Train-the-Trainers Seminar für die richterliche Ausbildung in Amman

Dr. Arnd Weishaupt während seines Vortrags
Dr. Arnd Weishaupt während seines Vortrags
Jordanien

Am 8. und 9. Januar 2019 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der jordanischen Justizakademie (Judicial Institute of Jordan) ein Seminar zum Thema „Methodik und Didaktik für die richterliche Praxis“, an dem Richterinnen und Richter der unterschiedlichsten Gerichte in Amman und Umgebung teilnahmen. Eröffnet wurde die Veranstaltung von der Direktorin der jordanischen Justizakademie, Richterin Ihsan Barakat. Im Anschluss daran stellten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars sowie Seminarleiter vor.

Als deutsche Experten leiteten Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf, und Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen, das Seminar. Beide sind bereits seit Jahren Experten im Bereich der Ausbildung von Trainerinnen und Trainern im juristischen Bereich.

Referenten von jordanischer Seite waren Dr. Abdulrahman Tawfiq, ehemaliger Richter des Kassationsgerichts und Rechtsberater, sowie Dr. Khaled Al-Sama'a, Richter am Revisionsgericht in Amman. Die beiden jordanischen Experten referierten zu Schulungskonzepten im Bereich des Zivil- und Strafrechts.

An zwei Arbeitstagen wurde aus jordanischer und deutscher Sicht über praktische Fragen der Seminargestaltung diskutiert. Der Schwerpunkt des Seminars lag auf folgenden Themen:

  • Vermittlung des für die Durchführung eines gelungenen Seminars erforderlichen methodisch-didaktischen Instrumentariums,
  • Grundlagen zum Lernverhalten Erwachsener,
  • Auswahl des Lernstoffs,
  • Vortagstechnik,
  • Bedeutung der Körpersprache,
  • Methoden zur Motivierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie
  • Methoden zur Steigerung der Lernausbeute.

All diese Aspekte wurden ausführlich herausgearbeitet und anhand zahlreicher Beispiele exemplarisch durchgespielt. In den regen Diskussionen im Anschluss an die Vorträge ging es vor allem darum, wie die Arbeitsergebnisse für die jordanische Richterausbildung nutzbar gemacht werden können.

Mit der jordanischen Justizakademie besteht seit 10 Jahre eine enge Zusammenarbeit, die beide Seiten auch in Zukunft fortsetzen wollen.

Die Maßnahme fand statt im Rahmen eines durch das Auswärtige Amt in der Transformationspartnerschaft geförderten Projekts zur Justizfortbildung als stabilisierendem Element der Rechtsstaatlichkeit in Jordanien, das die IRZ im Zeitraum von 2017 bis 2019 umsetzt.

Dreitägige Studienreise einer jordanischen Delegation in Berlin zur Resozialisierung von Haftentlassenen

Jordanische Delegation in der JVA Plötzensee
Jordanische Delegation in der JVA Plötzensee
Jordanien

Im Rahmen einer Studienreise nach Berlin vom 22. bis 26. Oktober 2018 tauschten sich die Mitglieder einer jordanischen Delegation mit deutschen Expertinnen und Experten über das Thema „Klassifizierung, Vollzugsplan und Einbindung externer Akteure als Grundlagen für eine erfolgreiche Resozialisierung von Haftentlassenen“ aus. Dieser Besuch einer Leiterin sowie Leitern und stellvertretenden Leitern von jordanischen Justizvollzugsanstalten bot praxisnahe Erfahrungen und ergänzte das themengleiche Seminar im September dieses Jahres in Amman.

Der erste Besuch fand in der JVA für Frauen in Berlin statt. Hier stellten die Sozialdienstkoordinatorinnen Carola Trömel und ihre Kollegin Sandra Rodrigues Silva neben generellen Informationen über die JVA und neben Besonderheiten des Frauenvollzugs auch Projekte in Kooperation mit externen Trägern vor. Dabei gingen sie besonders auf das Projekt „startklar“ ein, das Beratungs- und Bildungsangebote zur beruflichen Orientierung und sozialen Reintegration junger Frauen anbietet.
Im Anschluss besuchten die jordanischen Gäste die JVA Plötzensee, deren Anstaltsleiter Dr. Uwe Meyer-Odewald die Delegation begrüßte. Es folgte ein Fachgespräch mit Psychologin Andree und Sozialarbeiter Schulz. Sie erläuterten das Prozedere zur Erstellung eines Vollzugsplans und stellten verschiedene Resozialisierungsmaßnahmen vor.

