Slawischsprachige Westbalkanstaaten: Zeitschrift betont kontinentaleuropäische Orientierung bei der Rechtstransformation

Kontinentalno pravo – časopis za održiv i skladan razvoj prava („Kontinentales Recht – Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“, kurz KoPra)
Kontinentalno pravo – časopis za održiv i skladan razvoj prava („Kontinentales Recht – Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“, kurz KoPra)
Serbien

Auf den ersten Blick scheint die Unterstützung der ehemaligen sozialistischen Staaten bei der Rechtsreform ausschließlich darin zu bestehen, mit dazu beizutragen, das Recht vom Gedankengut des früheren Gesellschaftssystems zu befreien und an die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats sowie, wenn es sich um aktuelle oderpotentielle Beitrittskandidaten handelt, an den Acquis der EU anzugleichen.

Tatsächlich ist jedoch zwischenzeitlich eine weitere Aufgabe hinzugekommen. Durch die Konkurrenz der Rechtsordnungen und fehlender „Masterpläne“ der jeweiligen nationalen Gesetzgeber kommt es nämlich häufig zu Gesetzen, in denen Institute und Prinzipien aus verschiedenen Rechtssystemen miteinander vermischt werden. Solche „hybriden“ Gesetze bereiten dann in Praxis erhebliche Probleme, die beispielsweise durch nicht miteinander abgestimmte Vorschriften, die auf unterschiedlichen Grundprinzipien beruhen, verursacht wurden und so die Transformation erschweren.

Diese Überlegung war es, die bereits vor acht Jahren zur Gründung der Zeitschrift „Kontinentalno pravo – časopis za održiv i skladan razvoj prava“ („Kontinentales Recht – Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“, kurz KoPra) führte, deren letzte Jahrgangsausgabe Anfang Dezember an der Juristischen Fakultät in Belgrad vorgestellt wurde.

Wie üblich finden sich in der Zeitschrift, die durch eine Projektförderung des Auswärtigen Amtes ermöglicht wurde, zum einen Analysen neu erlassener und geplanter Gesetze, in denen vor allem untersucht wird, inwieweit diese eine legislative „Verschlimmbesserung“ aufgrund der Vermischung unterschiedlicher, teilweise widersprüchliche Einflüsse darstellen. Diesbezüglich analysiert ein Beitrag des Stellvertretenden Präsidenten des serbischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Milan Škulić jüngste und demnächst geplante weitere Änderungen des Strafgesetzbuches Serbiens, während Porf. Dr. Miloš Živković die neuen serbischen Verbraucherschutzvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen begutachtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Publikation bilden rechtsvergleichende Aufsätze, wie der Beitrag des Direktors am Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer, LL.M. (Univ. of Michigan) „Auf dem Marktplatz der Rechtsformideen: Rechtsvergleichende Wege zur Ausgestaltung des Rechtsformentableaus im Gesellschaftsrecht“, der in deutscher Sprache in der Juristen-Zeitung 2024 erschienen ist und hier erstmals in Übersetzung für die Region zugänglich gemacht wird.

Weitere Autoren sind u.a. die beiden Richter am Obersten Gericht der Föderation Bosnien und Herzegowina, Dr. Adnan Baručija und Goran Nezirović , die über aktuelle Entwicklungen im Zivilprozessrecht ihres Heimatlandes berichten. Dieser Beitrag unterstreicht gleichzeitig, dass die Zeitschrift nicht nur grenzüberschreitend in der gesamten Region Leser findet, sondern auch ein Forum für Autorinnen und Autoren aus deren verschiedenen Staaten ist.

Die Beiträge in der Zeitschrift erscheinen in bosnisch-kroatisch-montenegrinisch-serbischer Sprache mit einer deutschen Übersetzung des Vorworts und Kurzzusammenfassungen in deutscher Sprache, so dass es möglich ist, Inhalt und Entwicklung der Publikation auch ohne einschlägige Sprachkenntnisse nachzuvollziehen.  Die aktuelle Ausgabe befindet sich hier.

Deutschsprachiger Workshop zum deutschen Recht

Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Region Westbalkan

Deutschsprechende (Nachwuchs-)Juristinnen und Juristen sowie Sprachmittelnde aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die bereits an diversen von der IRZ durchgeführten Hospitationen, Sprachkursen und Kursen zum deutschen Recht teilgenommen hatten, diskutierten Ende 2024 über aktuelle Themen aus dem deutschen Recht und den Teilnehmerstaaten im Institut für Rechtsvergleichung in Belgrad.

Ziel des komplett auf Deutsch gehaltenen Workshops war es nicht nur, die Rechtskenntnisse der Alumni zu stärken, sondern auch ihre Fähigkeiten, sich in deutscher Sprache über rechtliche Sachverhalte auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.

Dazu dienten auch Vorträge der Teilnehmenden selbst, die unter anderem die rechtlichen Anforderungen des von den Partnerstaaten im Westbalkan angestrebten EU-Beitritts thematisierten und rechtsvergleichende Darstellungen bezüglich des deutschen Rechts und des Rechts der Region zum Gegenstand hatten. Weitere Schwerpunkte waren anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Verfassungsrecht und die Referendarausbildung in Deutschland.

Aufgelockert wurde das umfangreiche Fachprogramm durch unterhaltsame Bestandteile wie ein Quiz zum deutschen Recht und die Übergabe eines Geburtstagskuchens für das Grundgesetz, den der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Herr Carsten Meyer-Wiefhausen, stellvertretend entgegennahm.

Regionaler Online-Kurs „Deutsches Recht und deutsche Rechtssprache“

Screenshot aus einer Kursstunde
Screenshot aus einer Kursstunde
Serbien

Ende Oktober 2024 begann der zweite Online-Kurs „Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache“, der sich an deutschsprachige Juristinnen und Juristen aus dem Westbalkan richtet und bereits vergangenes Jahr startete. Abschließen wird der Kurs in Präsenz im Frühling 2025 an der Juristischen Fakultät Novi Sad, von der auch die Initiative ausgegangen war.

Das Online-Format ermöglicht Menschen aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, auch aus logistisch schwer erreichbaren Städten, die Teilnahme. Den Herausforderungen des Online-Formats wird dadurch begegnet, dass neben klassischen Lernmethoden wie Übersetzungsübungen, Lückentexten und Diskussionen im umfangreichen Maße auch Lehr- und Erklärfilme zum deutschen Recht zum Einsatz kommen. Jede Kurseinheit schließt mit dem Thema „Landeskunde light“, durch das die Teilnehmenden angeregt werden, sich mit Deutschland auch jenseits des Rechtssystems zu beschäftigen.