Herbstschule für den juristischen Nachwuchs zum Thema Menschenrechte

Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, Prof. Gagik Ghazinyan (Mitte), während seines Vortrags. Prodekanin Prof. Anna Margaryan (links), Dozentin Sose Barseghyan (rechts), links neben ihr Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien
Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan, Prof. Gagik Ghazinyan (Mitte), während seines Vortrags. Prodekanin Prof. Anna Margaryan (links), Dozentin Sose Barseghyan (rechts), links neben ihr Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien
Armenien

Im Rahmen des Projekts „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“, das vom Auswärtigen Amt finanziert wird, fand in der Zeit vom 9. bis 13. November 2020 die erste von insgesamt vier jeweils einwöchigen Herbstschulen statt.

An der Veranstaltung zum Thema Menschenrechte nahmen 32 Studierende der vier armenischen Partnerhochschulen des Projekts teil. Diese sind:

  • die Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan,
  • die French University in Armenia,
  • die Armenian-Russian University und
  • die American University.

Die Veranstaltung fand im Hybrid-Format statt, d. h., die Teilnehmenden in Armenien trafen sich in einem Veranstaltungsraum, während sich die deutschen Expertinnen und Experten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der IRZ online zuschalteten.

Der Ständige Vertreter des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Armenien, Klaus Wendelberger, eröffnete die Veranstaltungsreihe. Weitere Grußworte sprachen Frank Hupfeld, IRZ-Projektbereichsleiter, und Prof. Gagik Ghazinyan, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan. Sose Barseghyan, Dozentin am Lehrstuhl für Verfassungsrecht zum Schutz der Menschenrechte in Armenien der Staatlichen Universität Eriwan, stellte im Anschluss die aktuelle Situation in Armenien vor.

An den ersten drei Tagen der Veranstaltungswoche standen Vorträge und Diskussionsrunden auf dem Programm, während die Studierenden an den beiden letzten Tagen Fälle in Gruppen bearbeiteten.

Als Referentinnen und Referenten von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung teil:

  • Prof. Dr. Carmen Thiele, Europa-Universität Viadrina
  • Prof. Michaela Wittinger, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  • Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Experte in den Bereichen Verfassungsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Themen der ersten Herbstschule waren:

  • Einführung in den Menschenrechtsschutz
  • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Freiheit der Meinungsäußerung
  • Die EMRK: Entstehung, Inhalt, völkerrechtliche und innerstaatliche Bedeutung
  • Die Prüfung einer Konventionsverletzung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Schutzbereich, Eingriff, Schrankenregelung
  • Das Verbot der Diskriminierung (Art. 14 EMRK) und der allgemeine Gleichheitssatz des 12. Zusatzprotokolls
  • Beschwerden beim EGMR
  • Menschenrechte - Praktischer Teil aus der Sicht eines Rechtsanwalts
  • Wie verfasst man eine Beschwerde an EGMR

Die Studierenden nahmen sehr aktiv und engagiert an den Diskussionen und Gruppenarbeiten der Herbstschule teil. Die Veranstaltung war so erfolgreich, dass sich bereits währenddessen weitere Interessierte für die darauffolgende Kurse anmeldeten. Das ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklungen und Ereignisse in Armenien. Das Projekt wird mit drei weiteren Herbstschulen fortgesetzt:

  • Europarecht: 16. bis 20. November 2020
  • Verfassungsrecht: 23. bis 27. November 2020
  • Medienrecht: 25. bis 29. Januar 2021

Über das Projekt

Das Projekt „Förderung des juristischen Nachwuchses in Armenien 2020“ wird im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert und richtet sich an Jurastudierende der oben genannten Partneruniversitäten des Projekts. Denn dem juristischen Nachwuchs kommt eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zu, da er die Zukunft Armeniens im Justizbereich maßgeblich mitgestalten wird. Während der vier je einwöchigen Herbstschulen werden junge Menschen für die Grundsatz-Rechtsgebiete Menschenrechte, Verfassungs-, Europa- und Medienrecht sensibilisiert. In Diskussionsrunden und Workshops geht es dabei um die Grundlagen der genannten Rechtsbereiche und deren Anwendung auf die armenische Rechtslage.

Gefördert durch:
Auswärtiges Amt

Abschluss des Pilotprojekts im Strafvollzug in Armenien

Artak Haratyunyan, Erster Stellv. Leiter des Strafvollzugsdepartments im Justizministerium; IRZ-Experte Thomas Müller; Arpine Sarsgyan, Leiterin der Abteilung für Strafvollzugspolitik im Justizministerium; IRZ-Experte Heinz Brüche; Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien (v.r.n.l.)
Artak Haratyunyan, Erster Stellv. Leiter des Strafvollzugsdepartments im Justizministerium; IRZ-Experte Thomas Müller; Arpine Sarsgyan, Leiterin der Abteilung für Strafvollzugspolitik im Justizministerium; IRZ-Experte Heinz Brüche; Nelly Tumasyan, IRZ-Projektkoordinatorin in Armenien (v.r.n.l.)
Armenien

