Seminar zum Jugendstrafvollzug in Amman

Teilnehmende des Seminars zum Jugendstrafvollzug im November 2023.
Teilnehmende des Seminars zum Jugendstrafvollzug im November 2023.
Jordanien

Der Umgang mit minderjährigen Inhaftierten und der Aufbau eines effektiven Vollzugsplansystems waren die Themen eines Seminars, welches die IRZ gemeinsam mit der jordanischen Direktion für öffentliche Sicherheit am 6. November 2023 in Amman veranstaltete.  Das Bundesministerium der Justiz finanzierte die Veranstaltung im Rahmen der institutionellen Förderung.

Die jordanischen Experten referierten unter anderem über die Themen „Strafen im jordanischen Jugendstrafrecht“ sowie „Transfer von Personen aus dem Jugend- in den Erwachsenenvollzug“. In Jordanien gibt es spezielle Gerichte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für Jugendliche. Bei einer Bewährungsstrafe muss dem Gericht alle drei Monate ein Bericht vorgelegt werden. Ein besonderer Fokus liegt im jordanischen Jugendstrafrecht auf der Schlichtung zur Konfliktbeilegung. Auch auf diese Aspekte gingen die Referierenden ein. Das deutsche Expertenteam stellte die Jugendstrafen nach deutschem Jugendgerichtsgesetz vor und ging auf den Transfer von Personen aus dem Jugend- in den Erwachsenenvollzug in Deutschland ein. Die deutschen Referierenden stellten außerdem die Strukturierung und Erstellung eines Vollzugs- und Eingliederungsplans im Rahmen des Jugendstrafvollzugs sowie die Funktion der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe in Deutschland vor.

Die Teilnehmenden diskutierten den Umgang der Bewährungshilfe mit gewaltbereiten und/oder suchtkranken Jugendlichen sowie die Unterschiede, die sich aus der Altersgrenze des Jugendstrafvollzugs nach deutschem bzw. jordanischem Recht ergeben und tauschten sich zugleich über die Gemeinsamkeiten aus. Hierzu zählen der erzieherische Schwerpunkt und die Wichtigkeit der Reintegration in die Gesellschaft. Beide Aspekte haben sowohl im jordanischen als auch im deutschen Jugendstrafvollzug einen hohen Stellenwert.

Studienreise einer jordanischen Delegation nach Berlin zum Thema „Effizienzsteigerung im Strafverfahren“

Delegationsteilnehmende und Anstaltsleiterin Frau Anke Stein während des Besuchs bei der Justizvollzugsanstalt Moabit.
Delegationsteilnehmende und Anstaltsleiterin Frau Anke Stein während des Besuchs bei der Justizvollzugsanstalt Moabit.
Jordanien

Die Effizienzsteigerung im Strafverfahren stand im Fokus einer Studienreise, welche die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium und dem jordanischen Justizrat durchführte. Die Teilnehmenden gewannen dadurch einen vertieften Einblick in das deutsche Strafverfahren. Die Reise ist Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts „Förderung der Rechtssicherheit: Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien (2020-2023)“.

Die jordanische Delegation – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des jordanischen Justizministeriums, des Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit und geleitet durch Seine Exzellenz den Generalsekretär des jordanischen Justizministeriums Dr. Saad Al Louzi – reiste vom 18. bis 22. September 2023 nach Berlin und besuchte verschiedene deutsche Justizinstitutionen und Justizbehörden. Begrüßt wurde sie am Ankunftstag von einem Vertreter der jordanischen Botschaft in Berlin und der IRZ-Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler.

Im Bundesministerium der Justiz empfing Herr Unterabteilungsleiter Dr. Sebastian Jeckel die Delegation. Referentinnen des Referats RB2 für Strafverfahren gaben einen Einblick in aktuelle umfassende Reformprozesse der Strafjustiz insbesondere im Bereich der Digitalisierung.

Die Teilnehmenden besuchten auch das Amtsgericht Tiergarten und erhielten Informationen zu den Themen „Gerichtsaufbau“, „Verfahrensablauf“, „Spezialisierung der Strafrichter“ und tauschten sich über die gegenwärtigen Herausforderungen an Strafgerichten aus.

