Reformarbeiten am Zivilgesetzbuch der Ukraine werden fortgesetzt

Ukraine

Trotz des Krieges, den Russland derzeit gegen die Ukraine führt, setzt die beim ukrainischen Parlament angesiedelte ZGB-AG ihre Arbeit an der Reform des Zivilgesetzbuchs fort. Die IRZ wird dazu weiter beraten. Der Direktor des Kiewer Regionalen Zentrums der Akademie der Rechtswissenschaften der Ukraine, Prof. Dr. Oleksiy Kot, der zugleich Stellvertretender Vorsitzender der ZGB-AG ist, und der frühere stellv. Justizminister Efimenko hatten sich mit der Bitte an die IRZ gewandt, zunächst in einem Online-Gespräch Möglichkeiten zur Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit zur ZGB-Reform zu erörtern. An diesem Gespräch nahm auch Prof. Dr. Natalia Kuznetsova, Mitglied der ZGB-AG und der Akademie der Rechtswissenschaften, teil. Es wurde vereinbart Ende Juni 2022 ein erstes Online-Fachgespräch zum bereits vorliegenden ZGB-Reformkonzept durchzuführen, weitere Folgetreffen sind angedacht. Die IRZ hatte seinerzeit schon die Ausarbeitung des derzeit geltenden, noch aus dem Jahr 2003 stammenden ukrainischen Zivilgesetzbuchs beratend begleitet. Zu Beginn dieses Jahres erstellten zwei Experten der IRZ bereits erste Gutachten zur Konzeption des Ersten Buches des ZGB-Reformentwurfs, diese stehen für eine Fortführung der Beratungen bereit. Gemeinsam mit den ukrainischen Partnern und trotz der gegenwärtigen Ausnahmesituation wird die IRZ versuchen, die Bemühungen um die an europäischen Standards orientierten Zivilrechtsreformen in der Ukraine voranzubringen.