18. Deutsch-Ukrainisches Kolloquium zur Verwaltungsgerichtsbarkeit

Oleh Zaverukha, Präsident des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv, Tetiana Drachuk, Präsidentin des Berufungsverwaltungsgerichtes Vinnytsa, Prof. Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Natalia Bohdaniuk, stellvertretende Leiterin der Verwaltung des Obersten Gerichts, Leiterin des Sekretariats des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, Andrij Zahorodniuk, Richter am Revisionsverwaltungsgericht des Obersten Gerichts, Johannes Göbel, Vorsitzender Richter am OVG Rheinland-Pfalz, Wolfram Hertig, Senior-Projektmanger, IRZ (von rechts nach links).
Oleh Zaverukha, Präsident des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv, Tetiana Drachuk, Präsidentin des Berufungsverwaltungsgerichtes Vinnytsa, Prof. Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Natalia Bohdaniuk, stellvertretende Leiterin der Verwaltung des Obersten Gerichts, Leiterin des Sekretariats des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, Andrij Zahorodniuk, Richter am Revisionsverwaltungsgericht des Obersten Gerichts, Johannes Göbel, Vorsitzender Richter am OVG Rheinland-Pfalz, Wolfram Hertig, Senior-Projektmanger, IRZ (von rechts nach links).

Ukraine

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz schuf auch in diesem Jahr den Rahmen zum Dialog mit der ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und richtete vom 8.-12. Juli 2024 das Kolloquium zu aktuellen Themenstellungen des Verwaltungsprozessrechts aus.

Aus der Ukraine reisten Andrij Zahorodniuk, Richter am Revisionsverwaltungsgericht des Obersten Gerichts, Oleh Zaverukha, Präsident des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv, Tetiana Drachuk, Präsidentin des Berufungsverwaltungsgerichts Winnytsa und die Stellv. Verwaltungsleiterin des Obersten Gerichts, Leiterin des Sekretariats des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, Natalia Bohdaniuk, an. Der Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, empfing die Delegation.

Der Krieg in der Ukraine bereitet der gesamten Justiz des Landes erhebliche Schwierigkeiten wie Personalmangel, zusätzliche logistische und organisatorische Probleme, stagnierende Reformen. Zugleich verzeichnet die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine erheblich gestiegene Anzahl an Klagen aufgrund des Krieges.

Dank der engagierten Initiative des Präsidenten des OVG Rheinland-Pfalz (und Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz), Prof. Dr. Lars Brocker, entstand nun ein Programm mit Fachgesprächen zu aktuellen Schwerpunktthemen wie IT-gestützte richterliche Tätigkeit, E-Akte, Versammlungsrecht, Richterliche Selbstverwaltung, Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Streitigkeiten, Wirtschaftsverwaltungsrecht mit europarecht.    

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz hatte die ukrainischen Partner bereits seit Mitte der 90-er Jahre im Auftrag der IRZ zu den ersten Entwürfen des ukrainischen Verwaltungsprozessgesetzes – wie auch das Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Verwaltungsverfahrensgesetzes – beraten. Die 2005 geschaffene ukrainische Verwaltungsjustiz orientiert sich in ihrer Entwicklung auch heute an der langjährigen deutschen Beratung. So werden verlässliche und rechtsstaatlich konforme Regelungen unmittelbar aus der Verfassung entwickelt, wenn es an spezialgesetzlichen Regelungen fehlt, wie im Versammlungsrecht oder im Schulrecht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Werte und unter Berücksichtigung grundrechtlicher Gewährleistung konkretisiert und ausgefüllt. Gemeinsam mit dem überaus engagierten OVG Rheinland-Pfalz ist es so gelungen, sich am Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine einmal mehr konstruktiv zu beteiligen. Dabei hat sich gezeigt, welche Wirksamkeit der wechselseitige Austausch über einen langen Zeitraum entfaltet.


IRZ bei Ukraine Recovery Conference

IRZ präsentiert ihre Beratungsvorhaben im Bereich der Rechtsstaatsförderung im Rahmen der Ukraine Recovery Conference (von links nach rechts): Wolfram Hertig (IRZ), Dr. Stefan Hülshörster (IRZ), Dr. Sebastian Jeckel (BMJ), Alexandra Albrecht (IRZ), Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, MdB (BMJ), Piotr Malachowski (BMJ), Mieke Hein (IRZ).
IRZ präsentiert ihre Beratungsvorhaben im Bereich der Rechtsstaatsförderung im Rahmen der Ukraine Recovery Conference (von links nach rechts): Wolfram Hertig (IRZ), Dr. Stefan Hülshörster (IRZ), Dr. Sebastian Jeckel (BMJ), Alexandra Albrecht (IRZ), Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, MdB (BMJ), Piotr Malachowski (BMJ), Mieke Hein (IRZ).