Am 5. März 2020 fand in Eriwan die Abschlusskonferenz eines seit 2016 laufenden Pilotprojekts zum Strafvollzug statt. Die IRZ hatte das Projekt im Auftrag des Strafvollzugsdepartements im armenischen Justizministerium umgesetzt. Es stand unter der Überschrift „Zu praktischen Fragen im Vollzug: Entwicklung von maßgeschneiderten Konzepten für die dringendsten Fragen an vier Justizvollzugsanstalten in Armenien“ und umfasste Workshops, Fachgespräche und Beratungen an den Justizvollzugsanstalten in Armavir, Abovyan, Artik und Sevan zur Einführung moderner Vollzugsplanungs- und Behandlungsmethoden. An der Konferenz nahmen rund vierzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vier Justizvollzugsanstalten teil sowie:

  • Artak Haratyunyan, Erster Stellvertretender Leiter des Strafvollzugsdepartment im Justizministerium,
  • Gohar Simonyan, Leiterin der Abteilung für Vorbeugung von Misshandlungen und Folter im Büro des Ombudsmanns, und
  • Gayane Hovakimyan, Stellvertretende Leiterin des Zentrums für juristische Ausbildung und Durchführung von Rehabilitationsprogrammen (SNCO).

Eröffnet wurde die Konferenz durch die Leiterin der Abteilung für Strafvollzugspolitik im armenischen Justizministerium, Arpine Sarsgyan, und Amalia Wuckert von der IRZ. Danach umriss der Stabschef des Strafvollzugsdepartements im Justizministerium, Ruben Darbinyan, die gegenwärtige Situation im armenischen Strafvollzug.

Die IRZ-Experten, Thomas Müller, Leitender Regierungsdirektor und Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe, sowie Heinz Brüche, Ausbildungsleiter im Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg, stellten das gesamte Projekt vor und berichteten über die geleistete Arbeit im Rahmen des Projekts. Im Anschluss präsentierten die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen die während der Workshops geleistete Arbeit und die Ergebnisse für die jeweiligen Justizvollzugsanstalten.

Dabei gingen sie auf folgende Fragenstellungen ein:

  • Wie hat die Anstalt bisher konkret von dem Projekt profitiert?
  • Welche Maßnahmen wurden in der Anstalt aufgrund des Projekts bisher umgesetzt?
  • Welche Maßnahmen sind für eine weitere Umsetzung geplant?
  • Welche Maßnahmen wären weiter wichtig, um die Zielsetzung der europäischen Vorgaben zu erreichen?
  • Welchen sächlichen und personellen Bedarf gibt es in der Anstalt zur Umsetzung dieser Maßnahmen?
  • Welche weiteren Bedarfe werden gesehen, auch im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern?

In ihren Referaten und Diskussionsbeiträgen hoben alle Beteiligten die enorme Bedeutung des Projekts für Armenien hervor. Die armenische Seite äußerte den Wunsch nach einer vertiefenden Fortbildung für Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Justizvollzugsanstalten zur Implementierung und Anwendung von standardisierten Diagnoseverfahren und Behandlungsmethoden. Außerdem wurde angeregt, dasselbe Projekt als Grundlagenschulung an vier weiteren Justizvollzugsanstalten durchzuführen.

Zum Hintergrund des Pilotprojekts

Während der Fachgespräche zur Etablierung einer deutsch-armenischen Gefängniskooperation im Juli 2016 in Eriwan war das umfangreiche Projekt für vier ausgewählte Justizvollzugsanstalten beschlossen worden. An diesen Gesprächen hatten neben der Projektbereichsleiterin der IRZ und einem deutschen Experten, der Leiter des Strafvollzugsdepartements im armenischen Justizministerium, der Leiter des Büros des Ombudsmanns sowie die beiden Leiter der Justizvollzugsanstalten Armavir und Abovyan teilgenommen.

Im Rahmen des Projekts wurden jeweils mehrere Workshops an den vier ausgewählten Justizvollzugsanstalten – Armavir, Abovyan, Artik und Sevan – durchgeführt. Dort identifizierten die Projektbeteiligten außerdem in Fachgesprächen und Beratungen Schwachstellen und entwickelten gemeinsame Strategien.

Die Themenschwerpunkte der Workshops waren:

  • Rehabilitation und Wiedereingliederung der Inhaftierten
  • Risikomanagement und Beurteilungsmethoden
  • Betreuungs- und Therapieangebote in den Justizvollzugsanstalten
  • Umstrukturierung der Quarantänestationen in Zugangsabteilungen zur Durchführung der Diagnostik von kriminogenen Faktoren und Erstellung einer Vollzugsplanung
  • Einführung von Behandlungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kriminalprognose
  • Managementstrukturen in Gefängnissen und Delegation von Verantwortung
  • Schaffung von Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten für Gefangene
Im Auftrag der IRZ leiteten die deutschen Experten Thomas Müller und Heinz Brüche die Workshops, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Justizvollzugsanstalten Vorschläge für deren Verbesserung erarbeiteten, die durch die Empfehlungen der IRZ-Experten ergänzt wurden.

