

Von marokkanischer Seite eröffnete die Konferenz Herr Hichem Mellati, Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium Marokkos.

Rund 50 Teilnehmende tauschten sich mit den Experten über Konzepte und Methoden der Umsetzung alternativer Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft sowie der Bewährungshilfe aus. Von deutscher Seite wurden zunächst Alternativen zur Untersuchungshaft vorgestellt und im Anschluss verschiedene Strafen erläutert – insbesondere Geldstrafen, (Ersatz-)Freiheitsstrafen, Strafaufschub und Führungsaufsicht. Der zweite Veranstaltungstag konzentrierte sich auf den Themenkomplex der Bewährungshilfe. Hier wurden die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Strafe und die Überprüfung sowie die Organisation der Bewährungshilfe dargestellt. In den anschließenden Diskussionsrunden berichteten die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen in Marokko.

Insgesamt war die zweitägige Konferenz von intensiven Diskussionen und einem lebhaften Austausch geprägt. Die sehr aktive Beteiligung der Teilnehmenden verdeutlichte das große Interesse an dem Erfahrungsaustausch zwischen deutschen und marokkanischen Kolleginnen und Kollegen. Weitere Veranstaltung zu diesem Themenkomplex in Marokko sind in Planung.

Die Veranstaltung finanzierte das Bundesministerium der Justiz im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit.

Symposium zur Digitalisierung des Wirtschaftsrechts sowie Investitionsförderung in Rabat

Teilnehmende des Symposiums zur Digitalisierung der Wirtschaftsgerichtbarkeit sowie Investitionsförderung und Investitionsschutz in Rabat (Marokko) am 12. und 13. Dezember 2022.
Teilnehmende des Symposiums zur Digitalisierung der Wirtschaftsgerichtbarkeit sowie Investitionsförderung und Investitionsschutz in Rabat (Marokko) am 12. und 13. Dezember 2022.
Marokko

Am 12. und 13. Dezember 2022 organisierte die IRZ gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer ein Symposium zur Digitalisierung der Wirtschaftsgerichtbarkeit sowie Investitionsförderung und Investitionsschutz in Rabat (Marokko) mit maßgeblicher Unterstützung durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Die Organisatoren und die Vertreterin des Referats für internationale rechtliche Zusammenarbeit im BMJ, Frau Katharina Rupp, konnten viele hochrangige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der marokkanischen Justiz und Verwaltung begrüßen. Eröffnet wurde die Veranstaltung unter anderem von Frau Sama Chokri, Frau Aziza Hindaz, Herrn Khaled Idrissi und stellvertretend für die IRZ von der Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler.

Zum Auftakt der Veranstaltung befassten sich die rund 100 Teilnehmenden mit den deutschen, marokkanischen und tunesischen Erfahrungen und justiziellen Anforderungen zur Förderung von Investitionen. Hierbei standen auch die Herausforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Fokus. Die Referentinnen und Referenten stellten die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Investitionsschutz anhand der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Marokko vor. Sie betonten, dass alle Berufsgruppen im Justizbereich eingebunden sein müssen, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Am zweiten Tag diskutierten die Teilnehmenden in interaktiven Workshop-Formaten die verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Garantien für ausländische Investitionen. Im Bereich der außergerichtlichen Mechanismen stellten die deutschen, marokkanischen und tunesischen Referentinnen und Referenten die Mediation (auch im Online-Format), die Schlichtung und die Schiedsgerichtsbarkeit (u. a die elektronische Schiedsgerichtbarkeit) vor. Der Gerichtsprozess wurde insbesondere hinsichtlich der Optimierung der Prozessdauer und der Steigerung der Effizienz diskutiert.

Zu den genannten Themen referierten:

  • Halima Kethir, Leiterin der Digitalisierungsprogramme des marokkanischen Justizministeriums
  • Abed El Wahed Safouri, Präsident des Berufungswirtschaftsgerichts in Casablanca
  • Abdessalem Idrissi, Professor an der Universität Mohammed V, Präsident des internationalen Gerichts für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
  • Sadia Lamnouni, Leiterin der Abteilung für Wirtschaftsgerichtbarkeit und Wirtschaftsregister
  • Zakaria Chafeai, Abgeordneter Richter bei dem Hohen Justizrat
  • Younes Bouchelkha, Leiter der Rechtsabteilung im Finanzministerium
  • Younes Korbi, Rechtsanwalt und Schiedsrichter, Rechtsanwaltskammer Rabat
  • Dr. Hatem Rouatbi, Leiter des Forschungslabors zur alternativen Streitbeilegung an der Juristischen Fakultät zu Tunis
  • Larissa Thole, Leiterin des Referats Mediation, Schlichtung, Commercial Courts, Bundesministerium der Justiz
  • Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln
  • Christian Lemke, Rechtsanwalt und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Andreas Wenzel, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied AHK Marokko
  • Rechtsanwältin Julia Heise, LL.M., Rechtsanwältin und Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins

Die Veranstaltung wurde außer von der IRZ auch von den genannten Kooperationspartnern und dem Bundesministerium der Justiz als Mitgliedern des Bündnisses für das deutsche Recht organisiert und finanziert.