Vorlesungsreihe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsgerichts der Ukraine

Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine
Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine

Ukraine

Das Verfassungsgericht der Ukraine wendet sich mit regelmäßigen Online-Veranstaltungen zu Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit nicht nur an das Fachpublikum, sondern auch an die breite Öffentlichkeit. Das Format dieser Veranstaltungen wurde von der ukrainischen Verfassungsrichterin Halyna Yurovska entwickelt und wird in Zusammenarbeit mit der Nationalen Richterschule der Ukraine umgesetzt. Die IRZ beteiligt sich regelmäßig und entsendet eine Referentin oder einen Referenten, deren Vorträge anschließend auf der Website des Verfassungsgerichts in Ukrainisch veröffentlicht werden.

Den Auftakt bildete am 26. Februar 2026 ein Vortrag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker zum Thema „Die Allianz von Verfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art ist und wann sie vor die Verwaltungsgerichte gehört. Anhand aktueller Entscheidungen erläuterte er die Abgrenzung der Zuständigkeiten.

Am 12. März 2026 befasste sich die Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin und Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer mit der Frage „Wie schützt man die Demokratie?“. Sie beleuchtete anhand der Praxis des Bundesverfassungsgerichts, wie gerichtliche Entscheidungen dazu beitragen können, gesellschaftlichen Konsens zu fördern, etwa in Bereichen wie Klimaschutz oder Meinungsfreiheit.

Am 9. April 2026 wird Prof. Dr. Dr. h.c. Brocker die Reihe mit einem zweiten Vortrag fortsetzen (Grundrechtsschutz durch die zunehmende Konstitutionalisierung des Verwaltungsrechts) und den Abschluss bildet am 7. Mai 2026 der BVerfG-Richter a.D. Prof. Dr. Udo Steiner zum Thema „Sportrecht und Verfassungsrecht“.

Die Vorlesungsreihe ist Teil des langjährigen fachlichen Austauschs mit dem Verfassungsgericht der Ukraine, einer zentralen Partnerinstitution der IRZ, und dient der Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen sowie der öffentlichen Vermittlung verfassungsrechtlicher Grundlagen.


Überarbeitung des Reformentwurfs des Strafgesetzbuchs der Ukraine

Die StGB-AG der Rechtsreformkommission mit den deutschen Experten in Bonn
Die StGB-AG der Rechtsreformkommission mit den deutschen Experten in Bonn

Ukraine

Die StGB-AG der Rechtsreformkommission des Präsidenten der Ukraine tagte vor Kurzem eine Woche in Bonn. Bereits seit 2021 berät die IRZ die ukrainischen Partner bei der Reform ihres Strafgesetzbuchs.

Nach schriftlichen Gutachten und mehreren Online-Fachgesprächen zunächst zum Allgemeinen Teil und dann zum Besonderen Teil des Reformentwurfs trafen die AG-Mitglieder nun erstmals in Präsenz mit den deutschen Experten zusammen. Der Schwerpunkt der Arbeitstagung lag gemäß ukrainischem Wunsch auf den Regelungen zu Finanzdelikten und Korruptionsstraftaten sowie zu Möglichkeiten und Methoden der Einziehung und Konfiskation.

Die Arbeitsgruppe wollte mit ihren deutschen Kollegen abstimmen, inwieweit der ausgearbeitete Gesetzentwurf die diesbezüglichen EU-Richtlinien bereits umgesetzt hat, und wo es Nachbesserungsbedarf gibt. Dazu hatten die Experten bereits im Sommer schriftliche Stellungnahmen verfasst. Herr Prof. em. Dr. Thomas Weigend, Universität zu Köln, und Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Heinrich, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, besprachen zu Beginn der Arbeitswoche die relevanten Passagen des StGB-Entwurfs. Sodann ging die Arbeitsgruppe zwei Tage in eine vertiefte interne Textarbeit, um zum Ende der Woche die dabei aufgekommenen Fragen nochmals mit den Experten abzustimmen. Dieses Format der konkreten Zusammenarbeit am Text hat sich in den vielen Jahren der IRZ-Tätigkeit als sehr effektiv erwiesen und bewährt.

Eröffnet wurde die Tagung mit einer Gedenkminute für den am 19. November 2025 völlig unerwartet verstorbenen Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau, der eines der drei Gutachten verfasst hatte und ebenfalls bei diesem fachlichen Austausch hatten mitwirken wollen. Die Teilnehmer gedachten seiner mit Trauer und Dankbarkeit. 


Deutsch-ukrainische Fachgespräche in der IRZ zum Verfassungsrecht

Unsere ukrainischen Gäste vor unserem Bonner Bürogebäude
Unsere ukrainischen Gäste vor unserem Bonner Bürogebäude

Ukraine

Erneut konnten wir in der zweiten Novemberwoche den Amtierenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Oleksandr Petryshyn und fünf weitere Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine in unseren Büroräumen in Bonn als unsere Gäste willkommen heißen. Gemeinsam mit den Herren Bundesverfassungsrichtern a.D. Prof. Dr. Udo Steiner und Prof. Dr. Reinhard Gaier setzten sie ihre seit vielen Jahren bestehenden und sich stets intensivierenden deutsch-ukrainischen Fachgespräche fort.

In diesem Jahr ging es um die Doktrin der „eingriffsähnlichen Vorwirkung“ des Bundesverfassungsgerichts, den verfassungsrechtlichen Schutz sozialer Rechte, die Verfassungsmäßigkeit von verwaltungsrechtlichen, finanziellen und steuerlichen Sanktionen sowie das Verhältnis von gerichtlicher Zurückhaltung und gerichtlichem „Aktivismus“ in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Sie sehen schon: da gab es eine Menge zu diskutieren!

Für uns besonders erfreulich war, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker – zugleich Präsident des Oberverwaltungsgerichts – die Delegation im Anschluss in Koblenz empfing, um das Verhältnis von Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit zu erläutern und zwei auch bundesweit beachtete Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorzustellen. Herzlichen Dank!