Ein Besuch der sozialen Dienste der Justiz der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz rundete das Programm ab. Hier stand der Austausch über die Gerichts- und Bewährungshilfe im Fokus. Das Thema der alternativen Strafen war für die jordanische Delegation von besonderem Interesse, da gegenwärtig auch in Jordanien Strafalternativen zur Entlastung der Gefängnisse verstärkt eingesetzt werden sollen. Ergänzend dazu gab der Besuch der Justizvollzugsanstalt Moabit einen Einblick in die Ausgestaltung der Untersuchungshaft und den Umgang mit Überbelastung. Zudem hatte die Delegation die Möglichkeit sich von den Gefängniszellen, dem Hof und den Gemeinschaftsräumen ein Bild zu machen.

Die Studienreise fand ihren Abschluss mit einem Fachgespräch über die Arbeitsweise und Aufgabenbereiche der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Die BRAK erläuterte in diesem Zusammenhang die Kompetenzen eines Straf- und Pflichtverteidigers.

Im Laufe des Jahres werden weitere zwei Maßnahmen an den behandelten Inhalten der Studienreise anknüpfen.

Die IRZ dankt den deutschen Institutionen und Behörden für den freundlichen und lehrreichen Empfang sowie den Delegationsteilnehmenden für den zielführenden Austausch und die erfolgreiche Zusammenarbeit und freut sich auf die weiteren Seminare.

Das Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen

Training of Trainers zum Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen mit den Teilnehmenden des Jordanischen Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit.
Training of Trainers zum Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen mit den Teilnehmenden des Jordanischen Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit.
Jordanien

Im Rahmen des Projekts „Effizienzsteigerung im Strafverfahren“, welches die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium und dem jordanischen Justizrat umsetzt, fand am 4. und 5. Juli 2023 das zweitägige Training of Trainers zum Thema „Das Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen“ in Amman statt. Das Seminar ist Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projektes „Förderung der Rechtssicherheit: Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien (2020-2023)“.

Jordanien verfolgt bis 2026 einen strategischen Plan der unter anderem ein transparentes und effizienteres Strafgerichtsverfahren zum Ziel hat. Herr Qais Al-Ghazawi, Richter am Gericht Zarqa, betonte daher in seiner Begrüßung das große Interesse der jordanischen Partner und die Wichtigkeit der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Der Fokus des zweitätigen Training of Trainers lag am ersten Tag auf den Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens in Menschenhandelsfällen. Richter Dr. Thaer Nassar, Staatsanwalt in Amman, gab einen Einblick in die Ausgestaltung und das Vorgehen des Ermittlungsverfahrens in Jordanien. Dabei ging er auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Gerichtspolizei und der Direktion für öffentliche Sicherheit besonders ein. Gunnar Schenk, Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts Berlin (LKA) und stellvertretender Leiter für die Bearbeitung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zum Nachteil Minderjähriger, gab einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens und das Vorgehen bei solchen Fällen. In seinem Vortrag stellte er deutsche Best-Practice-Modelle im Ermittlungsverfahren von Menschenhandelsfällen anhand von Fallbeispielen vor. Jordanien und Deutschland stehen vor ähnlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Der größte Unterschied jedoch liegt in der Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren, da die Ausgestaltung in Deutschland einen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft setzt, wobei die Polizei auf Verdacht hin die Kompetenz hat Ermittlungen zu beginnen. In Jordanien hingegen sieht die Strafprozessordnung keine Eigeninitiative bei Ermittlungen der Polizei vor, da diese Kompetenz bei der Staatsanwaltschaft liegt.

Der zweite Tag behandelte die Ausgestaltung und die Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren bei Korruption und Geldwäschefällen. Dr. Peter Schneiderhan, Rechtsanwalt und Oberstaatsanwalt a.D., gab einen Einblick in die staatsanwaltliche Praxis, Dr. Thaer Nassar ging anhand von aktuellen Fallbeispielen auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Strafverfolgung ein. So gelang ein gewinnbringender Austausch, da zielgerichtet von Erfahrungen über ähnliche Herausforderungen berichtet werden konnte.

An die Veranstaltung werden im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen anknüpfen, so beispielsweise eine Delegationsreise nach Berlin und ein weiterer Erfahrungsaustausch der an die Fragen und Herausforderungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Training of Trainers anknüpft.

Die IRZ dankt den Experten und Teilnehmenden des jordanischen Justizrats für den zielführenden Erfahrungsaustausch, die erfolgreiche Zusammenarbeit und freut sich auf die weiteren Seminare.