Ukrainische Verfassungsrichter zu Fachgesprächen bei der IRZ in Bonn
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 30. November 2017

Vom 26. bis 29. November 2017 hielt sich erneut eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine auf Einladung der IRZ zu Fachgesprächen in Bonn auf.
Der Delegation gehörten neben dem amtierenden Vorsitzenden des ukrainischen Verfassungsgerichts, Victor Kryvenko, drei weitere Verfassungsrichter der Ukraine sowie zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen von Richtern des Verfassungsgerichts an.
Von deutscher Seite konnten wie schon bei den beiden vorangegangenen Fachgesprächen dieser Art im Mai 2017 und November 2016 Prof. Dr. Reinhard Gaier und Prof. Dr. Udo Steiner, beide ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, sowie Dr. Matthias Hartwig, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg, gewonnen werden.
Im Zentrum der Gespräche stand nochmals die Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden, da, wie bereits berichtet (Konferenz zum 20-jährigen Bestehen des Verfassungsgerichts der Ukraine), dieses Instrument der Individualbeschwerde (als Rechtssatzbeschwerde) gemäß Verfassungsänderungsgesetz vom Juni letzten Jahres inzwischen in der Ukraine eingeführt wurde.
Für das Verfassungsgericht der Ukraine sind die deutschen Erfahrungen mit der Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden von großem Interesse und Nutzen, wenn es darum geht, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.
Des Weiteren wurden praktische Fragen zur schriftlichen und mündlichen Verhandlung sowie zur Geschäftsverteilung der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts thematisiert. Außerdem ging es darum, ob ein Verfassungsgericht zur Vergangenheitsbewältigung beim Übergang von einer autoritären zu einer demokratischen Staatsform beitragen kann. Schließlich wurde auch diskutiert, wie verschiedene Grundrechte miteinander abzuwägen sind.
Das Format, diese Art verfassungsrechtlicher Fachgespräche in einem kleinen Kreis zu führen, hat sich bewährt, da es einen ungleich intensiveren fachlichen Austausch ermöglicht, als dies große Konferenzen vermögen.
Nach Möglichkeit wird die IRZ auch im Jahr 2018 ein bis zwei Fachgespräche dieser Art in die Planungen aufnehmen.