Sommerschule „Einführung in das deutsche Recht und das EU-Recht“ in Bonn, Straßburg und Brüssel

Besuch beim Rat der Europäischen Union in Brüssel.
Besuch beim Rat der Europäischen Union in Brüssel.

Ukraine

Die IRZ richtete vom 8. bis 18. Juli 2024 die Sommerschule „Einführung in das deutsche Recht und das EU-Recht“ aus, die ukrainischen Studierenden aus fünf Universitäten die Gelegenheit bot, tiefgehende Einblicke in das deutsche und europäische Rechtssystem zu erhalten. Die Teilnehmenden kamen von der Taras-Schewtschenko-Universität Kyjiw, der Mohyla-Akademie Kyjiw, der Ivan-Franko-Universität Lviv, der Yaroslav-Mudryj-Universität Charkiw und der I.I. Mechnikov-Universität Odessa.

Das erste Modul der Sommerschule fand in Bonn statt, wo die Studierenden intensiv in das deutsche Rechtssystem eingeführt wurden. In einer Reihe von Vorlesungen lernten sie die Grundzüge des deutschen Staats- und Verfassungsrechts, des Zivil- und Zivilprozessrechts, des Straf- und Strafprozessrechts sowie des Verwaltungs-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts kennen. Neben den Vorlesungen hatten sie die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, indem sie Zivil- und Strafsitzungen am Landgericht Bonn besuchten. Außerdem erkundeten sie die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn und erhielten somit einen umfassenden Einblick in die akademische Rechtswelt.

Zur Vorbereitung auf das zweite Modul der Sommerschule erhielten die Teilnehmenden eine umfassende Einführung in das Recht der Europäischen Union (EU) sowie eine detaillierte Analyse der Auswirkungen des Unionsrechts auf das nationale deutsche Recht. Zusätzlich wurde der Menschenrechtsschutz im Rahmen des Europarates mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt.

Das zweite Modul der Sommerschule führte die Teilnehmenden nach Straßburg und Brüssel, wo sie ihr Verständnis der europäischen Institutionen und deren Arbeitsweise vertieften. In Straßburg erhielten sie eine Einführung in die Arbeit des Europarates und besichtigten den Plenarsaal der Parlamentarischen Versammlung. Zudem wurde das Programm HELP (Human Rights Education for Legal Professionals) vorgestellt, das speziell auf die Ukraine ausgerichtet ist.

Der Höhepunkt der Sommerschule war der Besuch der Plenarsitzung des neugewählten EU-Parlaments in Straßburg. Die Studierenden hatten die einzigartige Gelegenheit, die Sitzung auf der Besuchertribüne zu verfolgen und die Reden der Kandidatinnen und Kandidaten für den Posten der Parlamentspräsidentin zu erleben.

In Brüssel folgten der Besuch der Europäischen Kommission und Vorträge über die Rolle der Europäischen Kommission als politische Exekutive der EU sowie über die Beitrittsperspektive und die langfristige Integration der Ukraine in die EU. Der Besuch beim Rat der EU bot wertvolle Einblicke in den rechtlichen Rahmen für die Außenbeziehungen der Union und rundete das Programm ab.

Die Sommerschule bot den ukrainischen Studierenden nicht nur nützliche akademische Erkenntnisse, sondern ermöglichte es ihnen auch, die Funktionsweise und Strukturen der wichtigsten europäischen Institutionen aus erster Hand unter besonderer Berücksichtigung der Ukraine kennenzulernen.


18. Deutsch-Ukrainisches Kolloquium zur Verwaltungsgerichtsbarkeit

(v.r.n.l.): Oleh Zaverukha, Präsident des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv, Tetiana Drachuk, Präsidentin des Berufungsverwaltungsgerichts Winnytsa, Prof. Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Natalia Bohdaniuk, Stellv. Verwaltungsleiterin des Obersten Gerichts, Leiterin des Sekretariats des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, Andrij Zahorodniuk, Richter am Revisionsverwaltungsgericht des Obersten Gerichts, Johannes Göbel, Präsidialrichter OVG Rheinland-Pfalz, Wolfram Hertig, Senior Projekt Manager, IRZ.
Oleh Zaverukha, Präsident des Verwaltungsgerichts Lviv Berufungsgerichtes, Tetiana Drachuk, Präsidentin des Verwaltungsgerichtes Vinnytsa Berufungsgerichts Vinnytsa, Prof. Dr. Lars Brocker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Oberverwaltungsgerichts und Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Natalia Bohdaniuk, stellvertretende Leiterin der Verwaltung des Obersten Gerichts, Leiterin des Sekretariats des Verwaltungsgerichtshofs des Obersten Gerichtshofs, Andrij Zahorodniuk, Richter am Verwaltungsgerichtshof des Obersten Gerichtshofs Gericht, Johannes Göbel, Vorsitzender Richter am OVG Rheinland-Pfalz, Wolfram Hertig, Senior Project Manager, IRZ (von rechts nach links).

