Unsere ukrainischen Gäste vor unserem Bonner Bürogebäude
Ukraine
Erneut konnten wir in der zweiten Novemberwoche den Amtierenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Oleksandr Petryshyn und fünf weitere Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine in unseren Büroräumen in Bonn als unsere Gäste willkommen heißen. Gemeinsam mit den Herren Bundesverfassungsrichtern a.D. Prof. Dr. Udo Steiner und Prof. Dr. Reinhard Gaier setzten sie ihre seit vielen Jahren bestehenden und sich stets intensivierenden deutsch-ukrainischen Fachgespräche fort.
In diesem Jahr ging es um die Doktrin der „eingriffsähnlichen Vorwirkung“ des Bundesverfassungsgerichts, den verfassungsrechtlichen Schutz sozialer Rechte, die Verfassungsmäßigkeit von verwaltungsrechtlichen, finanziellen und steuerlichen Sanktionen sowie das Verhältnis von gerichtlicher Zurückhaltung und gerichtlichem „Aktivismus“ in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Sie sehen schon: da gab es eine Menge zu diskutieren!
Für uns besonders erfreulich war, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker – zugleich Präsident des Oberverwaltungsgerichts – die Delegation im Anschluss in Koblenz empfing, um das Verhältnis von Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit zu erläutern und zwei auch bundesweit beachtete Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorzustellen. Herzlichen Dank!
Im Rahmen eines von der GIZ und der IRZ gemeinsam organisierten Arbeitsbesuches hält sich in dieser Woche eine Delegation von je fünf Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der Ukraine zu einem Fachaustausch in Karlsruhe, München und Wien auf.
Die GIZ und IRZ richten diesen Arbeitsbesuch mit verschiedenen Treffen gemeinsam aus - beim Bundesgerichtshof, beim Generalbundesanwalt, beim Bundesfinanzhof, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundespatentgericht.
Darüber hinaus traf die Delegation Herrn Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke und die deutsche Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion. Danach reiste die Delegation nach Wien, um Termine beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof, beim Obersten Gerichtshof und im Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich sowie bei der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in Wien wahrzunehmen.
Alle Gespräche waren geprägt von einem gemeinsamen Verständnis der fundamentalen Rolle der Justiz in der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, gerade unter den aktuellen herausfordernden Bedingungen. Es ist offensichtlich, wie sehr sich die Ukraine als Teil der europäischen Rechtsfamilie sieht. Dies zeigte sich in den detaillierten, auch kritischen Nachfragen und vertieften Diskussionen um Kernbereiche der richterlichen Unabhängigkeit. Durch die gebündelten Kräfte von GIZ und IRZ konnte im Rahmen dieses Arbeitsbesuches ein detailliertes Fachwissen zur Praxis der höchstrichterlichen deutschen, österreichischen und europäischen Rechtsprechung vermittelt werden.
Die Teilnehmenden der „Drafting School on International Contract Law and Dispute Resolution“
Ukraine
Vom 15. bis 18. September 2025 kamen 18 ukrainische Studierende mit ihren Coaches auf Einladung der DIS und der IRZ an der Jagiellonen-Universität in Krakau zur Drafting School on International Contract Law and Dispute Resolution zusammen.
Mit der gemeinsam von der IRZ, der DIS und der Jagiellonen-Universität ausgerichteten Drafting School bekräftigen wir damit unser kontinuierliches Engagement für die ukrainische Streitbeilegungsgemeinschaft. Sie bietet der nächsten Generation ukrainischer Juristinnen und Juristen eine wertvolle Gelegenheit, erste Einblicke in Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und das internationale Kaufrecht (CISG) von erfahrenen deutschen und polnischen Expertinnen und Experten zu erhalten.
Die Begeisterung und Dankbarkeit der Teilnehmenden machten die Drafting School auch für die führenden Fachleute aus Deutschland und Polen, die als Dozierende auftraten, zu einer besonderen Erfahrung. Ein besonderer Dank gilt daher David Tebel, Maciej Durbas, Tobias Strecker, Joseph Schwarz, Alicija Eisen-Szelinska, Katja Kröll und Malgorzata Kozuch, die es möglich machten, trotz sehr kurzer Vorlaufzeit an der Drafting School mitzuwirken.
Das Feedback der Studierenden war durchweg positiv, wie unsere Auswertung ergab. Wir zitieren: „Die Tiefe und der Umfang des erworbenen Wissens sind wirklich unschätzbar“. Unter Berücksichtigung der Aussage einer weiteren Teilnehmerin, unser Engagement sei für die Förderung der nächsten Generation ukrainischer Juristinnen und Juristen gerade in diesen Zeiten von großer Bedeutung, ist die nächste Drafting School bereits für den Sommer 2026 geplant. Wir danken unseren polnischen Freundinnen und Freunden von der Jagiellonen-Universität für ihre Unterstützung und Zusammenarbeit und freuen uns auf die nächste Veranstaltung.
Die IRZ und die DIS sind überzeugt, dass die Drafting School nicht nur eine moralische und fachliche Unterstützung für unsere ukrainischen Kolleginnen und Kollegen darstellt, sondern auch den Interessen der Wirtschaft dient. Insbesondere für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg werden effiziente außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen benötigt, notwendig hierfür sind selbstverständlich hervorragend ausgebildete Juristinnen und Juristen auf allen Seiten.