Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine zu Gast beim Bundesverfassungsgericht
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- Veröffentlicht: Montag, 18. Dezember 2023
Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine unter Leitung seines Amtierenden Vorsitzenden Prof. Dr. Serhiy Holovaty hielt sich auf Einladung der IRZ vom 26. bis 30. November 2023 zu Fachgesprächen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg auf. Die sechs Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter der Ukraine wurden in Karlsruhe vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König, sowie zehn weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Der Amtierende Vorsitzende Prof. Dr. Holovaty berichtete im Rahmen der Fachgespräche über die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Ukraine unter den Bedingungen des Krieges. In weiteren Beiträgen von deutscher und ukrainischer Seite wurden grundrechtliche Fragen bei der Bewältigung von Krisen erörtert. Im Anschluss erfolgte ein Empfang im Rathaus durch den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, mit Eintrag ins Goldene Buch. An den zwei folgenden Tagen setze die Delegation ihre Fachgespräche zu verfassungsrechtlichen Fragen beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg fort. Zum Auftakt begrüßte der Geschäftsführende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Armin von Bogdandy, die Delegation mit einem Vortrag zum transformativen Konstitutionalismus am Beispiel Lateinamerikas, der zum zweiten Thema überleitete, der völkerrechtsfreundlichen Auslegung der Verfassung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichts der Ukraine. Weiterer Gesprächspartner seitens des MPI war Herr Dr. Matthias Hartwig. Zudem waren die Herren Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Udo Steiner und Prof. Dr. Reinhard Gaier eigens nach Heidelberg gekommen, um den seit vielen Jahren geführten Dialog mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen fortzusetzen. Weitere Themen der Fachgespräche waren u.a. die Wehrhafte Demokratie sowie z.B. auch das verfassungsrechtliche Konzept Deutschlands für den Verteidigungsfall. Alle Beteiligten des Arbeitsbesuches betonten die Bedeutung dieses verfassungsrechtlichen Dialoges, zumal dieser trotz des gegen die Ukraine geführten russischen Angriffskrieges stattfinden konnte.