Ukraine

Der schnelle und langfristige Wiederaufbau der Ukraine und der EU-Beitritt des Landes standen im Fokus der diesjährigen Ukraine Recovery Conference, die vom 11. bis 12. Juni 2024 in Berlin stattfand. Deutschland und die Ukraine waren Mitveranstalter, innerhalb der Bundesregierung waren das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gastgeber. Auf Einladung des Ministeriums und des Auswärtigen Amts stellte auch die IRZ ihre Beratungsvorhaben im Bereich der Rechtsstaatsförderung vor.

Seit vielen Jahren berät die IRZ die Ukraine im Rahmen von verschiedenen Reformvorhaben und begleitet sie derzeit mit vom Deutschen Bundestag bereitgestellten Sondermitteln auf dem Weg in die EU. Als EU-Beitrittskandidat steht das Land vor enormen Herausforderungen: Sicherstellung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, Gewährleistung von funktionierenden öffentlichen Diensteinrichtungen, Harmonisierung des Rechtssystems mit den EU-Normen. Hier unterstützt die IRZ, denn das sind die Themen, die seit über 30 Jahren zu ihrem Beratungs-Portfolio gehören.

Über das Thema „Rechtsstaatlichkeit, Justizreform und die Einrichtung eines internationalen Entschädigungsmechanismus“ diskutierte der Präsident der IRZ, Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser, MdB mit hochrangigen Gästen in einer der Sessions der Konferenz.

Weitere Infos:

https://www.urc-international.com/


Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

Das Verfassungsgericht der Ukraine zu Gast beim Bundesverfassungsgericht (vorne Mitte links: Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale); vorne, Mitte rechts: Amtierender Vorsitzender des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Serhiy Holovaty; rechts daneben: Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König (copyright: Silas Stein).
Das Verfassungsgericht der Ukraine zu Gast beim Bundesverfassungsgericht (vorne Mitte links: Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale); vorne, Mitte rechts: Amtierender Vorsitzender des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Serhiy Holovaty; rechts daneben: Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König (copyright: Silas Stein).
Ukraine

Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine unter Leitung seines Amtierenden Vorsitzenden Prof. Dr. Serhiy Holovaty hielt sich auf Einladung der IRZ vom 26. bis 30. November 2023 zu Fachgesprächen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg auf. Die sechs Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter der Ukraine wurden in Karlsruhe vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König, sowie zehn weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Der Amtierende Vorsitzende Prof. Dr. Holovaty berichtete im Rahmen der Fachgespräche über die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Ukraine unter den Bedingungen des Krieges. In weiteren Beiträgen von deutscher und ukrainischer Seite wurden grundrechtliche Fragen bei der Bewältigung von Krisen erörtert. Im Anschluss erfolgte ein Empfang im Rathaus durch den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, mit Eintrag ins Goldene Buch. An den zwei folgenden Tagen setze die Delegation ihre Fachgespräche zu verfassungsrechtlichen Fragen beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg fort. Zum Auftakt begrüßte der Geschäftsführende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Armin von Bogdandy, die Delegation mit einem Vortrag zum transformativen Konstitutionalismus am Beispiel Lateinamerikas, der zum zweiten Thema überleitete, der völkerrechtsfreundlichen Auslegung der Verfassung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichts der Ukraine. Weiterer Gesprächspartner seitens des MPI war Herr Dr. Matthias Hartwig. Zudem waren die Herren Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Udo Steiner und Prof. Dr. Reinhard Gaier eigens nach Heidelberg gekommen, um den seit vielen Jahren geführten Dialog mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen fortzusetzen. Weitere Themen der Fachgespräche waren u.a. die Wehrhafte Demokratie sowie z.B. auch das verfassungsrechtliche Konzept Deutschlands für den Verteidigungsfall. Alle Beteiligten des Arbeitsbesuches betonten die Bedeutung dieses verfassungsrechtlichen Dialoges, zumal dieser trotz des gegen die Ukraine geführten russischen Angriffskrieges stattfinden konnte.