Herbstschule zum Thema Medienrecht im Januar nachgeholt
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- Veröffentlicht: Montag, 08. Februar 2021
Im Rahmen des Projekts „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“, das vom Auswärtigen Amt finanziert wird, fand in der Zeit vom 25. bis 29. Januar 2021 die letzte von insgesamt vier jeweils einwöchigen Herbstschulen statt.
An der Veranstaltung zum Thema Medienrecht, die kurzfristig auf Januar 2021 verschoben werden musste, nahmen 45 Studierende der vier armenischen Partnerhochschulen des Projekts teil. Diese sind:
- die Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan,
- die French University in Armenia,
- die Armenian-Russian University und
- die American University.
Diese Veranstaltung fand wie die vorangegangenen im Hybrid-Format statt, d. h. die Teilnehmenden in Armenien trafen sich in einem Veranstaltungsraum, während sich die beiden deutschen Experten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der IRZ online zuschalteten.
Der Ständige Vertreter des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Armenien, Klaus Wendelberger, eröffnete auch diese letzte Veranstaltung aus der Reihe der Herbstschulen. Er hob die Rolle der Medien als „vierte Gewalt“ hervor und betonte die komplexen und gleichzeitig wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Weitere Grußworte sprachen IRZ-Projektbereichsleiter Frank Hupfeld und Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan.
Im Anschluss referierte Anahit Manasyan, Dozentin am Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan und Prodekanin der Justizakademie Armeniens zum Thema „Grundprobleme des Medienrechts in der Republik Armenien“.
So wie auch an den vorhergehenden drei Herbstschulen standen an den ersten drei Tagen der Veranstaltungswoche Vorträge und Diskussionsrunden auf dem Programm. Nach der Theorie folgte an den beiden letzten Tagen der Praxisteil, in dem die Studierenden Fälle in Gruppen bearbeiteten. Die Studierenden beteiligten sich dabei lebhaft an den Diskussionen und arbeiteten engagiert mit.
Als Referenten von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung teil:
- Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur., Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR (Institute of European Media Law) und Stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland
- Rechtsanwalt Tobias Sommer, LL.M, Kanzlei Sommer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht
Themen der Herbstschule waren:
- Einführung in das Medienrecht:
- Bezüge zum Europa- und Verfassungsrecht
- Das duale Rundfunksystem in Deutschland
- Medienakteure: ihre Zulassung, Finanzierung und Beaufsichtigung
- Jugendmedienschutz
- Fake News und Desinformation als Rechtsproblem
- Vielfaltssicherung im Medienbereich
- Das Private Presse- und Medienrecht, Medienrecht im System des Rechts am geistigen Eigentum
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Rechtsschutz gegenüber den Medien (Zensurverbot; Ansprüche bei Verletzung von Schutzrechten und Persönlichkeitsrechten; Verfahren bei Streitigkeiten)
- Recht der Wort- und Bildberichterstattung; Einführung zum Urheberrecht (Bedeutung des Urheberrechts; Geschützte Werke; Urhebervertragsrecht; Leistungsschutzrechte (Schutzdauer)
Im Rahmen des Projekts hatten vorher drei weitere Herbstschulen zu folgenden Themen stattgefunden: - Menschenrechte, 9. bis 13. November 2020
- Europarecht: 16. bis 20. November 2020
- Verfassungsrecht: 23. bis 27. November 2020
Das Projekt verlief insgesamt sehr erfolgreich und stieß auf großes Interesse bei den Studierenden. Das ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Ereignisse in Armenien.
Über das Projekt
Das Projekt „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“ wurde im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert. Es richtete sich an Jurastudierende, denen als juristischer Nachwuchs eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zukommt, weil sie die Zukunft Armeniens im Justizbereich maßgeblich mitgestalten werden. Während der vier je einwöchigen Herbstschulen wurden junge Menschen für die Grundsatz-Rechtsgebiete Menschenrechte, Verfassungs-, Europa- und Medienrecht sensibilisiert. In Diskussionsrunden und Workshops ging es dabei um die Grundlagen der genannten Rechtsbereiche und deren Anwendung auf die armenische Rechtslage.