Resilienz trifft Schiedsgerichtsbarkeit

Die Teilnehmenden der „Drafting School on International Contract Law and Dispute Resolution“
Die Teilnehmenden der „Drafting School on International Contract Law and Dispute Resolution“

Ukraine

Vom 15. bis 18. September 2025 kamen 18 ukrainische Studierende mit ihren Coaches auf Einladung der DIS und der IRZ an der Jagiellonen-Universität in Krakau zur Drafting School on International Contract Law and Dispute Resolution zusammen.

Mit der gemeinsam von der IRZ, der DIS und der Jagiellonen-Universität ausgerichteten Drafting School bekräftigen wir damit unser kontinuierliches Engagement für die ukrainische Streitbeilegungsgemeinschaft. Sie bietet der nächsten Generation ukrainischer Juristinnen und Juristen eine wertvolle Gelegenheit, erste Einblicke in Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und das internationale Kaufrecht (CISG) von erfahrenen deutschen und polnischen Expertinnen und Experten zu erhalten.

Die Begeisterung und Dankbarkeit der Teilnehmenden machten die Drafting School auch für die führenden Fachleute aus Deutschland und Polen, die als Dozierende auftraten, zu einer besonderen Erfahrung. Ein besonderer Dank gilt daher David Tebel, Maciej Durbas, Tobias Strecker, Joseph Schwarz, Alicija Eisen-Szelinska, Katja Kröll und Malgorzata Kozuch, die es möglich machten, trotz sehr kurzer Vorlaufzeit an der Drafting School mitzuwirken.

Das Feedback der Studierenden war durchweg positiv, wie unsere Auswertung ergab. Wir zitieren: „Die Tiefe und der Umfang des erworbenen Wissens sind wirklich unschätzbar“. Unter Berücksichtigung der Aussage einer weiteren Teilnehmerin, unser Engagement sei für die Förderung der nächsten Generation ukrainischer Juristinnen und Juristen gerade in diesen Zeiten von großer Bedeutung, ist die nächste Drafting School bereits für den Sommer 2026 geplant. Wir danken unseren polnischen Freundinnen und Freunden von der Jagiellonen-Universität für ihre Unterstützung und Zusammenarbeit und freuen uns auf die nächste Veranstaltung.

Die IRZ und die DIS sind überzeugt, dass die Drafting School nicht nur eine moralische und fachliche Unterstützung für unsere ukrainischen Kolleginnen und Kollegen darstellt, sondern auch den Interessen der Wirtschaft dient. Insbesondere für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg werden effiziente außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen benötigt, notwendig hierfür sind selbstverständlich hervorragend ausgebildete Juristinnen und Juristen auf allen Seiten.

Stefan Kröll (DIS) / Stefan Hülshörster (IRZ)


19. Deutsch-ukrainisches Kolloquium Verwaltungsprozess

Die Delegation zu Besuch beim Landtag Rheinland-Pfalz; vorne v.l.n.r.: Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Lars Brocker, Landtagsvizepräsident Matthias Lammert, Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts Mykhailo Smokovych. © Landtag Rheinland-Pfalz.
Die Delegation zu Besuch beim Landtag Rheinland-Pfalz; vorne v.l.n.r.: Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Lars Brocker, Landtagsvizepräsident Matthias Lammert, Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts Mykhailo Smokovych. © Landtag Rheinland-Pfalz.

Ukraine

Große Solidarität und Respekt wurde vier ukrainischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern am Oberverwaltungsgericht Koblenz, am Verwaltungsgericht Mainz und sowohl vom Staatsminister der Justiz als auch dem Landtag des Landes Rheinland-Pfalz gezollt: denn ungeachtet der kriegsbedingten Herausforderungen bringen die ukrainischen Partner unermüdlich rechtsstaatliche Reformen im Land voran. Gerade der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt eine große Rolle zu, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch unter den Bedingungen des Kriegsrechts zu schützen und die Interessen Einzelner mit den berechtigten Sicherheitsinteressen des Staates in Balance zu bringen.    

Bereits vor zwanzig Jahren hat die Ukraine eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt und damit schon damals einen großen Schritt in der Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit getan. Die IRZ hatte bei dieser Entwicklung die ukrainischen Partner beraten und pflegt seitdem gemeinsam mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz einen kontinuierlichen fachlichen Austausch mit der ukrainischen Verwaltungsrichterschaft. Eine feste Säule dabei sind unter anderem die alljährlichen deutsch-ukrainischen verwaltungsprozessrechtlichen Kolloquien, zu denen Prof. Dr. Lars Brocker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts, jeweils vier ukrainische Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter eine Woche lang in Koblenz empfängt.

In diesem Jubiläumsjahr nahm auch Mykhailo Smokovych, Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, persönlich teil, der erneut betonte, dass es die ukrainische Verwaltungsgerichtsbarkeit ohne die oben genannten Beratungen der IRZ nicht gäbe. Im Rahmen ihres Aufenthaltes konnten die Delegationsmitglieder erneut an Verhandlungen teilnehmen und aktuelle verwaltungsprozessrechtliche Fragen auf Augenhöhe mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen besprechen.

Eingebunden in das Programm war auch ein Besuch beim Verwaltungsgericht Mainz (der SWR berichtete, siehe ab 8 Minuten 17 Sekunden) sowie ein Empfang und Fachgespräch mit dem Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis, zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Verwaltungsrecht. Zudem empfing der Vizepräsident des Landtags Rheinland-Pfalz, Matthias Lammert, die Gäste.


Arbeitsbesuch des Verfassungsgerichts

Die Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine im Bundesverfassungsgericht; vorne, 2. von rechts: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke, vorne, 1. von links: Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Viktor Horodovenko
Die Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine im Bundesverfassungsgericht; vorne, 2. von rechts: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke, vorne, 1. von links: Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Viktor Horodovenko

Ukraine

Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine hielt sich auf Einladung der IRZ vom 17. bis 20. November 2024 zu einem Arbeitsbesuch beim Bundesverfassungsgericht, beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf.

Im Bundesverfassungsgericht wurden die Gäste von Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Fachgespräch zum Verhältnis der Rechtsprechung der nationalen Verfassungsgerichte zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie zum Europäischen Gerichtshof empfangen. Darüber hinaus wurde mit der Verwaltung des Gerichts über den Gang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gesprochen.

Beim Max-Planck-Institut in Heidelberg begrüßte dessen Geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M. (Harvard) Anne Peters die Delegation. Anschließende Fachgespräche behandelten ebenfalls das internationale und ausländische Recht in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie die Wahrung der verfassungsrechtlichen Identität im Kontext der europäischen Integration. Zudem wurden die ukrainischen Erfahrungen mit der dort im Jahr 2016 eingeführten individuellen Verfassungsbeschwerde vorgestellt.

Alle Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zeigten sich beeindruckt, wie das Verfassungsgericht der Ukraine unter schwierigsten Bedingungen des Krieges die Rechtsprechung aufrechterhält und sich so unbeirrt für das Funktionieren des Staates und den Grundrechtsschutz einsetzt.

Für den dritten Arbeitstag hatte die IRZ einen Besuch der Verhandlung des Falles Kovačević v. Bosnia and Herzegovina beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einrichten können. Dem von der IRZ organisierten Teil des Besuches schloss sich ein weiterer Arbeitstag an, vorbereitet vom Europarat-Projekt „Support to development of the Constitutional Justice in Ukraine“. Dabei hatte die Delegation unter anderem die Möglichkeit, sich mit den Richtern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Mykola Gnatovskyy und Artūrs Kučs, über die Praxis der EGMR-Rechtsprechung auszutauschen.