Herbstschule zum Thema Medienrecht im Januar nachgeholt

Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, IRZ-Projektkoordinatorin Nelly Tumasyan sowie Anahit Manasyan, Dozentin der Staatlichen Universität Eriwan und Prodekanin der Justizakademie (v.l.n.r. am Rednertisch)
Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, IRZ-Projektkoordinatorin Nelly Tumasyan sowie Anahit Manasyan, Dozentin der Staatlichen Universität Eriwan und Prodekanin der Justizakademie (v.l.n.r. am Rednertisch)
Armenien

Im Rahmen des Projekts „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“, das vom Auswärtigen Amt finanziert wird, fand in der Zeit vom 25. bis 29. Januar 2021 die letzte von insgesamt vier jeweils einwöchigen Herbstschulen statt.

An der Veranstaltung zum Thema Medienrecht, die kurzfristig auf Januar 2021 verschoben werden musste, nahmen 45 Studierende der vier armenischen Partnerhochschulen des Projekts teil. Diese sind:

  • die Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan,
  • die French University in Armenia,
  • die Armenian-Russian University und
  • die American University.

Diese Veranstaltung fand wie die vorangegangenen im Hybrid-Format statt, d. h. die Teilnehmenden in Armenien trafen sich in einem Veranstaltungsraum, während sich die beiden deutschen Experten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der IRZ online zuschalteten.

Der Ständige Vertreter des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Armenien, Klaus Wendelberger, eröffnete auch diese letzte Veranstaltung aus der Reihe der Herbstschulen. Er hob die Rolle der Medien als „vierte Gewalt“ hervor und betonte die komplexen und gleichzeitig wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Weitere Grußworte sprachen IRZ-Projektbereichsleiter Frank Hupfeld und Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan.

Im Anschluss referierte Anahit Manasyan, Dozentin am Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan und Prodekanin der Justizakademie Armeniens zum Thema „Grundprobleme des Medienrechts in der Republik Armenien“.

So wie auch an den vorhergehenden drei Herbstschulen standen an den ersten drei Tagen der Veranstaltungswoche Vorträge und Diskussionsrunden auf dem Programm. Nach der Theorie folgte an den beiden letzten Tagen der Praxisteil, in dem die Studierenden Fälle in Gruppen bearbeiteten. Die Studierenden beteiligten sich dabei lebhaft an den Diskussionen und arbeiteten engagiert mit.

Als Referenten von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung teil:

  • Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur., Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR (Institute of European Media Law) und Stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland
  • Rechtsanwalt Tobias Sommer, LL.M, Kanzlei Sommer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht

Themen der Herbstschule waren:

  • Einführung in das Medienrecht:
    • Bezüge zum Europa- und Verfassungsrecht
    • Das duale Rundfunksystem in Deutschland
    • Medienakteure: ihre Zulassung, Finanzierung und Beaufsichtigung
    • Jugendmedienschutz
    • Fake News und Desinformation als Rechtsproblem
    • Vielfaltssicherung im Medienbereich
  • Das Private Presse- und Medienrecht, Medienrecht im System des Rechts am geistigen Eigentum
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Rechtsschutz gegenüber den Medien (Zensurverbot; Ansprüche bei Verletzung von Schutzrechten und Persönlichkeitsrechten; Verfahren bei Streitigkeiten)
  • Recht der Wort- und Bildberichterstattung; Einführung zum Urheberrecht (Bedeutung des Urheberrechts; Geschützte Werke; Urhebervertragsrecht; Leistungsschutzrechte (Schutzdauer)
    Im Rahmen des Projekts hatten vorher drei weitere Herbstschulen zu folgenden Themen stattgefunden:
  • Menschenrechte, 9. bis 13. November 2020 
  • Europarecht: 16. bis 20. November 2020
  • Verfassungsrecht: 23. bis 27. November 2020

Das Projekt verlief insgesamt sehr erfolgreich und stieß auf großes Interesse bei den Studierenden. Das ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Ereignisse in Armenien.

Über das Projekt

Das Projekt „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“ wurde im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert. Es richtete sich an Jurastudierende, denen als juristischer Nachwuchs eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zukommt, weil sie die Zukunft Armeniens im Justizbereich maßgeblich mitgestalten werden. Während der vier je einwöchigen Herbstschulen wurden junge Menschen für die Grundsatz-Rechtsgebiete Menschenrechte, Verfassungs-, Europa- und Medienrecht sensibilisiert. In Diskussionsrunden und Workshops ging es dabei um die Grundlagen der genannten Rechtsbereiche und deren Anwendung auf die armenische Rechtslage.

