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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars Jordanien
Am 4. und 5. September 2018 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der jordanischen Strafvollzugsbehörde ein Seminar zu den Themen „Klassifizierung der Häftlinge und Vollzugsplan“ sowie „Einbindung externer staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure im Resozialisierungsprozess“. Die Maßnahme fand statt im Rahmen eines durch das Auswärtige Amt in der Transformationspartnerschaft geförderten Projekts zur Justizfortbildung als stabilisierendem Element der Rechtsstaatlichkeit in Jordanien, das die IRZ im Zeitraum von 2017 bis 2019 umsetzt.
Mit der bei der jordanischen Polizei angesiedelten Strafvollzugsbehörde (Correction and Rehabilitation Centers Department) unterhält die IRZ seit mehreren Jahren eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, und so konnte auch dieses Seminar wieder in gewohnt guter und vor allem offener Arbeitsatmosphäre durchgeführt werden. Das Seminar wurde eröffnet durch den neu ernannten Generaldirektor der jordanischen Strafvollzugsbehörde, Brigadier Ayman Al Awaysheh, der auch durchgängig an der Veranstaltung teilnahm.
Von deutscher Seite berichteten aus der Praxis des Berliner Strafvollzugs:
Johanna Schmid, Abteilung III Justizvollzug bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, sowie
Benjamin Horn, Sozialarbeiter in der Jugendstrafanstalt Berlin (Strafbereich: Zugangsabteilung - Diagnostik).
Referenten für die jordanische Seite waren:
Colonel Ahed Al Sharaydeh, Direktor des Trainingsinstituts für den jordanischen Strafvollzug, sowie
Major Ghazi Al Maaliah, Trainer am Trainingsinstitut.
An zwei Arbeitstagen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus jordanischer und deutscher Sicht über praktische Fragen der Klassifizierung von Gefangenen und der Erstellung von Vollzugs- und Eingliederungsplänen sowie über die Einbindung von externen Akteuren in den Resozialisierungsprozess. Besonders vertieft behandelt wurden dabei auch Fragen des Umgangs mit religiös radikalisierten Häftlingen sowie der Radikalenprävention im Vollzug, da diese Thematik mittlerweile auch im Strafvollzug in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewonnen hat.
Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem jordanischen Strafvollzug waren die Direktion der jordanischen Strafvollzugsbehörde, Leiterinnen und Leiter von jordanischen Haftanstalten sowie der Direktor und Mitarbeiter des Trainingsinstituts für den Strafvollzug vertreten. Die am Resozialisierungsprozess beteiligten staatlichen Stellen waren durch Vertreterinnen und Vertreter des Bildungsministeriums, des Kultusministeriums sowie des Ministeriums für islamische Angelegenheiten präsentiert.
Aus der Gruppe der nicht-staatlichen Akteure nahmen Repräsentantinnen und Repräsentanten folgender Institutionen teil:
das Jordanian National Centre for Human Rights,
die Nationale Vereinigung zur Unterstützung der Haftanstalten,
die Kulturvereinigung für die Nachsorge Haftentlassener sowie
die Gesellschaft für berufliche Bildung.
Die bislang bestehende Kooperation zwischen der jordanischen Strafvollzugsbehörde und nicht-staatlichen Akteuren der Zivilgesellschaft im Resozialisierungsprozess kann sicherlich noch auf einer breiteren Grundlage ausgebaut werden. Alle Beteiligten standen an beiden Seminartagen in einem regen konstruktiven und offen geführten Dialog, aus dem sich zahlreiche Ansätze für eine künftige vertiefte Zusammenarbeit ergaben.
Expertinnen und Experten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erfahrungsaustausches in Amman Jordanien
Am 10. und 11. Juli 2018 fand in Amman im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein Erfahrungsaustausch zur internationalen rechtlichen Zusammenarbeit im Bereich des Strafrechts statt, den die IRZ gemeinsam mit dem jordanischen Justizministerium, dem Hohen Justizrat Jordaniens sowie der Generalstaatsanwaltschaft Amman ausrichtete.
Die Veranstaltung war von jordanischer Seite hochrangig besetzt durch die Teilnahme des Generalsekretärs im jordanischen Justizministerium, Ziad Al Dmour, der auch die Eröffnungsansprache im Namen des Ministeriums hielt.
Unter den jordanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren neben dem jordanischen Justizministerium auch die drei jordanischen Generalstaatsanwaltschaften Amman, Irbid und Ma’an sowie die Leiter weiterer Bezirksstaatsanwaltschaften vertreten. Im Auftrag der IRZ nahmen der Richter am Amtsgericht Nicolaus Alvino, BMJV,und Oberstaatsanwalt Thomas Junge von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin als deutsche Experten teil. Während der zweitägigen Diskussionsrunden wurden praktische Fragen der großen wie der kleinen Rechtshilfe aus deutscher und jordanischer Sicht behandelt. Dargestellt wurden die beiderseitigen rechtlichen Grundlagen, die einzelnen Abläufe und Zuständigkeiten, der Fahndungsverkehr und Geschäftswege sowie im Falle von Auslieferungsverfahren die Bereiche Zusicherungen, Haftbedingungen nach internationalen Standards und Monitoring.
