Die IRZ hat Ende August 2023 drei Delegationen aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien zu einem Erfahrungsaustausch zu Fragen der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz nach Niedersachsen eingeladen. Diese Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Niedersächsischen Justizministerium vorbereitet.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat die Delegationen begrüßt. Geleitet wurden die Fachgespräche vom Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Thomas Smollich und dem Geschäftsführer der IRZ, Dr. Stefan Hülshörster.
An den Gesprächen waren neben weiteren Beschäftigten des Justizministeriums auch der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und Präsident des Landesarbeitsgerichts, der Vorsitzende des Hauptrichterrats, die Präsidentinnen des Sozialgerichts und des Amtsgerichts Hannover sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig beteiligt.
Von ukrainischer Seite nahmen neben dem Stellvertretenden Justizminister, Banchuk Vertreter und Vertreterinnen des Obersten Gerichts, der Hohen Richterqualifkationskommission und des Hohen Justizrates teil, von moldauischer Seite neben der Stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Parlaments der Interimspräsident des Obersten Justizrates, die Präsidentin des Obersten Rates der Staatsanwaltschaft und eine Vertreterin des Justizministeriums und von georgischer Seite neben einem Richter des Obersten Gerichts zudem der Präsident der georgischen Anwaltskammer und der Direktor der Nationalen Richterschule.
Die Zusammensetzung der Delegation bot eine Gewähr für einen intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch, im Rahmen dessen die Gäste auch den jeweiligen Stand ihrer Reformen insbesondere im Hinblick auf die Bemühungen zur Vorbereitung auf einen EU-Beitritt dargestellt haben.
Fachgespräche mit der Co-Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Benjamin Strasser, MdB im Bundesjustizministerium in Berlin rundeten den Aufenthalt ab.
Vom 16. bis 22. Juli 2023 fand beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz das XVI. deutsch-ukrainische verwaltungsprozessrechtliche Kolloquium statt. Dieses jährliche Treffen zwischen deutschen und ukrainischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wird seit 2005 von der IRZ organisiert und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit und den Austausch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts zu fördern.
Bereits seit den 1990er Jahren hat die IRZ die Ukraine sowohl beim Aufbau einer ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch bei der Erarbeitung des Entwurfs des Verwaltungsverfahrensgesetzes beraten und arbeitet in diesem Bereich sehr intensiv und effektiv mit der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen.
Nach einer pandemie- und kriegsbedingten Pause von 2020 bis 2022 konnte das Kolloquium in diesem Jahr wieder erfolgreich durchgeführt werden. Das Kolloquium bot eine ideale Plattform für den fachlichen Austausch, vertiefte Diskussionen und praktische Einblicke in die Arbeit der deutschen Kolleginnen und Kollegen unter anderem durch die Teilnahme an den Sitzungen. Drei Richterinnen und Richter des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts der Ukraine nahmen an dem einwöchigen Treffen teil. Am ersten Tag des Kolloquiums wurden die Gäste herzlich durch Herrn Prof. Dr. Lars Brocker, Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, sowie Herrn Dr. Stefan Hülshörster, Geschäftsführer der IRZ, begrüßt.
Ein Höhepunkt des Kolloquiums war der Besuch des Landtags Rheinland-Pfalz in Mainz am 19. Juli. Dort wurden die ukrainischen Gäste vom Landtagspräsidenten Hendrik Hering gemeinsam mit der Direktorin Ursula Molka im Deutschhaus empfangen. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, an einer Plenarsitzung des Landtags von der Besuchertribüne aus teilzunehmen, um einen Einblick in die parlamentarische Arbeit in Deutschland zu erhalten.
Das XVI. deutsch-ukrainische verwaltungsprozessrechtliche Kolloquium war zweifellos ein großer Erfolg und trug dazu bei, die langjährige Zusammenarbeit mit der Ukraine auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts weiter zu stärken.
Für eine Delegation aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien führte die IRZ eine Studienreise zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung in NRW und Berlin durch. Im Rahmen des vielseitigen Programms empfing auch der Rechtausschuss des Deutschen Bundestages die Gäste.
Die Europäische Union verlieh 2022 der Ukraine und der Republik Moldau den EU-Beitrittskandidatenstatus und stellte Georgien die EU-Beitrittsperspektive in Aussicht. Der Deutsche Bundestag stellte daher der IRZ zusätzliche Mittel für die Zusammenarbeit mit diesen drei Partnerstaaten bereit. Da die Empfehlungen der EU-Kommission für notwendige rechtliche Reformen für alle drei Staaten insbesondere die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität hervorheben, realisierte die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Studienreise mit einem entsprechenden fachlichen Schwerpunkt.
Die Teilnehmenden waren Vertreterinnen und Vertreter verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen aus der Ukraine, Moldau und Georgien, die mit der Prävention sowie der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen betraut sind.
In Nordrhein-Westfalen empfing der Landesjustizminister Dr. Benjamin Limbach die Delegation. Es folgten Termine beim Landeskriminalamt und bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf. Die Gäste besuchten außerdem die Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaften Wuppertal und Bochum und vertieften im Rahmen von Fachgesprächen Fragen der Vermögensabschöpfung und organisierter Kriminalität. Anlässlich eines Treffens mit der Europäischen Staatsanwaltschaft diskutierten sie zudem das Thema „Ermittlungen in Betrugsfällen und Steuerhinterziehung zu Lasten des Europäischen Haushalts der Europäischen Union“.
Anschließend reiste die Delegation nach Berlin, wo sie vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfangen wurde. Dr. Günter Krings, MdB, leitete die Diskussion, in der die Teilnehmenden die bisherigen Fortschritte sowie die größten Herausforderungen der Korruptionsbekämpfung in der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien erläuterten. Abgerundet wurde die Studienreise mit Fachgesprächen beim Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Hier stand das Thema „Maßnahmen der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ im Fokus.
Um den Austausch der drei Partnerstaaten im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses weiter zu fördern, ist im August 2023 eine ähnliche Studienreise zu dem Thema „Unabhängigkeit der Justiz“ nach Niedersachsen und Berlin mit Teilnehmenden aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien geplant.