Neues Arbeitsprogramm für die deutsch-ukrainische rechtliche Zusammenarbeit unterzeichnet

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley (rechts) mit ihrem ukrainischen Amtskollegen Dr. Pavlo Petrenko
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley (rechts) mit ihrem ukrainischen Amtskollegen Dr. Pavlo Petrenko
Ukraine

Am 22. Februar 2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, den ukrainischen Justizminister Dr. Pavlo Petrenko zu einem Gespräch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin empfangen.

Im Rahmen dieses Gesprächs, an dem auch der Vizepräsident des Kuratoriums der IRZ und Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange sowie Vizeminister Petuchov teilgenommen haben, unterzeichneten Ministerin Barley und Minister Petrenko ein erneuertes Arbeitsprogramm für die Zusammenarbeit zwischen beiden Ministerien bis Ende 2021, das von der IRZ umgesetzt und mit Leben erfüllt werden wird.

Das Arbeitsprogramm basiert auf einer Gemeinsamen Erklärung zur rechtlichen Zusammenarbeit beider Länder vom 13. März 2017 und wird diese Gemeinsame Erklärung mit konkreten Maßnahmen ausfüllen.
Schwerpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien werden bis zum Jahr 2021 die Korruptionsbekämpfung und Korruptionsvorbeugung, das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das Anwaltsrecht, das Registerrecht, das Strafvollzugsrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht sowie insbesondere auch das Verwaltungsverfahrensrecht sein.

Die IRZ berät die Ukraine seit etlichen Jahren bei der Ausarbeitung eines Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, der nach langen Vorarbeiten Ende Dezember 2018 der Verhovna Rada vorgelegt werden konnte. Darüber hinaus sollen Themenbereiche wie das Petitionsrecht, das Informationsfreiheitsrecht, das Datenschutzrecht und das Recht von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Rahmen des Kooperationsabkommens behandelt werden.

Delegation des ukrainischen Revisionsverwaltungsgerichts zu Gast beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (Mitte) und Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts Mykhailo Smokovych (links daneben)
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (Mitte) und Präsident des Revisionsverwaltungsgerichts Mykhailo Smokovych (links daneben)
Ukraine

Eine Delegation des ukrainischen Revisionsverwaltungsgerichts im Obersten Gericht war am 5. und 6. Dezember 2018 zu Gast beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dessen Präsident, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, begrüßte den ukrainischen Amtskollegen Mykhailo Smokovych und acht weitere Richterinnen und Richter des Revisionsverwaltungsgerichts zum Auftakt der Fachgespräche, die die Gäste aus Kiew im Laufe zweier Arbeitstage mit dem Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ingo Kraft und dem Richter am Bundesverwaltungsgericht Martin Steinkühler führten.

Themen des fachlichen Austausches der deutschen und ukrainischen Verwaltungsrichterkollegen waren Aufgabe und Funktionsweise eines Revisionsgerichts, das dort geltende Verfahrensrecht sowie eine funktionsgerechte und effektive Fallbearbeitung. Auch die Rolle und Bedeutung des Bundesverwaltungsgerichts als erstinstanzliches Gericht z.B. bei großen öffentlichen Infrastruktur-Planverfahren wurde erörtert.

Zuvor war die ukrainische Delegation bereits zwei Tage zu Gesprächen in Mainz mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz, Dr. Bettina Freimund-Holler, und deren, Vize Dr. Christof Berthold. Dort nahmen die ukrainischen Gäste auch an zwei Verhandlungen des Verwaltungsgerichts teil. Zuvor hatten auch der Präsident und die Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Dr. Lars Brocker und Dagmar Wünsch, sowie der Geschäftsführer der IRZ, Dr. Stefan Hülshörster, die Delegation begrüßt und den fachlichen Teil des Aufenthalts eingeführt.

Mit ihrer bereits seit dem Jahr 2005 bestehenden eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Ukraine auf diesem für die rechtsstaatliche Entwicklung besonders wichtigen Gerichtszweig einer der Vorreiter unter den osteuropäischen Staaten. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bildet daher auch einen Schwerpunkt in der Zusammenarbeit der IRZ mit ihren ukrainischen Partnern.

Die IRZ berät die Ukraine daneben seit einigen Jahren bei der Ausarbeitung eines - lange erwarteten - Verwaltungsverfahrensgesetzes, das bisher noch nicht verabschiedet werden konnte. In einer vom ukrainischen Justizministerium wiederbelebten Arbeitsgruppe wird nun unter Mitwirkung der IRZ der Entwurf wieder beraten und hoffentlich bald in der Verhovna Rada verabschiedet.