Ukraine

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz schuf auch in diesem Jahr den Rahmen zum Dialog mit der ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und richtete vom 8.-12. Juli 2024 das Kolloquium zu aktuellen Themenstellungen des Verwaltungsprozessrechts aus.

Aus der Ukraine reisten Andrij Zahorodniuk, Richter am Revisionsverwaltungsgericht des Obersten Gerichts, Oleh Zaverukha, Präsident des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv, Tetiana Drachuk, Präsidentin des Berufungsverwaltungsgerichts Winnytsa und die Stellv. Verwaltungsleiterin des Obersten Gerichts, Leiterin des Sekretariats des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, Natalia Bohdaniuk, an. Der Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, empfing die Delegation.

Der Krieg in der Ukraine bereitet der gesamten Justiz des Landes erhebliche Schwierigkeiten wie Personalmangel, zusätzliche logistische und organisatorische Probleme, stagnierende Reformen. Zugleich verzeichnet die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine erheblich gestiegene Anzahl an Klagen aufgrund des Krieges.

Dank der engagierten Initiative des Präsidenten des OVG Rheinland-Pfalz (und Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz), Prof. Dr. Lars Brocker, entstand nun ein Programm mit Fachgesprächen zu aktuellen Schwerpunktthemen wie IT-gestützte richterliche Tätigkeit, E-Akte, Versammlungsrecht, Richterliche Selbstverwaltung, Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Streitigkeiten, Wirtschaftsverwaltungsrecht mit europarecht.    

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz hatte die ukrainischen Partner bereits seit Mitte der 90-er Jahre im Auftrag der IRZ zu den ersten Entwürfen des ukrainischen Verwaltungsprozessgesetzes – wie auch das Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Verwaltungsverfahrensgesetzes – beraten. Die 2005 geschaffene ukrainische Verwaltungsjustiz orientiert sich in ihrer Entwicklung auch heute an der langjährigen deutschen Beratung. So werden verlässliche und rechtsstaatlich konforme Regelungen unmittelbar aus der Verfassung entwickelt, wenn es an spezialgesetzlichen Regelungen fehlt, wie im Versammlungsrecht oder im Schulrecht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Werte und unter Berücksichtigung grundrechtlicher Gewährleistung konkretisiert und ausgefüllt. Gemeinsam mit dem überaus engagierten OVG Rheinland-Pfalz ist es so gelungen, sich am Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine einmal mehr konstruktiv zu beteiligen. Dabei hat sich gezeigt, welche Wirksamkeit der wechselseitige Austausch über einen langen Zeitraum entfaltet.


IRZ bei Ukraine Recovery Conference

IRZ präsentiert ihre Beratungsvorhaben im Bereich der Rechtsstaatsförderung im Rahmen der Ukraine Recovery Conference (von links nach rechts): Wolfram Hertig (IRZ), Dr. Stefan Hülshörster (IRZ), Dr. Sebastian Jeckel (BMJ), Alexandra Albrecht (IRZ), Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, MdB (BMJ), Piotr Malachowski (BMJ), Mieke Hein (IRZ).
IRZ präsentiert ihre Beratungsvorhaben im Bereich der Rechtsstaatsförderung im Rahmen der Ukraine Recovery Conference (von links nach rechts): Wolfram Hertig (IRZ), Dr. Stefan Hülshörster (IRZ), Dr. Sebastian Jeckel (BMJ), Alexandra Albrecht (IRZ), Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, MdB (BMJ), Piotr Malachowski (BMJ), Mieke Hein (IRZ).

Ukraine

Der schnelle und langfristige Wiederaufbau der Ukraine und der EU-Beitritt des Landes standen im Fokus der diesjährigen Ukraine Recovery Conference, die vom 11. bis 12. Juni 2024 in Berlin stattfand. Deutschland und die Ukraine waren Mitveranstalter, innerhalb der Bundesregierung waren das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gastgeber. Auf Einladung des Ministeriums und des Auswärtigen Amts stellte auch die IRZ ihre Beratungsvorhaben im Bereich der Rechtsstaatsförderung vor.

Seit vielen Jahren berät die IRZ die Ukraine im Rahmen von verschiedenen Reformvorhaben und begleitet sie derzeit mit vom Deutschen Bundestag bereitgestellten Sondermitteln auf dem Weg in die EU. Als EU-Beitrittskandidat steht das Land vor enormen Herausforderungen: Sicherstellung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, Gewährleistung von funktionierenden öffentlichen Diensteinrichtungen, Harmonisierung des Rechtssystems mit den EU-Normen. Hier unterstützt die IRZ, denn das sind die Themen, die seit über 30 Jahren zu ihrem Beratungs-Portfolio gehören.

Über das Thema „Rechtsstaatlichkeit, Justizreform und die Einrichtung eines internationalen Entschädigungsmechanismus“ diskutierte der Präsident der IRZ, Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, MdB mit hochrangigen Gästen in einer der Sessions der Konferenz.

Weitere Infos:

https://www.urc-international.com/