Erfahrungsaustausch in Amman über Gesetzgebungstechniken und das Verwaltungsverfahren

Erfahrungsaustausch in Amman über die Erstellung von Gesetzentwürfen und Gesetzgebungstechniken mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Erfahrungsaustausch in Amman über die Erstellung von Gesetzentwürfen und Gesetzgebungstechniken mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Jordanien

Die IRZ realisierte im Rahmen der Zuwendungen des Bundesministeriums der Justiz und in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Erstellung von Gesetzentwürfen / Gesetzgebungstechnik“ am 9. Mai 2023 in Amman.

Gemeinsames Ziel der Veranstaltung ist die Optimierung und Effizienzsteigerung von Verfahrensabläufen in der jordanischen Justiz und richtet sich an die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Akteure in Jordanien.

Dr. Rania Diab Muhammad Al-Rawahleh, Rechtswissenschaftlerin sowie Dr. Michael Erwin Fuchs, Lehrbeauftragter und Ministerialrat a.D. erläuterten die einzelnen Phasen und den Ablauf des jordanischen bzw. deutschen Gesetzgebungsverfahrens. Sie gingen in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der Gesetzesfolgenabschätzung ein und sprachen über die Anforderungen an moderne gesetzgebungsfachliche Standards. Dr. Fuchs wies zudem auf unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen auf Bundes- und Landesebene als Ausfluss des föderalistischen Systems in Deutschland hin.

Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsprozesse

Am 11. Mai 2023 fand eine weitere Veranstaltung zum Thema „Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsprozesse“ in Amman statt, welche die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie realisierte. Der im Rahmen der institutionellen Zuwendung durch das Bundesministerium der Justiz geförderte Erfahrungsaustausch richtete sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit und leistet einen Beitrag zur Qualitätssteigerung der Rechtsprechung der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Über die Arten, Aufbau und Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens berichtete Dr. Hisham Mufdi Salem Al-Majali, Richter am Verwaltungsgericht.

Herr Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, gab im Auftrag der IRZ einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens. Er zeigte die Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts, die Verwaltungsarten und den Aufbau des allgemeinen (nichtöffentlichen) Verwaltungsverfahrens auf.

Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte Herr Schulte Arten von Entscheidungen im Verwaltungsverfahren, hier insbesondere den Verwaltungsakt und dessen Rechtsfolgen sowie die Allgemeinverfügung.

Der Präsident des jordanischen Verwaltungsgerichts, Dr. Ali Rashid Hamid Abu Hajila rundete den Erfahrungsaustausch mit einem Einblick in die jordanische Regelung des Verwaltungsakts und in das jordanische Verwaltungsprozessrecht ab.

IRZ realisiert Auftaktworkshop „Investitionsklima“ in Amman

Auftaktveranstaltung in Amman zu Fragen des Investitionsklimas und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Teilnehmenden des jordanischen Investitionsministeriums.
Auftaktveranstaltung in Amman zu Fragen des Investitionsklimas und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Teilnehmenden des jordanischen Investitionsministeriums.
Jordanien

Mit einem ersten Erfahrungsaustausch zu Fragen des Investitionsklimas und zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen am 10. Mai 2023 im Amman startete die IRZ ihre Kooperation mit dem jordanischen Investitionsministerium. Hintergrund der Zusammenarbeit ist das Ziel der jordanischen Regierung, das Land bis 2030 wirtschaftsstärker zu positionieren und damit für ausländische Investoren attraktiver zu machen.

Um dieses Vorhaben zur erreichen, setzte die jordanische Regierung bereits die ersten Schritte um, worauf Herr Zaher Al-Qatarneh, Generalsekretär des jordanischen Investitionsministeriums in seiner Eingangsrede hinwies. Zu den Maßnahmen zählen die Bildung des jordanischen Investitionsministeriums, welches nun alle Dienstleistungen in Bezug auf Investitionen bündelt sowie das neue Gesetz zur Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Jordanien, das am 14. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses soll unter anderem Anreize und rechtliche Sicherheit für ausländische Investoren schaffen und Investitionen i.H.v. 41 Millionen Jordanischen Dinar ins Land ziehen.

