Online-Erfahrungsaustausch zum Vergaberecht

Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium fand am 22. Juni 2022 ein erster Online-Erfahrungsaustausch zum Thema Vergaberecht und der rechtmäßigen Erteilung öffentlicher Aufträge statt.

Seit 2019 arbeitet das jordanische Justizministerium an der Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Vergaberechts und meldete der IRZ zu dieser Thematik bereits im Jahr 2021 einen großen Beratungsbedarf.

Konkret ging es bei der Veranstaltung um die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen bezüglich vergaberechtlicher Vorgaben und der Erteilung öffentlicher Aufträge. Langfristig soll dies einen Beitrag zur Stärkung der Transparenz in den sozial-marktwirtschaftlichen Strukturen leisten.

Auf jordanischer Seite berichtete Frau Wafaa Sami Abu Zaid, Abteilungsleiterin für Vergaberecht im jordanischen Justizministerium, über die bestehenden Richtlinien und Prozesse im Vergaberecht. Zudem ging sie auf die bisherigen strukturellen Veränderungen, das Überwachungssystem und die sich stellenden Herausforderungen ein.

Im Auftrag der IRZ nahm ein Fachexperte zum Vergaberecht vom Oberlandesgericht Köln am Seminar teil und referierte über das Vergabeverfahren und die Erteilung öffentlicher Aufträge in Deutschland, die inhaltliche Gestaltung von Verträgen zwischen öffentlicher Hand und privatwirtschaftlichen Firmen und den Zusammenhang zwischen Vergaberecht und Wettbewerb.

In den Gesprächsrunden arbeiteten die Teilnehmenden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der deutschen und jordanischen Handhabung im Bereich Vergaberecht heraus unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des öffentliche Beschaffungswesens. Zudem diskutierten sie Aspekte der Erstellung der Rahmenverträge und den Umgang mit öffentlichen Ausschreibungen. Hier besteht Bedarf, die Verfahren in Jordanien grundlegend zu reformieren und transparenter zu gestalten. Anregungen und Empfehlungen über die Methoden zur Steuerung des Kaufprozesses rundeten den Vortrag des deutschen Experten ab.

Die rege Diskussion und der Austausch zwischen allen Beteiligten zeigten, dass diese Thematik von großem Interesse für die jordanischen Teilnehmenden ist. Deshalb beabsichtigt die IRZ die Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium auf diesem Gebiet weiterzuführen und zu vertiefen.

Erfahrungsaustausch über die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Jordanien

Am 7. Juli 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie einen Online-Erfahrungsaustausch über die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt.

Die Teilnehmenden aus Jordanien waren Richterinnen und Richter verschiedener Gerichte und Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einem Schwerpunkt auf Steuerrecht.

Während der Veranstaltung wurden folgende Themen diskutiert:

  • die Möglichkeiten von Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung
  • Verfahren und rechtliche Mechanismen zur Verfolgung von Steuerhinterziehung
  • Rechtliche Maßnahmen zur Prävention von Steuerhinterziehung.

Auf jordanischer Seite hielt Herr Hussein Abu Al-Samen, Präsident des Berufungsgerichts einen Vortrag zu den Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Jordanien. In seinem Beitrag ging er auf die Novellierungen der Gesetzte in Jordanien zum Einzug der Einkommens- sowie Mehrwertsteuer ein und stellte die große Wichtigkeit des Zugangs zu den Informationen der Finanzbehörden heraus. Er ging auch auf die Rolle der Öffentlichkeitsarbeit im Steuerbereich und die Aufklärung von Steuerzahlenden ein. Wenn der Staat die Steuergelder effizient für das Allgemeinwohl einsetze, steige auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Entrichtung von Steuern.

Für die IRZ nahmen Herr Dr. Michael Nehring, Richter am Landgericht Bonn und Herr Stefan Schlotter von der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Veranstaltung teil. Sie gingen auf die Situation in Deutschland ein und stellten das Instrument der Selbstanzeige vor, wobei sie in Vorträgen auch die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zum Thema Steuer- Kapitalmarktdelikte sowie die rechtlichen Maßnahmen zur Prävention von Steuerhinterziehung behandelten.

Aufgrund der Wichtigkeit und Aktualität des Themas plant die IRZ in Zusammenarbeit mit den jordanischen Partnerinstitutionen weitere Veranstaltungen zu diesen Themen.

Erfahrungsaustausch über Schutz von Menschenrechten und Recht auf Zugang zu Information

Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 23. Mai 2022 einen Online-Erfahrungsaustausch über Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten und das Recht auf Zugang zu Information.

Der Kreis der Teilnehmenden aus Jordanien setze sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Direktion für Menschenrechte im jordanischen Justizministerium sowie von verschiedenen Gerichten.  

Im Zentrum des Austauschs standen u.a. folgende Themen:

  • Konzeption von Menschenrechtsrichtlinien und Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten in Jordanien: die Arbeit des jordanischen Justizministeriums
  • Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im deutschen Recht
  • Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung
  • Das Recht auf Zugang zu Information: Akteneinsichtsrecht, Informationsfreiheit und Transparenz

Herr Sidi M. O. Khairy, Projektbereichsleiter für den Nahen Osten (IRZ) eröffnete das Seminar. Auf jordanischer Seite begleitete die Leiterin des Direktorats für Menschenrechte im Justizministerium, Frau Dr. Hanan Al-Khalayleh die Veranstaltung mit einem Vortrag. Sie stellte die Arbeit des Ministeriums im Bereich des Menschenrechtsschutzes vor und ging auf die wichtigsten Reformen und Reformvorhaben in diesem Bereich ein. So wurde das jordanische Strafgesetzbuch reformiert und ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der Bedingungen in den Haftanstalten und den Ausbau von Resozialisierungsangeboten für Inhaftiere gelegt.

In diesem Zusammenhang wird auch vermehrt die Anwendung von Alternativen zur Haftstrafe (z.B. der Einsatz von elektronischen Fußfesseln) diskutiert, um den Strafvollzug zu entlasten. Darüber hinaus sollen Beschuldigte eine verbesserte Rechtshilfe erhalten. Auch das Thema der Bekämpfung von Menschenhandel und die Schulung der Richterschaft und Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ist in Jordanien ein großes Thema.

Von deutscher Seite wurden die Rolle und die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Verpflichtungen dargestellt. Außerdem ging ein Vertreter des Auswärtigen Amts auf die Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung ein.

Darüber hinaus wurde das Recht auf Zugang zu Information als ein Grundrecht thematisiert. Hierbei stand die Entwicklung des Akteneinsichtsrechts, der Informationsfreiheit und des Transparenzgesetzes im Mittelpunkt.

Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt und bildete einen ersten Erfahrungsaustausch auf diesem Themengebiet.

Die IRZ wird ihre langjährige Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und anderen Justizinstitutionen in Jordanien auch in den kommenden Monaten weiterführen und vertiefen. Folgeveranstaltungen zu einzelnen Teilaspekten sind in diesem Zusammenhang auch geplant.