Delegation des ukrainischen Justizministeriums zur HKÜ-Arbeitstagung in Wustrau und Berlin

Die deutschen Experten mit der ukrainischen Delegation in Wustrau
Die deutschen Experten mit der ukrainischen Delegation in Wustrau
Ukraine

Vom 14. bis 19. Mai 2018 hielt sich erneut eine Delegation des Justizministeriums der Ukraine auf Einladung der IRZ zu einer Arbeitstagung zur Implementierung des „Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ in Wustrau und Berlin auf.

Nachdem die IRZ vor etwa einem Jahr eine Tagung zum Thema „HKÜ und Mediation“ durchgeführt hatte, widmete sich diese Veranstaltung den im Zusammenhang mit der Umsetzung des HKÜ notwendigen Änderungen der nationalen ukrainischen Gesetzgebung.

Der Delegation gehörten die für internationale Übereinkommen zuständige Abteilungsleiterin, Tamara Andriieva, die zuständige Referatsleiterin, Olha Zozulia, sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter des ukrainischen Justizministeriums an. Auch das Sozialministerium sowie weitere für die HKÜ-Implementierung relevante Behörden wie der Staatliche Grenzdienst, der rechtswissenschaftliche Dienst des Obersten Gerichts und die Nationale Polizei waren beteiligt.

Von deutscher Seite waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch Simon Trost und das Bundesamt für Justiz als für das HKÜ zuständige zentrale Behörde durch Christian Höhn vertreten. Zudem wirkte die HKÜ-Verbindungsrichterin Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht Hamm, an der Tagung mit.

Die Veranstaltung bot die Möglichkeit, sich über die im Entwurf vorliegenden Änderungsvorschläge fachlich auszutauschen. Im Anschluss an die Fachgespräche mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen, die aus der deutschen Praxis der HKÜ-Implementierung und von entsprechenden rechtlichen Regelungen berichteten, widmeten sich die Delegationsmitglieder der vertiefenden Textarbeit an ihren Entwürfen.

Zum Abschluss der Arbeitswoche fand ein weiterführendes und abschließendes Gespräch im BMJV statt, an dem auch die beiden Referatsleiter, Regierungsdirektorin Dr. Nicola Wenzel und Ministerialrat Dr. Matthias Heger, teilnahmen.

Auch in der Vergangenheit brachten diese deutsch-ukrainischen Treffen mit der Möglichkeit eines direkten fachlichen Austausches der jeweils beteiligten Behörden und Personen für die Abwicklung von Kindesentführungsfällen gemäß HKÜ konkrete praktische Fortschritte. Die Arbeit an den genannten Gesetzesänderungen soll einen weiteren Beitrag zu einer effektiveren Implementierung des HKÜ in der Ukraine leisten.

Achter Durchgang des IRZ-Begleitstudiums zur Einführung in das deutsche Recht erfolgreich abgeschlossen

Während der Zertifikatsvergabe in Lviv: Wolfgang Bindseil (Mitte hinten), Deutsche Botschaft, und die Jahrgangsbeste, Anastasia Kotliarchuk (Mitte vorne)
Während der Zertifikatsvergabe in Lviv: Wolfgang Bindseil (Mitte hinten), Deutsche Botschaft, und die Jahrgangsbeste, Anastasia Kotliarchuk (Mitte vorne)
Ukraine

Am 15. Mai 2018 schloss die IRZ den von ihr initiierten Studiengang zur Einführung ins deutsche Recht mit europäischen Bezügen bereits zum achten Mal erfolgreich ab. Diesen Studiengang führt die IRZ seit 2009/2010 an der Nationalen Ivan-Franko-Universität in Lviv in der Ukraine durch.

Im Beisein des Ständigen Vertreters des deutschen Botschafters in der Ukraine, Wolfgang Bindseil, konnten die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen ihre Zertifikate entgegennehmen.