An den darauffolgenden Arbeitstagen war neben der JVA des Offenen Vollzugs in Berlin, wo Anstaltsleiter Thorsten Luxa das Konzept des offenen Vollzugs vorstellte, die Nichtregierungsorganisation Violence Prevention Network e.V. eine weitere Station des Studienbesuchs. Dort informierten sich die jordanischen Gäste über die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und Justizvollzugsanstalten sowie über Maßnahmen zum Umgang mit radikalisierten Häftlingen.

Durch die dreitägige Studienreise erhielten die Teilnehmerin und die Teilnehmer der Delegation Einblicke in das facettenreiche deutsche Strafvollzugssystem und dessen Kooperationen mit externen Akteuren. Durch die angeregten Diskussionen und Nachfragen bei den deutschen Partnern wurde das große Interesse der jordanischen Gäste am Thema deutlich. Auch wenn sie anmerkten, dass aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen nicht alle Maßnahmen in Jordanien umgesetzt werden können, nahmen sie die deutschen Konzepte dennoch mit großem Interesse auf. Die Studienreise schuf im Ergebnis ein stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit individuell angepasster Vollzugspläne, die im Kontext der lokalen Gegebenheiten bestmöglich umgesetzt werden. Auch die Schlüsselrolle von nichtstaatlichen Akteuren wurde ausführlich diskutiert und Möglichkeiten der Kooperationen zwischen den JVAs und nichtstaatlichen Organisationen in Jordanien wurden exemplarisch durchgesprochen.

Studienreise von Richtern des Verfassungsgerichts und des Kassationsgerichts Jordaniens nach Straßburg und Karlsruhe

Jordanische Delegation im Bundesverfassungsgericht
Jordanische Delegation im Bundesverfassungsgericht
Jordanien

Vom 8. bis 12. Oktober 2018 empfing die IRZ eine jordanische Delegation in Karlsruhe und Straßburg zu den Themen „Die Stellung des Verfassungsgerichts innerhalb der Gerichtsbarkeit“ und „Zusammenwirken der obersten Revisionsinstanz mit den unteren gerichtlichen Instanzen“. Die Delegation bestehend aus Richtern des jordanischen Verfassungsgerichts sowie des jordanischen Kassationsgerichts unter der Leitung von Mansour Hadidi, Vizepräsident des jordanischen Verfassungsgerichts, besuchte während des dreitägigen Studienbesuchs mehrere Gerichte verschiedener Instanzen.

Erste Station war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dort wurden die Teilnehmer von dessen Vizepräsidentin Prof. Angelika Nußberger empfangen, die während des Fachgesprächs die Kompetenzen des EGMR in Abgrenzung zu den Gerichten der einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Union darstellte.

Am zweiten Arbeitstag führten die jordanischen Gäste beim Besuch des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs ein Fachgespräch mit dessen Präsidenten Dr. Malte Graßhof. In dem Gespräch informierten sich die jordanischen Teilnehmern über die Aufgaben eines Landesverfassungsgerichts in der Bundesrepublik. Durch zahlreiche Praxisbeispiele wurden diese Informationen greifbar gemacht und ausführlich mit den jordanischen Kollegen diskutiert.

Die beiden letzten Stationen zum Abschluss der Studienreise waren am dritten Tag das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Beim Bundesverfassungsgericht tauschten sich Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz und Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Michael Eichberger mit den jordanischen Gästen aus, bevor diese am Nachmittag den Bundesgerichtshof besuchten. Dort informierten Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ralph Bünger (VIII. Zivilsenat) und Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Louisa Bartel (2. Strafsenat) über die Struktur und die Kompetenzen des Bundesgerichtshofs. Eine Führung durch die Räumlichkeiten des Gerichts rundete den Besuch ab.

Im Mittelpunkt aller Gespräche standen die unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgabenschwerpunkte eines Verfassungs- und eines Kassationsgerichts. Dabei wurden sowohl die deutschen als auch die jordanischen Strukturen intensiv diskutiert. Dabei wurden organisatorische, strukturelle und inhaltliche Aspekte der verschiedenen Gerichte besprochen und miteinander in Beziehung gesetzt. Die jordanischen Richter konnten sich durch den fachlichen Austausch mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen ein umfassendes Bild über die deutsche und europäische Gerichtsbarkeit verschaffen.

Die Studienreise wurde im Rahmen des von 2017 bis 2019 laufenden Projekts zur Justizfortbildung in Jordanien durchgeführt, welches durch das Auswärtige Amt gefördert wird.