Online-Fachgespräch über die Zusammenarbeit im Rahmen der Reform des zivil- und zivilprozessualen Verbraucherschutzes und der außergerichtlichen Streitbeilegung
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- Veröffentlicht: Dienstag, 12. April 2022

In Kooperation mit der jordanischen Direktion für Verbraucherschutz fand am 30. März 2022 ein bereits seit Herbst 2021 geplantes Online-Fachgespräch zur Reform der jordanischen Verbraucherschutzrichtlinien statt, die überwiegend den rechtlichen Verbraucherschutz betreffen.
Die jordanische Direktion für Verbraucherschutz arbeitet seit ihrer Gründung im Jahr 2017 an der Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Zusammenarbeit mit der IRZ besteht seit Ende 2020. Konkret ging es bei der Veranstaltung um die Verbesserung der Qualität der bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien. Die jordanische Seite hatte zu dieser Thematik bereits 2021 einen großen Beratungsbedarf gemeldet. Aufgrund der Pandemielage fand die Veranstaltung im Online-Format statt.
Auf jordanischer Seite stellte Herr Wael Mouhadin, Leiter der Direktion für Verbraucherschutz, den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen im Verbraucherschutz dar und ging insbesondere auf die bestehenden Richtlinien und Prozesse und die sich stellenden Herausforderungen ein.
Im Auftrag der IRZ nahmen die Fachexperten Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf und Dr. Martin Vomhof, Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf, an dem Gespräch teil. In der Gesprächsrunde diskutierten sie den vom jordanischen Partner überarbeiteten Entwurf der Verbraucherschutzrechtlinien und präsentierten ihre Anregungen und Empfehlungen dazu. Diese sollen in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert und dem jordanischen Partner im Nachhinein zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Gesprächs gingen die deutschen Experten auf folgende Aspekte ein: die Einrichtung von Sachverständigengremien, rechtliche Anwendungsmöglichkeiten, Kriminalisierung zivilrechtlicher Verstöße, Eintragung in ein Verstöße-Register, Kostenfragen, Streitbeilegung, Verfahren vor den Verbraucherschlichtungsstellen, Time-Sharing, Informationspflichten, Widerrufsrecht, Verkauf gebrauchter Waren.
Die rege Diskussion und der Austausch zwischen allen Beteiligten zeigten, dass die Thematik von großem Interesse für die jordanischen Teilnehmenden ist.
Im Anschluss an die Veranstaltung wird die jordanische Seite die Empfehlungen der deutschen Experten prüfen und nach Bedarf anwenden. Ein weiteres Fachgespräch zu Rechtsfragen des elektronischen Online-Handels ist für Mai 2022 geplant.