Ziel der Arbeit der IRZ ist es, in den Partnerstaaten einen Beitrag zu leisten zu

  • Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung
  • nachhaltiger, auch marktwirtschaftlicher Entwicklung auf der Grundlage eines modernen Zivil- und Wirtschaftsrechts
  • Korruptionsbekämpfung
  • Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht
  • Demokratieförderung
  • Austausch über Rechtsverständnisse
  • gemeinsamer Fortentwicklung des Rechts

durch Rechtsstaatsförderung mit beratender Unterstützung bei

  • Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Verfahren staatlicher Institutionen
  • Unterstützung von Rechtsreformen im Zivil- und Wirtschaftsrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht einschließlich des jeweiligen Verfahrens- und Prozessrechts, Schließung von Umsetzungslücken
  • Zugang zu Recht und Streitbeilegung
  • Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der justiziellen Integrität
  • Aufbau und Stärkung von Rechtspflege und Strafverfolgung
  • Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz
  • Rechtsverbreitung
  • Stärkung von Schlüsselakteuren
  • Verbesserung politischer Teilhabe der Zivilgesellschaft
  • sowie mit Maßnahmen der Aus- und Fortbildung und der Förderung von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen,

um damit zur Umsetzung der justizaußenpolitischen Ziele der Bundesregierung beizutragen. Die IRZ berücksichtigt bei ihrer Arbeit auch den Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität und unterstützt die Förderung von Frauen. Dieses Leitbild gilt für alle Schwerpunkte, Partnerstaaten und Projekttypen.