Die IRZ unterstützt Armenien bei der Umstellung des bestehenden Strafvollzug-Systems in ein Vollzugsplansystem und führt im Rahmen dieser Reformen bereits seit einigen Jahren Beratungen durch und schult das Personal an mehreren Justizvollzugsanstalten.
Nach dem neuen armenischen Strafvollzugsgesetz vom 1. September 2022 muss eine Kommission zur Bewertung der durchzuführenden Resozialisierungsarbeiten gebildet werden. Die Ergebnisse der Arbeit mit einem Gefangenen werden individuell bewertet, im Fall einer vorzeitigen oder bedingten Entlassung spricht die Kommission eine Empfehlung an das Gericht aus. Mitglieder der Kommission sind unter anderem Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Daher besteht eine akute Notwendigkeit das Fachpersonal, vor allem dieser beiden Berufe, weiter zu schulen, so dass ein individueller Vollzugsplan aufgestellt und eine fachgerechte Beurteilung und Empfehlung ausgesprochen werden kann. Daraus entstand die Idee für die Durchführung solcher Trainings.
Mit der aktuellen Maßnahmenreihe wendet sich die IRZ vor allem an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Psychologinnen und Psychologen, die am ersten Pilotprojekt zum Strafvollzug (2017-2020) teilgenommen haben.
In diesem Kontext führte die IRZ vom 4. bis 7. Mai 2023 das erste Training für die JVA-Fachdienste aus der Maßnahmenreihe „Maßnahmen zur Diagnostik und Prognosestellung sowie die Implementation von Behandlungsprogrammen im Trainingszentrum in Karbi“ durch.
Das Training haben der Stellvertretende Leiter des Strafvollzugsdepartments des Justizministeriums Armeniens Tadevos Nalbandyan, der Leiter des Bildungszentrums Zonik Margaryan sowie die für Armenien zuständige IRZ-Projektmanagerin, Amalia Wuckert eröffnet. Als IRZ-Expertin führte Betina Schilling, Oberpsychologierätin und Stellvertretende Leiterin Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg, das Training hauptsächlich durch. Thomas Müller, Leitender Regierungsdirektor und Anstaltsleiter der JVA Karlsruhe und Oberamtsrat Heiko Oberle, Verwaltungsleiter Justizvollzugsanstalt Mannheim haben sich am ersten Tag des Trainings als deutsche Experten beteiligt.
Folgenden Themen standen im Fokus der Veranstaltung:
Maßnahmen zur Diagnostik und Prognosestellung
Implementation von Behandlungsprogrammen für Sexual- und Gewaltstraftäter; Rolle der Fachdienste
Kriterien für vollzugsöffnende Maßnahmen und für Entlassungsvorbereitung
Kriterien für eine bedingte Entlassung
Neben der Vermittlung dieser Themen und den Diskussionen war das Ziel des Trainings die Erstellung eines Musters zum Verfassen von Stellungnahmen. Diese Ziele wurden alle erreicht. Das Interesse an den Themen der Veranstaltung und an der Diskussion war durchgehend sehr groß. Die vermittelten Inhalte zum Thema Vollzug, Prognose und Rückfälligkeit wurden in Gruppenarbeiten erfolgreich umgesetzt.
Die Reformbereitschaft ist vorhanden. Die Teilnehmenden waren sehr interessiert und aktiv, die Diskussionen sehr lebhaft.
Armenien vollzieht eine Umstrukturierung des Justizvollzugs in ein Vollzugsplansystem. Im Rahmen dieser Reformen führte die IRZ einen Workshop für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vanadzor durch. Themenschwerpunkte waren ganzheitliche Konzepte, individuelle Vollzugsplanung und die Einführung effizienter Verwaltungsstrukturen.
Zu den Teilnehmenden gehörten der Leiter der JVA Vanadzor und die Abteilungsleiterin für soziale und psychologische Arbeiten im Strafvollzugsdepartement der Republik Armenien, Tzovinar Tadevosyan sowie 23 Mitarbeitende, darunter Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Bedienstete der operativen Sicherheitsabteilung.
Begleitet wird das Projekt von dem IRZ-Experten Thomas Müller, Leitender Regierungsdirektor und Anstaltsleiter der JVA Karlsruhe, der – gemeinsam mit weiteren Kolleginnen und Kollegen – seit mehreren Jahren die Beratungen im Justizvollzug durchführt. So nahm an diesem Workshop auch Herr Heiko Oberle, Stellvertretender Leiter der JVA Mannheim, teil. Beide Experten führten die Schulung interaktiv direkt vor Ort durch.
Am ersten Arbeitstag besichtigten beide deutschen Experten die JVA Vanadzor, um den Workshop maßgeschneidert auf die Verhältnisse der JVA anzupassen.
