Semesterabschluss des englischsprachigen Studiengangs „Master in European Integration“

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Serbien

Am 9. Juni 2020 fand die Semesterabschlussveranstaltung des englischsprachigen Studiengangs „Master in European Integration“ der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad statt. Dieser Studiengang wird von der IRZ unterstützt. Eröffnet wurde die Online-Veranstaltung mit ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Leiterin des Studiengangs, Prof. Dr. Dragica Vujadinovic. Anschließend sprach die stellvertretende deutsche Botschafterin in Serbien, Dorothea Gieselmann, über den deutschen Beitrag zur EU-Vorbereitung Serbiens. In ihrem Vortrag stellte sie den Ablauf der Vorbereitung eines EU-Beitritts sowie den bisherigen Stand der Beitrittsvorbereitungen mit Serbien dar. Dorothea Gieselmann erläuterte die Unterstützung durch Deutschland, sprach aber auch noch ausstehende Reformfortschritte im Bereich Rechtsstaatlichkeit als Haupthindernis für den Fortgang der Verhandlungen an und beschrieb die gegenwärtige allgemeine Situation der EU vor Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft. An ihren Vortrag schlossen sich zahlreiche interessierte Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer an. Der Umstand, dass dabei auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank angesprochen wurde, zeigt anschaulich, wie intensiv die Masterstudierenden auch die Rechtsentwicklung in Deutschland beobachten.

Abgeschlossen wurde die Veranstaltung mit einem Referat des für Serbien zuständigen IRZ-Bereichsleiters Dr. Stefan Pürner zu den besonderen Herausforderungen der Sprachmittlung im juristischen Bereich. Ihr komme in der multilingualen Europäischen Union mit ihren in unterschiedlichen Rechtstraditionen stehenden Mitgliedsstaaten eine besondere Bedeutung zu. Dr. Pürner wies unter anderem darauf hin, dass bei der Kommunikation über juristische Sachverhalte zwischen kontinentaleuropäischen Staaten die Verwendung des Englischen zwangsläufig zu einem Informationsverlust führen müsse, da diese Sprache zahlreiche Rechtsinstitutionen und dogmatische Feinheiten nicht abbilden könne, die in den Common-Law-Ländern fremd seien. Die slawischen Sprachen und das Deutsche seien dagegen diesbezüglich weitgehend kompatibel. Deshalb gleiche eine Kommunikation in englischer Sprache zwischen Juristinnen und Juristen aus Deutschland und aus slawischen Staaten dem Versuch, die Stereoaufnahme eines Musikstücks zuerst in Mono umzuwandeln, um aus dem Ergebnis wiederum eine Stereoaufnahme zu machen.

Zu der Veranstaltung waren nicht nur gegenwärtige und frühere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Masterstudiengangs eingeladen. Weil sie online stattfand und z.B. auf LinkedIn bekannt gemacht worden war, nahmen auch zahlreiche Interessierte teil, die zu einer Präsenzveranstaltung in Belgrad nicht hätten kommen können. Darunter viele Projektpartnerinnen und Projektpartner, Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter von Mitgliedern sowie Alumni der IRZ. Dabei waren u.a.:

  • Gudrun Steinacker, ehemalige deutsche Botschafterin in Bulgarien, Nordmazedonien und Montenegro,
  • Staatssekretär a.D. Michael Haußner, ehemaliger IRZ-Berater sowohl des kroatischen wie montenegrinischen Justizministers,
  • Winfried Schubert, früher Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt und des OLG Naumburg,
  • Notar a.D. Richard Bock, früher Vizepräsident der Bundesnotarkammer, sowie
  • Martin Knapp, Geschäftsführender Vorstand der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer.

Deutschsprachige IRZ-Alumni diskutieren Rechtsfragen rund um Corona

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Serbien

Am 9. April 2020 fand eine erste Online-Diskussionsrunde für deutschsprachige IRZ-Alumni zum Thema „Corona und Recht" statt. Einleitend trugen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich aus Belgrad, Berlin, Bonn und Sarajevo zugeschaltet hatten, die Rechtsgebiete zusammen, in denen es in Reaktion auf das Corona-Virus bereits Rechtsänderungen gibt.

Aus Berlin und Bonn nahmen z.B. ein bosnischer Stipendiat des Deutschen Bundestags (Internationales Parlaments-Stipendium) und ein serbischer Masterstudent der Bonner Universität an dem Online-Workshop teil. Eine weitere, derzeit noch in Belgrad studierende Teilnehmerin, hat darüber hinaus schon die Zusage für ein Stipendium für den nächsten Masterstudiengang im deutschen Recht in Bonn.

