Deutsche und serbische Jurastudierende bilden Sprachtandems

Serbien

Am 24. Februar 2022 fand die Eingangsbesprechung im Rahmen des neuen Formats „Begleitetes Sprachtandem“ statt, durch das die IRZ Studierende der Rechtswissenschaft aus Deutschland und dem Westbalkan beim Erlernen des juristischen Fachwortschatzes in der Sprache des jeweiligen Tandempartners unterstützen möchte. Die Maßnahme ergänzt Veranstaltungen wie den seit eineinhalb Jahrzehnten von der IRZ angebotenen Kurs in deutscher Rechtsterminologie für deutschsprechende serbische Juristinnen und Juristen in Belgrad.

Die Teilnehmenden der Eingangsbesprechung setzten sich aus deutschsprechenden angehenden Juristinnen und Juristen der Juristischen Fakultät Novi Sad und aus Jurastudierenden aus Deutschland zusammen, wobei letztere aufgrund ihres familiären Hintergrunds über Kenntnisse des Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbischen verfügen.

Gemein ist allen Teilnehmenden, dass sie ihre mündliche Interaktion und ihre Kenntnisse des juristischen Wortschatzes in der jeweils anderen Sprache verbessern wollen. Beides sollen die Sprachtandems unterstützen. Sie finden in grenzübergreifenden Zweiergruppen statt, in denen die Sprachen getrennt und zum gleichen Anteil gesprochen werden. Zusätzlich zu den bilateralen Sitzungen wird die IRZ in unregelmäßigen Abständen den Teilnehmenden weitere gemeinsame Workshops zum Erfahrungsaustausch anbieten.

Die einführenden Grußworte sprachen Sloboda Midorović, Assistentin an der Juristischen Fakultät Novi Sad und Dr. Stefan Pürner, Bereichsleiter "Südosteuropa I" bei der IRZ. Abschließend stellten Nina Radojičić und Till Voges, beide derzeit im Bereich "Südosteuropa I" bei der IRZ beschäftigt, die inhaltlichen Hinweise zu den Sprachtandems vor. Schließlich lernten sich die Teilnehmenden durch eine digitale Vorstellungsgruppe kennen und fanden sich in Sprachtandems nach juristischen Interessengebieten zusammen.

Zukünftig werden die Teilnehmenden mehr über die fremdsprachige juristische Fachterminologie erfahren und demnach eine Schlüsselqualifikation für den beidseitigen Rechtsverkehr erwerben, die auch der europäischen Integration dienen wird.

IRZ-Alumni diskutieren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz

Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D., während seines Vortrags.
IRZ-Alumni

Der Jahresworkshop der deutschsprachigen IRZ-Alumni in Südosteuropa fand am 14. Dezember 2021 erneut im Online-Format statt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz stand dabei besonders im Fokus der Veranstaltung.

Seit vielen Jahr versammeln sich jährlich zum Jahresende Ehemalige verschiedener Programme der IRZ. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Notarinnen und Notare, die in der Vergangenheit an Sommerschulen im deutschen Recht, berufsspezifischen Hospitationen in Deutschland und Kursen in deutscher Rechtsterminologie teilgenommen haben, kommen erneut zusammen. Sie schätzen die Möglichkeit, über aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht informiert zu werden und nutzen die Chance für den intensiven Fachaustausch in deutscher Sprache. Außerdem können sie so ihr eigenes berufliches Netzwerk weiter ausbauen.

In den vergangenen Jahren fand diese Veranstaltung in Belgrad statt – pandemiebedingt wurde sie nun zum zweiten Mal in den digitalen Raum verlegt.

Eröffnet wurde der Jahresworkshop 2021 von Sonya Z. Ouertani, der für Serbien zuständigen Projektmanagerin der IRZ, gefolgt von Grußworten von Daniel Mohseni, zweiter Sekretär und politischer Berater der deutschen Botschaft in Belgrad. Er betonte die Aktualität des Themas „Klimaschutz“ auch im Hinblick auf den neuen Koalitionsvertrag 2021 der Regierungsparteien in Deutschland.

Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D. stellte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 zum Klimaschutz vor. Sie stieß bei den vorwiegend jüngeren Teilnehmenden vor allem wegen der darin angesprochenen objektivrechtlichen Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen auf Interesse.

An diesen Vortrag und anschließende Diskussion schlossen sich Informationen zu Neuerungen im deutschen Recht an, die Dr. Stefan Pürner, Bereichsleiter "Südosteuropa I" bei der IRZ, der die Teilnehmerländer Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien umfasst, vorstellte. Dr. Pürner verwies auch auf Quellen im Internet, welche die Neuerungen im deutschen Recht darstellen. Diese sind auch aus dem Ausland erreichbar, so dass es den Teilnehmenden möglich ist, die angesprochenen Themen selbständig weiter zu verfolgen.

