Konferenz anlässlich der Veröffentlichung der Zeitschrift „Kontinentalno pravo – KoPra“

Teilnehmende der Veranstaltung (oben links Snežana Marković, Präsidentin des Verfassungsgerichts von Serbien, oben rechts Prof. Dr. Michael Eichberger, Bundesverfassungsrichter a.D., Mitte Richterin Andrea Titz, Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, unten Mitte Prof. Dr. Milan Škulić, Richter am serbischen Verfassungsgericht)
Serbien

Gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad organisierte die IRZ am 15. Dezember 2021 anlässlich der Veröffentlichung der Zeitschrift „Kontinentalno pravo – KoPra“ („Kontinentales Recht – Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“), Ausgabe 2021 eine Konferenz zum kontinentaleuropäischen rechtlichen Erbe.

Bereits seit fünf Jahren wird die Zeitschrift in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Milan Škulić, Richter am Verfassungsgericht von Serbien und ordentlicher Professor für Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Universität in Belgrad sowie Prof. Dr. Miloš Živković, außerordentlicher Professor für Zivilrecht an der Juristischen Fakultät der Universität in Belgrad herausgegeben. Sie stellt das gemeinsame kontinentaleuropäische Erbe im Recht der Staaten Südosteuropas und Deutschlands dar, gibt Anregungen für eine adäquate praxistaugliche Weiterentwicklung des Rechts im Einklang mit dieser Tradition und den gesellschaftlichen Gegebenheiten und weist darüber hinaus auf Fehlentwicklungen durch hybride Gesetze hin.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Prof. Dr. Bojan Milisavljević, Prodekan der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad sowie Dr. Stefan Pürner als zuständigem Projektbereichsleiter der IRZ. Dass die Zeitschrift im Lande hohes Ansehen genießt, zeigte der Umstand, dass sich danach ein Grußwort von Snežana Marković, der Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Serbien, anschloss, gefolgt von Daniel Mohseni, dem Zweiten Sekretär und politischen Berater der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Belgrad.

Im Anschluss hielten die Autorinnen und Autoren kurze Vorträge, die bei den rund 35 Teilnehmenden großes Interesse weckten die gesamten Beiträge zu lesen. Diese Beiträge in dieser Ausgabe reichen vom Strafrecht über das Öffentliche Recht bis hin zum Zivilrecht.

So sprach Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Eichberger über "Sondervoten beim Bundesverfassungsgericht". Dadurch wurde deutlich, dass das kontinentale Recht durchaus auch Anregungen aus dem Common Law übernimmt, aber die Ausgestaltung und Praxis bezüglich der betreffenden Rechtsinstitute an die jeweiligen Gegebenheiten im eigenen Recht und der eigenen Gesellschaft angepasst werden.

Einen rechtsvergleichenden Ansatz beinhaltete auch das Referat von Verfassungsrichter Prof. Dr. Milan Škulić. Er stellte dabei das serbische Jugendstrafrecht de lege lata und de lege ferenda dar, wobei er ausführlich Bezug auf die entsprechenden Vorschriften des deutschen Rechts nahm und betonte, dass nach kontinentaleuropäischem Verständnis in diesem Bereich der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen sollte.

Nationale Unterschiede, auch zwischen Staaten des kontinentaleuropäischen Rechtskreises, gibt es auch bei den Mechanismen zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit. Aus diesem Grund stellte die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein und Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins Andrea Titz die diesbezügliche Situation in Deutschland dar.

Im Anschluss wurde vor allem die Unabhängigkeit der Justiz, insb. die Rolle der Gerichte und der Richterschaft intensiv und rechtsvergleichend diskutiert.

Weitere Details können der neuen Ausgabe der KoPra Zeitschrift entnommen werden.

Info

Das Verfassungsgericht der Republik Serbien berichtet umfangreich über die Konferenz auf seiner Homepage: http://www.ustavni.sud.rs/page/view/sr-Latn-CS/88-102805/konferencija-posvecena-predstavljanju-casopisa-kontinentalno-pravo-kopra

Die Distribution der Zeitschrift erfolgt über das Netzwerk der IRZ sowohl in einer Druckausgabe als auch digital nicht nur in Serbien, sondern auch in allen anderen Staaten der Region mit kompatiblen Sprachen.

Wirtschaftsmediation als Alternative zu Gerichtsverfahren zwischen Unternehmen

Während der Veranstaltung
Während der Veranstaltung
Serbien

Bereits seit acht Jahren veranstalten die deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die deutsch-serbische Wirtschaftskammer (AHK) und die IRZ jährlich eine Veranstaltung zur alternativen Streitbeilegung in Belgrad. Nachdem bislang Themen der Schiedsgerichtsbarkeit behandelt wurden, stand nun erstmals das Thema Mediation im Mittelpunkt.

Dementsprechend lautete der Titel des diesjährigen Praxisseminars am 14. Dezember 2021 „Wirtschaftsmediation als Alternative zu Gerichtsverfahren zwischen Unternehmen?“. Die Veranstaltung fand aufgrund der COVID-19-Pandemie im Online-Format statt, sodass auch Interessierte aus den Nachbarstaaten Serbiens von dem Praxisseminar profitieren konnten. Die rund 30 Teilnehmenden kamen aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen,
  • Juristinnen und Juristen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht sowie
  • Mediatorinnen und Mediatoren.