Vor der Zusammenstellung der Rechtsgebiete mit Änderungen in Sachen Corona, stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Online-Workshops zunächst rechtsvergleichend fest, dass die staatlichen Eingriffe in den Westbalkanstaaten wesentlich tiefgreifender sind als in Deutschland. Die möglichen Ursachen hierfür sind vielfältig: Genannt wurden sowohl ein generell mehr obrigkeitstaatlicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, die schlechter aufgestellten Gesundheitssysteme und die größere Nähe zu Italien, die zu Befürchtungen Anlass gibt, die dortigen Szenarien könnten sich im eigenen Land wiederholen.

Die mit diesem Online-Workshop beginnende Veranstaltungsreihe wird die Situation auf einzelnen Rechtsgebieten analysieren und vergleichen. Den Anfang machte das Prozessrecht, wo es in den Westbalkan-Staaten in den vergangenen Wochen zu drastischen Änderungen auf dem Verordnungsweg kam. In Serbien etwa lässt es die "Verordnung über die Art der Beteiligung des Angeklagten in Hauptverhandlungen in Strafverfahren, die während der Dauer des am 15. März verhängten Ausnahmezustandes abgehalten werden" (Gesetzblatt der Republik Serbien Nummer 49/2020) zu, dass die oder der Angeklagte nur per Video-Schalte an der Verhandlung gegen sie oder ihn beteiligt wird. Presseberichten zufolge sollen bereits einzelne Angeklagte, deren Prozess auf diese Weise geführt wurde, zu teilweise empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt worden sein.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops kommentierten Regelungen wie diese kritisch. Sie befürchteten, dass zukünftig beispielsweise in Zivilverfahren wegen kleiner Forderungen online verhandelt werden könnte, auch weil sich das Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zunehmend den technischen Möglichkeiten anpasse. Soweit es um die Einvernahme von Zeuginnen und Zeugen sowie Angeklagten geht, bestand der Konsens, dass hier vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung nicht abgewichen werden sollte. Dies sei unter anderem deshalb problematisch, da das Gericht bei einer reinen Online-Kommunikation keinerlei Möglichkeit habe, die Körpersprache während einer Aussage zur Kenntnis zu nehmen.

Die jetzt begonnenen Online-Workshops dienen als Vorbereitung des jährlichen IRZ-Alumni-Workshops in Belgrad, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Wissen zum deutschen Recht auffrischen können und Gelegenheit bekommen, sich in deutscher Sprache über rechtliche Inhalte auszutauschen.

Diese Workshops für deutschsprachige Studierende gehören zu einer Reihe von nachhaltigen IRZ-Veranstaltungen, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schlüsselqualifikationen für den Rechtsverkehr ihrer Heimatländer mit Deutschland und die europäische Integration erwerben.

Veranstaltungen im virtuellen Raum

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Serbien

Die IRZ führt gegenwärtig Gespräche mit vielen Projektpartnern mit dem Ziel, webbasierte Veranstaltungen anzubieten. Erste Formate gingen schon online.

Dazu gehörte in Serbien am 30. März 2020 auch der Kurs in deutscher Rechtsterminologie an der Juristischen Fakultät in Belgrad. Als Präsenzveranstaltung war dieser bereits seit über 15 Jahren immer gut besucht. Der zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner, konnte auch bei der ersten Online-Veranstaltung wieder rund zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen. Von Bonn aus beantwortete er Fragen zum deutschen Zivilprozessrecht und zu dessen Terminologie. Während der Diskussion rückte die Institution des deutschen Rechtspflegers in den Vordergrund und Dr. Pürner konnte auf die von der IRZ herausgegebene zweisprachige Ausgabe des deutschen Rechtspflegergesetzes verweisen.

Dass sich der regelmäßige Besuch dieses Rechtsterminologie-Kurses lohnt, stellte Alumnus Peter Brudar eindrucksvoll unter Beweis. Als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung schloss er am 31. März 2020 den Master-Studiengang im deutschen Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn mit der bestandenen mündlichen Prüfung erfolgreich ab.

Auch der Masterstudiengang zur europäischen Rechtsharmonisierung an der Juristischen Fakultät in Belgrad läuft bereits als Online-Seminar. Die IRZ organisiert bereits seit Jahren eine darin integrierte Studienreise nach Straßburg und Karlsruhe.

Darüber hinaus soll in der kommenden Woche ein regelmäßiger Online-Workshop beginnen, in dem sich deutschsprachige IRZ-Alumni aus verschiedenen Staaten der Westbalkanregion zum Thema „Corona und das Recht“ austauschen werden. Diese Veranstaltung dient gleichzeitig der inhaltlichen Vorbereitung der alljährlichen Konferenz der IRZ-Alumni aus den Westbalkanstaaten, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden soll.