Präsidentin des ukrainischen Obersten Gerichts zu Fachgesprächen in Karlsruhe

Präsidentin des Bundesgerichtshofes Bettina Limperg, Präsidentin des Obersten Gerichts Valentyna Danishevska, Hauptgeschäftsführerin der IRZ Veronika Keller-Engels (vorne v.l.n.r.)
Präsidentin des Bundesgerichtshofes Bettina Limperg, Präsidentin des Obersten Gerichts Valentyna Danishevska, Hauptgeschäftsführerin der IRZ Veronika Keller-Engels (vorne v.l.n.r.)
Ukraine

Am 7. August 2018 führte eine Delegation des ukrainischen Obersten Gerichts mit dessen Präsidentin, Valentyna Danishevska, auf Einladung der IRZ Fachgespräche beim Bundesgerichtshof und beim Oberlandesgericht in Karlsruhe. Im Bundesgerichtshof wurde Frau Danishevska von ihrer Kollegin Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes, empfangen.

An den Fachgesprächen, die die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zum Schwerpunkt hatten, nahmen zudem Dr. Eva Menges, Richterin am Bundesgerichtshof vom XI. Zivilsenat, und Dr. Ute Hohoff, Richterin am Bundesgerichtshof vom 1. Strafsenat, teil. Im Rahmen dieses Treffens schilderte Präsidentin Danishevska auch eindrücklich die derzeitige Justizreform in der Ukraine, so vor allem den Neuaufbau des Obersten Gerichts und die Stärkung der Richterschaft durch das neue Gesetz „Über den Höchsten Rat der Rechtsprechung“.

Am Nachmittag empfing der Präsident des Oberlandesgerichts, Alexander Riedel, die ukrainischen Gäste im Oberlandesgericht in Karlsruhe. An den Gesprächen nahmen außerdem teil:

  • Helmut Perron, Vizepräsident des Oberlandesgerichts,
  • Dr. Jens Martin Zeppernick, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und
  • Dr. Julia Kürz, Richterin am Oberlandesgericht.

Themen dieser Gespräche waren die richterliche Unabhängigkeit, Aufgaben des Präsidiums sowie die Geschäftsverteilung und das damit verbundene Justizgrundrecht des gesetzlichen Richters.

Die Bedeutung des Arbeitsbesuches der Präsidentin des im Dezember letzten Jahres neu gegründeten Obersten Gerichts in Karlsruhe zeigte sich auch an der Teilnahme des Botschafters der Ukraine, Dr. Andrij Melnyk, sowie des Generalkonsuls der Ukraine in München, Yurii Yarmilko.

Zum Hintergrund: Die Neustrukturierung und Neugründung des Obersten Gerichts erfolgte gemäß des im Juni 2016 verabschiedeten neuen Gerichtsverfassungsgesetzes, demzufolge die Obersten Fachgerichte (Oberstes Verwaltungsgericht, Oberstes Wirtschaftsgericht, Oberstes Fachgericht für Zivil- und Strafsachen) abgeschafft und jeweils als Kassationsgerichte beim neu eingerichteten Obersten Gericht installiert wurden. In der ersten und zweiten Instanz bleiben die Verwaltungsgerichte und Wirtschaftsgerichte erhalten. Im Übrigen wurde die in der Ukraine bereits seit 2005 bestehende eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die ebenfalls vom Juni 2016 datierende Verfassungsänderung nun auch in der Verfassung verankert.

Für die 120 Richterstellen (je 20 pro Kassationsgericht) des neuen Obersten Gerichts mussten sich die Bewerberinnen und Bewerber einem strengen Auswahlverfahren unterziehen, das eine hohe Qualifikation und Integrität der Richterinnen und Richter gewährleisten sollte. Nach der „Revolution der Würde“ auf dem „Maidan“ soll auf diese Weise auch das Vertrauen der ukrainischen Bevölkerung in die Justiz verbessert werden. Es wurde daher auch der „Gesellschaftliche Integritätsrat“ als Element der Zivilgesellschaft in das Auswahlverfahren einbezogen, der zu einigen der Kandidaten ein negatives Votum abgegeben hatte.

Am 11. November 2017 wurden schließlich 114 Richterinnen und Richter vereidigt. Das neue Gericht, das nun nicht mehr „Oberstes Gericht der Ukraine“, sondern nur noch „Oberstes Gericht“ heißt, wurde am 15. Dezember 2017 eröffnet.