Delegation des ukrainischen Justizministeriums zur HKÜ-Arbeitstagung in Wustrau und Berlin
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- Veröffentlicht: Samstag, 19. Mai 2018

Vom 14. bis 19. Mai 2018 hielt sich erneut eine Delegation des Justizministeriums der Ukraine auf Einladung der IRZ zu einer Arbeitstagung zur Implementierung des „Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ in Wustrau und Berlin auf.
Nachdem die IRZ vor etwa einem Jahr eine Tagung zum Thema „HKÜ und Mediation“ durchgeführt hatte, widmete sich diese Veranstaltung den im Zusammenhang mit der Umsetzung des HKÜ notwendigen Änderungen der nationalen ukrainischen Gesetzgebung.
Der Delegation gehörten die für internationale Übereinkommen zuständige Abteilungsleiterin, Tamara Andriieva, die zuständige Referatsleiterin, Olha Zozulia, sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter des ukrainischen Justizministeriums an. Auch das Sozialministerium sowie weitere für die HKÜ-Implementierung relevante Behörden wie der Staatliche Grenzdienst, der rechtswissenschaftliche Dienst des Obersten Gerichts und die Nationale Polizei waren beteiligt.
Von deutscher Seite waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch Simon Trost und das Bundesamt für Justiz als für das HKÜ zuständige zentrale Behörde durch Christian Höhn vertreten. Zudem wirkte die HKÜ-Verbindungsrichterin Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht Hamm, an der Tagung mit.
Die Veranstaltung bot die Möglichkeit, sich über die im Entwurf vorliegenden Änderungsvorschläge fachlich auszutauschen. Im Anschluss an die Fachgespräche mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen, die aus der deutschen Praxis der HKÜ-Implementierung und von entsprechenden rechtlichen Regelungen berichteten, widmeten sich die Delegationsmitglieder der vertiefenden Textarbeit an ihren Entwürfen.
Zum Abschluss der Arbeitswoche fand ein weiterführendes und abschließendes Gespräch im BMJV statt, an dem auch die beiden Referatsleiter, Regierungsdirektorin Dr. Nicola Wenzel und Ministerialrat Dr. Matthias Heger, teilnahmen.
Auch in der Vergangenheit brachten diese deutsch-ukrainischen Treffen mit der Möglichkeit eines direkten fachlichen Austausches der jeweils beteiligten Behörden und Personen für die Abwicklung von Kindesentführungsfällen gemäß HKÜ konkrete praktische Fortschritte. Die Arbeit an den genannten Gesetzesänderungen soll einen weiteren Beitrag zu einer effektiveren Implementierung des HKÜ in der Ukraine leisten.