Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

Das Verfassungsgericht der Ukraine zu Gast beim Bundesverfassungsgericht (vorne Mitte links: Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale); vorne, Mitte rechts: Amtierender Vorsitzender des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Serhiy Holovaty; rechts daneben: Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König (copyright: Silas Stein).
Das Verfassungsgericht der Ukraine zu Gast beim Bundesverfassungsgericht (vorne Mitte links: Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale); vorne, Mitte rechts: Amtierender Vorsitzender des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Serhiy Holovaty; rechts daneben: Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König (copyright: Silas Stein).
Ukraine

Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine unter Leitung seines Amtierenden Vorsitzenden Prof. Dr. Serhiy Holovaty hielt sich auf Einladung der IRZ vom 26. bis 30. November 2023 zu Fachgesprächen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg auf. Die sechs Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter der Ukraine wurden in Karlsruhe vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König, sowie zehn weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Der Amtierende Vorsitzende Prof. Dr. Holovaty berichtete im Rahmen der Fachgespräche über die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Ukraine unter den Bedingungen des Krieges. In weiteren Beiträgen von deutscher und ukrainischer Seite wurden grundrechtliche Fragen bei der Bewältigung von Krisen erörtert. Im Anschluss erfolgte ein Empfang im Rathaus durch den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, mit Eintrag ins Goldene Buch. An den zwei folgenden Tagen setze die Delegation ihre Fachgespräche zu verfassungsrechtlichen Fragen beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg fort. Zum Auftakt begrüßte der Geschäftsführende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Armin von Bogdandy, die Delegation mit einem Vortrag zum transformativen Konstitutionalismus am Beispiel Lateinamerikas, der zum zweiten Thema überleitete, der völkerrechtsfreundlichen Auslegung der Verfassung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichts der Ukraine. Weiterer Gesprächspartner seitens des MPI war Herr Dr. Matthias Hartwig. Zudem waren die Herren Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Udo Steiner und Prof. Dr. Reinhard Gaier eigens nach Heidelberg gekommen, um den seit vielen Jahren geführten Dialog mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen fortzusetzen. Weitere Themen der Fachgespräche waren u.a. die Wehrhafte Demokratie sowie z.B. auch das verfassungsrechtliche Konzept Deutschlands für den Verteidigungsfall. Alle Beteiligten des Arbeitsbesuches betonten die Bedeutung dieses verfassungsrechtlichen Dialoges, zumal dieser trotz des gegen die Ukraine geführten russischen Angriffskrieges stattfinden konnte.

VI. Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse in Kooperation mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 21. und 22. September 2023 in Berlin

Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Abgeordnete des georgischen und des moldauischen Parlaments zu Gast in Berlin. In der Mitte (7. von links): Frau Winkelmeier-Becker, MdB, Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages mit ihrer Amtskollegin aus der Republik Moldau, Frau Olesea Stamate (6. von links).
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Abgeordnete des georgischen und des moldauischen Parlaments zu Gast in Berlin. In der Mitte (7. von links): Frau Winkelmeier-Becker, MdB, Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages mit ihrer Amtskollegin aus der Republik Moldau, Frau Olesea Stamate (6. von links).
Ukraine, Georgien, Moldau

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und die IRZ veranstalteten am 21. und 22. September 2023 die VI. Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse zum Thema „EU-Rechtsharmonisierung in der Ukraine, Moldau und Georgien“. Diese drei Länder stellten kurz nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union. Am 17. Juni 2022 verfasste die Europäische Kommission ihre Stellungnahmen zu den Anträgen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien und formulierte sog. Opinions mit Empfehlungen für notwendige rechtliche Reformen. Der Ukraine und der Republik Moldau wurde am 23. Juni 2022 der EU-Kandidatenstatus verliehen. Georgien erhielt eine EU-Beitrittsperspektive und ist damit ein sogenannter potentieller Beitrittskandidat.

Aus diesem Anlass hat die IRZ, gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Parlamentarier dieser drei Länder zu einer Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse nach Berlin eingeladen, um sich mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und vielen weiteren Fachexpertinnen und Fachexperten über den Stand der Reformen sowie über die Herausforderungen und Perspektiven ihrer Länder zu diskutieren. Kriegsbedingt konnten die Abgeordneten aus der Ukraine leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Die Konferenz wurde von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministers der Justiz und Präsidenten der IRZ, Benjamin Strasser MdB, der Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und der Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Dr. Frauke Bachler, eröffnet. Im Mittelpunkt standen Themen wie die Rolle des Parlaments bei der Angleichung nationaler Gesetze an EU-Recht und bei der Wahrung einer unabhängigen Justiz, die parlamentarische Kontrolle der Regierung, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die parlamentarische Arbeit sowie das Thema Korruptionsbekämpfung. Die moldauischen und georgische Abgeordneten berichteten über ihre Erfahrungen und Probleme, die zum Teil aufgrund des sowjetischen Erbes und der aktuellen geopolitischen Lage in beiden Ländern vergleichbar sind. Sie sprachen über einen hybriden Krieg und die Einflussnahme Russlands in ihren Ländern, die die Reformen und somit auch den Annährungsprozess an die EU erheblich erschweren.

Die Wichtigkeit eines solchen Erfahrungsaustauschs und die Notwendigkeit der Fortsetzung der Gespräche wurde sowohl von den Gastgebern als auch von den eingeladenen ausländischen Gästen ausdrücklich betont. 

Hochrangige Delegation aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien zu Erfahrungsaustausch in Niedersachsen

Die Delegation beim Besuch im Niedersächsischen Justizministerium; vorne Mitte: Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, rechts hinter ihr: Staatssekretär Dr. Thomas Smollich.
Die Delegation beim Besuch im Niedersächsischen Justizministerium; vorne Mitte: Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, rechts hinter ihr: Staatssekretär Dr. Thomas Smollich.
Ukraine, Georgien, Moldau

Die IRZ hat Ende August 2023 drei Delegationen aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien zu einem Erfahrungsaustausch zu Fragen der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz nach Niedersachsen eingeladen. Diese Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Niedersächsischen Justizministerium vorbereitet.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat die Delegationen begrüßt. Geleitet wurden die Fachgespräche vom Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Thomas Smollich und dem Geschäftsführer der IRZ, Dr. Stefan Hülshörster.

An den Gesprächen waren neben weiteren Beschäftigten des Justizministeriums auch der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und Präsident des Landesarbeitsgerichts, der Vorsitzende des Hauptrichterrats, die Präsidentinnen des Sozialgerichts und des Amtsgerichts Hannover sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig beteiligt.

Von ukrainischer Seite nahmen neben dem Stellvertretenden Justizminister, Banchuk Vertreter und Vertreterinnen des Obersten Gerichts, der Hohen Richterqualifkationskommission und des Hohen Justizrates teil, von moldauischer Seite neben der Stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Parlaments der Interimspräsident des Obersten Justizrates, die Präsidentin des Obersten Rates der Staatsanwaltschaft und eine Vertreterin des Justizministeriums und von georgischer Seite neben einem Richter des Obersten Gerichts zudem der Präsident der georgischen Anwaltskammer und der Direktor der Nationalen Richterschule.

Die Zusammensetzung der Delegation bot eine Gewähr für einen intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch, im Rahmen dessen die Gäste auch den jeweiligen Stand ihrer Reformen insbesondere im Hinblick auf die Bemühungen zur Vorbereitung auf einen EU-Beitritt dargestellt haben.

Fachgespräche mit der Co-Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Benjamin Strasser, MdB im Bundesjustizministerium in Berlin rundeten den Aufenthalt ab.