Abschlusskonferenz des Projekts „@MediaSocieties – Armenia 2019“

Frank Hupfeld, Projektbereichsleiter der IRZ, bei seinen Grußworten zur Eröffnung der Konferenz
Frank Hupfeld, Projektbereichsleiter der IRZ, bei seinen Grußworten zur Eröffnung der Konferenz
Armenien

Am 9. Dezember 2019 wurde das Projekt „@MediaSocieties – Armenia 2019“ mit einer Konferenz in Eriwan abgeschlossen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung präsentierten und diskutierten die Ergebnisse des Projekts, das durch das Auswärtige Amt im Rahmen des „Ausbaus der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ gefördert wurde. Aktuelle Fachvorträge vervollständigten das Konferenzprogramm.

Nachdem der zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Frank Hupfeld, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßt hatte, sprachen auch Jakob Ziegler aus der Presseabteilung der deutschen Botschaft und Boris Navasardyan, der Präsident des Yerevan Press Club (YPC), Grußworte. Thomas Wierny, der das gesamte Projekt als Gutachter und Experte im Bereich Medien- und Presserecht begleitet hatte, übernahm die Moderation der Konferenz und stellte die ursprüngliche Konzeption und den Ablauf des Projekts vor.

Die folgenden Expertinnen und Experten hielten Vorträge und standen zu anschließenden Frage- und Diskussionsrunden zur Verfügung:

  • Ara Ghazaryan, Rechtsanwalt bei Arniconsult: Aktuelle Entwicklungen der Medienpolitik in Armenien
  • Tobias Brings-Wiesen, Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln: Aktivitäten sozialer Netzwerke zur Vermeidung von Regulierung
  • Boris Navasardyan, Präsident des YPC: Der Kampf gegen „Hate Speech“ und der entsprechende armenische Gesetzentwurf
  • Nouneh Sarkissian, NGO „Media initiatives center“: Die Ergebnisse des Workshops I zum Thema „Online-Medien – Good Online Governance“
  • Christoph Bößmann, Consultant für Urheber- und Lizenzrecht: Analyse des im Workshop I erarbeiteten Positionspapiers
  • Aghavni Harutyunyan, Chefredakteurin von www.Globnews.am: Die Ergebnisse des Workshops II zum Thema „Transparenz der Medien“
  • Jan Christopher Kalbhenn, LL.M., Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht: Analyse des im Workshop II erarbeiteten Positionspapiers

An der Abschlusskonferenz nahmen rund 35 armenische und deutsche Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen der Medienlandschaft und Medienregulierung teil. Das gesamte Projekt stieß auf sehr großes Interesse, und die armenischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hoben mehrmals die Wichtigkeit der Veranstaltungen für Armenien hervor.

Hintergrundinformationen zum Projekt

Das Projekt „@MediaSocieties – Armenia 2019“ hatte zum Ziel, die Medienfreiheit und Medienvielfalt sowie den Meinungspluralismus in Armenien zu fördern und den journalistischen Beruf zu stärken. Das Projekt wurde im Rahmen der Förderung des Auswärtigen Amts zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert und richtete sich an Medienschaffende und am Medienmarkt Beteiligte sowie die entsprechenden Zweige der Wissenschaft in Armenien.

Zielgruppen:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Rundfunk und Presse
  • Bloggerinnen und Blogger
  • Online-Redakteurinnen und Online-Redakteure
  • Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft und Praxis

Partnerorganisation der IRZ in Armenien war dabei der Yerevan Press Club. Der YPC setzt sich für freie, unabhängige und qualifizierte Medien ein. Ziel ist es, die Demokratie und die Zivilgesellschaft in Armenien weiterzuentwickeln. Das Projekt wurde durch Thomas Wierny, Gutachter und Experte im Bereich Medien- und Presserecht, vorbereitet und begleitet.

Die Umsetzung des Projekts war für den Zeitraum von Mai bis Dezember 2019 angelegt. Zunächst fand eine Findungsmission in Armenien statt, um das Projekt zu planen und vorzubereiten. Die Auftaktkonferenz folgte im Juli in Eriwan. In mehreren aufeinanderfolgenden Workshops bearbeiteten die armenischen und deutschen Expertinnen und Experten in kollegialer Atmosphäre die Themen „Online-Medien – Good Online Governance“ und „Transparenz der Medien“. Die Ergebnisse dieser Workshops wurden in Positionspapieren zusammengefasst. Sie geben den Diskussionstand wieder und zeigen die Richtung auf, in die eine Neuregelung nach Ansicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehen sollte. Die Positionspapiere werden publiziert und einem größeren Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt (Download Positionspapier).

Gefördert durch:
Auswärtiges Amt