Die Teilnehmenden am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Serbien
Die IRZ realisierte gemeinsam mit der Juristischen Fakultät des Masterstudiengangs für europäische Integration in Belgrad vom 10. bis 16. Dezember 2023 einen Studienbesuch zu den europäischen Institutionen.
Die elf Studierenden sowie eine Professorin und ein Professor besuchten den Europarat, das Europäische Parlament und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie die Europäische Kommission in Brüssel, die montenegrinische sowie die serbische Mission bei der Europäischen Union und den Europäischen Auswärtigen Dienst. (Dort ist der Studiengang bestens bekannt, da sowohl der montenegrinische Botschafter bei der Europäischen Union, Petar Markovic, als auch die Erste Sekretärin der serbischen Mission bei der Europäischen Union, Isidora Mitic, diesen Studiengang absolviert hatten.)
In Karlsruhe informierten sich die Teilnehmenden beim Bundesverfassungsgericht über die Arbeitsweise und die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verfassungsorgans.
Ziel des Projekts war es, den Studierenden durch direkte Gespräche aus erster Hand die Arbeitsweise der europäischen Institutionen deutlich zu machen. Vertieft behandelte Themen waren auch Fragen der EU-Integration Serbiens sowie aktuelle Verfahren gegen dieses Land vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darüber hinaus erhielten die Studierenden Informationen über berufliche Möglichkeiten in diesen Institutionen.
Zu den prominenten Gesprächspartnern gehörten auch Juristinnen und Juristen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, wie die aus Kroatien stammende Generalanwältin am EuGH Tamara Čapeta (die früher auch für die IRZ als Expertin auf dem Westbalkan tätig war), die kroatischen und slowenischen Richter am EuGH Siniša Rodin und Marko Ilešić sowie die kroatischen Richterinnen am Gericht der Europäischen Union, Vesna Tomljenović und Tamara Perišin.
Eine Projektförderung des Auswärtigen Amtes ermöglichte den Studienbesuch.
Am 6. November 2023 fand an der Juristischen Fakultät Kragujevac in Serbien eine Vorlesung zum Thema „Juristenausbildung in Deutschland“ statt, mit der die IRZ die bereits gelebte Orientierung der Fakultät am deutschen Ausbildungsmodell stärkt.
Die Vorlesung hielt der zuständige IRZ-Projektbereichsleiter, Dr. Stefan Pürner, in serbischer Sprache. Für die rund 50 Zuhörenden, die in manchen Veranstaltungen bereits mit der deutschen Fallmethode arbeiten, waren die überwiegende Schriftlichkeit der juristischen Prüfungen, deren anonyme Bewertung und das juristische Notensystem von großem Interesse, ebenso die Vielfalt der Ausbildungsstationen während der Referendarzeit. Referierende und Teilnehmende diskutierten auch den Einfluss der Künstlichen Intelligenz auf die Inhalte der juristischen Ausbildung.
Dass man sich in Kragujevac heute so intensiv mit dem deutschen Recht auseinandersetzt, ist umso bemerkenswerter, als die Stadt während des zweiten Weltkriegs Schauplatz einer Massenerschießung durch die deutsche Wehrmacht war, bei der auch ganze Schulklassen hingerichtet wurden. Die IRZ unterstützt seit vielen Jahren die Juristische Fakultät der Universität – etwa mit der Spende von juristischer Fachliteratur – und wurde für ihr Engagement im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50. Bestehen der Fakultät ausgezeichnet.
Teilnehmende der Konferenz zum kontinentaleuropäischen Recht am 2. Dezember 2022 in Belgrad. Serbien
Ziel der Arbeit der IRZ ist es, die Rechtssysteme in ihren Partnerstaaten anwenderfreundlich weiterzuentwickeln.
„Hybride“ Gesetze mit Regelungen, die sich aus verschiedenen Rechtstraditionen speisen, zum Beispiel dem Common Law und dem kontinentaleuropäischen Recht, überfordern die Rechtsanwendenden. Dies ist eine der Hauptprobleme der Rechtstransformation
Auf diesen Umstand weist die IRZ jährlich durch eine gemeinsam mit der Juristischen Fakultät Belgrad organisierte Konferenz zum kontinentaleuropäischen Recht hin, die – nach dreijähriger Unterbrechung – am 2. Dezember 2022 erstmals wieder in Präsenz stattfinden konnte.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Referate von Verfassungsrichter Prof. Dr Milan Škulic und Prof. Dr Milos Živković, die auch in der von der IRZ mitherausgegebenen Zeitschrift „Kontinentalno pravo: časopis za održiv i skladan razvoj prava (KoPra)“ / „Kontinentales Recht: Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“ publiziert werden.
Professor Škulić stellte in seinem Vortrag rechtsvergleichend die Haltung verschiedener Rechtssysteme des kontinentaleuropäischen Rechts und des Common Law zu sogenannten Lügendetektoren dar. Dabei führte er aus, dass diese Apparaturen nur körperliche Reaktionen erfassen, die lügende Personen zwar häufig zeigen. Diese Geräte können aber nicht den Wahrheitsgehalt einer Aussage erkennen. Die Ergebnisse diesbezüglicher Überprüfungen können in Rechtssystemen, die keine gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Lügendetektoren im Strafprozess kennen, nicht im Wege der freien richterlichen Beweiswürdigung verwendet werden, da auch dort „irrationale Methoden jeder Art“ im Rahmen einer Beweiserhebung ausgeschlossen sind.
Professor Živković beschäftigte sich in seinem Vortrag mit dem Nachweis dinglicher Rechte an Immobilien. Unter Herausarbeitung der Unterschiede zwischen dem kontinentaleuropäischen Recht und dem Common Law ging er auf die Regelungen der verschiedenen Systeme ein. Dabei hob er hervor, dass diese Systeme am besten innerhalb der Rechtstradition, die sie hervorgebracht hat, funktionieren. Der „Transplantierbarkeit“ seien Grenzen gesetzt. Insgesamt beurteilte er das kontinentaleuropäische Grundbuchsystem als das sicherste und funktionsfähigste, jedoch sei seine Einführung mit den höchsten Kosten verbunden. Darüber hinaus zeigte er Vollzugsdefizite bei den diesbezüglichen Reformen in Serbien auf.
Die Teilnehmenden, unter denen sich Verfassungsrichter, Präsidentinnen und Präsidenten von Gerichten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studentinnen und Studenten befanden, verfolgten die Vorträge mit großem Interesse. Es wurde lebhaft diskutiert und kommentiert, wobei eine stärkere Beachtung der eigenen Traditionen bei der Rechtstransformation angemahnt wurde.