Kosta Jović, zuständig für die Rechtsberatung bei der AHK Serbien, Viktor von Essen, stellvertretender Generalsekretär bei der DIS, und Dr. Stefan Pürner, zuständiger Projektbereichsleiter der IRZ, führten die Teilnehmenden in die Veranstaltung ein. Und auch die Leiterin der Wirtschaftsabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad, Anne-Kristin Piplica, sprach Grußworte. Alle betonten besonders die Relevanz der Mediation in grenzüberschreitenden, wirtschaftsrechtlichen Fällen und die somit entstehende Entlastung der Justiz. Aber auch Fragen der sprachlichen Terminologie wurden bei dieser zweisprachigen Veranstaltung zu Beginn thematisiert.

Jelena Bajić Urošević und Stefan Milojević stellten die Vorgehensweisen und rechtlichen Grundlagen der Mediation in Serbien mit besonderem Schwerpunkt der Wirtschaftsmediation vor. Beide sind am Nationalen Zentrum für Mediation (Nacionalni centar za posredovanje u rešavanju sporova) tätig und verfügen über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Mediation und der Mediationsausbildung. Sie führten aus, dass Serbien schon seit 2014 ein Mediationsgesetz besitze, das kürzlich geändert worden sei. Innerhalb der Anwaltschaft gebe es erhebliche Widerstände gegen dieses Gesetz. Anders als in Deutschland stellten Abschlussvereinbarungen zu einem Mediationsverfahren in Serbien vollstreckbare Titel dar. 

Viktor von Essen beleuchtete die Wirtschaftsmediation in Deutschland am Beispiel einer Mediation nach der Mediationsordnung der DIS, sodass anschließend eine Diskussion vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation in beiden nationalen Rechte möglich war.

In der Diskussionsrunde bestand beim Publikum auch Interesse daran, Wege zu finden, Mediation als alternative Streitbeilegung attraktiver und in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft zu gestalten.

Regionale Verfassungsgerichtskonferenz zum Schutz des Rechts auf Familienleben

Während der Online-Konferenz
Während der Online-Konferenz
Serbien

Am 8. Oktober 2021 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht der Republik Serbien eine regionale Konferenz der Verfassungsgerichte zum Thema „Schutz des Rechts auf Achtung des Familienlebens in der verfassungsgerichtlichen Praxis“. Die Konferenz, die mit Projektmitteln des Auswärtigen Amts ermöglicht wurde, findet seit vielen Jahren unter Beteiligung der Verfassungsgerichte aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien statt. Die Bedeutung, die der Konferenz seitens der beteiligten Verfassungsgerichte beigemessen wird, ist unter anderem daran ersichtlich, dass primär die Verfassungsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten deren Rechtsprechung vorstellten:

  • Mato Tadić, Präsident des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina
  • sc. Kata Senjak, Präsidentin des Verfassungsgerichts der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Irena Mojović, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts der Republika Srpska
  • sc. Miroslav Šeparović, Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien
  • Budimir Šćepanović, Präsident des Verfassungsgerichts von Montenegro
  • Dobrila Kacarska, Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Nordmazedonien
  • Snežana Marković, Präsidentin des Verfassungsgerichts von Serbien
  • Prof. Dr Špelca Mežnar, Richterin des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien

Die deutsche Perspektive steuerte der IRZ-Experte Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a. D. bei, der die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorstellte.

Die Grußworte zu dieser Veranstaltung sprach die Ständige Vertreterin des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Serbien, Dorothea Gieselmann. Sie hob hervor, dass mit der bereits seit Jahren bestehenden Veranstaltungsreihe ein wichtiges Forum für die fachliche Zusammenarbeit geschaffen worden sei. Sie fügte hinzu, dass die Konferenz ein rechtspolitisch, verfassungs- und menschenrechtlich hochaktuelles Thema behandle, das aufgrund der Änderung gesellschaftlicher Vorstellungen und Fortschritte in der Biomedizin in Deutschland, der EU und in der Region kontrovers diskutiert werde. 

Dieser Konferenz kommt aufgrund der herausragenden Stellung der Verfassungsgerichte für die Rechtsordnung ihres jeweiligen Landes eine besondere Bedeutung zu. Denn deren Entscheidungen tragen zur Durchsetzung eines europäischen Standards der Menschenrechte, zu einer Rechtsvereinheitlichung sowie zur Entlastung des EGMR in großem Maße bei. Die Referentinnen und Referenten wiesen im Verlauf der Veranstaltung u.a. darauf hin, dass die beteiligten Verfassungsgerichte die Prüfungsschritte des Straßburger EGMR bereits anwenden. 

Die praktische Bedeutung des Themas zeigte sich anhand verschiedener Entscheidungen, mit denen die Verfassungswidrigkeit staatlicher Maßnahmen aber auch von Rechtsvorschriften festgestellt wurde. Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Thema wurde unter dem Stichwort „Verfassungsgerichte als negative oder auch als positive Gesetzgeber“ auch die Frage des Verhältnisses von Verfassungsgericht und Parlament intensiv diskutiert.

Um die Nachhaltigkeit der Konferenz zu unterstützen und deren Themen einem möglichst großen Fachpublikum zur Verfügung zu stellen, wird die IRZ die Referate im von ihr herausgegebenen „Jahrbuch für Verfassungsrecht“ veröffentlichen.