Arbeitsbesuch des Verfassungsgerichts

Die Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine im Bundesverfassungsgericht; vorne, 2. von rechts: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke, vorne, 1. von links: Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Viktor Horodovenko
Die Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine im Bundesverfassungsgericht; vorne, 2. von rechts: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke, vorne, 1. von links: Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Viktor Horodovenko

Ukraine

Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine hielt sich auf Einladung der IRZ vom 17. bis 20. November 2024 zu einem Arbeitsbesuch beim Bundesverfassungsgericht, beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf.

Im Bundesverfassungsgericht wurden die Gäste von Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Fachgespräch zum Verhältnis der Rechtsprechung der nationalen Verfassungsgerichte zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie zum Europäischen Gerichtshof empfangen. Darüber hinaus wurde mit der Verwaltung des Gerichts über den Gang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gesprochen.

Beim Max-Planck-Institut in Heidelberg begrüßte dessen Geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M. (Harvard) Anne Peters die Delegation. Anschließende Fachgespräche behandelten ebenfalls das internationale und ausländische Recht in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie die Wahrung der verfassungsrechtlichen Identität im Kontext der europäischen Integration. Zudem wurden die ukrainischen Erfahrungen mit der dort im Jahr 2016 eingeführten individuellen Verfassungsbeschwerde vorgestellt.

Alle Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zeigten sich beeindruckt, wie das Verfassungsgericht der Ukraine unter schwierigsten Bedingungen des Krieges die Rechtsprechung aufrechterhält und sich so unbeirrt für das Funktionieren des Staates und den Grundrechtsschutz einsetzt.

Für den dritten Arbeitstag hatte die IRZ einen Besuch der Verhandlung des Falles Kovačević v. Bosnia and Herzegovina beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einrichten können. Dem von der IRZ organisierten Teil des Besuches schloss sich ein weiterer Arbeitstag an, vorbereitet vom Europarat-Projekt „Support to development of the Constitutional Justice in Ukraine“. Dabei hatte die Delegation unter anderem die Möglichkeit, sich mit den Richtern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Mykola Gnatovskyy und Artūrs Kučs, über die Praxis der EGMR-Rechtsprechung auszutauschen.