Jordanien - Jahresbericht 2016

Rundtischgespräch „Grundrechtsschutz durch Verfassungsgerichtsbarkeit“ in Amman: RiBVerfG Prof. Michael Eichberger; RiBVerfG Prof. Gabriele Britz; Dr. Taher Hikmat, Präsident des jordanischen Verfassungsgerichts; Prof. Reinhard Gaier, RiBVerfG i.R. (v.r.n.l.)
Rundtischgespräch „Grundrechtsschutz durch Verfassungsgerichtsbarkeit“ in Amman: RiBVerfG Prof. Michael Eichberger; RiBVerfG Prof. Gabriele Britz; Dr. Taher Hikmat, Präsident des jordanischen Verfassungsgerichts; Prof. Reinhard Gaier, RiBVerfG i.R. (v.r.n.l.)

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Das Haschemitische Königreich Jordanien steht trotz seiner relativen politischen und wirtschaftlichen Stabilität in der Region Mittelost vor immensen Herausforderungen. Besonders belastend sind die Folgen der Kriegsereignisse in den Nachbarländern Syrien und Irak. Durch die Unterbrechung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Handelspartnern in der Region (z.B. Irak und Ägypten) sowie durch die Anwesenheit von mehr als einer Million Flüchtlingen aus den Krisenregionen und angesichts der wachsenden Terrorismusgefahr auch in Jordanien selbst steht das Land unter einem hohen wirtschaftlichen wie sozialen Druck. Infolgedessen rückt in der jordanischen Öffentlichkeit das Sicherheitsdenken gegenüber der Gewährung von Freiheitsrechten immer deutlicher in den Vordergrund. Die Abwägung dieser Belange bedeutet nach wie vor eine außerordentlich große Herausforderung für den Rechtsstaat in Jordanien.

Die Ergebnisse der im September 2016 bei geringer Wahlbeteiligung durchgeführten Parlamentswahlen, die nach neuem Verhältniswahlrecht abgehalten und von internationalen Beobachtern mehrheitlich als transparent bezeichneten wurden, lassen auf eine Fortsetzung des begonnenen Reformweges hoffen, um weiter an einer Stärkung rechtsstaatlicher Prinzipien arbeiten zu können. Rechtsstaatlichkeit ist dabei einer von mehreren Faktoren zur Eindämmung von Flucht- und Migrationsursachen in der gesamten Region und verdient daher auch aus diesem Grund besondere Aufmerksamkeit.

Konzeption

Seit Aufnahme der Projektarbeit in Jordanien 2006 unterstützt die IRZ verschiedene Institutionen der jordanischen Justiz durch Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen für Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender. Außerdem fördert sie den gegenseitigen fachlichen Austausch durch Expertengespräche auf bilateraler und multilateraler Ebene.

Bereits seit Beginn der Projektarbeit der IRZ besteht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Judicial Institute of Jordan (Jordanische Justizakademie) im Rahmen von gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen für die Richterschaft aller Gerichtszweige unter anderem mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

Dabei ist die IRZ bestrebt, den Kreis ihrer Projektpartner in Jordanien stetig zu erweitern. Seit 2011 besteht eine sehr gute Kooperation mit der über das Innenressort bei der jordanischen Polizei angesiedelten Strafvollzugsbehörde. Durch ein von der IRZ federführend und mit großem Erfolg umgesetztes EU-Projekt zur Reform des Strafvollzugs in Jordanien (2012 bis 2014) wurde diese Zusammenarbeit besonders intensiviert. Die aktuelle Kooperation baut auf den aus diesem Projekt entstandenen weiterführenden Fragestellungen auf, um so einen möglichst nachhaltigen Ansatz zu gewährleisten. Damit soll ein Beitrag zur Lösung der bestehenden Probleme im Strafvollzug geleistet werden.

