Wirtschaftsmediation als Alternative zu Gerichtsverfahren zwischen Unternehmen

Während der Veranstaltung
Während der Veranstaltung
Serbien

Bereits seit acht Jahren veranstalten die deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die deutsch-serbische Wirtschaftskammer (AHK) und die IRZ jährlich eine Veranstaltung zur alternativen Streitbeilegung in Belgrad. Nachdem bislang Themen der Schiedsgerichtsbarkeit behandelt wurden, stand nun erstmals das Thema Mediation im Mittelpunkt.

Dementsprechend lautete der Titel des diesjährigen Praxisseminars am 14. Dezember 2021 „Wirtschaftsmediation als Alternative zu Gerichtsverfahren zwischen Unternehmen?“. Die Veranstaltung fand aufgrund der COVID-19-Pandemie im Online-Format statt, sodass auch Interessierte aus den Nachbarstaaten Serbiens von dem Praxisseminar profitieren konnten. Die rund 30 Teilnehmenden kamen aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen,
  • Juristinnen und Juristen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht sowie
  • Mediatorinnen und Mediatoren.

Kosta Jović, zuständig für die Rechtsberatung bei der AHK Serbien, Viktor von Essen, stellvertretender Generalsekretär bei der DIS, und Dr. Stefan Pürner, zuständiger Projektbereichsleiter der IRZ, führten die Teilnehmenden in die Veranstaltung ein. Und auch die Leiterin der Wirtschaftsabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad, Anne-Kristin Piplica, sprach Grußworte. Alle betonten besonders die Relevanz der Mediation in grenzüberschreitenden, wirtschaftsrechtlichen Fällen und die somit entstehende Entlastung der Justiz. Aber auch Fragen der sprachlichen Terminologie wurden bei dieser zweisprachigen Veranstaltung zu Beginn thematisiert.

Jelena Bajić Urošević und Stefan Milojević stellten die Vorgehensweisen und rechtlichen Grundlagen der Mediation in Serbien mit besonderem Schwerpunkt der Wirtschaftsmediation vor. Beide sind am Nationalen Zentrum für Mediation (Nacionalni centar za posredovanje u rešavanju sporova) tätig und verfügen über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Mediation und der Mediationsausbildung. Sie führten aus, dass Serbien schon seit 2014 ein Mediationsgesetz besitze, das kürzlich geändert worden sei. Innerhalb der Anwaltschaft gebe es erhebliche Widerstände gegen dieses Gesetz. Anders als in Deutschland stellten Abschlussvereinbarungen zu einem Mediationsverfahren in Serbien vollstreckbare Titel dar. 

Viktor von Essen beleuchtete die Wirtschaftsmediation in Deutschland am Beispiel einer Mediation nach der Mediationsordnung der DIS, sodass anschließend eine Diskussion vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation in beiden nationalen Rechte möglich war.

In der Diskussionsrunde bestand beim Publikum auch Interesse daran, Wege zu finden, Mediation als alternative Streitbeilegung attraktiver und in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft zu gestalten.

Regionale Verfassungsgerichtskonferenz zum Schutz des Rechts auf Familienleben

Während der Online-Konferenz
Während der Online-Konferenz
Serbien

Am 8. Oktober 2021 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht der Republik Serbien eine regionale Konferenz der Verfassungsgerichte zum Thema „Schutz des Rechts auf Achtung des Familienlebens in der verfassungsgerichtlichen Praxis“. Die Konferenz, die mit Projektmitteln des Auswärtigen Amts ermöglicht wurde, findet seit vielen Jahren unter Beteiligung der Verfassungsgerichte aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien statt. Die Bedeutung, die der Konferenz seitens der beteiligten Verfassungsgerichte beigemessen wird, ist unter anderem daran ersichtlich, dass primär die Verfassungsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten deren Rechtsprechung vorstellten:

  • Mato Tadić, Präsident des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina
  • sc. Kata Senjak, Präsidentin des Verfassungsgerichts der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Irena Mojović, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts der Republika Srpska
  • sc. Miroslav Šeparović, Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien
  • Budimir Šćepanović, Präsident des Verfassungsgerichts von Montenegro
  • Dobrila Kacarska, Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Nordmazedonien
  • Snežana Marković, Präsidentin des Verfassungsgerichts von Serbien
  • Prof. Dr Špelca Mežnar, Richterin des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien

Die deutsche Perspektive steuerte der IRZ-Experte Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a. D. bei, der die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorstellte.

Die Grußworte zu dieser Veranstaltung sprach die Ständige Vertreterin des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Serbien, Dorothea Gieselmann. Sie hob hervor, dass mit der bereits seit Jahren bestehenden Veranstaltungsreihe ein wichtiges Forum für die fachliche Zusammenarbeit geschaffen worden sei. Sie fügte hinzu, dass die Konferenz ein rechtspolitisch, verfassungs- und menschenrechtlich hochaktuelles Thema behandle, das aufgrund der Änderung gesellschaftlicher Vorstellungen und Fortschritte in der Biomedizin in Deutschland, der EU und in der Region kontrovers diskutiert werde. 

