Ziel der Arbeit der IRZ ist es, in den Partnerstaaten einen Beitrag zu leisten zu

  • Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung
  • nachhaltiger, auch marktwirtschaftlicher Entwicklung auf der Grundlage eines modernen Zivil- und Wirtschaftsrechts
  • Korruptionsbekämpfung
  • Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht
  • Demokratieförderung
  • Austausch über Rechtsverständnisse
  • gemeinsamer Fortentwicklung des Rechts

durch Rechtsstaatsförderung mit beratender Unterstützung bei

  • Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Verfahren staatlicher Institutionen
  • Unterstützung von Rechtsreformen im Zivil- und Wirtschaftsrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht einschließlich des jeweiligen Verfahrens- und Prozessrechts, Schließung von Umsetzungslücken
  • Zugang zu Recht und Streitbeilegung
  • Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der justiziellen Integrität
  • Aufbau und Stärkung von Rechtspflege und Strafverfolgung
  • Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz
  • Rechtsverbreitung
  • Stärkung von Schlüsselakteuren
  • Verbesserung politischer Teilhabe der Zivilgesellschaft
  • sowie mit Maßnahmen der Aus- und Fortbildung und der Förderung von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen,

um damit zur Umsetzung der justizaußenpolitischen Ziele der Bundesregierung beizutragen.