Ukraine - Jahresbericht 2018

Arbeitsbesuch des ukrainischen Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (Mitte) und Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts Mykhailo Smokovych (links daneben)
Arbeitsbesuch des ukrainischen Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (Mitte) und Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts Mykhailo Smokovych (links daneben)

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Die Lage in der Ostukraine hat sich im Berichtsjahr nicht erheblich geändert. Hinzu gekommen sind allerdings Spannungen im Asowschen Meer, die zum Jahresende zur Verhängung eines teilweise geltenden Kriegsrechts in einigen Regionen der Ukraine führten. Die Loslösung der ukrainischorthodoxen Kirche von der russisch-orthodoxen Kirche wurde im Laufe des Jahres zu einem beherrschenden Thema, das auch in den politischen Bereich hineinwirkte. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtlage ist die Fortsetzung der rechtlichen Reformen in der Ukraine weiterhin eine große Herausforderung.

Dennoch werden viele Reformen bereits implementiert. Das im Dezember 2017 neu gegründete und reformierte Oberste Gericht kann nun auf eine einjährige Tätigkeit zurückblicken. Beim Verfassungsgericht der Ukraine sind bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden eingegangen, nachdem dieses Instrument (als Rechtssatzbeschwerde) durch die Verfassungsreform vor zwei Jahren eingeführt wurde. Nach der Verabschiedung des neuen Verfassungsgerichtsgesetzes im Jahr 2017 können diese Beschwerden nun auch von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern bearbeitet werden.

Konzeption

Neben den aus den Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanzierten Maßnahmen konnte ab August 2018 auch wieder ein vom Auswärtigen Amt finanziertes Projekt (mit Laufzeit bis Ende 2019) gestartet werden: „Stärkung von Verfassungsgerichtbarkeit und Justiz/Rechtspflege in der Ukraine“. Das im Zuge der Verfassungsreform mit neuen Kompetenzen ausgestattete Verfassungsgericht soll im Rahmen dieses Projekts insbesondere im Hinblick auf das neue Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde weiter gestärkt werden. Dasselbe gilt für die Gerichtsbarkeit und ihre Unabhängigkeit, die durch die umfangreiche Justizreform vor großen Herausforderungen steht. Die vom BMJV und vom Auswärtigen Amt finanzierten Maßnahmen ergänzen sich synergetisch. Das Oberste Gericht wird zudem im Rahmen eines Twinning-Projekts unterstützt.

Wichtiger Partner war auch in 2018 wieder die Nationale Richterschule mit ihren Reformen in der Richterausbildung. Die 2016 begonnene Zusammenarbeit des Berufungsgerichts Kiew mit dem Oberlandesgericht Oldenburg konnte inzwischen zu einem regelmäßigen fachlichen Austausch ausgebaut werden. Auch die Rechtsanwaltschaft der Ukraine (Nationale Assoziation der Rechtsanwälte der Ukraine) wurde von der IRZ in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

In die Ausarbeitung des ukrainischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, das seit vielen Jahren im Entwurf vorliegt und zu dem die IRZ kontinuierlich beraten hatte, ist wieder Bewegung gekommen. Eine Verabschiedung des Gesetzes könnte nun bald bevorstehen. Ein kodifiziertes Verwaltungsverfahrensrecht wäre nicht zuletzt auch ein wichtiges Instrument zur Korruptionsbekämpfung. Zudem diente es als Grundlage für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bildet auch weiterhin einen Schwerpunkt der IRZ-Beratungen in der Ukraine. Partner sind hier sowohl das (neue) Revisionsverwaltungsgericht des Obersten Gerichts als auch die Verwaltungsgerichte erster und zweiter Instanz in den verschiedenen ukrainischen Regionen.

Für 2019 ist ein neues Arbeitsprogramm im Rahmen der bereits im März 2017 unterzeichneten neuen Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit des BMJV mit dem Justizministerium der Ukraine vorgesehen. Im Berichtsjahr stand die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung beider Justizministerien ganz im Zeichen der Zusammenarbeit zum „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (HKÜ), zu dem die IRZ, teils gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, je zwei Maßnahmen in Deutschland und der Ukraine durchführte.

An der Nationalen Iwan-Franko-Universität in Lwiw konnte mit dem inzwischen neunten Durchlauf des deutschsprachigen Begleitstudiums zur Einführung in das deutsche Recht die Förderung des juristischen Nachwuchses fortgesetzt werden.

Tätigkeitsschwerpunkte 2018

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Fachtagung mit Richterinnen und Richtern sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsgerichts der Ukraine in Kiew
  • Fachgespräch mit Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts der Ukraine zu aktuellen verfassungsrechtlichen Fragen in Bonn
  • Erstellung von Gutachten und Arbeitspapieren zu verfassungsrechtlichen Einzelfragen

