19. Deutsch-ukrainisches Kolloquium Verwaltungsprozess

Die Delegation zu Besuch beim Landtag Rheinland-Pfalz; vorne v.l.n.r.: Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Lars Brocker, Landtagsvizepräsident Matthias Lammert, Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts Mykhailo Smokovych. © Landtag Rheinland-Pfalz.
Die Delegation zu Besuch beim Landtag Rheinland-Pfalz; vorne v.l.n.r.: Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Lars Brocker, Landtagsvizepräsident Matthias Lammert, Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts Mykhailo Smokovych. © Landtag Rheinland-Pfalz.

Ukraine

Große Solidarität und Respekt wurde vier ukrainischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern am Oberverwaltungsgericht Koblenz, am Verwaltungsgericht Mainz und sowohl vom Staatsminister der Justiz als auch dem Landtag des Landes Rheinland-Pfalz gezollt: denn ungeachtet der kriegsbedingten Herausforderungen bringen die ukrainischen Partner unermüdlich rechtsstaatliche Reformen im Land voran. Gerade der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt eine große Rolle zu, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch unter den Bedingungen des Kriegsrechts zu schützen und die Interessen Einzelner mit den berechtigten Sicherheitsinteressen des Staates in Balance zu bringen.    

Bereits vor zwanzig Jahren hat die Ukraine eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt und damit schon damals einen großen Schritt in der Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit getan. Die IRZ hatte bei dieser Entwicklung die ukrainischen Partner beraten und pflegt seitdem gemeinsam mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz einen kontinuierlichen fachlichen Austausch mit der ukrainischen Verwaltungsrichterschaft. Eine feste Säule dabei sind unter anderem die alljährlichen deutsch-ukrainischen verwaltungsprozessrechtlichen Kolloquien, zu denen Prof. Dr. Lars Brocker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts, jeweils vier ukrainische Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter eine Woche lang in Koblenz empfängt.

In diesem Jubiläumsjahr nahm auch Mykhailo Smokovych, Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, persönlich teil, der erneut betonte, dass es die ukrainische Verwaltungsgerichtsbarkeit ohne die oben genannten Beratungen der IRZ nicht gäbe. Im Rahmen ihres Aufenthaltes konnten die Delegationsmitglieder erneut an Verhandlungen teilnehmen und aktuelle verwaltungsprozessrechtliche Fragen auf Augenhöhe mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen besprechen.

Eingebunden in das Programm war auch ein Besuch beim Verwaltungsgericht Mainz (der SWR berichtete, siehe ab 8 Minuten 17 Sekunden) sowie ein Empfang und Fachgespräch mit dem Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis, zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Verwaltungsrecht. Zudem empfing der Vizepräsident des Landtags Rheinland-Pfalz, Matthias Lammert, die Gäste.


Arbeitsbesuch des Verfassungsgerichts

Die Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine im Bundesverfassungsgericht; vorne, 2. von rechts: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke, vorne, 1. von links: Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Viktor Horodovenko
Die Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine im Bundesverfassungsgericht; vorne, 2. von rechts: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke, vorne, 1. von links: Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Viktor Horodovenko

Ukraine

Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine hielt sich auf Einladung der IRZ vom 17. bis 20. November 2024 zu einem Arbeitsbesuch beim Bundesverfassungsgericht, beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf.

Im Bundesverfassungsgericht wurden die Gäste von Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Fachgespräch zum Verhältnis der Rechtsprechung der nationalen Verfassungsgerichte zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie zum Europäischen Gerichtshof empfangen. Darüber hinaus wurde mit der Verwaltung des Gerichts über den Gang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gesprochen.

Beim Max-Planck-Institut in Heidelberg begrüßte dessen Geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M. (Harvard) Anne Peters die Delegation. Anschließende Fachgespräche behandelten ebenfalls das internationale und ausländische Recht in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie die Wahrung der verfassungsrechtlichen Identität im Kontext der europäischen Integration. Zudem wurden die ukrainischen Erfahrungen mit der dort im Jahr 2016 eingeführten individuellen Verfassungsbeschwerde vorgestellt.

Alle Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zeigten sich beeindruckt, wie das Verfassungsgericht der Ukraine unter schwierigsten Bedingungen des Krieges die Rechtsprechung aufrechterhält und sich so unbeirrt für das Funktionieren des Staates und den Grundrechtsschutz einsetzt.

Für den dritten Arbeitstag hatte die IRZ einen Besuch der Verhandlung des Falles Kovačević v. Bosnia and Herzegovina beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einrichten können. Dem von der IRZ organisierten Teil des Besuches schloss sich ein weiterer Arbeitstag an, vorbereitet vom Europarat-Projekt „Support to development of the Constitutional Justice in Ukraine“. Dabei hatte die Delegation unter anderem die Möglichkeit, sich mit den Richtern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Mykola Gnatovskyy und Artūrs Kučs, über die Praxis der EGMR-Rechtsprechung auszutauschen.


IRZ und Justizministerium Niedersachsen: Deutsch-ukrainische Tagung zur Korruption in Wustrau und Berlin

Die Teilnehmenden der deutsch-ukrainischen Tagung zur Korruptionsbekämpfung in der Deutschen Richterakademie in Wustrau
Die Teilnehmenden der deutsch-ukrainischen Tagung zur Korruptionsbekämpfung in der Deutschen Richterakademie in Wustrau

Ukraine

Die IRZ und das Justizministerium Niedersachsen organisierten vom 11. bis 14. November 2024 die oben genannte Tagung in der Deutschen Richterakademie in Wustrau. Sowohl deutsche als auch ukrainische Vertreterinnen und Vertreter trugen zu dieser sehr praxisnahen Tagung bei.

Von deutscher Seite waren Rechtspraktizierende aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hamburg und Bayern sowie ein Richter des Landgerichts Hildesheim vertreten, während von ukrainischer Seite drei mit der Strafverfolgung von Korruptionsfällen beauftragte Institutionen teilnahmen: das Hohe Antikorruptionsgericht, die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine.

In Berlin wurden die Teilnehmenden anschließend von der Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag und MdB, Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker und im Bundesministerium der Justiz von Ministerialdirigent Dr. Sebastian Jeckel begrüßt. Zuvor hatte sie Oberstaatsanwalt Gunther Rauche für ein Fachgespräch in der Fachstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung in Neuruppin willkommen geheißen.

Korruptionsbekämpfung und –prävention stellen wichtige Themenfelder für die Rechtsstaatsförderung und die Beitrittsverhandlungen der Ukraine in die Europäische Union dar, weswegen eine Fortführung der Zusammenarbeit und eine Stärkung der ukrainischen Institutionen in 2025 angestrebt wird.