Ukraine – Jahresbericht 2020

Online-Vorlesung zum Zivilrecht im Rahmen des deutschsprachigen Begleitstudiums zur Einführung in das deutsche Recht an der Nationalen Iwan-Franko-Universität Lwiw; oben links: Dr. Silvia Deuring, LudwigMaximilians-Universität München
Online-Vorlesung zum Zivilrecht im Rahmen des deutschsprachigen Begleitstudiums zur Einführung in das deutsche Recht an der Nationalen Iwan-Franko-Universität Lwiw; oben links: Dr. Silvia Deuring, LudwigMaximilians-Universität München

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Nach wie vor steht in der Ukraine die Frage der Konfliktbeilegung im Osten des Landes auf der politischen Tagesordnung. Parallel müssen wichtige Reformvorhaben insbesondere im Hinblick auf Rechts- und Justizreformen sowie eine effektive Korruptionsbekämpfung in Rechtssetzung, Rechtsanwendung und Rechtsprechung vorangetrieben und umgesetzt werden. Diese Reformen könnten für die Ukraine unter anderem die Chancen auf ausländische Investitionen erhöhen. Teile der Justizreform und Reformansätze zur Korruptionsbekämpfung wurden allerdings vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Verabschiedet wurde das vom Internationalen Währungsfond (IWF) geforderte Gesetz über den Grund- und Bodenmarkt; das lange erwartete Verwaltungsverfahrensgesetz sowie das Mediationsgesetz haben die erste Lesung im Parlament passiert. Umfangreiche Reformen plant das Justizministerium ferner im Bereich des Strafvollzugs. Zu allen Vorhaben hat die IRZ beraten, mitunter seit vielen Jahren.

Konzeption

Im Berichtsjahr 2020 wurde die Zusammenarbeit mit der Ukraine ausschließlich aus den Zuwendungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finanziert. Pandemiebedingt konnten nicht alle Planungen wie angedacht realisiert werden, die meisten Veranstaltungen wurden aber im Online-Format umgesetzt. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit lagen auf dem fachlichen Erfahrungsaustausch und der richterlichen Fortbildung – vor allem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Bezügen zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Ferner hat die IRZ erneut zum Verwaltungsverfahrensgesetz und zum Mediationsgesetz sowie zur Strafvollzugsreform fachlich beraten – Letzteres im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem ukrainischen Justizministerium. Gemeinsam mit der Staatlichen Gerichtsadministration wurde das Thema E-Justiz behandelt. Die Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft und den Notarinnen und Notaren wurde in Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer fortgesetzt, wobei thematisch sowohl die Bekämpfung von Geldwäsche als auch das notarielle Disziplinarrecht im Vordergrund standen. Von besonderer und zukunftsweisender Bedeutung im Hinblick auf die Förderung des juristischen Nachwuchses ist aus Sicht der IRZ der an der Nationalen Iwan-Franko-Universität in Lwiw eingerichtete Studiengang zur Einführung in das deutsche Recht mit europäischen Bezügen. Die Lehrveranstaltungen fanden 2020 unter erschwerten Bedingungen, zum Teil im Online-Format, statt.

Tätigkeitsschwerpunkte 2020

Verfassungsrecht, Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Online-Gespräch zum Thema Transitional Justice am Beispiel der Überprüfung ehemaliger DDR-Richter
  • Multilaterale Online-Konferenz mit dem Verfassungsgericht der Ukraine
  • Gutachten zur verfassungsrechtlichen Sicherung des Existenzminimums in Deutschland

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Expertenpapier zu den gerichtlichen Zuständigkeiten bei Streitigkeiten zum ukrainischen Bodenrecht
  • Schriftliche Informationsvermittlung zum Verbraucherschutz durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Öffentliches Recht

  • Kontinuierliche Beratung des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts der Ukraine durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
  • Online-Fachgespräch zum Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozess
  • Online-Konferenz zum 15. Jahrestag der Verabschiedung des ukrainischen Verwaltungsprozessgesetzes
  • Internationaler Online-Workshop zur Rückwirkung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Mitwirkung an den „III. Tagen der ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ zum Sozialrechtsschutz

Rechtspflege

  • Online-Fachgespräch zum Einsatz der Anwaltschaft in der Mediation
  • Online-Fachgespräch zur Mediation im Baurecht
  • Beratungen zum ukrainischen Notarrecht durch Online-Gespräche und schriftliche Ausführungen
  • Stellungnahme zum Mediationsgesetzentwurf
  • Online-Fachkonferenz zur E-Justiz und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
  • Online-Fachgespräch und Erfahrungsaustausch mit der Staatlichen Gerichtsadministration zur E-Justiz
  • Online-Fachgespräch des Oberlandesgerichts Oldenburg mit dem Berufungsgericht Kiew
  • Gutachten „Gerichtlich bestellte/r Sachverständige/r“ für das Justizministerium der Ukraine
  • Expertenpapier zur Richterauswahl, Richterbeförderung und zur Integritätsprüfung von Richterinnen und Richtern für den Höchsten Rechtsprechungsrat der Ukraine

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Stellungnahmen und Online-Fachgespräche zur ukrainischen Strafvollzugsreform
  • Online-Fachgespräch zur Geldwäschebekämpfung durch das Notariat
  • Online-Konferenz zur Geldwäschebekämpfung durch die Anwaltschaft

Aus- und Fortbildung 

  • Begleitstudium zur Einführung in das deutsche Recht an der Nationalen Iwan-Franko-Universität in Lwiw (ab Herbst 2020 mittels Online-Formaten)

Ausblick

Die oben genannten Reformen im Justizsektor und die Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption wird die IRZ auch weiterhin unterstützen. Zudem soll der richterliche Erfahrungsaustausch fortgesetzt werden. Je nach Stand des Gesetzgebungsverfahrens wird die IRZ die ukrainischen Partner weiter zu den Entwürfen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Mediationsgesetzes oder zu deren Implementierung beraten. Auch die Strafvollzugsreform wird die IRZ weiterhin gemeinsam mit den bisherigen Kooperationspartnern begleiten. Darüber hinaus wird das inzwischen elfte IRZ-Begleitstudium zum deutschen Recht an der Nationalen Iwan-FrankoUniversität Lwiw fortgesetzt.