Seit 2013 besteht eine Kooperation mit dem erst im Jahr zuvor eingerichteten jordanischen Verfassungsgericht im Rahmen regelmäßiger Fachgespräche, um die Mechanismen zur Wahrung von Grundrechten stärker in den Fokus zu rücken. 2015 wurde die Zusammenarbeit mit dem Obersten Verwaltungsgericht Jordaniens aufgenommen, das erst im Oktober 2014 im Rahmen der Verwaltungsgerichtsreform eingerichtet worden war. Im Berichtsjahr hat auch das jordanische Kassationsgericht das Kooperationsangebot der IRZ angenommen, so dass bereits eine erste gemeinsame Veranstaltung in Amman durchgeführt werden konnte. Zudem ist Jordanien regelmäßig in multilaterale Veranstaltungen eingebunden. So nahmen auch in diesem Jahr wieder Repräsentanten des jordanischen Parlaments an der jährlich durch die IRZ und den Deutschen Bundestag ausgerichteten „Internationalen Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse“ teil.

Die Arbeit der IRZ wird neben den Zuwendungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auch durch Projektförderungen des Auswärtigen Amtes unterstützt.

Tätigkeitsschwerpunkte 2016

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Rundtischgespräch „Grundrechtsschutz durch Verfassungsgerichtsbarkeit“ in Amman (multilateraler Erfahrungsaustausch unter Beteiligung von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts und Verfassungsrechtlern aus Tunesien)
  • Teilnahme von Mitgliedern des Rechtsausschusses des jordanischen Parlaments an der V. Internationalen Konferenz der Parlamentarischen Rechtsausschüsse zum Thema „Politik, Wirtschaft und Menschenrechte“ in Berlin

Rechtspflege

  • Expertengespräche mit dem jordanischen Kassationsgericht zum Thema „Die Rolle der Wissenschaftlichen Mitarbeiter bei der Vorbereitung von Entscheidungen“ in Amman
  • Fachseminar zum Thema „Das Verhältnis von richterlicher Unabhängigkeit und Dienstaufsicht“ in Amman
  • Fachseminar zum Thema „Richterliche Unabhängigkeit und richterliches Ermessen“ in Amman
  • Öffentliches Recht Fachseminar zum Thema „Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: Prozessmaximen, Verfahrensstadien, Rechte der Parteien und Umgang der Gerichte mit den Parteien“ in Amman

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Workshop zum Thema „Überbelegung von Haftanstalten und Anwendung internationaler Strafvollzugsregeln“ in Amman
  • Workshop zum Thema „Vollzug, Resozialisierungsplan und erfolgreiche Wiedereingliederung von Strafgefangenen“ in Amman
  • Unterstützung eines Informationsbesuchs der jordanischen Strafvollzugsbehörde zum Thema „Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen und dynamische Sicherheitskonzepte im Justizvollzug“ in Bremen, Oldenburg, Hannover und Bonn (Maßnahme im Rahmen des TAIEX-Förderprogramms der Europäischen Kommission)
  • Unterstützung eines Informationsbesuchs der jordanischen Strafvollzugsbehörde zum Thema „Handhabung und Prävention von Sicherheitszwischenfällen im Justizvollzug“ in Bremen, Oldenburg und Bonn (Maßnahme im Rahmen des TAIEX-Förderprogramms der Europäischen Kommission)

Ausblick

Die Zusammenarbeit mit den zuvor genannten Projektpartnern Verfassungsgericht, Kassationsgericht, Strafvollzugsbehörde sowie der Justizakademie und dem Obersten Verwaltungsgericht soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Dabei sollen sich die Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen zur beruflichen Praxis nicht nur an die einzelnen Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktiker wenden, sondern verstärkt die im jeweiligen Bereich tätigen Multiplikatoren („train the trainer“) mit einbeziehen.

Die IRZ beabsichtigt, auch die Generalstaatsanwaltschaft Amman in die Projektarbeit einzubinden und die Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium, vor allem mit der Abteilung für internationale Zusammenarbeit, zu erneuern. Mit beiden Institutionen wurden im Berichtsjahr bereits erfolgreich entsprechende Kooperationsgespräche geführt.

Laden Sie hier den gesamten Jahresbericht der IRZ im PDF-Format herunter: Jahresbericht 2016.