Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Abgeordnete des georgischen und des moldauischen Parlaments zu Gast in Berlin. In der Mitte (7. von links): Frau Winkelmeier-Becker, MdB, Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages mit ihrer Amtskollegin aus der Republik Moldau, Frau Olesea Stamate (6. von links). Ukraine, Georgien, Moldau
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und die IRZ veranstalteten am 21. und 22. September 2023 die VI. Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse zum Thema „EU-Rechtsharmonisierung in der Ukraine, Moldau und Georgien“. Diese drei Länder stellten kurz nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union. Am 17. Juni 2022 verfasste die Europäische Kommission ihre Stellungnahmen zu den Anträgen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien und formulierte sog. Opinions mit Empfehlungen für notwendige rechtliche Reformen. Der Ukraine und der Republik Moldau wurde am 23. Juni 2022 der EU-Kandidatenstatus verliehen. Georgien erhielt eine EU-Beitrittsperspektive und ist damit ein sogenannter potentieller Beitrittskandidat.
Aus diesem Anlass hat die IRZ, gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Parlamentarier dieser drei Länder zu einer Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse nach Berlin eingeladen, um sich mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und vielen weiteren Fachexpertinnen und Fachexperten über den Stand der Reformen sowie über die Herausforderungen und Perspektiven ihrer Länder zu diskutieren. Kriegsbedingt konnten die Abgeordneten aus der Ukraine leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Konferenz wurde von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministers der Justiz und Präsidenten der IRZ, Benjamin Strasser MdB, der Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und der Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Dr. Frauke Bachler, eröffnet. Im Mittelpunkt standen Themen wie die Rolle des Parlaments bei der Angleichung nationaler Gesetze an EU-Recht und bei der Wahrung einer unabhängigen Justiz, die parlamentarische Kontrolle der Regierung, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die parlamentarische Arbeit sowie das Thema Korruptionsbekämpfung. Die moldauischen und georgische Abgeordneten berichteten über ihre Erfahrungen und Probleme, die zum Teil aufgrund des sowjetischen Erbes und der aktuellen geopolitischen Lage in beiden Ländern vergleichbar sind. Sie sprachen über einen hybriden Krieg und die Einflussnahme Russlands in ihren Ländern, die die Reformen und somit auch den Annährungsprozess an die EU erheblich erschweren.
Die Wichtigkeit eines solchen Erfahrungsaustauschs und die Notwendigkeit der Fortsetzung der Gespräche wurde sowohl von den Gastgebern als auch von den eingeladenen ausländischen Gästen ausdrücklich betont.
Die Delegation beim Besuch im Niedersächsischen Justizministerium; vorne Mitte: Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, rechts hinter ihr: Staatssekretär Dr. Thomas Smollich. Ukraine, Georgien, Moldau
Die IRZ hat Ende August 2023 drei Delegationen aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien zu einem Erfahrungsaustausch zu Fragen der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz nach Niedersachsen eingeladen. Diese Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Niedersächsischen Justizministerium vorbereitet.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat die Delegationen begrüßt. Geleitet wurden die Fachgespräche vom Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Thomas Smollich und dem Geschäftsführer der IRZ, Dr. Stefan Hülshörster.
An den Gesprächen waren neben weiteren Beschäftigten des Justizministeriums auch der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und Präsident des Landesarbeitsgerichts, der Vorsitzende des Hauptrichterrats, die Präsidentinnen des Sozialgerichts und des Amtsgerichts Hannover sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig beteiligt.
Von ukrainischer Seite nahmen neben dem Stellvertretenden Justizminister, Banchuk Vertreter und Vertreterinnen des Obersten Gerichts, der Hohen Richterqualifkationskommission und des Hohen Justizrates teil, von moldauischer Seite neben der Stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Parlaments der Interimspräsident des Obersten Justizrates, die Präsidentin des Obersten Rates der Staatsanwaltschaft und eine Vertreterin des Justizministeriums und von georgischer Seite neben einem Richter des Obersten Gerichts zudem der Präsident der georgischen Anwaltskammer und der Direktor der Nationalen Richterschule.
Die Zusammensetzung der Delegation bot eine Gewähr für einen intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch, im Rahmen dessen die Gäste auch den jeweiligen Stand ihrer Reformen insbesondere im Hinblick auf die Bemühungen zur Vorbereitung auf einen EU-Beitritt dargestellt haben.
Fachgespräche mit der Co-Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Benjamin Strasser, MdB im Bundesjustizministerium in Berlin rundeten den Aufenthalt ab.
Teilnehmende des XVI. Kolloquiums mit dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Herrn Prof. Dr. Lars Brocker und dem Geschäftsführer der IRZ, Herrn Dr. Stefan Hülshörster. Ukraine
Vom 16. bis 22. Juli 2023 fand beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz das XVI. deutsch-ukrainische verwaltungsprozessrechtliche Kolloquium statt. Dieses jährliche Treffen zwischen deutschen und ukrainischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wird seit 2005 von der IRZ organisiert und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit und den Austausch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts zu fördern.
Bereits seit den 1990er Jahren hat die IRZ die Ukraine sowohl beim Aufbau einer ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch bei der Erarbeitung des Entwurfs des Verwaltungsverfahrensgesetzes beraten und arbeitet in diesem Bereich sehr intensiv und effektiv mit der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen.
Nach einer pandemie- und kriegsbedingten Pause von 2020 bis 2022 konnte das Kolloquium in diesem Jahr wieder erfolgreich durchgeführt werden. Das Kolloquium bot eine ideale Plattform für den fachlichen Austausch, vertiefte Diskussionen und praktische Einblicke in die Arbeit der deutschen Kolleginnen und Kollegen unter anderem durch die Teilnahme an den Sitzungen. Drei Richterinnen und Richter des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts der Ukraine nahmen an dem einwöchigen Treffen teil. Am ersten Tag des Kolloquiums wurden die Gäste herzlich durch Herrn Prof. Dr. Lars Brocker, Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, sowie Herrn Dr. Stefan Hülshörster, Geschäftsführer der IRZ, begrüßt.
Ein Höhepunkt des Kolloquiums war der Besuch des Landtags Rheinland-Pfalz in Mainz am 19. Juli. Dort wurden die ukrainischen Gäste vom Landtagspräsidenten Hendrik Hering gemeinsam mit der Direktorin Ursula Molka im Deutschhaus empfangen. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, an einer Plenarsitzung des Landtags von der Besuchertribüne aus teilzunehmen, um einen Einblick in die parlamentarische Arbeit in Deutschland zu erhalten.
Das XVI. deutsch-ukrainische verwaltungsprozessrechtliche Kolloquium war zweifellos ein großer Erfolg und trug dazu bei, die langjährige Zusammenarbeit mit der Ukraine auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts weiter zu stärken.