Tunesien - Jahresbericht 2018

Eröffnung der Regionalkonferenz zur Unterstützung des Aufbaus des tunesischen Verfassungsgerichts: u. a. Taieb Rached (Mitte), Präsident der vorläufigen Kommission zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Gesetzentwürfen, und Carsten Meyer-Wiefhausen (rechts), Stellvertretender Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Tunis
Eröffnung der Regionalkonferenz zur Unterstützung des Aufbaus des tunesischen Verfassungsgerichts: u. a. Taieb Rached (Mitte), Präsident der vorläufigen Kommission zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Gesetzentwürfen, und Carsten Meyer-Wiefhausen (rechts), Stellvertretender Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Tunis

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Tunesien gilt als Ursprungsland des sogenannten Arabischen Frühlings. Trotz der starken Reformbestrebungen und der anfänglichen Euphorie kämpft das nordafrikanische Land immer noch mit politischen sowie wirtschaftlichen Problemen. So kam es Anfang des Jahres 2018 zu landesweiten Protesten und Ausschreitungen als Reaktion auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Landes. Tunesien versucht jedoch weiterhin, seine Politik zu reformieren und die Verwaltung zu dezentralisieren. Die im März 2018 durchgeführten Kommunalwahlen waren dabei ein weiterer Schritt im politischen Reformprozess.

Auch in rechtlichen Strukturen sind Änderungen zu verzeichnen. Der Oberste Justizrat, dessen Mitglieder im Oktober 2016 erstmalig gewählt wurden, ist das Selbstverwaltungsorgan der tunesischen Justiz. Eine baldige Ablösung der provisorischen Instanz zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzentwürfen durch ein ordentliches Verfassungsgericht ist bereits in Arbeit. Außerdem wurden unterschiedliche Kommissionen ins Leben gerufen, die als Kontrollgremien fungieren, wie z. B. eine Wahlkommission sowie eine Kommission für gute Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung. Trotz der schwierigen politischen Rahmenbedingungen treiben die tunesischen Behörden sowie die Zivilgesellschaft den rechtspolitischen Reformprozess stetig voran. Um die politische Krise zu überwinden, bildete Ministerpräsident Youssef Chahed erst im November 2018 das Kabinett um und ernannte auch einen neuen Justizminister. Im Rahmen der 2019 stattfindenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen könnten sich weitere Reformimpulse ergeben.

Konzeption

Bereits seit 2011 führt die IRZ im Rahmen der institutionellen Zuwendung bilaterale Projektaktivitäten zur Rechtsreform mit tunesischen Partnern durch. 2012 kam die Unterstützung des Auswärtigen Amts im Rahmen der Transformationspartnerschaften dazu. Mit einer Projektlaufzeit bis Ende 2019 setzt die IRZ seit Herbst 2017 im Rahmen des aktuellen Projekts auf der Basis der Transformationspartnerschaften Maßnahmen zur Unterstützung der Justizreform in Tunesien um. Zudem wurde die Implementierung des Arbeitsprogramms zu der gemeinsamen Absichtserklärung der rechtlichen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Justizministerium der Republik Tunesien für 2017 bis 2018 fortgesetzt.

Der im Oktober 2016 neu gewählte Oberste Justizrat soll nach drei Jahren intensiv und kontrovers geführter Diskussionen die Stellung der Justiz im tunesischen Staatsgefüge regeln und für ihre Unabhängigkeit sorgen. Seiner Gründung folgen nun gemäß der neuen Verfassung von 2014 die Gründung und der Aufbau des Verfassungsgerichts, das zusätzliche Sicherheit für die Rechtsstaatlichkeit sowie für die Freiheiten und Rechte der Bürgerinnen und Bürger schaffen soll. Derzeit erfolgt die Auswahl der Mitglieder des Gerichts. Von den insgesamt zwölf Mitgliedern des Verfassungsgerichts werden vier durch das tunesische Parlament bestimmt. Hier konnte das Parlament bislang jedoch nur bei der Wahl eines einzigen Kandidaten eine Einigung erzielen. So stehen im Zentrum der Beratungstätigkeit der IRZ vorrangig Fragen, die die Einrichtung der Institution als solche betreffen. Dies beinhaltet insbesondere die Verfahrens- und Geschäftsabläufe im Gericht, die Gerichtsverwaltung sowie die Fragen der Finanzierung.

Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit durchläuft weiterhin einen intensiven Reformprozess, der die Erarbeitung und Verabschiedung eines Verwaltungsgerichtsgesetzes zum Ziel hat. 2018 konnten erste Maßnahmen zur Reformierung durchgeführt werden, bis zur Finalisierung müssen jedoch noch einige Anstrengungen unternommen werden.

Die Reform des Strafvollzugs in Tunesien hat bislang seit 2011 in allen Reformplänen der tunesischen Regierung eine prioritäre Stellung eingenommen. Besonders die Zustände in tunesischen Haftanstalten bedürfen einer umfassenden Veränderung und Verbesserung.

