Teilnehmende des abschließenden Seminars zur Ausarbeitung eines neuen Studiengangs für Legistik am 31. Mai und 1. Juni 2023 in Tunis. Tunesien
Ein neuer Studiengang soll durch die Ausbildung von Fachpersonal einen Beitrag zur Verbesserung der Gesetzesqualität und somit auch zur Modernisierung der Justiz in Tunesien leisten.
Im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt finanzierten Projekts zur Modernisierung der Justiz in Tunesien in den Bereichen des Strafrechts und der Gesetzgebungstechnik unterstützt die IRZ die juristische Fakultät der El Manar Universität in Tunis bei der Ausarbeitung eines neuen Studienganges für Legistik. Am 31. Mai und 1. Juni 2023 fand die vierte und letzte Beratungssitzung zur Wiedereinführung des Studiengangs in Tunis statt. Der Abschlussveranstaltung waren Treffen im November und Dezember 2022 sowie im Februar 2023 vorausgegangen.
Am abschließenden Seminar nahmen als deutsche Experten Herr Prof. Dr. Hans Hofmann, Humboldt Universität zu Berlin und Herr Prof. Dr. Klaus Meßerschmidt, Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg teil. Als tunesischer Experte referierte Herr Kheireddine Bun Sultan, ehemaliger Leiter der Gesetzgebungsabteilung der tunesischen Regierung.
An der Veranstaltungsserie wirkten rund 30 Dozentinnen und Dozenten von verschiedenen Universitäten aus Tunis mit. Die Struktur und die Methodik des neuen Studiengangs wurden parallel zu den Beratungsseminaren von den tunesischen Projektpartnern ausgearbeitet. Das Curriculum ist fertig gestellt, so dass der neue Studiengang an der El Manar Universität in Tunis zeitnah starten kann. Auch die Dozentinnen und Dozenten, die den Studiengang unterrichten werden, sind bereits ausgewählt. Gleichzeitig ist eine parallele Einführung des Studiengangs an der Virtuellen Universität in Tunis (l’Université Virtuelle de Tunis), die als Fernuniversität vom Bildungsministerium vor einigen Jahren eingerichtet wurde, vorgesehen, um berufstätigen Interessierten eine Fortbildung im Bereich der Gesetzgebung zu ermöglichen.
Teilnehmende der Arbeitsgruppensitzung in Tunis. Tunesien
Im Rahmen des vom Auswärtigen Amt geförderten IRZ-Projekts zur Unterstützung der Modernisierung der Justiz in Tunesien im Bereich Strafrecht und Gesetzgebungstechnik wurden vier Arbeitsgruppen zur Behandlung der Themenbereiche eingerichtet. Am 8. und 9. Mai 2023 fanden in Tunis das erste Treffen des Steering Committee der Arbeitsgruppen sowie die ersten Arbeitsgruppentreffen statt.
Das Steering Committee wird die Ausarbeitung der Leitfäden in den verschiedenen Arbeitsgruppen begleiten und die Arbeitsabläufe unterstützend koordinieren.
Das Projekt begann im Jahr 2022 und wird gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der tunesischen Zivilgesellschaft durchgeführt.
Die vier Arbeitsgruppen sollen unter anderem Leitfäden und Handbücher bzw. Empfehlungen zu folgenden Themenschwerpunkten des Projekts erarbeiten:
Entwicklung einer präventiven Strafpolitik
Effizienzsteigerung im Strafverfahren
Kodifizierung und Standardisierung von Gesetzentwürfen
Konformität und Harmonisierung von Gesetzesentwürfen mit internationalen Abkommen / Prüfung von Gesetzesentwürfen
Ziel der ersten Treffen war es die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte und detaillierten Themenbereiche in den Arbeitsgruppen sowie einen zeitlichen und organisatorischen Ablaufplan zur Erstellung der Leitfäden und Handbücher gemeinsam festzulegen.
Mitglieder der Arbeitsgruppen sind Dozentinnen und Dozenten der juristischen Fakultät der Universität El Manar sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Richterinnen und Richter.
Als IRZ-Experte nahm Herr Pascal Décarpes, EU-Experte im Strafrecht, teil.
Die tunesische Seite zeigte sich sehr engagiert und interessiert an einem Austausch und an Reformen im Bereich Strafrecht und Gesetzgebungstechnik. Weitere Arbeitsgruppentreffen werden in den folgenden Wochen und Monaten stattfinden, um die Leitfäden und Handbücher bzw. Empfehlungen bis Ende 2023 ausarbeiten zu können.
Vier Panelisten und eine Panelistin sprechen über die Rolle des Grundbuchs zur Förderung von Investitionen in Tunesien. Tunesien
Am 30. Mai 2023 fand in Tunis eine eintägige Konferenz statt, die die Rolle des tunesischen Grundbuchs beim Immobilienerwerb thematisierte und von der IRZ gemeinsam mit der tunesischen Notarkammer organisiert wurde. Es kamen circa 100 Notarinnen und Notare sowie andere Rechtsanwendende zusammen, um verschiedene notarielle Aspekte zur Investitionsförderung im Bereich des Immobilienwesens zu diskutieren.
Das tunesische Grundbuch als Garant für Investitionen
Die Konferenz wurde vom tunesischen Minister für staatliches Vermögen, Mohamed Rekik eröffnet, der die zentrale Rolle von Immobilien bei der Investitionsförderung und damit einhergehend der Wichtigkeit des Grundbuchs erörterte. Nach der Begrüßung thematisierten die weiteren Beiträge die notarielle Beurkundung als Grundlage und Garant zur Förderung von Investitionen, die Immobiliengerichtsbarkeit und die Transaktionssicherheit. Am Nachmittag widmeten sich die Vorträge der Bekämpfung von Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb und verschiedener Besteuerungen, die Investitionen fördern können und sollen.
Neben den tunesischen Expertinnen und Experten Herrn Wadii Rhouma (Präsident des Grundbuchamts), Herrn Jaafer Rebaoui (Berater des Kassationsgerichts und Vizepräsident des Zentrums für Bodenrecht und Stadtplanung in Tunis), Herr Kamel ben Mansour (Notar), Herr Abdessalam Ben Hamouda (Tunesische Kommission für Finanzanalysen) und Frau Nour Alhouda Abid (Generaldirektion für Studien und Steuergesetzgebung) waren auch Frau Monika Thull (Notarassessorin) als Vertreterin der Bundesnotarkammer sowie Herr Harald Wilsch (Bezirksrevisor IV für Grundbuchsachen beim Amtsgericht München) für Einblicke in das deutsche Grundbuchwesen online zugeschaltet. Frau Thull sprach über die notarielle Beurkundung bei Immobilientransaktionen im deutschen System und Herr Wilsch über die Transaktionssicherheit für Immobilieninvestitionen im deutschen Grundbuchverfahren.
Die Entwicklung des Grundbuchs in Tunesien
Die Konferenz erfreute sich regen Besuchs und lebhafter Beteiligung. Besonders die Vorträge, die sich grundsätzlich mit der Thematik des Grundbuchs und Immobilien als Gegenstand von Investitionen auseinandersetzten, riefen lebhafte Diskussionen hervor, was den Bedarf für eine fortführende Auseinandersetzung im Rahmen von Tagungen oder Konferenzen unterstrich. Eine weitere Veranstaltung für die tunesische Richterschaft der Immobiliengerichte ist angedacht.