Somit bot die Veranstaltung erneut die Gelegenheit, mehr über aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht zu erfahren, die deutsche juristische Fachterminologie aktiv und passiv zu nutzen sowie Schlüsselqualifikationen für den Rechtsverkehr der Herkunftsländer der Teilnehmenden mit Deutschland und im Rahmen der europäischen Integration zu trainieren.

Konferenz anlässlich der Veröffentlichung der Zeitschrift „Kontinentalno pravo – KoPra“

Teilnehmende der Veranstaltung (oben links Snežana Marković, Präsidentin des Verfassungsgerichts von Serbien, oben rechts Prof. Dr. Michael Eichberger, Bundesverfassungsrichter a.D., Mitte Richterin Andrea Titz, Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, unten Mitte Prof. Dr. Milan Škulić, Richter am serbischen Verfassungsgericht)
Serbien

Gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad organisierte die IRZ am 15. Dezember 2021 anlässlich der Veröffentlichung der Zeitschrift „Kontinentalno pravo – KoPra“ („Kontinentales Recht – Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“), Ausgabe 2021 eine Konferenz zum kontinentaleuropäischen rechtlichen Erbe.

Bereits seit fünf Jahren wird die Zeitschrift in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Milan Škulić, Richter am Verfassungsgericht von Serbien und ordentlicher Professor für Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Universität in Belgrad sowie Prof. Dr. Miloš Živković, außerordentlicher Professor für Zivilrecht an der Juristischen Fakultät der Universität in Belgrad herausgegeben. Sie stellt das gemeinsame kontinentaleuropäische Erbe im Recht der Staaten Südosteuropas und Deutschlands dar, gibt Anregungen für eine adäquate praxistaugliche Weiterentwicklung des Rechts im Einklang mit dieser Tradition und den gesellschaftlichen Gegebenheiten und weist darüber hinaus auf Fehlentwicklungen durch hybride Gesetze hin.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Prof. Dr. Bojan Milisavljević, Prodekan der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad sowie Dr. Stefan Pürner als zuständigem Projektbereichsleiter der IRZ. Dass die Zeitschrift im Lande hohes Ansehen genießt, zeigte der Umstand, dass sich danach ein Grußwort von Snežana Marković, der Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Serbien, anschloss, gefolgt von Daniel Mohseni, dem Zweiten Sekretär und politischen Berater der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Belgrad.

Im Anschluss hielten die Autorinnen und Autoren kurze Vorträge, die bei den rund 35 Teilnehmenden großes Interesse weckten die gesamten Beiträge zu lesen. Diese Beiträge in dieser Ausgabe reichen vom Strafrecht über das Öffentliche Recht bis hin zum Zivilrecht.

So sprach Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Eichberger über "Sondervoten beim Bundesverfassungsgericht". Dadurch wurde deutlich, dass das kontinentale Recht durchaus auch Anregungen aus dem Common Law übernimmt, aber die Ausgestaltung und Praxis bezüglich der betreffenden Rechtsinstitute an die jeweiligen Gegebenheiten im eigenen Recht und der eigenen Gesellschaft angepasst werden.

Einen rechtsvergleichenden Ansatz beinhaltete auch das Referat von Verfassungsrichter Prof. Dr. Milan Škulić. Er stellte dabei das serbische Jugendstrafrecht de lege lata und de lege ferenda dar, wobei er ausführlich Bezug auf die entsprechenden Vorschriften des deutschen Rechts nahm und betonte, dass nach kontinentaleuropäischem Verständnis in diesem Bereich der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen sollte.

Nationale Unterschiede, auch zwischen Staaten des kontinentaleuropäischen Rechtskreises, gibt es auch bei den Mechanismen zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit. Aus diesem Grund stellte die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein und Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins Andrea Titz die diesbezügliche Situation in Deutschland dar.

Im Anschluss wurde vor allem die Unabhängigkeit der Justiz, insb. die Rolle der Gerichte und der Richterschaft intensiv und rechtsvergleichend diskutiert.

Weitere Details können der neuen Ausgabe der KoPra Zeitschrift entnommen werden.

Info

Das Verfassungsgericht der Republik Serbien berichtet umfangreich über die Konferenz auf seiner Homepage: http://www.ustavni.sud.rs/page/view/sr-Latn-CS/88-102805/konferencija-posvecena-predstavljanju-casopisa-kontinentalno-pravo-kopra

Die Distribution der Zeitschrift erfolgt über das Netzwerk der IRZ sowohl in einer Druckausgabe als auch digital nicht nur in Serbien, sondern auch in allen anderen Staaten der Region mit kompatiblen Sprachen.