Die Teilnehmenden der deutsch-ukrainischen Tagung zur Korruptionsbekämpfung in der Deutschen Richterakademie in Wustrau
Ukraine
Die IRZ und das Justizministerium Niedersachsen organisierten vom 11. bis 14. November 2024 die oben genannte Tagung in der Deutschen Richterakademie in Wustrau. Sowohl deutsche als auch ukrainische Vertreterinnen und Vertreter trugen zu dieser sehr praxisnahen Tagung bei.
Von deutscher Seite waren Rechtspraktizierende aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hamburg und Bayern sowie ein Richter des Landgerichts Hildesheim vertreten, während von ukrainischer Seite drei mit der Strafverfolgung von Korruptionsfällen beauftragte Institutionen teilnahmen: das Hohe Antikorruptionsgericht, die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine.
In Berlin wurden die Teilnehmenden anschließend von der Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag und MdB, Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker und im Bundesministerium der Justiz von Ministerialdirigent Dr. Sebastian Jeckel begrüßt. Zuvor hatte sie Oberstaatsanwalt Gunther Rauche für ein Fachgespräch in der Fachstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung in Neuruppin willkommen geheißen.
Korruptionsbekämpfung und –prävention stellen wichtige Themenfelder für die Rechtsstaatsförderung und die Beitrittsverhandlungen der Ukraine in die Europäische Union dar, weswegen eine Fortführung der Zusammenarbeit und eine Stärkung der ukrainischen Institutionen in 2025 angestrebt wird.
Die Delegation wird von Dr. Georg Kleemann im Bundesrat begrüßt
Ukraine
Aufgrund der aktuellen Überarbeitung eines in 2023 verabschiedeten ukrainischen Gesetzes zur Rechtsetzung besuchten einige Parlamentarier, Juristen und eine Juristin unter der Leitung des Vorsitzenden des Rechtsauschusses des ukrainischen Parlaments, Herrn Denys Maslov, vom 4. bis 9. November 2024 Berlin, um sich über den Gesetzgebungsprozess in Deutschland zu informieren.
Nach einem Auftaktbesuch im Bundesministerium der Justiz inklusive einem Fachgespräch zur Rechtsförmlichkeit informierte sich die Delegation beim Bundesrat über dessen Rolle im deutschen Gesetzgebungsprozess. Es folgten weitere Termine im Bundestag, unter anderem mit Vertretern des Innenausschusses und Vorstandsmitgliedern der Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe.
Die Erkenntnisse aus dem Wissensaustausch brachte die Delegation umgehend in die Überarbeitung des Entwurfs ein, fachlich wurde sie dabei von einem Experten der IRZ unterstützt. Aufgrund des großen Interesses der ukrainischen Partner, weitere Justizangehörige zum gesetzgebenden Prozess in Deutschland fortzubilden, strebt die IRZ eine Fortführung des Austauschs im Jahr 2025 an.
Die Delegation unter der Leitung der stellvertretenden Generalstaatsanwältin, Viktoriia Litvinova mit der Generalstaatsanwältin von Berlin, Margarete Koppers, der Oberstaatsanwältin Petra Leister sowie Staatsanwalt Dr. Bastian Dorenburg.
Ukraine
Vertreterinnen und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine sowie der Staatsanwaltschaften verschiedener ukrainischer Regionen besuchten vom 14.-18. Oktober 2024 Berlin, um sich mit der deutschen Justiz über Jugendkriminalität, Jugendgerichtsbarkeit sowie über das Thema „Jugendliche als Opfer von Straftaten“ auszutauschen.
Die Jugendkriminalität ist in der Ukraine seit Ausbruch des Angriffskriegs von Russland im Februar 2022 merklich angestiegen, wobei das ukrainische Strafrecht derzeit nicht zwischen straffälligen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen unterscheidet. Auch werden Kinder und Jugendliche immer öfter selbst Opfer von Gewalttaten.
Die zehnköpfige Delegation führte im Bundesministerium der Justiz Fachgespräche zu dem Thema „Jugendkriminalität und Jugendstrafsachen“, behandelte aber auch die rechtlichen Grundlagen von außergerichtlichen Einigungen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, und tauschte sich anschließend mit der Staatsanwaltschaft Berlin über ihre Rolle im Jugendstrafverfahren aus. Es fand auch ein reger vergleichender Austausch zu den rechtlichen Grundlagen beider Länder und zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren statt.
Ein Fachgespräch mit einer Jugendrichterin und einer Strafverteidigerin zeigten die Handlungsspielräume der beiden unterschiedlichen Rollen im Strafverfahren auf, ergänzt um das Prinzip der Jugendgerichtshilfe, die Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten gegenüber den Jugendlichen.
Zwei Kriminalhauptkommissarinnen vom Landekriminalamt Berlin erläuterten in einem weiteren Gespräch die verschiedenen Strategien zur Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität in der deutschen Hauptstadt. Abschließend wurden der Delegation in der Charité die Kinderschutz- und Trauma-Ambulanzen in Berlin sowie das Childhood-Haus in der Charité vorgestellt. Hier werden von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche nicht nur aufgefangen, sondern auch in sicheren Räumlichkeiten untergebracht. Dadurch müssen sie nicht zwangsläufig vor Gericht erscheinen, was eine kindgerechte Justiz fördert.
Der Arbeitsbesuch war eine vorbereitende Online-Veranstaltung im August 2024 vorausgegangen, bei der ein IRZ-Schulungsfilm beispielhaft eine Jugendstrafverhandlung zum Raub einer Weste zeigte.
Die Delegation konnte viele Impulse aus der deutschen Jugendgerichtsbarkeit mitnehmen. Eine Fortführung der Kooperation plant die IRZ für das kommende Jahr 2025.