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Teilnehmende der Konferenz „Alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“ in Rabat Marokko
In Kooperation mit dem marokkanischen Justizministerium führte die IRZ vom 30. November bis 1. Dezember 2022 eine Konferenz zum Thema „Alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“ in Rabat durch. Mit dieser Maßnahme orientierte sich die IRZ an der aktuellen Reformstrategie der marokkanischen Justiz, die u.a. der Anwendung alternativer Strafen sowie die Begrenzung der Untersuchungshaft im Hinblick auf ihre Anwendung und Dauer eine hohe Priorität einräumt.
Seit Beginn der Kooperation im Jahr 2014 fokussiert sich die Projektarbeit der IRZ mit dem Partnerstaat Marokko verstärkt auf die Begleitung der Reformen im Bereich des Strafrechts und des Strafvollzugs.
Für die IRZ begleiteten folgende Experten die Veranstaltung:
Herr Ulrich Bremer, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher, Staatsanwaltschaft Köln
Herr Pascal Décarpes, EU-Experte im Strafrecht
Von marokkanischer Seite eröffnete die Konferenz Herr Hichem Mellati, Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium Marokkos.
Rund 50 Teilnehmende tauschten sich mit den Experten über Konzepte und Methoden der Umsetzung alternativer Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft sowie der Bewährungshilfe aus. Von deutscher Seite wurden zunächst Alternativen zur Untersuchungshaft vorgestellt und im Anschluss verschiedene Strafen erläutert – insbesondere Geldstrafen, (Ersatz-)Freiheitsstrafen, Strafaufschub und Führungsaufsicht. Der zweite Veranstaltungstag konzentrierte sich auf den Themenkomplex der Bewährungshilfe. Hier wurden die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Strafe und die Überprüfung sowie die Organisation der Bewährungshilfe dargestellt. In den anschließenden Diskussionsrunden berichteten die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen in Marokko.
Insgesamt war die zweitägige Konferenz von intensiven Diskussionen und einem lebhaften Austausch geprägt. Die sehr aktive Beteiligung der Teilnehmenden verdeutlichte das große Interesse an dem Erfahrungsaustausch zwischen deutschen und marokkanischen Kolleginnen und Kollegen. Weitere Veranstaltung zu diesem Themenkomplex in Marokko sind in Planung.
Die Veranstaltung finanzierte das Bundesministerium der Justiz im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit.
Teilnehmende des Symposiums zur Digitalisierung der Wirtschaftsgerichtbarkeit sowie Investitionsförderung und Investitionsschutz in Rabat (Marokko) am 12. und 13. Dezember 2022. Marokko
Am 12. und 13. Dezember 2022 organisierte die IRZ gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer ein Symposium zur Digitalisierung der Wirtschaftsgerichtbarkeit sowie Investitionsförderung und Investitionsschutz in Rabat (Marokko) mit maßgeblicher Unterstützung durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Die Organisatoren und die Vertreterin des Referats für internationale rechtliche Zusammenarbeit im BMJ, Frau Katharina Rupp, konnten viele hochrangige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der marokkanischen Justiz und Verwaltung begrüßen. Eröffnet wurde die Veranstaltung unter anderem von Frau Sama Chokri, Frau Aziza Hindaz, Herrn Khaled Idrissi und stellvertretend für die IRZ von der Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler.
Zum Auftakt der Veranstaltung befassten sich die rund 100 Teilnehmenden mit den deutschen, marokkanischen und tunesischen Erfahrungen und justiziellen Anforderungen zur Förderung von Investitionen. Hierbei standen auch die Herausforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Fokus. Die Referentinnen und Referenten stellten die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Investitionsschutz anhand der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Marokko vor. Sie betonten, dass alle Berufsgruppen im Justizbereich eingebunden sein müssen, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Am zweiten Tag diskutierten die Teilnehmenden in interaktiven Workshop-Formaten die verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Garantien für ausländische Investitionen. Im Bereich der außergerichtlichen Mechanismen stellten die deutschen, marokkanischen und tunesischen Referentinnen und Referenten die Mediation (auch im Online-Format), die Schlichtung und die Schiedsgerichtsbarkeit (u. a die elektronische Schiedsgerichtbarkeit) vor. Der Gerichtsprozess wurde insbesondere hinsichtlich der Optimierung der Prozessdauer und der Steigerung der Effizienz diskutiert.