Anschließend wurden am ersten Veranstaltungstag folgende Themen behandelt:
Zusammenfassung der Rechtslage und Umstrukturierung der Quarantänestation in ein Vollzugsplansystem (Diagnose mit Hinweis auf die geplante Arbeitsgruppe am Trainingszentrum, Behandlungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Regime)
Einführung von Behandlungsmaßnahmen (Vorstellung des Bausteinprogramms)
Schaffung von Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten für Inhaftierte
Managementstrukturen in Gefängnissen
Im Anschluss wurden Arbeitsgruppen gebildet und die folgenden Arbeitsaufträge formuliert:
Wie kann die Quarantänestation in eine Zugangsabteilung umgestaltet werden, bei der in einer Behandlungsuntersuchung die behandlungsbedürftigen Probleme festgestellt und in einer Konferenz individuelle Maßnahmen zur Resozialisierung festgelegt werden? Welche personelle und sächliche Ausstattung wäre dafür notwendig?
Wenn Sie die Gefangenen Ihrer Anstalt betrachten, wo liegen behandlungsbedürftige Probleme und welche Behandlungsansätze könnten bestehen, um diese Probleme zu lösen?
Welche Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten könnten in Ihrer Anstalt geschaffen werden? Welchen personellen und sachlichen Bedarf gäbe es dafür? Für welche Produkte bestünde ein Absatzmarkt? Stünden Räumlichkeiten zur Verfügung?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, durch strukturelle Veränderungen in der Anstalt Motivation und Anerkennung für das Personal zu verbessern? Was bräuchte es dafür?
Jeweils ein Vertreter der Arbeitsgruppe trug die Ergebnisse vor, die anschließend mit den Teilnehmenden und den deutschen Experten intensiv diskutiert wurden.
Zum Abschluss des Workshops wurden Arbeitsaufträge zur Erstellung konkreter Konzepte, ausgehend von den Ergebnissen der Arbeitsgruppen, formuliert, welche die Teilnehmenden bis zur Fortsetzung der Veranstaltung (voraussichtlich) im Frühjahr 2023 entwerfen sollen.
Die IRZ veranstaltete am 4. Oktober 2022 in Eriwan gemeinsam mit ihrem Juniorpartner, dem lettischen Justizministerium, ein Kick-off-Meeting zur Vorstellung des Twinning-Projekts "Fostering integrity and preventing corruption in the public sector in Armenia". Hauptbegünstigte des Projekts sind die Korruptionspräventionskommission und das Justizministerium der Republik Armenien.
Die Auftaktveranstaltung eröffneten der Leiter des Büros des stellvertretenden armenischen Premierministers, der stellvertretende Leiter der EU-Delegation in Armenien, der außerordentliche und bevollmächtigte deutsche Botschafter in Armenien, der stellvertretende Leiter der lettischen Botschaft in Georgien und Armenien sowie der stellvertretende Justizminister Armeniens.
Die Projektleiterinnen und Projektleiter aus Armenien, Deutschland und Lettland sowie die Expertinnen und Experten der armenischen, deutschen und lettischen Projektpartner stellten die Projektkomponenten vor: Um das Umfeld für die Korruptionsprävention in der Republik Armenien zu verbessern, zielt dieses Projekt auf die
Entwicklung von Programmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Korruption (Integrität) und der damit verbundenen institutionellen Kapazitäten und
Unterstützung bei deren Umsetzung.
Das Twinning-Projekt will die Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie vorantreiben, insbesondere durch den Ausbau der Überwachungskapazitäten der Abteilung für die Entwicklung und Überwachung der Korruptionsbekämpfungspolitik des armenischen Justizministeriums.
Diese Ziele werden in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptbegünstigten des Projekts, der 2020 gegründeten Korruptionspräventionskommission Armeniens verfolgt. Die Umsetzung weiß die volle Unterstützung des armenischen Justizministeriums und des armenischen Premierministers hinter sich.
Das Twinning-Projekt arbeitet eng mit anderen internationalen Akteuren in Armenien zusammen, wie dem Europarat, Transparency International und United States Agency for International Development.
Korruption bringt tiefgreifgreifende gesellschaftliche Probleme mit sich und ist damit eine ernsthafte Bedrohung für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Ungleichheiten werden verschärft, soziale Gerechtigkeit schwindet, eine verantwortungsvolle Staatsführung und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen werden systematisch untergraben. Korruption wirkt sich damit auch negativ auf den Wohlstand und das Wirtschaftswachstum eines jeden Landes aus, indem sie die Unternehmen verunsichert, das Investitionsniveau senkt und den fairen Wettbewerb behindert. Deshalb unterstreicht die EU die dringende Notwendigkeit Korruption global zu bekämpfen.
Mit diesem Twinning-Projekt leistet die IRZ einen entsprechenden Beitrag und unterstützt die laufenden Bemühungen der armenischen öffentlichen Einrichtungen, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung zur Verhinderung von Korruption und zur Stärkung der Integrität im Land.