Gefördert durch:
Auswärtiges Amt

Herbstschule für den juristischen Nachwuchs zum Thema Menschenrechte

Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, Prof. Gagik Ghazinyan (Mitte), während seines Vortrags. Prodekanin Prof. Anna Margaryan (links), Dozentin Sose Barseghyan (rechts), links neben ihr Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien
Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, Prof. Gagik Ghazinyan (Mitte), während seines Vortrags. Prodekanin Prof. Anna Margaryan (links), Dozentin Sose Barseghyan (rechts), links neben ihr Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien
Armenien

Im Rahmen des Projekts „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“, das vom Auswärtigen Amt finanziert wird, fand in der Zeit vom 9. bis 13. November 2020 die erste von insgesamt vier jeweils einwöchigen Herbstschulen statt.

An der Veranstaltung zum Thema Menschenrechte nahmen 32 Studierende der vier armenischen Partnerhochschulen des Projekts teil. Diese sind:

  • die Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan,
  • die French University in Armenia,
  • die Armenian-Russian University und
  • die American University.

Die Veranstaltung fand im Hybrid-Format statt, d. h., die Teilnehmenden in Armenien trafen sich in einem Veranstaltungsraum, während sich die deutschen Expertinnen und Experten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der IRZ online zuschalteten.

Der Ständige Vertreter des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Armenien, Klaus Wendelberger, eröffnete die Veranstaltungsreihe. Weitere Grußworte sprachen Frank Hupfeld, IRZ-Projektbereichsleiter, und Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan. Sose Barseghyan, Dozentin am Lehrstuhl für Verfassungsrecht zum Schutz der Menschenrechte in Armenien der Staatlichen Universität Eriwan, stellte im Anschluss die aktuelle Situation in Armenien vor.

An den ersten drei Tagen der Veranstaltungswoche standen Vorträge und Diskussionsrunden auf dem Programm, während die Studierenden an den beiden letzten Tagen Fälle in Gruppen bearbeiteten.

Als Referentinnen und Referenten von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung teil:

  • Prof. Dr. Carmen Thiele, Europa-Universität Viadrina
  • Prof. Michaela Wittinger, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  • Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Experte in den Bereichen Verfassungsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Themen der ersten Herbstschule waren:

  • Einführung in den Menschenrechtsschutz
  • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Freiheit der Meinungsäußerung
  • Die EMRK: Entstehung, Inhalt, völkerrechtliche und innerstaatliche Bedeutung
  • Die Prüfung einer Konventionsverletzung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Schutzbereich, Eingriff, Schrankenregelung
  • Das Verbot der Diskriminierung (Art. 14 EMRK) und der allgemeine Gleichheitssatz des 12. Zusatzprotokolls
  • Beschwerden beim EGMR
  • Menschenrechte - Praktischer Teil aus der Sicht eines Rechtsanwalts
  • Wie verfasst man eine Beschwerde an EGMR

Die Studierenden nahmen sehr aktiv und engagiert an den Diskussionen und Gruppenarbeiten der Herbstschule teil. Die Veranstaltung war so erfolgreich, dass sich bereits währenddessen weitere Interessierte für die darauffolgende Kurse anmeldeten. Das ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklungen und Ereignisse in Armenien. Das Projekt wird mit drei weiteren Herbstschulen fortgesetzt:

  • Europarecht: 16. bis 20. November 2020
  • Verfassungsrecht: 23. bis 27. November 2020
  • Medienrecht: 25. bis 29. Januar 2021

Über das Projekt

Das Projekt „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“ wird im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert und richtet sich an Jurastudierende der oben genannten Partneruniversitäten des Projekts. Denn dem juristischen Nachwuchs kommt eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zu, da er die Zukunft Armeniens im Justizbereich maßgeblich mitgestalten wird. Während der vier je einwöchigen Herbstschulen werden junge Menschen für die Grundsatz-Rechtsgebiete Menschenrechte, Verfassungs-, Europa- und Medienrecht sensibilisiert. In Diskussionsrunden und Workshops geht es dabei um die Grundlagen der genannten Rechtsbereiche und deren Anwendung auf die armenische Rechtslage.

Gefördert durch:
Auswärtiges Amt

Abschluss des Pilotprojekts im Strafvollzug in Armenien

Artak Haratyunyan, Erster Stellv. Leiter des Strafvollzugsdepartments im Justizministerium; IRZ-Experte Thomas Müller; Arpine Sarsgyan, Leiterin der Abteilung für Strafvollzugspolitik im Justizministerium; IRZ-Experte Heinz Brüche; Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien (v.r.n.l.)
Artak Haratyunyan, Erster Stellv. Leiter des Strafvollzugsdepartments im Justizministerium; IRZ-Experte Thomas Müller; Arpine Sarsgyan, Leiterin der Abteilung für Strafvollzugspolitik im Justizministerium; IRZ-Experte Heinz Brüche; Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien (v.r.n.l.)
Armenien