Anhand von Fallbeispielen aus der deutschen und jordanischen Praxis veranschaulichten die Referenten die einzelnen Themenbereiche und versuchten, Lösungsmöglichkeiten für häufige Probleme bei der praktischen Umsetzung zu ermitteln.
Der deutsch-jordanische Rechtshilfeverkehr verläuft bislang über den diplomatischen Geschäftsweg. Dies führt zu entsprechenden zeitlichen Verzögerungen im Verfahrensablauf, was aus Sicht beider Seiten den Rechtshilfeverkehr deutlich erschwert. Jordanien hat bereits mit zahlreichen Staaten bilaterale Auslieferungsabkommen geschlossen, darunter mit den USA, Frankreich, Großbritannien, Australien und Brasilien. Weitere Abkommen, z.B. mit Rumänien oder der Ukraine, sind in Vorbereitung. Zur Erleichterung des Rechtshilfeverkehrs mit Deutschland wäre unter Umständen ein Beitritt Jordaniens zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen denkbar. Diese Alternative wird durch die jordanische Seite noch zu prüfen sein.
Im Verlauf der Diskussionen wurde deutlich, dass es offenbar auch bei den jordanischen Partnern untereinander – und hier insbesondere zwischen dem Justizministerium und den beteiligten Staatsanwaltschaften – gewisse Verständigungsschwierigkeiten im Bereich der internationalen Rechtshilfe und Auslieferungsverfahren gab. Und so entwickelte sich die Veranstaltung über den deutsch-jordanischen Erfahrungsaustausch hinaus auch zu einem Diskussionsforum für einen internen Austausch der Verfahrensbeteiligten in Jordanien unter Moderation durch die deutschen Experten. Dies war aus Sicht aller jordanischen Partner außerordentlich hilfreich und wurde ausdrücklich begrüßt.
Zudem konnte die IRZ durch die Veranstaltung erfreulicherweise an die bisherige Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium anknüpfen, die nun im Rahmen weiterer gemeinsamer Veranstaltungen wieder intensiviert werden soll.
Die IRZ veranstaltete in Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft in Amman am 20. und 21. April 2018 das Seminar „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ als Erfahrungsaustausch zur Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und Menschenhandel auf nationaler und internationaler Ebene. Den Rahmen für die Veranstaltung bildet ein 2017 begonnenes, durch das Auswärtige Amt innerhalb der Transformationspartnerschaft gefördertes Projekt zur Justizfortbildung als stabilisierendem Element der Rechtsstaatlichkeit in Jordanien.
Das Seminar zeigte am Beispiel der deutschen Praxis Möglichkeiten der Bekämpfung nach internationalen Standards in den Bereichen Bekämpfung des Terrorismus, Geldwäsche und Menschenhandel auf. Innerhalb dieser Schwerpunkte behandelten die Vorträge die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen, die Rolle der Strafverfolgung sowie die zur Bekämpfung verfolgten Strategien beider Länder.
Auf jordanischer Seite nahmen neben der Generalstaatsanwaltschaft von Amman auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus weiteren Bezirken des Landes teil. Die Moderation der Veranstaltung übernahm Richter Abdallah Abu Alghanam, Leiter der Distriktstaatsanwaltschaft von Amman. Über das Vorgehen bei Ermittlungen sowie die international unterzeichneten Abkommen zu diesen Themen berichtete Richter Hasan al Nsour, Stellvertreter des Generalstaatsanwaltes von Amman. Mit Jürgen Maurer, ehemals Vizepräsident des Bundeskriminalamts, und Hans-Dieter Hilken, ehemals Leiter der Abteilung für Kriminalitätsbekämpfung im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, führten erfahrene Experten der IRZ durch die zwei Seminartage.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich über die Notwendigkeit einer ausgeweiteten internationalen Kooperation zur Bekämpfung dieser grenzüberschreitenden Phänomene einig. In der regen Diskussion betonten alle Seiten besonders die Notwendigkeit einer Spezialisierung in den Strafverfolgungsbehörden sowie die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz.
Enge Zeitrahmen für Ermittlungen sowie eine Vielzahl beteiligter Akteure erschweren in Deutschland die Aufklärung solcher Verbrechen. In Jordanien seien eine lange Verfahrensdauer und Unklarheiten bei den Kompetenzen die Haupthindernisse für eine effektive Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, so die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für ein Vorgehen gegen die Akteure der Organisierten Kriminalität werden eine Stärkung der Zusammenarbeit, gemeinsame Trainings der Strafverfolgungsorgane, klare Zuständigkeiten und gesetzliche Regelungen als effektive Strategien angesehen.
Die aktive Beteiligung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beiden Seminartagen zeigte, dass die durch das Seminar angeregte Diskussion als Bereicherung aufgefasst wurde. Abschließend dankte die Generalstaatsanwaltschaft Amman der IRZ für den äußerst wertvollen Erfahrungsaustausch und bekundete ein großes Interesse an weiteren Veranstaltungen mit engem Praxisbezug zu diesem Themenbereich.