Vorstellung der zweiten Ausgabe des juristischen Fachmagazins „Kitabat“

Die interessierte Leserschaft macht sich mit der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „Kitabat“ vertraut.
Die interessierte Leserschaft macht sich mit der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „Kitabat“ vertraut.
Tunesien

Am 31. Mai 2023 wurde die zweite Ausgabe der Fachzeitschrift „Kitabat“ feierlich in Tunis vorgestellt. Das Magazin, dessen Titel mit „Schriften“ übersetzt werden kann, war wie bereits die erste Ausgabe in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Université de Tunis El Manar erstellt worden. Das Ziel des Magazins ist es den wissenschaftlichen Dialog zwischen Tunesien und Deutschland sowie zwischen weiteren europäischen und afrikanischen Ländern zu fördern. Die Zeitschrift möchte daher interessierten Juristen und Juristinnen als Plattform für einen Austausch zu aktuellen Rechtsthemen dienen. 

Die Beiträge in der aktuellen Ausgabe stammen aus Tunesien, Frankreich und Deutschland. Das Magazin wird zweisprachig auf Französisch und Arabisch veröffentlicht. Darüber hinaus wird allen Artikeln auch ein deutschsprachiges Resümee vorausgestellt. Insgesamt enthält die aktuelle Ausgabe elf Artikel zu den unterschiedlichsten Themen und gewährt den Lesern und Leserinnen unter anderem Einblicke in eine juristische Betrachtung von Themen wie illegaler Migration, alternativen Strafen, Kinderechten, Arzthaftungen oder der voranschreitenden Digitalisierung. Auf insgesamt über 600 Seiten kann sich die interessierte Leserschaft über juristische Neuigkeiten aus anderen Ländern informieren und Anregungen für künftige Arbeiten gewinnen.

Die Fachzeitschrift soll den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Tunesien und Deutschland nachhaltig fördern und vertiefen. Für die Zukunft sind weitere regelmäßige Veröffentlichungen geplant.

Fortbildung zum Thema „alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“

EU-Strafrecht Experte Pascal Décarpes im Gespräch mit Teilnehmenden der Schulung zu alternativen Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft.
EU-Strafrecht Experte Pascal Décarpes im Gespräch mit Teilnehmenden der Schulung zu alternativen Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft.
Tunesien

Der Dialog zum Thema „Strafpolitik“ stand im Fokus einer Fortbildung, welche die IRZ am 29. und 30. Mai 2023 zum Thema „alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“ im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt finanzierten Projektes zur Modernisierung der Justiz in Tunesien veranstaltete. Ziel der Veranstaltung war die Förderung des Austauschs von tunesischen, deutschen und europäischen Erfahrungen, Modellen und Perspektiven im Bereich der präventiven Kriminalpolitik.

Als Experten nahmen Herr Ulrich Bremer, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Köln sowie Herr Pascal Décarpes, EU-Strafrechtsexperte im Bereich der präventiven Strafpolitik, teil. Während Herr Bremer vor allem sein Wissen über das deutsche Straf- und Sanktionssystem an die Teilnehmenden weitergab, trug Herr Décarpes durch seine Vorträge über die Prävention von Straftaten zum Erfolg der Veranstaltung bei.

Während des Seminars wurden unter anderem die folgenden Themenbereiche behandelt und lebhaft diskutiert:

  • Präventive Kriminalpolitik
  • Aussetzung von Haftstrafen
  • Organisation der Bewährungshilfe in Deutschland und Europa
  • Kriminalpolitik und Sanktionensysteme in Deutschland und Tunesien
  • Untersuchungshaft und mögliche Alternativen
  • Alternativen zu Haftstrafen und Strafaufschub
  • Möglichkeiten und Risiken von elektronischen Fußfesseln

Auf Grund einer massiven Überbelegung der Haftanstalten besteht in Tunesien ein großer Bedarf an möglichen Alternativen zu herkömmlichen Haftstrafen sowie der Prävention von Straftaten. Die durchgeführte Veranstaltung schließt direkt an diesen Bedarf an, indem es darauf abzielt, das Bewusstsein für alternative Strafen sowie für die Bedeutung einer präventiven Kriminalpolitik zu steigern. Der Fokus liegt dabei auf der notwendigen Wissensvermittlung zur effektiven Implementierung von Alternativen Strafen.

4. Beratungsseminar zur Wiedereinführung eines Fachabschlusses für Legistik

Teilnehmende des abschließenden Seminars zur Ausarbeitung eines neuen Studiengangs für Legistik am 31. Mai und 1. Juni 2023 in Tunis.
Teilnehmende des abschließenden Seminars zur Ausarbeitung eines neuen Studiengangs für Legistik am 31. Mai und 1. Juni 2023 in Tunis.
Tunesien

Ein neuer Studiengang soll durch die Ausbildung von Fachpersonal einen Beitrag zur Verbesserung der Gesetzesqualität und somit auch zur Modernisierung der Justiz in Tunesien leisten.

Im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt finanzierten Projekts zur Modernisierung der Justiz in Tunesien in den Bereichen des Strafrechts und der Gesetzgebungstechnik unterstützt die IRZ die juristische Fakultät der El Manar Universität in Tunis bei der Ausarbeitung eines neuen Studienganges für Legistik. Am 31. Mai und 1. Juni 2023 fand die vierte und letzte Beratungssitzung zur Wiedereinführung des Studiengangs in Tunis statt. Der Abschlussveranstaltung waren Treffen im November und Dezember 2022 sowie im Februar 2023 vorausgegangen.

Am abschließenden Seminar nahmen als deutsche Experten Herr Prof. Dr. Hans Hofmann, Humboldt Universität zu Berlin und Herr Prof. Dr. Klaus Meßerschmidt, Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg teil. Als tunesischer Experte referierte Herr Kheireddine Bun Sultan, ehemaliger Leiter der Gesetzgebungsabteilung der tunesischen Regierung.

An der Veranstaltungsserie wirkten rund 30 Dozentinnen und Dozenten von verschiedenen Universitäten aus Tunis mit. Die Struktur und die Methodik des neuen Studiengangs wurden parallel zu den Beratungsseminaren von den tunesischen Projektpartnern ausgearbeitet.  Das Curriculum ist fertig gestellt, so dass der neue Studiengang an der El Manar Universität in Tunis zeitnah starten kann. Auch die Dozentinnen und Dozenten, die den Studiengang unterrichten werden, sind bereits ausgewählt. Gleichzeitig ist eine parallele Einführung des Studiengangs an der Virtuellen Universität in Tunis (l’Université Virtuelle de Tunis), die als Fernuniversität vom Bildungsministerium vor einigen Jahren eingerichtet wurde, vorgesehen, um berufstätigen Interessierten eine Fortbildung im Bereich der Gesetzgebung zu ermöglichen.