Konferenz zur Reform des Bankenrechts

Konferenz zur Reform des Bankenrechts in Tunis
Konferenz zur Reform des Bankenrechts in Tunis
Tunesien

Im November 2024 trat in Tunesien eine Reform des Bankenrechts in Kraft, welche die strafrechtliche Verantwortung bei der Nutzung ungedeckter Bankschecks, diese machen ca. 30% des Zahlungsverkehrs aus, entkriminalisiert und vermehrt alternative Sanktionierungen vorsieht. Infolgedessen führte die IRZ Mitte Dezember 2024 in Kooperation mit der tunesischen Rechtsanwaltskammer, der Notarkammer, und der juristischen Fakultät der Universität Tunis eine anlassbezogene Fachkonferenz durch.

Ungefähr 40 verschiedene Justizakteure aus der Richterschaft, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Notarinnen und Notare sowie Vertretende der Zentralbank, die mit der Umsetzung dieses Gesetzes betraut sind, nahmen an der Veranstaltung teil. Von deutscher Seite erläuterte Rechtsanwalt Guido Kutscher, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Grundlagen und Rechtsverhältnisse sowie Haftungsregelungen des Scheckrechts in Deutschland. Im Verlauf der zweitägigen Veranstaltung wurde die praktische Rechtsanwendung unter den verschiedenen Berufsgruppen intensiv und zum Teil auch kontrovers diskutiert. Durch die große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser Gesetzesänderung trug die Veranstaltung mit ihrem praxisorientierten Programm dazu bei, die Verständigung unter den verschiedenen Berufsgruppen bei der Umsetzung des Gesetzes zu fördern.