Der IRZ-Experte, Dr. Christian Steiner, Rechtsanwalt und Managing Partner von Ule & Steiner SLP gab einen Einblick in die Erfahrungen im Nahen Osten und Nordafrika aus anwaltlicher Perspektive. Viele Länder aus der Region haben sich zum Ziel gesetzt für ausländische Investoren attraktiver zu werden. Daher ist es unabdingbar zu analysieren, wie sich andere Länder positionieren und welche Anreize – etwa attraktive, rechtliche Rahmenbedingungen, Steuervergünstigungen, Finanzierungshilfen, Zollbefreiungen oder der freie Dienstverkehr – für ausländische Investoren geboten werden. Aber auch Standortfaktoren spielen bei Investitionen eine große Rolle, betonte Dr. Steiner. Die nationale Infrastruktur, die Stabilität der politischen Lage sowie die Sicherheit im Allgemeinen und Rechtssicherheit im Besonderen sind relevante Aspekte für Investoren.

Frau Mays Khleifat, Leiterin der Direktion für Rechtsfragen, rundete die Auftaktveranstaltung mit einem Vortrag über verschiedene Formen der Kapitalanlage in Jordanien ab. Dabei betonte sie, dass Jordanien zwar das Ziel anstrebt ausländische Investoren vermehrt anzulocken, zugleich aber auch inländische Investitionen fördern will. So möchte das Investitionsministerium gezielt Anreize für ausländische Investoren schaffen, bei gewissen Projekten mit inländischen Partnern zu kooperieren. Die neuen Rahmenbedingungen schützen dabei das Eigentumsrecht des jordanischen Partners, um einem potentiellen Ungleichgewicht entgegenzuwirken.

Die IRZ dankt Mays Khleifat, Dr. Christian Steiner und den Teilnehmenden für den interessierten und zielführenden Austausch und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem jordanischen Investitionsministerium.

Erfahrungsaustausch in Amman über das Verwaltungsverfahren

Erfahrungsaustausch in Amman zum Thema Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsfindungsprozesse mit den Richterinnen und Richtern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Erfahrungsaustausch in Amman zum Thema Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsfindungsprozesse mit den Richterinnen und Richtern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie realisierte die IRZ einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsprozesse“ am 11. Mai 2023 in Amman. Das Bundesministerium der Justiz finanzierte die Veranstaltung, die sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit richtete. Gemeinsames Ziel des Erfahrungsaustauschs war es einen Beitrag zur Qualitätssteigerung der Rechtsprechung der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu leisten.

Über die Arten, Aufbau und Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens berichtete Dr. Hisham Mufdi Salem Al-Majali, Richter am Verwaltungsgericht.

Herr Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, gab im Auftrag der IRZ einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens. Er zeigte die Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts, die Verwaltungsarten und den Aufbau des allgemeinen (nichtöffentlichen) Verwaltungsverfahrens auf.

Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte Herr Schulte die Entscheidung im Verwaltungsverfahren. Dabei ging er nicht nur auf den Verwaltungsakt und dessen Rechtsfolgen ein, sondern auch auf den Erlass einer Allgemeinverfügung, also ein Verwaltungsakt, der sich an nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet i.S.v. § 35 Satz 2 VwVfG. Diese Form des Verwaltungsakts hat insbesondere während der Pandemie eine große Rolle gespielt.

Der Präsident des jordanischen Verwaltungsgerichts, Dr. Ali Rashid Hamid Abu Hajila rundete den Erfahrungsaustausch mit einem Einblick in die jordanische Ausgestaltung des Verwaltungsakts und dem jordanischen Verwaltungsprozessrecht ab.

Die jordanischen Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch. Die IRZ dankt den Experten und Teilnehmenden für die erfolgreiche Veranstaltung und freut sich auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit der jordanischen Justizakademie und dem Justizrat.