Die Themen Resozialisierung und Vorbereitung auf die Entlassung der Inhaftierten wurden bislang nur am Rande behandelt und bilden nun die Schwerpunktthemen. Dafür wurde innerhalb der Strafvollzugsbehörde eine Resozialisierungskommission gebildet. Diese bringt alle Akteure, die mit der Resozialisierung von Inhaftierten betraut sind, zusammen, um den Strafvollzug nachhaltig zu reformieren und die Resozialisierung der Insassen in den Mittelpunkt zu rücken.

Insgesamt konnte die IRZ weiterhin durch Beratung und Wissensvermittlung intensiv am Stabilisierungsprozess in Tunesien mitwirken.

Tätigkeitsschwerpunkte 2018

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Studienreise von tunesischen Richterinnen und Richtern zum Thema Organisation eines Verfassungsgerichts (Gerichtsaufbau, Gerichtsverwaltung, Fallmanagement) nach Karlsruhe
  • Regionalkonferenz in Tunis mit Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern aus Jordanien, Marokko, Algerien und Deutschland zum fachlichen Austausch und zur Unterstützung des Aufbaus des tunesischen Verfassungsgerichts

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Erfahrungsaustausch zu ausgewählten Übereinkommen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht in Tunis
  • Studienreise einer Delegation der tunesischen Notarkammer zum Thema „Praktische Aspekte der Umsetzung des Apostille-Verfahrens sowie aktuelle Fragen des notariellen Berufsrechts“ nach Bonn
  • Studienreise einer Delegation der tunesischen Kartellbehörde zum Thema „Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes und des Kartellrechts in der deutschen Praxis“ in München

Rechtspflege

  • Seminar zum Thema „Verwaltung und Rolle des Justizministeriums und des Hohen Justizrats im Justizsystem Tunesiens“ in Tunis
  • Studienreise einer Delegation des Obersten Justizrats der Republik Tunesien zur Unabhängigkeit der Justiz nach Berlin

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Studienreise einer tunesischen Delegation zum Thema „Klassifizierung der Häftlinge“ sowie „Übergangsmanagement und Nachsorge im Strafvollzug“ nach Berlin
  • Seminar in Tunis zur internationalen Zusammenarbeit im Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung von Auslieferungsverfahren
  • Regionalkonferenz zum Thema „Deradikalisierung von Haftinsassen im Rahmen des Vollzugsplans“ in Tunis

Von der Europäischen Union finanziertes Projekt

EU-Twinning-Projekt: Renforcement des institutions de l’administration pénitentiaire

Am 26. September 2018 fand in einem feierlichen Rahmen die Abschlusskonferenz des EU-Twinning-Projekts zur Reform des Strafvollzugs in Tunis statt, das die IRZ als Juniorpartner und unter Federführung der französischen Organisation Justice Coopération Internationale (JCI) zwischen Oktober 2015 und September 2018 erfolgreich implementieren konnte. Hochrangige Gäste aus den Partnerländern sowie Vertreterinnen und Vertreter der begünstigten tunesischen Institutionen (Justizministerium, Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung, Nationale Hochschule für Strafvollzug und Resozialisierung) nahmen an der Veranstaltung teil.

Durch das Projekt, das ein Volumen von 1,8 Millionen Euro hatte, konnten folgende Ziele erreicht werden:

  • Stärkung der institutionellen Kapazitäten der Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung durch die Ausbildung der Strafvollzugsbeamtinnen und Strafvollzugsbeamten;
  • Unterstützung der Reform der Nationalen Hochschule für Strafvollzug und Resozialisierung durch die Entwicklung eines neuen Trainings- und Ausbildungsprogramms;
  • Etablierung eines nationalen Bewährungshilfesystems durch die Entwicklung eines neuen Handbuchs sowie Ausbildung neuer Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer.

Die Umsetzung der Projektziele erfolgte im Rahmen regelmäßiger Seminare, Studienreisen und Schulungen in enger Zusammenarbeit des Expertenteams mit den jeweiligen tunesischen Projektpartnern. Zudem erarbeiteten die Fachexpertinnen und Fachexperten aus Frankreich, Deutschland und Spanien gemeinsam mit den tunesischen Partnern vor Ort Empfehlungen für die Verbesserung der Ausbildung der tunesischen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten.

Da das Thema der Reform des Strafvollzugs in Tunesien immer stärker in den Fokus rückt, besteht auch weiterhin ein großer Bedarf an Beratungen auf diesem Gebiet.

Ausblick

Die neuesten Ereignisse in Tunesien verdeutlichen, dass das Land weiterhin Unterstützung bei seinem Demokratisierungs- und Reformierungsprozess benötigt. Somit plant auch die IRZ ihr Engagement in den oben genannten Themenfeldern 2019 fortzusetzen und zu intensivieren. Diese sind allesamt von großer Aktualität und bedürfen nachhaltiger Zusammenarbeit. Hinsichtlich der Verfassungsgerichtsbarkeit sollen nach der Identifizierung der Richterinnen und Richter vor allem Fragen im Hinblick auf Aufbau und Organisation des Verfassungsgerichts in den Fokus rücken. Ebenso wird die Kooperation mit der Strafvollzugsbehörde fortgeführt und die Resozialisierungskommission weiter beraten. Ein neues Arbeitsprogramm zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Justizministerium der Republik Tunesien ist auch für die Jahre 2019 bis 2020 in Vorbereitung.