In Kooperation mit dem jordanischen Justizrat, der jordanischen Justizakademie und dem jordanischen Obersten Verwaltungsgericht veranstaltete die IRZ am 7. und 8. April 2021 das oben genannte Online-Seminar. Mit rund fünfzig Vertreterinnen und Vertretern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Amts- und Berufungsgerichte war die Zahl der Teilnehmenden hoch. Das große Interesse an der Veranstaltung geht auch auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Justizbereich zurück.
Inhaltlich wurden folgende Fragen erörtert und lebhaft diskutiert:
Digitalisierungsprozesse in der Gerichtsbarkeit und virtuelle Gerichtsverhandlungen in Jordanien und Deutschland
Hürden, Herausforderungen und Vorteile von virtuellen Gerichtsverhandlungen für die Gerichtsbarkeit
Praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Videotechnik in Gerichtsverfahren in Jordanien und Deutschland
Technische, finanzielle und organisatorische Fragen zu Digitalisierungsprozessen in der Gerichtsbarkeit
Die Diskussionen zeigten, dass beide Länder viel voneinander lernen können und mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Digitalisierung im Justizwesen stellt einen Prozess dar, der noch lang nicht abgeschlossen ist. Dieser Prozess profitiert vom Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und Rechtssystemen.
Als IRZ-Experten nahmen Dr. Volker Herbolsheimer, Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, und Dr. Oliver Kahlert, Richter am Landessozialgericht und im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig für die IT-Abteilung, an der Konferenz teil.
Vor dem Hintergrund des großen Interesses an den Seminarthemen plant die IRZ, die Kooperation in diesem Bereich fortzuführen und zu intensivieren.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanzierte das Seminar im Rahmen der institutionellen Förderung.
Am 9. und 10. März 2021 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert und richtete sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Im Seminar hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, sich Expertise zu Gerichtsverfahren bei der Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen und im Umgang mit Verwaltungsklagen anzueignen bzw. bereits vorhandene Fachkenntnisse zu vertiefen, mit dem Ziel, das neu erworbene Wissen in der Rechtspraxis umzusetzen.
Von Seiten der IRZ begrüßte Projektbereichsleiter Sidi Mohamed Khairy die Teilnehmenden. Dabei betonte er die große Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Jordanien im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Majid Ghobari, Richter am Obersten Verwaltungsgericht Jordaniens, äußerte sich in seinen Grußworten sehr positiv über die erneute Zusammenarbeit mit der IRZ. Der jordanische Justizrat und die jordanische Justizakademie arbeiteten Hand in Hand an neuen Reformplänen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Durch die Veranstaltungen mit der IRZ erhielten die jordanischen Partner wertvolle Informationen und Ideen aus der deutschen Rechtspraxis.
Mit Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, und Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, beteiligten sich – im Auftrag der IRZ – zwei ausgewiesene Experten an der zweitägigen Veranstaltung. Sie referierten zu folgenden Themen, zu denen sie Fallbeispiele vorstellten:
Sinn und Zweck des Verwaltungsakts
Elemente des Verwaltungsakts
Rücknahme und Aufhebung des Verwaltungsakts
Vollstreckung des Verwaltungsakts
Aufbau und Formulierung einer Gerichtsentscheidung in einer Verwaltungsklage
Ablauf eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
Die jordanischen Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den deutschen Experten. Aufgrund des weiteren Bedarfs seitens der jordanischen Partner beabsichtigt die IRZ, in diesem Jahr weitere Veranstaltungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit anzubieten.
In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 7. Dezember 2020 einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“.
Im Rahmen der internationalen Rechthilfe ist ein enger und vertrauensvoller Austausch zwischen den einzelnen Staaten und den jeweiligen nationalen Behörden unabdingbar. Zu diesem Zweck veranstaltete die IRZ den Erfahrungsaustausch in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium, wobei auch Vertreterinnen und Vertreter des Justizrates sowie der jordanischen internationalen Polizei teilnahmen.
Sidi Khairy, Projektbereichsleiter bei der IRZ, führte durch die Veranstaltung. Richter Dr. Hasan Abdallat, Stellvertretender Generaldirektor der Staatsanwaltschaft Amman, trat als jordanischer Experte auf und berichtete ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der internationalen Rechtshilfe, Auslieferungsverfahren sowie über nationale Bestrebungen, den Informationsfluss auf nationaler und internationaler Ebene durch das Vorantreiben der Digitalisierung zu verbessern und somit die internationale Strafverfolgung effizienter zu gestalten.
Als IRZ-Expertin und IRZ-Experten referierten:
Dr. Ralf Riegel, Referatsleiter für Internationales Strafrecht und Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung und Vollstreckungshilfe, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Solveig Volquardsen, Staatsanwältin und Referentin im BMJV
Urs Wäckerlin, Richter am Amtsgericht und Referent im BMJV
Tobias Lübbert, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Neben den rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechthilfe wurde das Prozedere der Auslieferungsverfahren vorgestellt. Auch die Themenkomplexe der kleinen Rechtshilfe und Vermögensabschöpfung standen im Fokus des Erfahrungsaustauschs.
Durch die Diskussionen während der Veranstaltung wurde deutlich, dass die jordanischen Behörden großes Interesse an diesem Thema haben und nach wie vor Bedarf besteht, sich in diesem Bereich international zu vernetzen und aus Best-Practice-Beispielen zu lernen. Aus diesem Grund strebt die IRZ auch im kommenden Jahr eine vertiefende Kooperation in diesem Bereich an.
Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.