Rechtspflege

  • Arbeitsbesuch einer Delegation des Justizministeriums der Ukraine zum Haager Kindesentführungsübereinkommen HKÜ in München
  • Arbeitstagung zur Textarbeit an im Zusammenhang mit dem HKÜ notwendigen Änderungen des Zivilprozessrechts und anderer Gesetzestexte in Wustrau und Berlin
  • Arbeitsbesuch der Präsidentin des Obersten Gerichts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe
  • Fachgespräche mit der Nationalen Richterschule zur Referendarausbildung in Kiew
  • Fachgespräch von Vertreterinnen und Vertretern des Oberlandesgerichts Oldenburg beim Berufungsgericht Kiew
  • Arbeitsbesuch einer Delegation des Berufungsgerichts Kiew beim Oberlandesgericht Oldenburg
  • Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs mit der Präsidentin des ukrainischen Obersten Gerichts im Rahmen der „Conference of the Presidents of the Supreme Judicial Courts of the European Union“ in Karlsruhe
  • Fachgespräch zum Thema „Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit dem HKÜ“ in Kiew
  • Fortsetzung der Fachgespräche zur Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit dem HKÜ in Kiew

Öffentliches Recht

  • Mitwirkung an den „Tagen der ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in Kiew
  • Erstellung eines Arbeitspapiers zum Thema „Öffentlich-rechtliche Rechtsnachfolge“
  • 14. deutsch-ukrainisches verwaltungsprozessrechtliches Kolloquium beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz
  • Seminar zum Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht am Verwaltungsgericht Ivano-Frankivsk
  • Gutachten zum aktuellen Entwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes der Ukraine
  • Arbeitstagung mit Textarbeit am Entwurf des ukrainischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Bonn
  • Arbeitsbesuch des Revisionsverwaltungsgerichts des ukrainischen Obersten Gerichts in Mainz und Leipzig

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Fachgespräche zum Anwaltsrecht (Schwerpunkt Strafverteidigung) mit der ukrainischen Rechtsanwaltschaft in Lwiw

Aus- und Fortbildung

  • Begleitstudium zur Einführung in das deutsche Recht an der Nationalen Iwan-Franko-Universität in Lwiw (Neunter Durchlauf)
  • Forschungsaufenthalt in München für die beste Absolventin dieses IRZ-Begleitstudiums an der Universität Lwiw

Von der Europäischen Union finanziertes Projekt

EU-Twinning-Projekt: Strengthening the institutional capacity of the Supreme Court of Ukraine in the field of human rights protection at the national level

Dieses EU-Twinning-Projekt unterstützt das ukrainische neu gegründete Oberste Gericht bei der Annäherung an moderne europäische Standards. Das 24-monatige Projekt wird seit März 2017 federführend von der IRZ und dem lettischen Justizministerium als Juniorpartner durchgeführt. Es verfügt über ein Budget von rund 1,3 Millionen Euro.

Aufgrund einer umfassenden Justizreform wurde das ukrainische Oberste Gericht 2017 als Revisionsgericht neu aufgebaut. Ende 2017 wurde außerdem ein Prüfungsverfahren durchgeführt als Grundlage für eine Neubesetzung aller Richterinnen- und Richterposten.

Das Projekt soll die neu ernannten Richterinnen und Richter mit dem für sie neuen revisionsrichterlichen Denken vertraut machen. Zudem soll es zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des Obersten Gerichtshofs der Ukraine entsprechend den EU-Standards beitragen, die Professionalität der Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts erhöhen und die Effektivität der Rechtsprechung des Obersten Gerichts steigern. Darüber hinaus soll der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Rechtsprechung verbessert und sollen die Arbeitsprozesse effektiver gestaltet werden.

Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Auswahl und Ernennung der neuen Richterinnen und Richter, die die wesentliche Zielgruppe der Projektaktivitäten darstellen, konnten erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 die ersten Maßnahmen erfolgen. Die dritte Komponente zur Stärkung der Kapazität des Obersten Gerichts und zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zur Justiz konnte trotz der anfänglichen Verzögerungen 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. So wurden Trainings und Seminare organisiert, darunter auch eine Studienreise zum Oberlandesgericht Köln, um die Kenntnisse der ukrainischen Justizexpertinnen und -experten im Bereich der Justizverwaltung zu erweitern. Die Komponenten 1 und 2 sollen bis Juni 2019 abgeschlossen werden und zu einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Fortbildung von Richterinnen und Richtern beitragen.

Ausblick

Auch weiterhin wird die Verfassungs- und Justizreform prägend für die Zusammenarbeit mit der Ukraine sein. Verfassungsgericht und Oberstes Gericht werden dabei ganz wesentliche Partner bleiben. Im Rahmen der Beratungen zum Richterrecht wird die Zusammenarbeit mit dem Höchsten Richterqualifikationsausschuss, dem Höchsten Rechtsprechungsrat, dem Qualifikations- und Disziplinarausschuss der Staatsanwaltschaft sowie der Nationalen Richterschule fortgesetzt.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als wesentliche Stütze zum Schutz der bürgerlichen Rechte ist weiterhin ein Schwerpunkt der IRZ-Tätigkeit in der Ukraine. Zur Implementierung des im Folgejahr möglicherweise bereits verabschiedeten Verwaltungsverfahrensgesetzes sollen Fortbildungen für das Justizministerium und Vertreter der öffentlichen Verwaltung in Angriff genommen werden.

Die Zusammenarbeit von BMJV und ukrainischem Justizministerium wird im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung beider Institutionen weiter ausgebaut.

Weiterhin wird auch die juristische Nachwuchsförderung durch das deutschsprachige IRZ-Begleitstudium zum deutschen Recht an der Nationalen Iwan-Franko-Universität Lwiw fortgesetzt werden.