Regionale Verfassungsgerichtskonferenz zum Schutz des Rechts auf Familienleben
- Details
- Veröffentlicht: Donnerstag, 21. Oktober 2021

Am 8. Oktober 2021 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht der Republik Serbien eine regionale Konferenz der Verfassungsgerichte zum Thema „Schutz des Rechts auf Achtung des Familienlebens in der verfassungsgerichtlichen Praxis“. Die Konferenz, die mit Projektmitteln des Auswärtigen Amts ermöglicht wurde, findet seit vielen Jahren unter Beteiligung der Verfassungsgerichte aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien statt. Die Bedeutung, die der Konferenz seitens der beteiligten Verfassungsgerichte beigemessen wird, ist unter anderem daran ersichtlich, dass primär die Verfassungsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten deren Rechtsprechung vorstellten:
- Mato Tadić, Präsident des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina
- sc. Kata Senjak, Präsidentin des Verfassungsgerichts der Föderation Bosnien und Herzegowina
- Irena Mojović, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts der Republika Srpska
- sc. Miroslav Šeparović, Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien
- Budimir Šćepanović, Präsident des Verfassungsgerichts von Montenegro
- Dobrila Kacarska, Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Nordmazedonien
- Snežana Marković, Präsidentin des Verfassungsgerichts von Serbien
- Prof. Dr Špelca Mežnar, Richterin des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien
Die deutsche Perspektive steuerte der IRZ-Experte Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a. D. bei, der die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorstellte.
Die Grußworte zu dieser Veranstaltung sprach die Ständige Vertreterin des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Serbien, Dorothea Gieselmann. Sie hob hervor, dass mit der bereits seit Jahren bestehenden Veranstaltungsreihe ein wichtiges Forum für die fachliche Zusammenarbeit geschaffen worden sei. Sie fügte hinzu, dass die Konferenz ein rechtspolitisch, verfassungs- und menschenrechtlich hochaktuelles Thema behandle, das aufgrund der Änderung gesellschaftlicher Vorstellungen und Fortschritte in der Biomedizin in Deutschland, der EU und in der Region kontrovers diskutiert werde.
Dieser Konferenz kommt aufgrund der herausragenden Stellung der Verfassungsgerichte für die Rechtsordnung ihres jeweiligen Landes eine besondere Bedeutung zu. Denn deren Entscheidungen tragen zur Durchsetzung eines europäischen Standards der Menschenrechte, zu einer Rechtsvereinheitlichung sowie zur Entlastung des EGMR in großem Maße bei. Die Referentinnen und Referenten wiesen im Verlauf der Veranstaltung u.a. darauf hin, dass die beteiligten Verfassungsgerichte die Prüfungsschritte des Straßburger EGMR bereits anwenden.
Die praktische Bedeutung des Themas zeigte sich anhand verschiedener Entscheidungen, mit denen die Verfassungswidrigkeit staatlicher Maßnahmen aber auch von Rechtsvorschriften festgestellt wurde. Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Thema wurde unter dem Stichwort „Verfassungsgerichte als negative oder auch als positive Gesetzgeber“ auch die Frage des Verhältnisses von Verfassungsgericht und Parlament intensiv diskutiert.
Um die Nachhaltigkeit der Konferenz zu unterstützen und deren Themen einem möglichst großen Fachpublikum zur Verfügung zu stellen, wird die IRZ die Referate im von ihr herausgegebenen „Jahrbuch für Verfassungsrecht“ veröffentlichen.