Überarbeitung des Reformentwurfs des Strafgesetzbuchs der Ukraine

Die StGB-AG der Rechtsreformkommission mit den deutschen Experten in Bonn
Die StGB-AG der Rechtsreformkommission mit den deutschen Experten in Bonn

Ukraine

Die StGB-AG der Rechtsreformkommission des Präsidenten der Ukraine tagte vor Kurzem eine Woche in Bonn. Bereits seit 2021 berät die IRZ die ukrainischen Partner bei der Reform ihres Strafgesetzbuchs.

Nach schriftlichen Gutachten und mehreren Online-Fachgesprächen zunächst zum Allgemeinen Teil und dann zum Besonderen Teil des Reformentwurfs trafen die AG-Mitglieder nun erstmals in Präsenz mit den deutschen Experten zusammen. Der Schwerpunkt der Arbeitstagung lag gemäß ukrainischem Wunsch auf den Regelungen zu Finanzdelikten und Korruptionsstraftaten sowie zu Möglichkeiten und Methoden der Einziehung und Konfiskation.

Die Arbeitsgruppe wollte mit ihren deutschen Kollegen abstimmen, inwieweit der ausgearbeitete Gesetzentwurf die diesbezüglichen EU-Richtlinien bereits umgesetzt hat, und wo es Nachbesserungsbedarf gibt. Dazu hatten die Experten bereits im Sommer schriftliche Stellungnahmen verfasst. Herr Prof. em. Dr. Thomas Weigend, Universität zu Köln, und Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Heinrich, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, besprachen zu Beginn der Arbeitswoche die relevanten Passagen des StGB-Entwurfs. Sodann ging die Arbeitsgruppe zwei Tage in eine vertiefte interne Textarbeit, um zum Ende der Woche die dabei aufgekommenen Fragen nochmals mit den Experten abzustimmen. Dieses Format der konkreten Zusammenarbeit am Text hat sich in den vielen Jahren der IRZ-Tätigkeit als sehr effektiv erwiesen und bewährt.

Eröffnet wurde die Tagung mit einer Gedenkminute für den am 19. November 2025 völlig unerwartet verstorbenen Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau, der eines der drei Gutachten verfasst hatte und ebenfalls bei diesem fachlichen Austausch hatten mitwirken wollen. Die Teilnehmer gedachten seiner mit Trauer und Dankbarkeit. 


Deutsch-ukrainische Fachgespräche in der IRZ zum Verfassungsrecht

Unsere ukrainischen Gäste vor unserem Bonner Bürogebäude
Unsere ukrainischen Gäste vor unserem Bonner Bürogebäude

Ukraine

Erneut konnten wir in der zweiten Novemberwoche den Amtierenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Oleksandr Petryshyn und fünf weitere Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine in unseren Büroräumen in Bonn als unsere Gäste willkommen heißen. Gemeinsam mit den Herren Bundesverfassungsrichtern a.D. Prof. Dr. Udo Steiner und Prof. Dr. Reinhard Gaier setzten sie ihre seit vielen Jahren bestehenden und sich stets intensivierenden deutsch-ukrainischen Fachgespräche fort.

In diesem Jahr ging es um die Doktrin der „eingriffsähnlichen Vorwirkung“ des Bundesverfassungsgerichts, den verfassungsrechtlichen Schutz sozialer Rechte, die Verfassungsmäßigkeit von verwaltungsrechtlichen, finanziellen und steuerlichen Sanktionen sowie das Verhältnis von gerichtlicher Zurückhaltung und gerichtlichem „Aktivismus“ in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Sie sehen schon: da gab es eine Menge zu diskutieren!

Für uns besonders erfreulich war, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker – zugleich Präsident des Oberverwaltungsgerichts – die Delegation im Anschluss in Koblenz empfing, um das Verhältnis von Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit zu erläutern und zwei auch bundesweit beachtete Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorzustellen. Herzlichen Dank! 


Delegation des ukrainischen Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts

Die ukrainische Delegation am Bundesgerichtshof.
Die ukrainische Delegation am Bundesgerichtshof.

Ukraine

Im Rahmen eines von der GIZ und der IRZ gemeinsam organisierten Arbeitsbesuches hält sich in dieser Woche eine Delegation von je fünf Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der Ukraine zu einem Fachaustausch in Karlsruhe, München und Wien auf.

Die GIZ und IRZ richten diesen Arbeitsbesuch mit verschiedenen Treffen gemeinsam aus - beim Bundesgerichtshof, beim Generalbundesanwalt, beim Bundesfinanzhof, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundespatentgericht.

Darüber hinaus traf die Delegation Herrn Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke und die deutsche Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion. Danach reiste die Delegation nach Wien, um Termine beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof, beim Obersten Gerichtshof und im Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich sowie bei der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in Wien wahrzunehmen.

Alle Gespräche waren geprägt von einem gemeinsamen Verständnis der fundamentalen Rolle der Justiz in der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, gerade unter den aktuellen herausfordernden Bedingungen. Es ist offensichtlich, wie sehr sich die Ukraine als Teil der europäischen Rechtsfamilie sieht. Dies zeigte sich in den detaillierten, auch kritischen Nachfragen und vertieften Diskussionen um Kernbereiche der richterlichen Unabhängigkeit. Durch die gebündelten Kräfte von GIZ und IRZ konnte im Rahmen dieses Arbeitsbesuches ein detailliertes Fachwissen zur Praxis der höchstrichterlichen deutschen, österreichischen und europäischen Rechtsprechung vermittelt werden.