Am 5. März 2020 fand in Eriwan die Abschlusskonferenz eines seit 2016 laufenden Pilotprojekts zum Strafvollzug statt. Die IRZ hatte das Projekt im Auftrag des Strafvollzugsdepartements im armenischen Justizministerium umgesetzt. Es stand unter der Überschrift „Zu praktischen Fragen im Vollzug: Entwicklung von maßgeschneiderten Konzepten für die dringendsten Fragen an vier Justizvollzugsanstalten in Armenien“ und umfasste Workshops, Fachgespräche und Beratungen an den Justizvollzugsanstalten in Armavir, Abovyan, Artik und Sevan zur Einführung moderner Vollzugsplanungs- und Behandlungsmethoden. An der Konferenz nahmen rund vierzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vier Justizvollzugsanstalten teil sowie:

  • Artak Haratyunyan, Erster Stellvertretender Leiter des Strafvollzugsdepartment im Justizministerium,
  • Gohar Simonyan, Leiterin der Abteilung für Vorbeugung von Misshandlungen und Folter im Büro des Ombudsmanns, und
  • Gayane Hovakimyan, Stellvertretende Leiterin des Zentrums für juristische Ausbildung und Durchführung von Rehabilitationsprogrammen (SNCO).

Eröffnet wurde die Konferenz durch die Leiterin der Abteilung für Strafvollzugspolitik im armenischen Justizministerium, Arpine Sarsgyan, und Amalia Wuckert von der IRZ. Danach umriss der Stabschef des Strafvollzugsdepartements im Justizministerium, Ruben Darbinyan, die gegenwärtige Situation im armenischen Strafvollzug.

Die IRZ-Experten, Thomas Müller, Leitender Regierungsdirektor und Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe, sowie Heinz Brüche, Ausbildungsleiter im Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg, stellten das gesamte Projekt vor und berichteten über die geleistete Arbeit im Rahmen des Projekts. Im Anschluss präsentierten die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen die während der Workshops geleistete Arbeit und die Ergebnisse für die jeweiligen Justizvollzugsanstalten.

Dabei gingen sie auf folgende Fragenstellungen ein:

  • Wie hat die Anstalt bisher konkret von dem Projekt profitiert?
  • Welche Maßnahmen wurden in der Anstalt aufgrund des Projekts bisher umgesetzt?
  • Welche Maßnahmen sind für eine weitere Umsetzung geplant?
  • Welche Maßnahmen wären weiter wichtig, um die Zielsetzung der europäischen Vorgaben zu erreichen?
  • Welchen sächlichen und personellen Bedarf gibt es in der Anstalt zur Umsetzung dieser Maßnahmen?
  • Welche weiteren Bedarfe werden gesehen, auch im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern?

In ihren Referaten und Diskussionsbeiträgen hoben alle Beteiligten die enorme Bedeutung des Projekts für Armenien hervor. Die armenische Seite äußerte den Wunsch nach einer vertiefenden Fortbildung für Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Justizvollzugsanstalten zur Implementierung und Anwendung von standardisierten Diagnoseverfahren und Behandlungsmethoden. Außerdem wurde angeregt, dasselbe Projekt als Grundlagenschulung an vier weiteren Justizvollzugsanstalten durchzuführen.

Zum Hintergrund des Pilotprojekts

Während der Fachgespräche zur Etablierung einer deutsch-armenischen Gefängniskooperation im Juli 2016 in Eriwan war das umfangreiche Projekt für vier ausgewählte Justizvollzugsanstalten beschlossen worden. An diesen Gesprächen hatten neben der Projektbereichsleiterin der IRZ und einem deutschen Experten, der Leiter des Strafvollzugsdepartements im armenischen Justizministerium, der Leiter des Büros des Ombudsmanns sowie die beiden Leiter der Justizvollzugsanstalten Armavir und Abovyan teilgenommen.

Im Rahmen des Projekts wurden jeweils mehrere Workshops an den vier ausgewählten Justizvollzugsanstalten – Armavir, Abovyan, Artik und Sevan – durchgeführt. Dort identifizierten die Projektbeteiligten außerdem in Fachgesprächen und Beratungen Schwachstellen und entwickelten gemeinsame Strategien.

Die Themenschwerpunkte der Workshops waren:

  • Rehabilitation und Wiedereingliederung der Inhaftierten
  • Risikomanagement und Beurteilungsmethoden
  • Betreuungs- und Therapieangebote in den Justizvollzugsanstalten
  • Umstrukturierung der Quarantänestationen in Zugangsabteilungen zur Durchführung der Diagnostik von kriminogenen Faktoren und Erstellung einer Vollzugsplanung
  • Einführung von Behandlungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kriminalprognose
  • Managementstrukturen in Gefängnissen und Delegation von Verantwortung
  • Schaffung von Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten für Gefangene
Im Auftrag der IRZ leiteten die deutschen Experten Thomas Müller und Heinz Brüche die Workshops, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Justizvollzugsanstalten Vorschläge für deren Verbesserung erarbeiteten, die durch die Empfehlungen der IRZ-Experten ergänzt wurden.