Wirtschaftsmediation als Alternative zu Gerichtsverfahren zwischen Unternehmen

Während der Veranstaltung
Während der Veranstaltung
Serbien

Bereits seit acht Jahren veranstalten die deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die deutsch-serbische Wirtschaftskammer (AHK) und die IRZ jährlich eine Veranstaltung zur alternativen Streitbeilegung in Belgrad. Nachdem bislang Themen der Schiedsgerichtsbarkeit behandelt wurden, stand nun erstmals das Thema Mediation im Mittelpunkt.

Dementsprechend lautete der Titel des diesjährigen Praxisseminars am 14. Dezember 2021 „Wirtschaftsmediation als Alternative zu Gerichtsverfahren zwischen Unternehmen?“. Die Veranstaltung fand aufgrund der COVID-19-Pandemie im Online-Format statt, sodass auch Interessierte aus den Nachbarstaaten Serbiens von dem Praxisseminar profitieren konnten. Die rund 30 Teilnehmenden kamen aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen,
  • Juristinnen und Juristen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht sowie
  • Mediatorinnen und Mediatoren.

Kosta Jović, zuständig für die Rechtsberatung bei der AHK Serbien, Viktor von Essen, stellvertretender Generalsekretär bei der DIS, und Dr. Stefan Pürner, zuständiger Projektbereichsleiter der IRZ, führten die Teilnehmenden in die Veranstaltung ein. Und auch die Leiterin der Wirtschaftsabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad, Anne-Kristin Piplica, sprach Grußworte. Alle betonten besonders die Relevanz der Mediation in grenzüberschreitenden, wirtschaftsrechtlichen Fällen und die somit entstehende Entlastung der Justiz. Aber auch Fragen der sprachlichen Terminologie wurden bei dieser zweisprachigen Veranstaltung zu Beginn thematisiert.

Jelena Bajić Urošević und Stefan Milojević stellten die Vorgehensweisen und rechtlichen Grundlagen der Mediation in Serbien mit besonderem Schwerpunkt der Wirtschaftsmediation vor. Beide sind am Nationalen Zentrum für Mediation (Nacionalni centar za posredovanje u rešavanju sporova) tätig und verfügen über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Mediation und der Mediationsausbildung. Sie führten aus, dass Serbien schon seit 2014 ein Mediationsgesetz besitze, das kürzlich geändert worden sei. Innerhalb der Anwaltschaft gebe es erhebliche Widerstände gegen dieses Gesetz. Anders als in Deutschland stellten Abschlussvereinbarungen zu einem Mediationsverfahren in Serbien vollstreckbare Titel dar. 

Viktor von Essen beleuchtete die Wirtschaftsmediation in Deutschland am Beispiel einer Mediation nach der Mediationsordnung der DIS, sodass anschließend eine Diskussion vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation in beiden nationalen Rechte möglich war.

In der Diskussionsrunde bestand beim Publikum auch Interesse daran, Wege zu finden, Mediation als alternative Streitbeilegung attraktiver und in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft zu gestalten.