In Kooperation mit der Direktion für öffentliche Sicherheit (PSD) in Jordanien veranstaltete die IRZ vom 31. Mai bis zum 9. Juni 2021 ein viertägiges Online-Training mit dem Thema „Umgang mit Inhaftierten mit psychischen Störungen, einer Gewalt- und/ oder Suchtproblematik“.
Der Direktor der Abteilung für internationale Kooperation des PSD, Ali Alutoum, leitete die Veranstaltung für Strafvollzugsbeamtinnen und -beamte, die in direktem Kontakt mit betroffenen Inhaftierten stehen und als deren Ansprechpersonen fungieren. Inhalt des Trainings war die Vermittlung der spezifischen sozialen und kommunikativen Fähigkeiten, um dieser Rolle gerecht werden zu können. Die Themen der Veranstaltung waren:
Klassifizierung der Insassen bezüglich einer psychischen Störung, Sucht- und/oder Gewaltproblematik
Erstellung von Vollzugs- sowie Eingliederungsplänen
Stufenkonzept für die Resozialisierung
Spezielle Herausforderungen im Umgang mit Suchtproblemen
Konfliktmanagement und Kommunikation
Typische psychiatrische Störungsbilder im Vollzug
Mögliche Auswirkungen der psychischen Störungen der Insassen auf das Vollzugspersonal und dessen Umgang damit
Balance zwischen Sicherheit und Behandlung
Deeskalationsmaßnahmen für das Strafvollzugspersonal
Entlassungsmanagement
Rollen und Zusammenarbeit der Angehörigen von Psychiatrie, Psychologischem Dienst, Sozialarbeit und Vollzugsdienst
Im Auftrag der IRZ beteiligten sich folgenden Expertinnen und Experten am Online-Training:
Steffi Lindemann, Psychologin der Jugendstrafanstalt Berlin,
Alexander Grundlach aus dem zentralen Fachbereich Sucht der Jugendstrafanstalt Berlin,
Janet Juvet, Fachkraft für Psychiatrische Pflege, Justizvollzugsanstalt Hameln sowie
Esther Chan, Diplompsychologin, Leiterin des psychologischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf
Sie gaben den Teilnehmenden vielschichtige und detaillierte Einblicke in den Umgang mit der genannten Gruppe und vermittelten umfassende Informationen zu Haftbedingungen und Vollzugsplänen sowie zur gewaltfreien Kommunikation. Die Expertinnen und der Experte betonten die große Bedeutung der Kooperation zwischen Psychologischem Dienst, Sozialarbeit und dem Vollzugsdienst. Außerdem gingen sie detailliert auf die Ausbildung des Strafvollzugspersonals in Deutschland ein.
Die regen Diskussionen und der Austausch zwischen allen Beteiligten während der Veranstaltung zeigen, dass das Thema von großem Interesse für den jordanischen Strafvollzug ist. Aus diesem Grund strebt die IRZ die Fortführung der Kooperation in diesem Bereich an.
Die Veranstaltung fand im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) statt.
In Kooperation mit dem jordanischen Justizrat, der jordanischen Justizakademie und dem jordanischen Obersten Verwaltungsgericht veranstaltete die IRZ am 7. und 8. April 2021 das oben genannte Online-Seminar. Mit rund fünfzig Vertreterinnen und Vertretern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Amts- und Berufungsgerichte war die Zahl der Teilnehmenden hoch. Das große Interesse an der Veranstaltung geht auch auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Justizbereich zurück.
Inhaltlich wurden folgende Fragen erörtert und lebhaft diskutiert:
Digitalisierungsprozesse in der Gerichtsbarkeit und virtuelle Gerichtsverhandlungen in Jordanien und Deutschland
Hürden, Herausforderungen und Vorteile von virtuellen Gerichtsverhandlungen für die Gerichtsbarkeit
Praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Videotechnik in Gerichtsverfahren in Jordanien und Deutschland
Technische, finanzielle und organisatorische Fragen zu Digitalisierungsprozessen in der Gerichtsbarkeit
Die Diskussionen zeigten, dass beide Länder viel voneinander lernen können und mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Digitalisierung im Justizwesen stellt einen Prozess dar, der noch lang nicht abgeschlossen ist. Dieser Prozess profitiert vom Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und Rechtssystemen.
Als IRZ-Experten nahmen Dr. Volker Herbolsheimer, Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, und Dr. Oliver Kahlert, Richter am Landessozialgericht und im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig für die IT-Abteilung, an der Konferenz teil.
Vor dem Hintergrund des großen Interesses an den Seminarthemen plant die IRZ, die Kooperation in diesem Bereich fortzuführen und zu intensivieren.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanzierte das Seminar im Rahmen der institutionellen Förderung.
Am 9. und 10. März 2021 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert und richtete sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Im Seminar hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, sich Expertise zu Gerichtsverfahren bei der Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen und im Umgang mit Verwaltungsklagen anzueignen bzw. bereits vorhandene Fachkenntnisse zu vertiefen, mit dem Ziel, das neu erworbene Wissen in der Rechtspraxis umzusetzen.
Von Seiten der IRZ begrüßte Projektbereichsleiter Sidi Mohamed Khairy die Teilnehmenden. Dabei betonte er die große Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Jordanien im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Majid Ghobari, Richter am Obersten Verwaltungsgericht Jordaniens, äußerte sich in seinen Grußworten sehr positiv über die erneute Zusammenarbeit mit der IRZ. Der jordanische Justizrat und die jordanische Justizakademie arbeiteten Hand in Hand an neuen Reformplänen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Durch die Veranstaltungen mit der IRZ erhielten die jordanischen Partner wertvolle Informationen und Ideen aus der deutschen Rechtspraxis.
Mit Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, und Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, beteiligten sich – im Auftrag der IRZ – zwei ausgewiesene Experten an der zweitägigen Veranstaltung. Sie referierten zu folgenden Themen, zu denen sie Fallbeispiele vorstellten:
Sinn und Zweck des Verwaltungsakts
Elemente des Verwaltungsakts
Rücknahme und Aufhebung des Verwaltungsakts
Vollstreckung des Verwaltungsakts
Aufbau und Formulierung einer Gerichtsentscheidung in einer Verwaltungsklage
Ablauf eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
Die jordanischen Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den deutschen Experten. Aufgrund des weiteren Bedarfs seitens der jordanischen Partner beabsichtigt die IRZ, in diesem Jahr weitere Veranstaltungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit anzubieten.