Zu den genannten Themen referierten:
Halima Kethir, Leiterin der Digitalisierungsprogramme des marokkanischen Justizministeriums
Abed El Wahed Safouri, Präsident des Berufungswirtschaftsgerichts in Casablanca
Abdessalem Idrissi, Professor an der Universität Mohammed V, Präsident des internationalen Gerichts für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Sadia Lamnouni, Leiterin der Abteilung für Wirtschaftsgerichtbarkeit und Wirtschaftsregister
Zakaria Chafeai, Abgeordneter Richter bei dem Hohen Justizrat
Younes Bouchelkha, Leiter der Rechtsabteilung im Finanzministerium
Younes Korbi, Rechtsanwalt und Schiedsrichter, Rechtsanwaltskammer Rabat
Dr. Hatem Rouatbi, Leiter des Forschungslabors zur alternativen Streitbeilegung an der Juristischen Fakultät zu Tunis
Larissa Thole, Leiterin des Referats Mediation, Schlichtung, Commercial Courts, Bundesministerium der Justiz
Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln
Christian Lemke, Rechtsanwalt und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer
Andreas Wenzel, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied AHK Marokko
Rechtsanwältin Julia Heise, LL.M., Rechtsanwältin und Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins
Die Veranstaltung wurde außer von der IRZ auch von den genannten Kooperationspartnern und dem Bundesministerium der Justiz als Mitgliedern des Bündnisses für das deutsche Recht organisiert und finanziert.
Das Beratungsangebot der IRZ im Bereich Digitalisierung der Justiz wird für die Partnerstaaten in Afrika fortlaufend ausgebaut. In diesem Zusammenhang führte die IRZ gemeinsam mit den Justizministerien Marokkos und Algeriens am 24. Mai 2022 eine Online-Regionalkonferenz zu den Themen „Digitalisierung der Justiz, elektronischer Rechtsverkehr und Datenschutz“ durch. Mit dieser Veranstaltung wurde die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit Marokko fortgesetzt.
Thematisiert wurden rechtliche und organisatorische Grundlagen für den Ausbau der e-Justiz, praktische Aspekte zum elektronischen Austausch von Rechtsdokumenten, zu Fernverfahren und zur digitalen Zeugenvernehmung sowie (sicherheits-) technische Herausforderungen der digitalen Justiz bei der Gewährleistung der Standards für Datenschutz und Datensicherheit.
Aus Marokko und Algerien waren insgesamt ca. 80 Personen zugeschaltet, was ein hohes Interesse an dieser aktuellen Thematik verdeutlicht.
Von deutscher Seite wirkten folgende Expertinnen und Experten mit:
Philipp Scholz, Bundesministerium der Justiz, Leiter des Referats D B 3 - Legal Tech und Zugang zum Recht
Nadine Borutta, richterliche Mitarbeiterin des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz (ITD) des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Partnerstaaten Marokko und Algerien waren vertreten durch:
Mustafa Ait Laraik, Justizministerium Marokko, Leiter der Abteilung für internationale Zusammenarbeit
Mohamed Attou, Justizministerium Algerien, Leiter der Unterabteilung für Ausbildung und Information der Richterschaft
Mustafa Moudjadj, Justizministerium Algerien, Leiter der Unterabteilung für Planung und Organisation
Halima Katir, Expertin im Justizministerium Marokko
Für die Justizministerien Marokkos und Algeriens hat der Ausbau der Digitalisierung der Justiz eine prioritäre Bedeutung bei der aktuellen Justizreform. Ziel der Digitalisierungsmaßnahmen sind dabei die Steigerung der Effizienz der Justiz und die Verbesserung des Zugangs zur Justiz für die Rechtssuchenden. Im Fall Algeriens erhält dieser Aspekt angesichts der großen Distanzen innerhalb des Landes eine zusätzliche Bedeutung.
In beiden Staaten wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Einrichtung der technischen Infrastruktur, bei der Vernetzung der Gerichte und Behörden und bei der praktischen Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs erzielt. Die in beiden Staaten bereits angebotenen Online-Dienstleistungen in der Justiz (wie beispielsweise die Beantragung von Dokumenten) werden durch die Bürgerinnen und Bürger umfassend genutzt. In einzelnen Bereichen ist allerdings noch eine Anpassung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen erforderlich, etwa bei der Durchführung virtueller Verhandlungen.
Von besonderem Interesse für die Teilnehmenden waren zudem Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit im e-Rechtsverkehr (beispielsweise die Überprüfung von e-Signaturen), aber auch praktische Erfahrungen bei der Nutzung von Legal-Tech-Tools im juristischen Arbeitsalltag.