Vorlesung zur Juristenausbildung in Deutschland

Zuhörende der Veranstaltung.
Zuhörende der Veranstaltung.
Serbien

Am 6. November 2023 fand an der Juristischen Fakultät Kragujevac in Serbien eine Vorlesung zum Thema „Juristenausbildung in Deutschland“ statt, mit der die IRZ die bereits gelebte Orientierung der Fakultät am deutschen Ausbildungsmodell stärkt.

Die Vorlesung hielt der zuständige IRZ-Projektbereichsleiter, Dr. Stefan Pürner, in serbischer Sprache. Für die rund 50 Zuhörenden, die in manchen Veranstaltungen bereits mit der deutschen Fallmethode arbeiten, waren die überwiegende Schriftlichkeit der juristischen Prüfungen, deren anonyme Bewertung und das juristische Notensystem von großem Interesse, ebenso die Vielfalt der Ausbildungsstationen während der Referendarzeit. Referierende und Teilnehmende diskutierten auch den Einfluss der Künstlichen Intelligenz auf die Inhalte der juristischen Ausbildung.

Dass man sich in Kragujevac heute so intensiv mit dem deutschen Recht auseinandersetzt, ist umso bemerkenswerter, als die Stadt während des zweiten Weltkriegs Schauplatz einer Massenerschießung durch die deutsche Wehrmacht war, bei der auch ganze Schulklassen hingerichtet wurden. Die IRZ unterstützt seit vielen Jahren die Juristische Fakultät der Universität – etwa mit der Spende von juristischer Fachliteratur – und wurde für ihr Engagement im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50. Bestehen der Fakultät ausgezeichnet

„Evolution statt Revolution“ – Konferenz zum kontinentaleuropäischen Recht

Teilnehmende der Konferenz zum kontinentaleuropäischen Recht am 2. Dezember 2022 in Belgrad.
Teilnehmende der Konferenz zum kontinentaleuropäischen Recht am 2. Dezember 2022 in Belgrad.
Serbien

Ziel der Arbeit der IRZ ist es, die Rechtssysteme in ihren Partnerstaaten anwenderfreundlich weiterzuentwickeln.

„Hybride“ Gesetze mit Regelungen, die sich aus verschiedenen Rechtstraditionen speisen, zum Beispiel dem Common Law und dem kontinentaleuropäischen Recht, überfordern die Rechtsanwendenden. Dies ist eine der Hauptprobleme der Rechtstransformation

Auf diesen Umstand weist die IRZ jährlich durch eine gemeinsam mit der Juristischen Fakultät Belgrad organisierte Konferenz zum kontinentaleuropäischen Recht hin, die – nach dreijähriger Unterbrechung – am 2. Dezember 2022 erstmals wieder in Präsenz stattfinden konnte.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Referate von Verfassungsrichter Prof. Dr Milan Škulic und Prof. Dr Milos Živković, die auch in der von der IRZ mitherausgegebenen Zeitschrift „Kontinentalno pravo: časopis za održiv i skladan razvoj prava (KoPra)“ / „Kontinentales Recht: Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“ publiziert werden.

Professor Škulić stellte in seinem Vortrag rechtsvergleichend die Haltung verschiedener Rechtssysteme des kontinentaleuropäischen Rechts und des Common Law zu sogenannten Lügendetektoren dar. Dabei führte er aus, dass diese Apparaturen nur körperliche Reaktionen erfassen, die lügende Personen zwar häufig zeigen. Diese Geräte können aber nicht den Wahrheitsgehalt einer Aussage erkennen. Die Ergebnisse diesbezüglicher Überprüfungen können in Rechtssystemen, die keine gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Lügendetektoren im Strafprozess kennen, nicht im Wege der freien richterlichen Beweiswürdigung verwendet werden, da auch dort „irrationale Methoden jeder Art“ im Rahmen einer Beweiserhebung ausgeschlossen sind.

Professor Živković beschäftigte sich in seinem Vortrag mit dem Nachweis dinglicher Rechte an Immobilien. Unter Herausarbeitung der Unterschiede zwischen dem kontinentaleuropäischen Recht und dem Common Law ging er auf die Regelungen der verschiedenen Systeme ein. Dabei hob er hervor, dass diese Systeme am besten innerhalb der Rechtstradition, die sie hervorgebracht hat, funktionieren. Der „Transplantierbarkeit“ seien Grenzen gesetzt. Insgesamt beurteilte er das kontinentaleuropäische Grundbuchsystem als das sicherste und funktionsfähigste, jedoch sei seine Einführung mit den höchsten Kosten verbunden. Darüber hinaus zeigte er Vollzugsdefizite bei den diesbezüglichen Reformen in Serbien auf.

Die Teilnehmenden, unter denen sich Verfassungsrichter, Präsidentinnen und Präsidenten von Gerichten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studentinnen und Studenten befanden, verfolgten die Vorträge mit großem Interesse. Es wurde lebhaft diskutiert und kommentiert, wobei eine stärkere Beachtung der eigenen Traditionen bei der Rechtstransformation angemahnt wurde.

Deutsches Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung sind Vorbild

Prof. Dr. Stanko Bejatović während seines Vortrags
Prof. Dr. Stanko Bejatović während seines Vortrags
Serbien

Die traditionelle Konferenz der serbischen Vereinigung für Theorie und Praxis des Strafrechts fand vom 22. bis 24. September 2022 in Zlatibor (Serbien) statt. Die IRZ richtet die Veranstaltung zusammen mit dem Justizministerium, der Justizakademie und dem Institut für kriminologische und soziologische Forschungen aus.

Rund 300 Teilnehmende – Ministerialbeamtinnen und -beamte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Studierende kamen zur Veranstaltung. Auf Initiative der Veranstalter wurden ihnen in diesem Jahr die von der IRZ herausgegebenen Übersetzungen des deutschen StGB und der StPO mit fachlicher Einleitung vorgestellt.

Die deutschsprachigen Strafrechtsexperten Verfassungsrichter Prof. Dr. Milan Škulić und Prof. Dr.  Stanko Bejatović hielten jeweils eine Laudatio auf die Publikationen und lobten dabei übereinstimmend die Qualität der Übersetzungen. Sie hoben hervor, dass diese Texte bei künftigen gesetzgeberischen Reformvorhaben als Orientierung herangezogen werden sollten, um damit der in den letzten Jahren häufig zu beobachtenden Tendenz zu hybriden Gesetzen im Straf- und Strafprozessrecht, die unter US-amerikanischem Einfluss zustande kamen, entgegenzuwirken.

Der zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner – der fließend Serbisch spricht – verwies auf die umfassenden Erfahrungen der IRZ. Diese seien hilfreich, um gesetzgeberische Irrwege, wie etwa die Übernahme systemfremder Rechtsinstitute, zu vermeiden.

Die Übersetzungen sind in der Region insgesamt auf ein sehr positives Echo gestoßen. Sowohl die Vereinigung der Ständigen Gerichtsübersetzer und -dolmetscher Serbiens als auch die Vereinigung der Übersetzer und Dolmetscher im Nachbarland Bosnien und Herzegowina empfehlen die Bände ihren Mitgliedern auf der Internetplattform LinkedIn.