Dieser Konferenz kommt aufgrund der herausragenden Stellung der Verfassungsgerichte für die Rechtsordnung ihres jeweiligen Landes eine besondere Bedeutung zu. Denn deren Entscheidungen tragen zur Durchsetzung eines europäischen Standards der Menschenrechte, zu einer Rechtsvereinheitlichung sowie zur Entlastung des EGMR in großem Maße bei. Die Referentinnen und Referenten wiesen im Verlauf der Veranstaltung u.a. darauf hin, dass die beteiligten Verfassungsgerichte die Prüfungsschritte des Straßburger EGMR bereits anwenden. 

Die praktische Bedeutung des Themas zeigte sich anhand verschiedener Entscheidungen, mit denen die Verfassungswidrigkeit staatlicher Maßnahmen aber auch von Rechtsvorschriften festgestellt wurde. Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Thema wurde unter dem Stichwort „Verfassungsgerichte als negative oder auch als positive Gesetzgeber“ auch die Frage des Verhältnisses von Verfassungsgericht und Parlament intensiv diskutiert.

Um die Nachhaltigkeit der Konferenz zu unterstützen und deren Themen einem möglichst großen Fachpublikum zur Verfügung zu stellen, wird die IRZ die Referate im von ihr herausgegebenen „Jahrbuch für Verfassungsrecht“ veröffentlichen.

Blockseminar „Deutsche Rechtsterminologie: Herausforderungen, Chancen, Möglichkeiten“ mit der Juristischen Fakultät in Novi Sad

Während des Seminars
Während des Seminars
Serbien

Vom 16. bis 18. Juli 2021 veranstaltete die IRZ ein Blockseminar zur deutschen Rechtsterminologie mit der Juristischen Fakultät im serbischen Novi Sad. Die Online-Veranstaltung, an der rund zwanzig Personen teilnahmen, richtete sich an deutschsprachige Studierende und Alumni der Fakultät, aber auch an weitere deutschsprachige Juristinnen und Juristen aus der Region.

Das Seminar zielte darauf ab, potentielle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Umgang mit der deutschen Rechtsterminologie zu fördern, da diese im kontinentaleuropäisch geprägten Rechtskreis eine besondere Stellung einnimmt. Durch die ausgeprägte Systematik und Terminologie eröffnen diesbezügliche Kenntnisse den Teilnehmenden wichtige zusätzliche Informationsquellen für ihre Arbeit. Dies verdeutlichte Dozent Dr. Marko Knežević mit der Aussage, dass das Zivilprozessrecht in Serbien ohne deutsche Fach- und Sprachkenntnisse nicht zu verstehen sei, da sich dieses in Serbien stark am deutschen und österreichischen Recht orientiere.

Die Veranstaltung eröffneten:

  • Prof. Dr. Bojan Tubić, Prodekan für Internationale Beziehungen an der Universität Novi Sad und stellvertretender Minister für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und technologische Entwicklung der Republik Serbien, und
  • Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner, Leiter des Projektbereichs „Südosteuropa I“ bei der IRZ.
  • Als Vertreter der deutschen Botschaft in Belgrad hob Daniel Mohseni in seinem Grußwort besonders hervor, dass das Auswärtige Amt seit vielen Jahren einen mehrmonatigen Rechtsterminologie-Kurs an der Juristischen Fakultät in Belgrad fördere und dass dessen positive Ergebnisse die Fakultät in Novi Sad bewogen hätten, die IRZ um eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu bitten.
  • Auch em. Prof. Dr. Dr. h. c. Detlev W. Belling von der Juristischen Fakultät in Potsdam begrüßte die Teilnehmenden. Seine Fakultät bietet gemeinsam mit der Universität Novi Sad und der Universität Szeged in Ungarn einen deutschsprachigen LL.M.-Studiengang an.

Die Teilnehmenden zeigten großes Interesse und besondere Kompetenz der deutschen Sprache. Dadurch konnte das Seminar sehr interaktiv und praktisch gestaltet werden. Als Leiterin des Rechtsterminologie-Kurses an der Juristischen Fakultät in Belgrad und Autorin des einzigen Lehrbuchs der deutschen Rechtsterminologie in Serbien gab Danka Stojaković einen praktischen Einblick in die Herausforderungen und Feinheiten der deutschen Rechtssprache. Das Fazit ihrer praktischen Übungen: „Englisch ist ein Muss, Deutsch ein Plus.“

Mit ihren Erfahrungsberichten veranschaulichten mehrere Alumni des Rechtsterminologie-Kurses in Belgrad und ein ehemaliger Anwaltshospitant die verschiedenen Möglichkeiten zur Verwendung der deutschen Sprache im juristischen Bereich. Die Alumni absolvieren mittlerweile einen Master- bzw. Promotions-Studiengang zum deutschen Recht.

Um trotz des Online-Formats eine angenehme und entspannte Arbeitsatmosphäre zu schaffen, war ein informelles Online-Abendessen im Programm vorgesehen, das von den Teilnehmenden sehr positiv aufgegriffen wurde und Gelegenheit für den persönlichen Austausch bot. Ein juristisches Quiz sorgte für Abwechslung und humorvolle Fachgespräche.