Die einführenden Vorlesungen Im Studienjahr 2017/2018 deckten folgende Rechtsgebiete ab:

  • Verfassungsrecht,
  • Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht,
  • Gerichtsverfassungsrecht,
  • Zivil- und Zivilprozessrecht,
  • Straf- und Strafprozessrecht sowie
  • Gesellschafts- und Handelsrecht.

Die Vorlesungen dieses Studiengangs finden in deutscher Sprache statt. Die Dozentinnen und Dozenten kommen von deutschen Universitäten sowie aus der Praxis. Im Anschluss an die Vorlesungen finden schriftliche Prüfungen statt. Wie in jedem Jahr wurden auch dieses Mal alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen zur „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“ eingeladen, die im Juli in Bonn stattfinden wird. Die Absolventin mit dem besten Prüfungsergebnis, Anastasia Kotliarchuk, erhält von der IRZ außerdem ein Stipendium für einen Studienaufenthalt an einer deutschen Universität.

 

Delegation des Höchsten Richterqualifikationsausschusses der Ukraine zu Fachgesprächen in München

Die ukrainische Delegation mit Beate Schmidt (Mitte links), Präsidentin des BPatG, Dr. Stefan Hülshörster (2.v.r.), Geschäftsführer der IRZ, und Dr. Nikolaus von Hartz (rechts), Richter am BPatG
Die ukrainische Delegation mit Beate Schmidt (Mitte links), Präsidentin des BPatG, Dr. Stefan Hülshörster (2.v.r.), Geschäftsführer der IRZ, und Dr. Nikolaus von Hartz (rechts), Richter am BPatG

Vom 11. bis zum 14. Dezember 2017 hielt sich eine Delegation des Höchsten Richterqualifikationsausschusses der Ukraine (HRQA) zu Fachgesprächen in München auf.

Die im Zuge der Verfassungsänderungen in Umsetzung befindliche Justizreform in der Ukraine sieht unter anderem auch die Schaffung eines selbständigen Obersten Gerichts für Fragen des intellektuellen Eigentums vor. Der HRQA befasst sich daher derzeit intensiv mit der Thematik der Qualifikation und der Auswahl der zukünftigen Richterinnen und Richter dieses Gerichts. Das gilt insbesondere für die sogenannten technischen Richterinnen und Richter, die über eine naturwissenschaftlich-technische Ausbildung verfügen.

Da die IRZ auf vielfache Weise die ukrainischen Justizreformen mit fachlichen Empfehlungen und Beratungen zu unterstützen versucht, passt eine Beratung im Zusammenhang mit der Schaffung eines solchen neuen Gerichts gut in das Beratungskonzept der IRZ.

Die ukrainischen Fachleute informierten sich zunächst in zwei systematisch aufeinander aufbauenden Gesprächen über die Grundlagen der Auswahl von Richterinnen und Richtern in der deutschen Justiz. Dabei trafen sie mit Andrea Titz, Direktorin des Amtsgerichts Wolfratshausen und Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, sowie Lore Sprickmann Kerkerinck, Vorsitzende Richterin am OLG München, stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins und stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums des Deutschen Richterbundes, zusammen.

Nach der Begrüßung der ukrainischen Gäste durch den Präsidenten des Landgerichts München, Dr. Hans-Joachim Heßler, erläuterte Dr. Martin Ebner-Vittinghoff, Richter am LG München, die Besonderheiten der Verletzungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten.

Des Weiteren fanden Fachgespräche mit Marielle Piana im Europäischen Patentamt statt, bei denen auch die Bemühungen zur Schaffung eines europäischen Patentgerichts zur Sprache kamen.

Um die Frage der Nichtigkeitsverfahren und insbesondere um die Qualifikation und Auswahl der Patentrichterinnen und Patentrichter ging es in einer ausführlichen und intensiven Diskussionsrunde mit der Präsidentin des Bundespatentgerichts, Beate Schmidt, und Dr. Nikolaus von Hartz, Richter am Bundespatentgericht, mit der Möglichkeit der späteren Teilnahme an einer Verhandlung des VI. Senats.